Fehlerhafter Polizeibericht nach Verkehrsunfall Einfluss auf Schadensregulierung
Hallo zusammen,
meiner Frau ist heute an einer Straßeneinmündung auf eine Hauptstraße jemand Im Rückwärtsgang vorne ins Auto gefahren. An der Hauptstraße führte ein Fahrradweg lang welcher die Nebenstraße aus welcher wir kamen kreuzte. Der Unfallfahrer wollte einem Scooterfahrer Platz machen weil er mitten auf dem Fahrradweg stand und fuhr uns dann anscheinend ohne In den Rückspiegel zu schauen im Rückwärtsgang rein.
Meine Frau konnte so schnell leider nicht reagieren. Ich war selber Beifahrer und es ging ziemlich schnell und hat auch ganz schön geknallt.
Die Schäden sehen dennoch an beiden Fahrzeugen oberflächlich erstmal nicht so schlimm aus. Nummernschild ist verbeult und an der Stoßstange sind leichte Kratzer aber es ist nichts sichtbar eingebeult.
Da wir vorher noch nie in einen Unfall verwickelt waren und das Gegnerfahrzeug ein Wagen von Sixt ist, haben wir sicherheitshalber die Polizei hinzugezogen. Der Unfallverursacher schilderte den Fall wie oben beschrieben und gestand seine Schuld ein.
Die Polizisten haben auf den Unfallbericht dann geschrieben das er aus Unachtsamkeit nur rückwärts gerollt wäre weil Sie ihm ein Bußgeld von 100€ + Punkt ersparen wollten. Auch auf die 35€ verzichteten sie und verwarnten mündlich. Das gönne Ich dem Unfallverursacher auch vom Herzen, ich habe schließlich nichts davon wen er jetzt 100€ zahlen muss, der Schaden an meinem Auto ist dennoch da.
Auf meine Frage ob das auch keinen Einfluss auf die Schadensregulierung hat und die Versicherung vom
Unfallgegner sich dann bei der Schadensminderung herausredet und ggf. behauptet der Schaden kann so groß nicht sein weil die Straße eben ist und der Wagen nur gerollt ist antworteten die Polizisten ganz klar mit nein der Polizeibericht wird nicht für die Schadensregulierung herangezogen.
Ich konnte das nicht so ganz glauben, wollte dem jungen Mann aber auch nichts Böses und meine Frau musste ja selber den Bericht auch nicht unterschreiben.
Ich habe eben nochmal meine Versicherung angerufen und gefragt ob Sie die Aussage der Polizisten bestätigen kann weil was hat dann so ein Polizeibericht überhaupt für einen Sinn wenn daraus nichts herangezogen wird. Der Typ von der Versicherung konnte mir leider nicht wirklich helfen und meine nur er würde sich so gut es geht absichern und hat mir nur gesagt wir sollen bei der gegnerischen Versicherung anrufen und den Unfall melden und den Sachverhalt schildern.
Wie seht ihr das, ich hab leider bis jetzt Gott sei Dank nie einen Rechtsanwalt gebraucht und habe daher auch keine Rechtsschutzversicherung denke darüber aber gerade nach um in solch einem Fall diese Fragen schnell und einfach klären zu können.
33 Antworten
"...der Polizeibericht wird nicht für die Schadensregulierung herangezogen."
Tolle Aussage eines Polizisten, der vermutlich nebenbei derartige Schäden reguliert. In der Praxis fordern Versicherungen regelmäßig die Verkehrsunfallanzeige an und ziehen dann daraus ihre (oftmals falschen) Schlüsse. Als Sachbearbeiter würde ich hier z.B. argumentieren, dass der VN sich auf der Hauptstraße (Vorfahrtsstraße???) befand und die Ehefrau des TE damit seine Vorfahrt verletzte. Das Vorfahrtsrecht bezieht sich auf die gesamte Fahrzeugbreite.
Und als Anwalt des AS würde ich argumentieren, dass deren VN seiner besonderen Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren nicht nachgekommen ist.
Soweit zur klaren Rechtslage...
P.S.: Ich streite mich gerade mit der gegn. Versicherung vor Gericht, der Fahrer des gegn. Fahrzeugs kam aus einer Stoppstraße und es kam im Kreuzungsbereich kurz hinter der Haltelinie zum Aufprall auf das Fahrzeug auf der Vorfahrtsstraße. Eigentlich auch eine klare Rechtslage. Nur haben die aufnehmenden Polizeibeamten nicht den Fahrer des gegn. Fahrzeugs, sondern den auf der Hauptstr. mit 35,- € verwarnt. Und nun ratet mal, worauf sich die Vers. beruft.
Zitat:
@BLUE SLK schrieb am 11. Februar 2023 um 21:21:20 Uhr:
In der Regel braucht es bei klarer Rechtslage keinen Anwalt.
Erst wenn der Verursacher seine Schuld abstreiten sollte, gibt es evtl Ärger.
Sei positiv und wende dich an die gegnerische Versicherung.
Bei Bagatellschaden würde ich mir keinen Kopf machen.
Viel Erfolg.
Das kann man so sagen, aber wirklich richtig ist es nicht. Wenn man nicht weiß, was man für Ansprüche hat kann man den Versicheren halt auch nicht entgegentreten wenn die Kürzungen kommen. Wenn man keine Ahnung von der Berechnung der einzelnen Schadenpositionen hat, kommt es halt regelmäßig zu Abzügen die nicht gerechtfertigt sind und die man auch nicht hinnehmen muss. Und ausserdem, wieso soll man sich die Zeit nehmen und die Sache selbst regeln, wenn man nix dafür kann und es einem zudem nix kostet?
Dem ist nichts hinzu zufügen. Der Gesetzgeber sieht aus diesem Grund sogar vor, dass man mit der Gegenseite(versicherung) auf Augenhöhe ist. Und das geht nur mit Anwalt……
Versicherungen winden sich schon bei Bagatellschäden. Da wird nicht nur falsch abgerechnet, da wird erstmal gar nicht bezahlt, trotz Mahnungen. Also Anwalt und entspannt machen lassen
Zitat:
@MobyDick schrieb am 11. Februar 2023 um 20:40:48 Uhr:
Meine Empfehlung: geh zu einem Anwalt der regelmäßig Verkehrsunfälle bearbeitet. Zum einen ist es euer erster und ihr habt daher davon keine Ahnung und zum anderen muss euch die gegnerische Versicherung die Gebühren für den Anwalt erstatten. Für die ist es übrigens nicht der erste Unfall. Kein grosses Ding, aber freiwillig erinnern die dich nicht an alle Ansprüche die du hast.
Vielen Dank, dass wusste ich nicht und das werden wir machen! Wir haben erst vor kurzem Nachwuchs bekommen und wollten unser Auto daher in den nächsten Monaten verkaufen. Meine Sorge ist jetzt halt, das wir selbst nach der Regulierung auf einem enormen Wertverlust sitzen bleiben da Unfallwagen. Allein deswegen lohnt sich denke schon der Anwalt.
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Zitat:
@BLUE SLK schrieb am 11. Februar 2023 um 21:21:20 Uhr:
Die unfallaufnehmenden Polizeibeamten haben den Verursacher vermutlich an Position 01 und deine Frau an 02 in der Unfallmitteilung eingetragen.
Diese Unfallmitteilung dient in erster Linie zum Austausch der erforderlichen Daten für die Unfallregulierung.
Einen Unfallbericht, den der Verursacher unterschreibt ist mir nicht bekannt.
In welchem Bundesland war der Unfall?In der Regel braucht es bei klarer Rechtslage keinen Anwalt.
Erst wenn der Verursacher seine Schuld abstreiten sollte, gibt es evtl Ärger.Sei positiv und wende dich an die gegnerische Versicherung.
Bei Bagatellschaden würde ich mir keinen Kopf machen.Viel Erfolg.
Genau er ist auf Pos. 01, meine Frau auf 02. Mit Polizeibericht meine ich natürlich die Verkehrsunfallanzeige. Ganz unten bei 01 steht:
"Ich wurde darauf hingewiesen, dass es mir freisteht,
mich zum Vorwurf zu äußern oder nicht auszusagen."
Ich gebe den Verkehrsverstoß zu: Ja X
Unterschrift von 01
Bundesland ist Niedersachsen
Zitat:
@BLUE SLK schrieb am 11. Februar 2023 um 21:21:20 Uhr:
Die unfallaufnehmenden Polizeibeamten haben den Verursacher vermutlich an Position 01 und deine Frau an 02 in der Unfallmitteilung eingetragen. ...
01 ist immer der nach der ersten Einschätzung des Polizeibeamten Verursacher/Beschuldigte, 02 ist Zeuge.
Aber bei so einer klaren Sachlage wäre es sinnvoller gewesen, wenn der Fragesteller sich um die Schadenregulierung gekümmert hätte, anstatt deswegen in einem Forum ein Faß aufzumachen.
Zitat:
@RFR schrieb am 11. Februar 2023 um 23:25:26 Uhr:
Zitat:
@BLUE SLK schrieb am 11. Februar 2023 um 21:21:20 Uhr:
Die unfallaufnehmenden Polizeibeamten haben den Verursacher vermutlich an Position 01 und deine Frau an 02 in der Unfallmitteilung eingetragen. ...
01 ist immer der nach der ersten Einschätzung des Polizeibeamten Verursacher/Beschuldigte, 02 ist Zeuge.Aber bei so einer klaren Sachlage wäre es sinnvoller gewesen, wenn der Fragesteller sich um die Schadenregulierung gekümmert hätte, anstatt deswegen in einem Forum ein Faß aufzumachen.
Also nochmal, mir ging es nie um die Schuldfrage und ich weiß auch nicht wo ich hier ein Faß aufgemacht habe. Ich bin in dem Bereich unerfahren und wollte einfach nur wissen ob mir durch diese falsche Angabe des Polizisten Nachteile bei der Schadensregulierung entstehen können. Ihr habt mir meine Sorgen genommen und den super Tipp mit dem Anwalt gegeben, dafür und für die anderen konstruktiven Beiträge möchte ich mich ganz Herzlich bedanken. Mit so vielen Antworten hätte ich wirklich nicht gerechnet, ein sehr belebtes und cooles Forum!
Wir können das Faß also hier gerne schließen, nicht das es noch überläuft 🙂
Ein Beispiel für eine Schadensregulierung -ohne- Anwalt:
Ich hatte mein Fahrzeug auf unserem Firmenparkplatz abgestellt und befand mich bereits im Büro, als ich von einem Kollegen angerufen wurde, dass er beim Einparken mit seinem Fahrzeug an meiner Türe auf der Fahrerseite eine Delle verursacht habe. Ich also auf den Parkplatz. Der Kollege war ganz aufgeregt, da er noch nie einen Unfall hatte und nicht wusste, was er jetzt machen solle. Ich (schon dankbar, dass er den Unfall überhaupt gemeldet hatte) musste ihn erstmal beruhigen und bin mit ihm in sein Büro. Er hat dann von dort seiner Versicherung den Vorfall gemeldet.
Als ich dann selbst wieder in mein Büro kam, wurde mir bereits mitgeteilt, dass mich in Abwesenheit eine Versicherung angerufen hätte.
Ich habe diese zurückgerufen, und dann nahm alles seinen geregelten Gang: Gutachter, Schadensregulierung usw.
Null Problem!
Von beiden Unfallbeteiligten (Polizei interessiert hier nicht (die stellt nur fest, wer der Schuldige (01) und Geschädugte (02) ihrer Meinung nach sei und welche Beschädigungen augenscheinlich vorhanden sind) ist ein sogenannter "Europäischer Unfallbericht" (ist durchschreibefähig) zu erstellen und sollte im Handschuhfach IMMER mitgeführt werden, wo alle Angaben (mit Unfallskizze) vorhanden sind, die die (schuldhafte gegnerische) Versicherung benötigt, um den Schaden zu regulieren (schickt JEDE Kfz-Versicherung auf Anforderung zu -gibt es auch bei jedem Automobilclub kostenlos-.
Bei Bagatellschäden (bis ca. 3 T€) kommt nämlich die Polizei oft nicht mehr...bei Personenschäden kommt sie immer...
Nicht so ganz:
Im Fall des TE war eine gewerbliche Nutzung (SIXT) der Beteiligte, sobald ein Mietwagen involviert ist, dann muss man nach deren Geschäftsbedingungen die Polizei rufen, auch bei einem 100€ Schaden.
Auch behaupte ich mal, dass nahezu niemand die Schadenhöhe auf die Schnelle einschätzen kann, was ein Bagatellschaden ist.
Beispiel: Eine kleine Delle in einer Tür, nix schlimmes. Erfordert aber nach Untersuchung durch eine Werkstatt eine neue Tür. Kosten heutzutage gern mal 4-5 T€ mit allem. Deswegen wäre ich bei "Bagatellschaden" sehr vorsichtig. Dann lieber die paar Kröten an die Polizei zahlen, falls diese meinen es wäre unangemessen.
Ich halte die polizeiliche Feststellung "zurückgerollt" insoweit für kritisch, da ein zurückrollen (mehr oder weniger ebene Straße und damit niedrige Geschwindigkeit vorausgesetzt) keinen allzu großen Schaden "suggeriert". Wird das Fahrzeug dann repariert, sieht man u.U. erst das wahre Ausmaß und die gegnerische Versicherung wundert sich über die Schadenshöhe.
Wie hatten selbst mal den Fall, dass der Kugelkopf des gegnerischen Fahrzeugs nur das vordere Kennzeichen unseres Fahrzeugs verbog. "Ah ja, da ist ja nichts weiter..." Wochen später hatte der Lack des Stoßfängers radiale Risse um die Einschlagstelle herum...
Gruß
RSLiner
Bei eindeutiger Rechtslage wie hier geschildert, benötigt man doch keinen Rechtsanwalt.
Wenn dies Schule macht, steigen die Unfallkosten noch weiter an mit entsprechenden Konsequenzen für die Beiträge.
Die Polizei war vor Ort und hat den Unfall aufgenommen mit eindeutger Feststellung der Unfallverursachung.
Nun habe ich als Geschädigter das Recht, mein Fahrzeug in eine Vertragswerkstatt zu bringen zur fachgerechten Reperatur.
Meine Ansprüche kann ich an die Fachwerkstatt abtreten und habe mit der Bezahlung der Reperaturrechnung nichts zu tun.
Für die notwendige Zeit der Reperatur, wo ich mein Fahrzeug nicht nutzen kann, steht mir Nutzungsausfall zu oder ein Mietwagen unterhalb der Klasse meines Fahrzeugs, wenn ich auf ein Auto angewiesen bin.
Größere Vertragswerkstätten regeln das mit der Ersatzmobilität auch mit dem Kunden und rechnen mit der gegnerischen Versicherung ab.
Die Nutzungsausfallkosten ohne Mietwagen, kann ich bequem im Internet oder bei meiner Versicherung abfragen.
Bei Fahrzeugen bis zu einem Alter von rund 5 Jahren habe ich ausserdem Anspruch auf Wertminderung (ca. 20 % der Reperaturkosten).
Zudem steht mir eine Auslagenpauschale von ca. 25 € zu, die ich bei der gegnerischen Versicherung geltend machen kann.
Das war es bei eindeutiger Schuldfrage wie hier. Einen Rechtsanwalt brauche ich nur, wenn die gegnerische Versicherung Probleme macht. Oft reicht da schon die Androhung, einen Rechtsanwalt einzuschalten, dass die Versicherung einlenkt.
soweit die Theorie. Die Versicherer jedoch sind selbst schuld. wird doch bei jeden Unfall, den sie bzw. ihre Kunden zu vertreten haben,
getrickst, getäuscht und das Schlimmste, Zahlungen unter dubiosesten Annahmen zurückgehalten. Habe gerade wieder so einen Fall in der Familie. Der Versicherer ist gar nicht erreichbar, zahlt nicht, tja……Nicht bei Drohung zum Anwalt zu gehen, sondern bei Androhung vor Gericht zu gehen, dann lenken sie ein. Das sieht sogar der Gesetzgeber so, und gibt auch so die Rechtslage vor.
Ich empfehle jedem, schon um die Nerven zu schonen, einen guten RA aufzusuchen.
Dass fehlerhaftes Protokollieren der Polizei sehwohl großen Einfluss auf die Regulierung hat, muss ich leider bestätigen und auch in meinem Fall war es der erste Unfall solcher Art. Hier erfolgte lediglich die Erfassung der Beschreibung vom Unfallhergang einer der beiden beteiligten Seite und die Fotos der Unfallstelle wurden erst 2 Stunden später und nach Schichtwechsel der Beamten angefertigt. Die beiden Namen der kurz nach dem Unfall am Unfallort anwesenden Beamten ließen sich schon kurz danach angeblich nicht mehr ermitteln. Regen wusch die Bremsspuren weg, der Querverkehr fuhr ungehindert drüber (was man wenigstens auf einigen der Fotos 2 Std später deutlich sieht) ...
Prompt verweigert die gegnerische Haftpflicht mit Verweis auf dieses Polizeiprotokoll voller Lücken, Fehler und Widersprüche die Zahlung. Nie wieder bin ich so naiv und vertraue irgendeiner mündlichen Aussage eines Polizisten. Unfall war 2018, erster "frühest mögliche" Verhandlungstermin im April 2023.
Zitat:
Genau er ist auf Pos. 01, meine Frau auf 02. Mit Polizeibericht meine ich natürlich die Verkehrsunfallanzeige. Ganz unten bei 01 steht:
"Ich wurde darauf hingewiesen, dass es mir freisteht,
mich zum Vorwurf zu äußern oder nicht auszusagen."Ich gebe den Verkehrsverstoß zu: Ja X
Unterschrift von 01Bundesland ist Niedersachsen
Das ist der Anhörungsbogen für den Beschuldigten. Grundlage für OWI-Ermittlungen zwecks Bußgeldbescheid ff.
Wieso bekam Deine Frau diesen Anhörungsbogen? Seltsam ...