Fehlerhafter Polizeibericht nach Verkehrsunfall Einfluss auf Schadensregulierung
Hallo zusammen,
meiner Frau ist heute an einer Straßeneinmündung auf eine Hauptstraße jemand Im Rückwärtsgang vorne ins Auto gefahren. An der Hauptstraße führte ein Fahrradweg lang welcher die Nebenstraße aus welcher wir kamen kreuzte. Der Unfallfahrer wollte einem Scooterfahrer Platz machen weil er mitten auf dem Fahrradweg stand und fuhr uns dann anscheinend ohne In den Rückspiegel zu schauen im Rückwärtsgang rein.
Meine Frau konnte so schnell leider nicht reagieren. Ich war selber Beifahrer und es ging ziemlich schnell und hat auch ganz schön geknallt.
Die Schäden sehen dennoch an beiden Fahrzeugen oberflächlich erstmal nicht so schlimm aus. Nummernschild ist verbeult und an der Stoßstange sind leichte Kratzer aber es ist nichts sichtbar eingebeult.
Da wir vorher noch nie in einen Unfall verwickelt waren und das Gegnerfahrzeug ein Wagen von Sixt ist, haben wir sicherheitshalber die Polizei hinzugezogen. Der Unfallverursacher schilderte den Fall wie oben beschrieben und gestand seine Schuld ein.
Die Polizisten haben auf den Unfallbericht dann geschrieben das er aus Unachtsamkeit nur rückwärts gerollt wäre weil Sie ihm ein Bußgeld von 100€ + Punkt ersparen wollten. Auch auf die 35€ verzichteten sie und verwarnten mündlich. Das gönne Ich dem Unfallverursacher auch vom Herzen, ich habe schließlich nichts davon wen er jetzt 100€ zahlen muss, der Schaden an meinem Auto ist dennoch da.
Auf meine Frage ob das auch keinen Einfluss auf die Schadensregulierung hat und die Versicherung vom
Unfallgegner sich dann bei der Schadensminderung herausredet und ggf. behauptet der Schaden kann so groß nicht sein weil die Straße eben ist und der Wagen nur gerollt ist antworteten die Polizisten ganz klar mit nein der Polizeibericht wird nicht für die Schadensregulierung herangezogen.
Ich konnte das nicht so ganz glauben, wollte dem jungen Mann aber auch nichts Böses und meine Frau musste ja selber den Bericht auch nicht unterschreiben.
Ich habe eben nochmal meine Versicherung angerufen und gefragt ob Sie die Aussage der Polizisten bestätigen kann weil was hat dann so ein Polizeibericht überhaupt für einen Sinn wenn daraus nichts herangezogen wird. Der Typ von der Versicherung konnte mir leider nicht wirklich helfen und meine nur er würde sich so gut es geht absichern und hat mir nur gesagt wir sollen bei der gegnerischen Versicherung anrufen und den Unfall melden und den Sachverhalt schildern.
Wie seht ihr das, ich hab leider bis jetzt Gott sei Dank nie einen Rechtsanwalt gebraucht und habe daher auch keine Rechtsschutzversicherung denke darüber aber gerade nach um in solch einem Fall diese Fragen schnell und einfach klären zu können.
33 Antworten
Zitat:
@Darkhexlein schrieb am 13. Februar 2023 um 10:06:54 Uhr:
Zitat:
Genau er ist auf Pos. 01, meine Frau auf 02. Mit Polizeibericht meine ich natürlich die Verkehrsunfallanzeige. Ganz unten bei 01 steht:
"Ich wurde darauf hingewiesen, dass es mir freisteht,
mich zum Vorwurf zu äußern oder nicht auszusagen."Ich gebe den Verkehrsverstoß zu: Ja X
Unterschrift von 01Bundesland ist Niedersachsen
Das ist der Anhörungsbogen für den Beschuldigten. Grundlage für OWI-Ermittlungen zwecks Bußgeldbescheid ff.
Wieso bekam Deine Frau diesen Anhörungsbogen? Seltsam ...
Nein das ist kein Anhörungsbogen, dass ist eine Verkehrsunfallanzeige, steht oben so drüber.
Dann ist das in den Bundesländern wohl verschieden. Gut, es ist möglich, dass die "Anhörung" bereits am Unfallort gemacht werden kann und das war hier passiert. Vom Aufbau her aber identisch wie bei uns als per Post verschickte Anhörungsbögen im Vorfeld von Ermittlungsverfahren bzw bevor ein Bußgeldbescheid erstellt wird.
In unserer Ermittlungsakte befindet sich dieses Formular als "Verkehrsunfallanzeige" zumindest nicht.
(nervig nur, dass wirklich jede Seite Aussage/Zeugenaussage/Fragebogen von der Polizei 4fach abgeheftet wurde - viel zu unübersichtlich)
By the way - man hat Deiner Frau wohl auch gesagt, dass sie Strafanzeige stellen kann (fristgebunden). Ob das für das Durchsetzen der Ansprüche in die gegnerische Haftpflicht bedeutsam ist, weiß ich nicht (ich schreib bewusst nicht "leider" - auf solche "Erfahrungen" kann wohl jeder von uns gern verzichten).
"...man hat Deiner Frau wohl auch gesagt, dass sie Strafanzeige stellen kann (fristgebunden)..."
Welche Straftat könnte denn im Raum stehen, dass möglicherweise (fristgebunden) eine Strafanzeige empfohlen wurde?
[Bemerkung entfernt,MT-Moderation]
Zitat:
@Darkhexlein schrieb am 13. Februar 2023 um 20:54:10 Uhr:
Dann ist das in den Bundesländern wohl verschieden.
Das war schon immer so. Polizei ist Sache der einzelnen Länder und dementsprechend unterscheidet sich da einiges. Auch die Unfallaufnahme, die in den jeweiligen Erlassen geregelt ist. Es gibt Bundesländer, da kommt bei solchen leichten Unfällen keine Polizei mehr. Hab ich in Hessen erlebt. Hier traut man dem Bürger noch zu, seinen Namen aufzuschrieben und die Personalien auszutauschen. Vielmehr beinhaltet so eine Aufnahme eines leichten Unfalls ja nicht.
Zitat:
By the way - man hat Deiner Frau wohl auch gesagt, dass sie Strafanzeige stellen kann (fristgebunden). Ob das für das Durchsetzen der Ansprüche in die gegnerische Haftpflicht bedeutsam ist, weiß ich nicht (ich schreib bewusst nicht "leider" - auf solche "Erfahrungen" kann wohl jeder von uns gern verzichten).
Wenn das gesagt worden ist, wäre das Blödsinn. Hier steht keine Straftat im Raum.