Falschbestellung und Auto schon in Produktion, was tun?
Hallo Forengemeinde,
mir ist heute was schreckliches passiert....
Eigentlich fing der Tag toll an, hatte nämlich heute das Abholerpaket für meinen A3 SB G-Tron im Briefkasten.
Natürlich gleich auf myaudi.de registriert, alles angschaut und gefreut das er schon auf "02 Motor" steht.
Dann habe ich mir mein Auto angeschaut und gemerkt dass der Händler vergessen hat die Xenons einzubauen -.-
Folgendermaßen lief das ab.
Hatte erst das S-Line Selection Paket bestellt inkl. Xenon.
Und habe vor 3 Wochen dann umbestellt auf S-Line Style als es herauskam. Mein Freundlicher meinte Gott sei Dank dass es zu keiner Lieferverzögerung dadurch kommt. Ich hatte dann extra gesagt dass ich die Xenons dann zusätzlich, da nicht im Style-Paket enthalten, haben möchte.
Neue Leasingbestätigung bekommen und dummerweise ohne genau nachzuschauen unterschrieben.
Nach Auskunft der Audi Hotline kann man wohl nun nix mehr ändern...
Daher meine Fragen an euch:
Kennt jemand solch eine Situation und was kann ich noch Unternehmen?
Gibt es die Möglichkeit das nachzurüsten?
Und wer übernimmt das? Denn eigtl bin ich ja mitschuld da ich nicht kontrolliert habe, aber den Fehler beging ja ursprünglich mein Verkäufer...
Bin gerade etwas verzweifelt, weil ich das Auto ohne Xenon nicht unbedingt haben will.
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe
Beste Antwort im Thema
Thema ist durch...
Änderungen in Ingolstadt sind nicht mehr möglich.
Er hat mir angeboten meinen bestellten abzunehmen (geht dann direkt in eine Autovermietung) und ich bestelle meinen erneut. Hab das jetzt so angenommen und bekomme übergangsweise noch ein Fahrzeug aus seinem Fuhrpark bis mein neuer dann im Juli da ist.
Zwar muss ich jetzt 3 Monate länger warten, aber das ist es mir wert 🙂
Danke nochmal an alle die versucht haben mich zu unterstützen.
59 Antworten
Zitat:
@Freeking84 schrieb am 22. März 2015 um 12:03:15 Uhr:
Ein Vertrag ist bindend. Wo würden wir denn hinkommen, wenn jeder nur auf mündliche Vereinbarung handelt....
Natürlich ist ein Vertrag bindend, das hat auch niemand bestritten. Und wenn TicalFM die AB nicht richtig überprüft hat, kann man nur sagen "Pech gehabt". Somit gibt es von der rechtlichen Seite kaum etwas daran zu rütteln, zumal ja bereits eine Änderung zur ursprünglichen Bestellung vorgenommen wurde.
Ob man dem Verkäufer jetzt ein Versäumnis bei der Beratung vorwerfen kann, glaube ich auch nicht - so nach dem Motto, dass er TicalFM darauf hätte hinweisen müssen, dass die Xenons wegfallen. Doch Schuldzuweisungen helfen uns hier nicht weiter.
So wie es PaulRaeber bereits geschrieben hat, sollten wir TicalFM helfen, sein Traumauto doch noch zu bekommen. Und da wird ihm nichts anderes übrig bleiben, als mit seinem Freundlichen zu reden. Wir kennen jetzt nicht alle Fakten, aber vielleicht steht ja noch eine Firma (Großabnehmer) hinter ihm, so dass der Fuhrparkleiter versuchen könnte, seinen Einfluss geltend zu machen. Gesucht sind also Ideen, irgendwie noch aus der Nummer raus zu kommen.
Und noch eine Frage von mir: Weswegen darf der Händler nicht umrüsten? Ich hatte 2003 ein ähnliches Problem - Totalschaden bei meinem Traumwagen. Somit musste kurzfristig ein Ersatzfahrzeug beschafft werden. Es war damals ein Lagerfahrzeug ohne AHK und Xenon. Mein damaliger AG kam mir leider nicht entgegen (es wäre ja weiterhin ein Firmenfahrzeug geblieben und ich hatte deshalb auf eine Beteiligung seinerseits gehofft). Ich hätte somit die 5000€ für beide Umbauten aus eigener Tasche zahlen sollen/müssen - aber wenn ich dazu bereit gewesen wäre, wäre es gegangen bzw. umsetzbar gewesen.
Gruß
Martin
Zitat:
@Freeking84 schrieb am 22. März 2015 um 12:03:15 Uhr:
Ein Vertrag ist bindend. Wo würden wir denn hinkommen, wenn jeder nur auf mündliche Vereinbarung handelt....
Ich würde vorschlagen, dass Leute, die von juristischen Belangen augenscheinlich keine Ahnung haben, Ihren Senf einfach mal bei sich behalten. Sorry.
Zitat:
@leoranch schrieb am 22. März 2015 um 13:46:22 Uhr:
Und noch eine Frage von mir: Weswegen darf der Händler nicht umrüsten?
Weil es ein Leasingfahrzeug ist und weil es eine festgelegte Konfiguration inkl. entsprechender Systemsoftware hat. Selbst wenn man es umcodieren würde - ein Fahrzeug, bei dem jederzeit die Gefahr besteht, dass beim nächsten Service mit Softwareabgleich die Systemsoftware nicht mehr stimmt, ist nur noch sehr schwer vermittelbar.
Was ein Quatsch. Natürlich darf an einem Leasingfahrzeug etwas verändert werden. Wenn es dem Fahrzeugwert zugute kommt, wird der Leasinggeber dir danken. Mein Händler hat mir sogar für mein Fahrzeug eine Werkstatt für Klappenauspuffanlagen ampfohlen. man muss natürlich alles absegnen lassen.
Denkbar wäre auch dass der Händler dein bestelltes Auto für den eigenen Fuhrpark oder Verkauf nutzt und du ein ganz neues betellst. Besonders bei Bestandskunden machen die Händler das gerne, wenn dein jetzt bestelltes Fahrzeug nicht gerade Pink ist 😉
Also Händler nett ansprechen und lieb fragen was man nun machen kann 🙂
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Uns ist etwas ähnliches mit dem vorletzten Leasingfahrzeug passiert (na ja ähnlich in " "😉.
Denke dem TE geht es hier auch nicht um die Sinnfreien rechtsberatungsmeinungen und wer Schuld hat sondern um eine praktikable, sinnvolle und bezahlbare Lösung!
Also kurz zu mienem Fall.
Auto bestellt und in der Bestellung wurde die Sitzheizung vorne und hinten eingefügt (der Händler hat mich da falschverstanden) habe dies dann bei der Bestellung bemerkt und angemerkt, dass er die Sitzheizung nur "vorne" reinnehmen soll!
Dies wurde dann auch so in der Bestellkonfiguration geändert! DIES wurde dann auch so unterschrieben!
Das Auto wurde dann in Ingolstadt abgeholt und auf der ersten Heimfahrt fehlte die Sitzheizung völlig!
Fazit: Eine Nachrüstung wurde auf Kosten des Händlers geändert. Die dann (weil in der Bestellung des Händlers beim Werk nicht berücksichtigte Sitzheizung) erhöhte Lasingrate wurde von uns nicht gezahlt, da wir ja die für uns richtige Bestellung unterschreiben haben.
Fazit: Händler etwas angesäuert....aber nur ein paar Tage.
Nachrüstung von vergessenen Wünschen auch bei GF Leasing jederzeit möglich.
Vorteil bei uns, wir hatten das richtige unterschrieben.
Denke (an den TE) Du wirst bei der aufwendigen Nachrüstung und dem von dir (für den Händler) so wie der Wagen kommt richtigen Bestellung einen echt gütigen Händler brauchen!
Viel Erfolg, dass sich dein Problem lösen lässt)
Zitat:
@LordOfThe4Rings schrieb am 22. März 2015 um 16:18:10 Uhr:
Ich würde vorschlagen, dass Leute, die von juristischen Belangen augenscheinlich keine Ahnung haben, Ihren Senf einfach mal bei sich behalten. Sorry.🙄Zitat:
@Freeking84 schrieb am 22. März 2015 um 12:03:15 Uhr:
Ein Vertrag ist bindend. Wo würden wir denn hinkommen, wenn jeder nur auf mündliche Vereinbarung handelt....
Bevor du dich um Kopf und Kragen redest, hör bitte auf. Oder willst tatsächlich behaupten, dass man sich an unterschriebene Verträge nicht halten muss? 🙄
Zitat:
@Buchener74722 schrieb am 22. März 2015 um 17:14:52 Uhr:
Auto bestellt und in der Bestellung wurde die Sitzheizung vorne und hinten eingefügt (der Händler hat mich da falschverstanden) habe dies dann bei der Bestellung bemerkt und angemerkt, dass er die Sitzheizung nur "vorne" reinnehmen soll!
Dies wurde dann auch so in der Bestellkonfiguration geändert! DIES wurde dann auch so unterschrieben!
Das ist ganz klar ein anderer Fall wenn du etwas anderes bekommst, als bestellt muss der Händler nachbessern. So einfach.
Im Fall des TE hat er etwas bestellt und mit eigener Unterschrift abgesegnet, dass er nicht wollte. Da kann man nur auf Kulanz hoffen und ein offenes und freundliches Gespräch mit dem Händler führen.
Zitat:
@Freeking84 schrieb am 22. März 2015 um 17:27:31 Uhr:
Bevor du dich um Kopf und Kragen redest, hör bitte auf. Oder willst tatsächlich behaupten, dass man sich an unterschriebene Verträge nicht halten muss? 🙄Zitat:
@LordOfThe4Rings schrieb am 22. März 2015 um 16:18:10 Uhr:
Ich würde vorschlagen, dass Leute, die von juristischen Belangen augenscheinlich keine Ahnung haben, Ihren Senf einfach mal bei sich behalten. Sorry.🙄
Das hat LordOfThe... nicht behauptet. Fakt ist jedoch das die Aussage "Wo würden wir denn hinkommen, wenn jeder nur auf mündliche Vereinbarung handelt..." juristisch nicht zutreffend ist. Mündliche Absprachen und Verträge sind in Deutschland rechtsverbindlich. Problematisch ist jedoch immer die Beweisbarkeit der Absprachen.
Zitat:
@Ragoe schrieb am 22. März 2015 um 18:17:47 Uhr:
Das hat LordOfThe... nicht behauptet. Fakt ist jedoch das die Aussage "Wo würden wir denn hinkommen, wenn jeder nur auf mündliche Vereinbarung handelt..." juristisch nicht zutreffend ist. Mündliche Absprachen und Verträge sind in Deutschland rechtsverbindlich. Problematisch ist jedoch immer die Beweisbarkeit der Absprachen.Zitat:
@Freeking84 schrieb am 22. März 2015 um 17:27:31 Uhr:
Bevor du dich um Kopf und Kragen redest, hör bitte auf. Oder willst tatsächlich behaupten, dass man sich an unterschriebene Verträge nicht halten muss? 🙄
So weit ,so gut. Nur muss auch die zeitliche Abfolge berücksichtigt werden. Und da liegt nun die zweite Auftragsbestätigung NACH der mündlichen Auftragsänderung, sprich der Käufer hatte nochmals die Möglichkeit, seinen Änderungswunsch zu überprüfen und durch seine Unterschrift zu bestätigen.
Zumindest habe ich so auch die Ausführungen von Freeking84 interpretiert. Das eine telefonische Bestellung bindend ist, ist klar. Und wie Du es schreibst, bleibt das Thema der Beweisbarkeit.
Gruß
Martin
So, vielen Dank erstmal für eure Antworten.
2 Dinge sollte ich vielleicht nochmal hervorheben:
1. Ich weiß dass, der Vertrag rechtsgültig ist so wie ich ihn unterschrieben habe und dass, der Händler sich nicht regen muss wenn er nicht will. Also bitte spart euch die Wortgefechte bzgl. der Rechtsverbindlichkeit. Es geht nur noch um Kulanz und das Wohlwollen des Händlers. An einem Rechtsstreit mit Audi/dem Autohaus bin ich nicht interessiert.
2. Eine Nachrüstung wird weder für mich noch für den Händler in Frage kommen, aus monetären Gründen. Dessen bin ich mir nun bewusst.
Es geht mir vielmehr darum, welche Möglichkeiten es gibt, mein Auto eventuell noch im Werk „richtig“ bauen zu lassen. Unabhängig davon ob es realistisch erscheint oder nicht.
In der Tat steht hinter dem Leasing ein sehr großer Abnehmer, der seinen Sitz in der Stadt hat in der sich auch mein Audi Händler befindet. Es gibt aber keinen Fuhrparkleiter oder ähnliches, da wir die Autos selbst bezahlen, Stichwort „selbstständiger Außendienst“.
Glaubt Ihr dass es sich im Bereich des Möglichen befindet mein Auto eine extra Runde drehen zu lassen oder zu „parken“ bis die richtigen Scheinwerfer verbaut werden können? Anscheinend funktioniert das ja auch wenn das Qualitätsmanagement wegen Fehlern eingreifen muss.
Leider sehe ich da keine Chancen. Da muss man sich vor Augen führen, dass da mehrere Hundert Fahrzeuge am Tag produziert werden und alle Zulieferteile "just in time" bestellt sind. Man kann sich vorstellen, welche Kosten und welchen Aufwand es verursachen würde, wenn man solche Last-Minute Wünsche einplanen würde.
Daher gilt auch, sobald die Bestellung in die Produktion eingeplant ist, sind Änderungen nicht mehr möglich. Und es macht ja auch einen Unterschied, ob die Qualitätssicherung ein Teil tauschen muss, oder ob ein komplettes Beleuchtungssystem umgebaut werden muss. Da ist es ja nicht mit Scheinwerfer raus und neue Scheinwerfer rein getan.
Sehe da leider sehr schlechte Chancen, das irgendwas machbar ist. Aber einfach so früh wie möglich mit dem Händler reden und schauen, was er sagt. Vielleicht kann er das Fahrzeug auch anderweitig an den Mann bringen und deins wird neu bestellt.
Leider ist der Fahrzeugbau heut zu Tage sehr sehr kompliziert geworden, das wirst du bei der Werksführung auch sehen und hören ,da kann man nicht einfach ein Fahrzeug zwischen Weg nehmen.
wahrscheinlich haben sie im Werk noch nicht einmal einen Zusätzlichen Satz Xenonscheinwerfer vorrätig
Oh man das tut mir wirklich leid für dich, ich wünsche dir aber trotzdem viel Spaß mit deinen Neuen
So gearde mit meinem Feundlichen telefoniert...
Entgegen meiner Erwartung hat er sich sofort entschuldigt und meinte O-Ton: "Oh Sch... jetzt muss ich ich schnellstens mit Ingolstadt telefonieren und das richten. Ich melde mich bei Ihnen wenn ich was neues weiß"
Hoffentlich kann er noch was machen.
Ich halte euch auf dem Laufenden
Ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass da noch was von ihm auszurichten ist.
Mal gucken was bei rauskommt.
Und die Variante, dass er den als Vorführer nimmt und du einen Neuen bestellst?
Zitat:
@kennex schrieb am 23. März 2015 um 12:37:41 Uhr:
Und die Variante, dass er den als Vorführer nimmt und du einen Neuen bestellst?
Drücken wir TicalFM erst einmal die Daumen.
Es gibt Händler und Händler. Und manchmal können die Kanäle öffnen, die unmögliches möglich machen.
Die Idee mit dem Vorführer, Lagerfahrzeug oder allgemein als Neuwagen allen Händler zur Verfügung zu stellen hatte ich auch schon. Aber der g-tron scheint mir jetzt eher ein Exot zu sein, da wüsste ich die Nachfrage jetzt nicht wirklich einzuschätzen.
Gruß
Martin