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Diebstahl Navi VW RNS 510 Schadensregulierung

Themenstarteram 28. März 2011 um 12:46

Hallo liebe MT-Gemeinde,

mir ist am Wochenende aus meinem VW das RNS 510 gestohlen worden. Dabei wurde die Scheibe der Beifahrertür zerstört.

Die Scheibe wurde noch am gleichen Tag im Zusammenspiel der Werkstatt und Versicherung ersetzt.

Die Versicherung teilte mir am Telefon mit, dass ich jetzt 4 Wochen warten müsste, bis eine Schadensregulierung des gestohlenen Navi's erfolgt.

Bei dem Navi habdelt es sich um ein Austausch-Navi mit der Endung "X" in der Teilenummer, welches mir im Rahmen der Neuwagengarantie im Okober letzten Jahres eingebaut wurde.

Welche Erfahrungen habt Ihr bei der Regulierung solch eines Schadens gemacht?

Welche Summe habt ihr evt. in einem ähnlichem Fall erstattet bekommen?

Durch etwas Recherche im Internet und der Suchfunktion habe ich herausgefunden, dass diese Austauschgeräte wesentlich billiger beim VW-Händler sind als ein neues Gerät.

Kann ich solch ein Gerät beim VW-Händler im Rahmen der Regulierung einbauen lassen?

Vielen Dank schon mal im voraus für Eure Beiträge.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Wattwanderer schrieb am 24. Juni 2016 um 09:50:24 Uhr:

Aha.

Dass muss neu sein.

Krieg ich dann ein Paket von der Versicherung mit dem Navi drinnen?

Oder kommt direkt jemand von der Versicherung vorbei mit dem Navi unterm Arm und schraubt dass Teil dann ins Auto?

Wo ist das geregelt?

Was sollen eigentlich immer solche dämlichen Beiträge?

Niemand hat gesagt, die Versicherung müsste in der von Dir behaupteten Art und Weise tätig werden!

Die Versicherung hat die von ihr geschuldeten vertraglichen Leistungen, für die sie bezahlt worden ist, zu erbringen.

Das verweigert sie aktuell.

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du wirst den Zeitwert des Gerätes wahrscheinlich erstattet bekommen + Einbau. Der Zeitwert müsste so um die 500/600 € liegen, der Neupreis leigt bei ca. 1000 €. Aber genaues kann die nur die Versicherung sagen.

Ein Tauschgerät wird wohl nicht möglich sein, da du ja keins mehr hast zum tauschen. Im Regefall sind die Tauschgeräte instandgesetzte/refubished Geräte, welche es nur günstig gibt, wenn auch ein altes abgegeben wird (wie z.b. auch bei Turbos, Lichtmaschinen und so weiter).

war dein navi denn original ab werk verbaut? wenn ja, dann gibts auch wieder ein neues. der gutachter war ja sicher schon da, dort müsste ja eigentlich alles relevante drin stehen. ich würde mal auf einen schaden von mind. 3.500 euro tippen, incl. scheibe und evtl. lackkratzer sowie arbeitslohn..

Themenstarteram 28. März 2011 um 19:15

@beachi

das RNS 510 war original ab Werk verbaut.

Einen Sachverständigen wollte die Versicherung nicht, lediglichdie Partnerwerkstatt sollte Fotos machen.

 

naja, umso einfacher.. fotos und kostenvoranschlag an die versicherung mailen, freigabe abwarten und reparieren lassen. alles ganz einfach :)

Zitat:

Original geschrieben von beachi

war dein navi denn original ab werk verbaut? wenn ja, dann gibts auch wieder ein neues.....

Abzüglich Zeitwert, und der ist nicht ohne ...

Nach 4-5 Jahren ist das teuerste Radio/Navi praktisch nichts mehr wert.

naja, scheinbar handhabt das aber auch jede versicherung anders..

Themenstarteram 29. März 2011 um 5:06

@siggi1803

Über einen Zeitwert habe ich bisher noch nichts gelesen in meinen Versicherungsbedingungen. Es wird dort lediglich von Wiederbeschaffungswert gesprochen. Und der ist selbst bei scheinbar serösen Anbietern nicht gerade gering.

Und wie sieht es damit aus:

"Ist das Navi weg, gibt's ein neues!

Bisher haben die Kaskoversicherungen bei gestohlenen, fest installierten Navigationsgeräten nur den Zeitwert ersetzt.

Damit ist jetzt Schluss: Weil es keinen Markt für Gebrauchtnavis gibt, müssen die Versicherungen ein neues zahlen."

AG Düsseldorf Az.: 42 C 9779/08

oder:

"Ein Fahrzeughalter ist nach einem Diebstahl nicht verpflichtet, ein gebrauchtes Navigationsgerät einzubauen, so ein Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt.

Denn nach Auffassung des Gerichts ist zweifelhaft, dass überhaupt ein seriöser Markt für gebrauchte Navigationsgeräte besteht. Daher dürfte sich keine Fachwerkstatt finden, die einen solchen Einbau vornehme."(Aktenzeichen: 7 U 91/09).

 

Man sollte aber bei fiktiver Abrechnung aufpassen, es gibt sehr viele Preise bei VW z.b. für das RNS als neue, austausch sowie zum nachträglichen einbau zu verwendete Navis.

Das Navi zum nachträglichen EInbau ist neu, kostet aber weniger als das Navi vom Werk, hat auch ne andere Nummer ist aber zu 99% gleich...

Pass da mal auf oder lass einfach alles bei VW inst. und gut is...

Zitat:

Original geschrieben von wonderfrank

@siggi1803

 

Über einen Zeitwert habe ich bisher noch nichts gelesen in meinen Versicherungsbedingungen. Es wird dort lediglich von Wiederbeschaffungswert gesprochen. Und der ist selbst bei scheinbar serösen Anbietern nicht gerade gering.

 

Und wie sieht es damit aus:

 

"Ist das Navi weg, gibt's ein neues!

Bisher haben die Kaskoversicherungen bei gestohlenen, fest installierten Navigationsgeräten nur den Zeitwert ersetzt.

Damit ist jetzt Schluss: Weil es keinen Markt für Gebrauchtnavis gibt, müssen die Versicherungen ein neues zahlen."

AG Düsseldorf Az.: 42 C 9779/08

 

oder:

 

"Ein Fahrzeughalter ist nach einem Diebstahl nicht verpflichtet, ein gebrauchtes Navigationsgerät einzubauen, so ein Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt.

Denn nach Auffassung des Gerichts ist zweifelhaft, dass überhaupt ein seriöser Markt für gebrauchte Navigationsgeräte besteht. Daher dürfte sich keine Fachwerkstatt finden, die einen solchen Einbau vornehme."(Aktenzeichen: 7 U 91/09).

Aber sicher gibt es einen Markt für gebrauchte Navigationsgeräte. Es gibt Händler die haben sich darauf spezialisiert und verkaufen diese Geräte sogar mit Garantie.

 

Maßgeblich ist aber tatsächlich, was in deinen AKB`s hierzu steht. Es gibt welche die haben eine Prozentuale Abwertung aufgenommen, da ist es völlig egal, ob es ein Gerät gibt oder nicht. 

 

Ich würde in jedem Fall mit der Versicherung Rücksprache halten, wenn das Gerät erst einmal verbaut ist, wil die Werkstatt Ihr Geld haben.

 

Und im Zweifel von dir, da du der Auftraggeber bist.

 

Berichte mal über Fortgänge, danke hierfür.

 

Gruß

 

 

Delle

 

 

 

 

Themenstarteram 30. März 2011 um 8:06

Es gab heute mal eine positive Nachricht,

die Versicherung hat der Werkstatt die Freigabe zum Ersatz des RNS 510 erteilt. Eine Zuzahlung meinerseits ist nicht notwendig.

Begründung:

In meinem Fall zählt das RNS 510 nicht als Zubehör sondern als Ersatzteil, denn über das Gerät wird auch der Park-Lenk-Assistent gesteuert und dies ist eine Funktion, die ohne das RNS 510 nicht genutzt werden kann. So das Statement der Versicherung. Diese Reglung greift aber auch nur, weil alles ab Werk so vorhanden war.

Morgen ist der Termin in der Werkstatt, danach kann ich schreiben, ob den Worten auch wirklich Taten gefolgt sind.

am 30. März 2011 um 8:35

Dann nenne uns doch auch bitte die Versicherung. Ist doch immer gut zu wissen, wo etwas geklappt hat.

MfG Paule

Themenstarteram 30. März 2011 um 9:04

Bei mir ist es eine große Versicherung aus Coburg.

MfG

Das wird jetzt bei einigen ihren Glauben an die böse H... erschüttern:D:D:D

Na sieh einer an.;)

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