Fahren mit Wohnwagen

Volvo XC60 U

Kann mir dazu jemand etwas sagen?
Wie habe ich in Hängerbetrieb darauf Einfluss!?
Oder ist die Spannung immer unterbrochen?

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Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen

Ich war jetzt mit dem neuen xc60 D4 und WW (Eriba Nova SL 1800kg) am Bodensee. Ca 1100 km gesamt mit einem Durchschnittsverbrauch zwischen 9,8 - 10,2. Entspannt mit Tempomat ca. 100 km/h

Bin mit dem Verbrauch zufrieden. Sehr entspanntes Fahrverhalten. Der WW lief sehr ruhig hinter dem Wagen her.

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Ah! Sehr schön. Viel Spass und Sonne:-)

Ich bin seit dem 29.April mit meinem XC60 T8 und einem Eriba Nova L (1.5 t) unterwegs im Raum Schwarzwald-Mosel-Eifel-Zeeland (NL). Das Gespann verhält sich einwandfrei, ich bin äusserst zufrieden. Wenn ich die übrigen Forumsbeiträge so lese muss ich schon sagen, ich habe offenbar ein „Sonntagsauto“ erwischt. Keinerlei Beanstandungen seit Neu (Sept.17) und nun rund 11600 km auf dem Tacho.
Hier übrigens noch die schon lange versprochenen Fotos meiner Wohnwagenspiegel (uralt, weiss die Marke nicht mehr). Bin momentan in Prüm.
Grüsse, Köbi

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+1

Mich würde ja mal interessieren, welche Leitung vom Hänger-Elektrostecker benutzt wird, damit der XC60 den Hänger erkennt. Wenn das zufällig das Rücklicht ist, könnte man die Leitung auf Dauerplus setzen und somit den PA2 wieder aktivieren. ;-)

Naja, nicht ganz ernst gemeint, aber das man mit Wowa den PA2 zu Beginn benutzen konnte und jetzt nicht mehr, ist schon ziemlich doof.

Meine Vermutung ist, dass Volvo Regressansprüchen wegen Aufschaukeln des Anhängers aus dem Weg gehen will

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Moin,

ich fahre zur Zeit noch einen Leihwagen (XC60 D4 AWD), aber am Donnerstag bekomme ich dann endlich meinen bestellten XC60 D4 FWD.

Wir haben seit einiger Zeit immer mal wieder über die Anschaffung eines Caravans nachgedacht und nun zugeschlagen. Da ich die zul. Anhängelast von 2.400kg bei meinem Miet-XC60 im Kopf hatte, haben wir uns nach einiger Überlegung für einen Nova S 620 als Tandemachser entschieden. Nun ist der WoWa auf 2,5to. aufgelastet und ich habe nach Kauf erfahren, dass mein XC60 D4 als FWD nur 2.300kg Anhängelast haben wird.

Wie ich hier lese, scheint der XC60 ein grundsätzlich gutes Zugfahrzeug zu sein, aber die meisten Erfahrungen sind ja AWD. Hat jemand einen FWD und damit schon größere/schwere Hänger am XC60 gezogen?

Ändern kann ich an meinen Entscheidungen nichts mehr, daher hoffe ich auf eine gut fahrbare Kombination, trotz des Frontantriebs. Wenn es tatsächlich nicht gut funktioniert, muss ich wohl in den sauren Apfel beissen und mir zum Firmenwagen noch ein passendes Zugfahrzeug organisieren.

Den WoWa gibt es dann Ende des Monats, gerade richtig, damit der XC60 eingefahren sein wird.

Gruß
hirotake

Hallo, Du verwechselt hier leider grundsätzliche Dinge! Dein Anhänger darf nicht schwerer sein als Dein Zugwagen im Leergewicht. Bei einer Kontrolle würde Dein Gespann im Zweifel stillgelegt oder der Hänger muss stehenbleiben. Außerdem kostet das richtig Strafe, zB in der Schweiz. Das alles hat Sicherheitsgründe. Außerdem darf Dein Gespann nur ca. 4.200 Kg Gesamtmasse haben!!! Dein Elch wiegt schon ca. ??? Und dann der Hänger dazu? Das der Elch mehr ziehen dürfte ist nicht relevant. Blöde Situation für Dich!

Gib mal Deine Daten hier ein! https://www.caravantrekker.nl/DE/index.php
Die Auflastung kann nicht mit eingegeben werden, aber Du kannst ja mal den 690 er nehmen.

Danke für den Hinweis...

Das klingt nicht gut, würde ich aber gerne mal nachlesen. Das Thema Leergewicht Zugfahrzeug zu zul. Gesamtgew. WoWa hatte ich heute auch gelesen, das betrifft aber doch die 100km/h Zulassung!?

1) Der Volvo hat eine eingetragene Anhängelast von 2.300kg als FWD und 2.400kg als AWD. Das wäre ja absolut hinfällig, wenn die Beschränkung durch das Leergewicht des Zugfahrzeugs limitiert wäre?

2) Das mit dem Gesamtgewicht des Gespanns ist ein Thema, das ich auch im Hinterkopf hatte, muss ich auch mal nachlesen.

Puh, hoffentlich kommt nicht sofort zum WoWa noch ein passendes Zugfahrzeug dazu.

Gruß
hirotake

Zitat:

@hirotake schrieb am 7. August 2018 um 23:00:29 Uhr:


Danke für den Hinweis...

Das klingt nicht gut, würde ich aber gerne mal nachlesen. Das Thema Leergewicht Zugfahrzeug zu zul. Gesamtgew. WoWa hatte ich heute auch gelesen, das betrifft aber doch die 100km/h Zulassung!?

1) Der Volvo hat eine eingetragene Anhängelast von 2.300kg als FWD und 2.400kg als AWD. Das wäre ja absolut hinfällig, wenn die Beschränkung durch das Leergewicht des Zugfahrzeugs limitiert wäre?

2) Das mit dem Gesamtgewicht des Gespanns ist ein Thema, das ich auch im Hinterkopf hatte, muss ich auch mal nachlesen.

Puh, hoffentlich kommt nicht sofort zum WoWa noch ein passendes Zugfahrzeug dazu.

Gruß
hirotake

Zu 1)
Das hat mich auch irritiert, aber das ist die Aussage von zwei TÜV Mitarbeitern in Hamburg. Unser Caravan hat 1.700 und wir hatten mal einen Opel Zafira. Hierzu gab mir der TÜV den Tipp mit ein anderes Zugfahrzeug anzuschaffen, da dies gegen die Stvo verstößt.

Stimmt scheinbar nicht. Hier unter Variante 3. ist ja theoretisch meine XC60 Konstellation beschrieben. https://www.bussgeldkatalog.org/anhaengelast/

Somit dürfte ich bei 2.300kg Anhängelast und 110kg Stützlast und 2.500kg zul. Gesamtgewicht des WoWa sogar 2.300kg + 110kg = 2.410kg Gewicht mit dem XC60 D4 AWD ziehen.

Zitat:

@hirotake schrieb am 7. August 2018 um 23:24:09 Uhr:


Stimmt scheinbar nicht. Hier unter Variante 3. ist ja theoretisch meine XC60 Konstellation beschrieben. https://www.bussgeldkatalog.org/anhaengelast/

Somit dürfte ich bei 2.300kg Anhängelast und 110kg Stützlast und 2.500kg zul. Gesamtgewicht des WoWa sogar 2.300kg + 110kg = 2.410kg Gewicht mit dem XC60 D4 AWD ziehen.

Sehr verwirrend dieses Thema. Vielleicht habe ich das auch nicht richtig verstanden, damals. Also es bleibt aber diese 100er Nummer, wobei das Schild ja wohl bereits dranhängt, und die Gesamtmasse. Außerdem passt leider das Auto nicht zum Hänger. Die Fahreigenschaften werden eher bescheiden sein. Die 1700 mit dem Zafira waren auch häßlich zu ziehen.

Und weiter unten werden die beiden Punkte von @scorpHH auch noch thematisiert.

Die Anhängelast darf nicht höher sein, als die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs. Das ist vereinfacht das Leergewicht zuzüglich der erlaubten Zuladung. Da wird Volvo schon alles richtig gemacht haben und das erklärt auch, warum der AWD evtl. mit höherem Leergewicht oder höherer Zuladung eine Anhängelast von 2.400kg und der FWD "nur" 2.300kg hat. Größere SUV dürfen hier ab 2,33to auch den Faktor 1,5 ziehen und damit haben die eine Anhängelast von bis zu 3,5to.

Und die Beschränkung auf 4,25to. Gesamtgewicht des Gespanns ist ein Thema bei den neuen Führerscheinklassen. Hier B-Führerschein mit Kennziffer 96, über 4,25to. wird BE benötigt.

Bei mir kein Thema, da ich noch die "alte" Klasse 3 besitze und bis zu 7,5to fahren darf.

Wie das Fahrverhalten sein wird, muss ich dann sehen. Zumindest bin ich rechtlich doch sauber und ich kann mit dem neuen Firmenwagen meinen WoWa abholen und nach Hause fahren. Da es ein Tandemachser wird, sind einige Probleme in der Fahrstabilität eh geringer ausgeprägt.

Ich werde berichten...

Gruß
hirotake

Um es auf den Punkt zu bringen: Du darfst in deinen Wohnwagen nur soviel reinpacken, dass er nur 2.300 kg wiegt während der Fahrt. 😉

Die Geschichte mit der Stützlast-Rechnung finde ich in den WoWa-Foren immer wieder, aber immer wieder liest man auch, dass bei einer Wiegung die Polizisten da anderer Ansicht sind. Ich würde das außen vor lassen und eher nach dem Motto herangehen, "5% werden wohl nicht so schlimm sein". Zur Not heißt es Aus-/Umpacken, Wasser ablassen, Vorräte aufessen. 😁😁😁

Ich mache seit 47 Jahren Camping (also "immer"😉 und weder meine Eltern noch ich wurden jemals gewogen... 😮

Der Nova 620 S hat eine Masse im fahrbereiten Zustand von 1850 kg. Dazu kommt noch deine gewählte Zusatzausstattung. Trotzdem ist da auch bis 2.300 kg noch einige Luft. Die Entscheidung für eine Auflastung auf 2.500 kg ist aber (auf Zukunft, ggf. andere Zugfahrzeuge und vor allem auch auf den Wiederverkauf gesehen) eine völlig richtige Entscheidung.

Edit: Ach, noch ein kleiner Nachtrag: Die Stützlast zählt übrigens zur Beladung des Fahrzeugs dazu.

Zitat:

@gseum schrieb am 8. August 2018 um 11:03:25 Uhr:


Um es auf den Punkt zu bringen: Du darfst in deinen Wohnwagen nur soviel reinpacken, dass er nur 2.300 kg wiegt während der Fahrt. 😉

Die Geschichte mit der Stützlast-Rechnung finde ich in den WoWa-Foren immer wieder, aber immer wieder liest man auch, dass bei einer Wiegung die Polizisten da anderer Ansicht sind. Ich würde das außen vor lassen und eher nach dem Motto herangehen, "5% werden wohl nicht so schlimm sein". Zur Not heißt es Aus-/Umpacken, Wasser ablassen, Vorräte aufessen. 😁😁😁

Ich mache seit 47 Jahren Camping (also "immer"😉 und weder meine Eltern noch ich wurden jemals gewogen... 😮

Der Nova 620 S hat eine Masse im fahrbereiten Zustand von 1850 kg. Dazu kommt noch deine gewählte Zusatzausstattung. Trotzdem ist da auch bis 2.300 kg noch einige Luft. Die Entscheidung für eine Auflastung auf 2.500 kg ist aber (auf Zukunft, ggf. andere Zugfahrzeuge und vor allem auch auf den Wiederverkauf gesehen) eine völlig richtige Entscheidung.

Edit: Ach, noch ein kleiner Nachtrag: Die Stützlast zählt übrigens zur Beladung des Fahrzeugs dazu.

Die Stützlast ...
Wie meinst Du das nun? ZB 1500 Gesamtgewicht, dann plus 100 Kg Stützlast? Also 1.600? Oder Zuladung gekürzt um 100 kg.

Ok, hab’s nachgelesen. Die Stützlast kommt oben drauf. Nur so macht es ja auch nur Sinn.

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