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Werde ich nach einem Verkehrsunfall hochgestuft?

Themenstarteram 11. August 2010 um 16:10

Ich hatte heute einen Unfall.

Die Ampel sprang auf Gelb und das vor mir fahrende Fahrzeug hat eine Gefahren bremsung gemacht. Ich konnte nicht reagieren und bin ungebremst reingefahren.

Wenn ich den Schaden der Versicherung melde (ca 2000€) habe ich Angst, das ich von jetzt 85% auf dann 140% gestuft werde. Jetzt habe ich aber gehört, das man erst ab dem 2. Unfall im Jahr hochgestuft werde. Kann mir da jemand helfen?

Und muss ich jetzt damit rechnen, das ich ein Aufbauseminar machen muss? Habe seit etwas über einem Jahr den Führerschein. Polizei war aber nicht vor Ort!

Beste Antwort im Thema
am 11. August 2010 um 16:40

Einen Rabattschutz dürfte Dein Vertrag kaum haben, da die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind (SF-Klasse 2 dürfte zu niedrig sein). Dir bleibt daher wahrscheinlich nur der Schadenrückkauf, um die Rückstufung zu vermeiden. Ob sich der Rückkauf für Dich lohnt, kannst Du mit Hilfe der Zahlen entscheiden, die Du von der Versicherung auf Anfrage bekommst.

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Kommt auf deinen versicherungsvertrag an!

Gibt welche da hast du einen Unfall "frei" (Rabattretter) andere hast du das eben nicht.

Schau mal in deine Unterlagen diesbezüglich. Die Rückstunfungstabellen sind im "Kleingedruckten".

Wenn die Polizei nicht vor Ort war, wird die FE-Behörde wohl auch nichts davon mitbekommen und du könntest ohne Nachschulung davon kommen.

Die Versicherung meldet das i.d.R. nicht dorthin.

Anderst aber, wenns aus welchem Grund auch immer vor Gericht landet, was durchaus denkbar ist, wenn der Vordermann eine Gefahrenbremsung bei einer gelben Ampel durchführt.

am 11. August 2010 um 16:40

Einen Rabattschutz dürfte Dein Vertrag kaum haben, da die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind (SF-Klasse 2 dürfte zu niedrig sein). Dir bleibt daher wahrscheinlich nur der Schadenrückkauf, um die Rückstufung zu vermeiden. Ob sich der Rückkauf für Dich lohnt, kannst Du mit Hilfe der Zahlen entscheiden, die Du von der Versicherung auf Anfrage bekommst.

man muss unterscheiden zwischen Rabattschutz und Rabattretter... in dem einen Fall hast Du automatisch einen Schaden "frei", weil Du Dir soviele Jahre erfahren hast, dass Du zwar zurückgestuft wirst, aber trotzdem den gleichen Beitragssatz hast... Dies kostet idR auch nicht mehr!

Im anderen Fall kannst Du Dir den "Freischaden" gegen Mehrbeitrag vorab "kaufen", sprich in den Vertrag mit einschliessen lassen... Dies geht aber wie bits1011 schon gepostet hat, erst ab einer besseren SF-Klasse funktionieren...

Bei einem Auffahrunfall ist es egal, wie lange du den Führerschein hast, liegt ja nur im Verwarnungsgeldbereich!

Da die Polizei nicht vor Ort war, ist das doch eh egal!

Also...durchatmen...was die Nachschulung anbetrifft!

Bzgl. Schaden: im nächsten Jahr wirst du hochgestuft, wie die Vorredner es bereits geschrieben haben!

Wenn die Polizei nicht da war, und der Gegner das nicht nachmeldet gibts auch keine Punkte. Also auch keine Verlängerung der Probezeit.

Lejockel

am 11. August 2010 um 20:36

ja, du wirst hochgestuft :)

am 12. August 2010 um 16:12

Zitat:

Original geschrieben von lejockel

Wenn die Polizei nicht da war, und der Gegner das nicht nachmeldet gibts auch keine Punkte. Also auch keine Verlängerung der Probezeit.

Lejockel

Auch wenn er es der Polizei meldet gibt es keine Punkte, es ist Auffahrunfall und kostet 35 €.

am 12. August 2010 um 16:16

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Anderst aber, wenns aus welchem Grund auch immer vor Gericht landet, was durchaus denkbar ist, wenn der Vordermann eine Gefahrenbremsung bei einer gelben Ampel durchführt.

:confused::confused::confused::confused::confused:

Wieso sollte ein Zivilprozess (von dem redest du doch hier) an die FS-Stelle gemeldet werden und zu ner Nachschulung führen?

Vorallem mit dem Hintergrund das wir hier ein sehr geringwertiges Vergehen des TE haben!

Und was hat die Bremsung des Vordermanns mit dem Führerschein des TE zu tun?

wie kommst du auf Zivilprozess, wenn jemand einen Unfall provoziert hat und damit u.U. eine Straftat begangen hat?

am 12. August 2010 um 16:39

Unfall provoziert:

Zitat:

§37 Abs. 1 StVO

Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten".

Das bedeutet nicht: Bei gelb noch schnell drüber huschen.

Hier scheint es ein reines Abstandsproblem auf Seiten des TE zu geben. Nicht mehr und nicht weniger.

Mfg Zille

das ist schon klar, rechtfertigt aber nicht immer eine Gefahrenbremsung - dazu gabs schon so viele Gerichtsfälle

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

das ist schon klar, rechtfertigt aber nicht immer eine Gefahrenbremsung - dazu gabs schon so viele Gerichtsfälle

ganz abgesehen das dies nicht die frage des TE war...

sehe ich grundsätzlich ähnlich, es gibt aber auch genug urteile die bei "gelblichtbremsungen" gegenteiliges sagen.

"Bei Gelbphasen nach der Grünphase wird der Hintermann mit plötzlichem Bremsen des vorausfahrenden in der Regel rechnen müssen, wenn auch nicht mit einer Notbremsung (dann ggf. Quote, nur in ganz seltenen Ausnahmefällen Schuld des Vordermannes). Mit einem bloßem Orientierungsirrtum hat der Hintermann jedoch nicht zu rechnen. Auch hier gilt, der Beweis des ersten Anscheins spricht zunächst für die Schuld des Auffahrenden. Jedoch kann sich die Entlastung zumindest im Hinblick auf eine Quotenregelung schon aus der Situation als solcher ergeben. Wer bei Beginn der Gelbphase nach Geschwindigkeit und Annäherung vor der Kreuzung nicht mehr anhalten kann, hat keinen triftigen Grund zum plötzlichen Abbremsen. Gebietet ein Polizeibeamter trotz einer Grünphase plötzlich dem Vordermann halt, so kommt es auf die Voraussehbarkeit für den Auffahrenden an, ob dieser die Kollision allein zu vertreten hat oder nicht. Es kommt dabei auch hier wieder jeweils auf den Einzelfall an. Grundsätzlich gilt dieses für jede Verkehrsunfallsituation. Zu beachten ist auch immer die Beweisbarkeit. Im Zweifel entscheidet, die Beweislast. "

zum TE:

mit einem jahr führerschein ist es höchstunwahrscheinlich das deine versicherung nen rabattretter hat.

entweder rückkaufen (das geht bis 31.12.2010, muss also nicht sofort sein!) oder du wirst hochgestuft.

wie hoch genau steht auch in deiner police, das ist von versicherer zu versicherer unterschiedlich.

 

am 13. August 2010 um 19:19

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

wie kommst du auf Zivilprozess, wenn jemand einen Unfall provoziert hat und damit u.U. eine Straftat begangen hat?

Gut ich geh mal mit deinen Ausführungen mit und stelle weitere Fragen an unseren lieben Schrittmacher:

Was bitte schön hat das Gerichtsverfahren gegen den Vorausfahrenden mit dem FS des TE zu tun?????

Und wieso sollte dieses Verfahren von der Führerscheinstelle gegen den TE genutzt werden?????

Und wie bitte schön schließt du jetzt gleich wieder auf eine Straftat?????

P.S.: Du hast ganz vergessen unseren TE zu belehren wie man richtig an eine Kreuzung heranfährt.

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