Fahren mit Wohnwagen

Volvo XC60 U

Kann mir dazu jemand etwas sagen?
Wie habe ich in Hängerbetrieb darauf Einfluss!?
Oder ist die Spannung immer unterbrochen?

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Hallo zusammen

Ich war jetzt mit dem neuen xc60 D4 und WW (Eriba Nova SL 1800kg) am Bodensee. Ca 1100 km gesamt mit einem Durchschnittsverbrauch zwischen 9,8 - 10,2. Entspannt mit Tempomat ca. 100 km/h

Bin mit dem Verbrauch zufrieden. Sehr entspanntes Fahrverhalten. Der WW lief sehr ruhig hinter dem Wagen her.

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Danke für die Aufklärung!

Also Stützlast zur Beladung des PKW rechnen? Aber separat gerechnet, ist das ja im Gesamtgewicht des Caravans, im Grunde Radlasten + Stützlast.

Es ist auf jeden Fall etwas komplexer, als ich innersten Moment erwartet habe. Vor allem muss ich dann später erstmal eine Waage suchen und finden, die mir da mal etwas Licht ins Dunkel bringt.

Gruß
hirotake

Zitat:

@ScorpHH schrieb am 7. August 2018 um 22:33:49 Uhr:


Dein Anhänger darf nicht schwerer sein als Dein Zugwagen im Leergewicht.

Grundsätzlich darfst Du mit einem alten Klasse 3 Führerschein oder der neuen Führerscheinklase BE Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5t ziehen, sofern das Zugfahrzeug dies kann und darf. Es ist also problemlos möglich mit einem XC60 AWD einen Wohnwagen mit einer Auflastung bis zu 2.400kg zu ziehen (maximales Gefälle / Steigung beachten gemäß Fahrzeugschein bei gebremsten Anhängern).

Die Regel dass das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht schwerer sein darf als das Leergewicht vom Zugfahrzeug ist nur relevant für die 100er Zulassung. Nur wenn das Zugfahrzeug im Leergewicht schwerer ist als der theoretisch maximal beladene Anhänger, dann darf man bei existierender 100er Zulassung auf Autobahnen auch tatsächlich 100km/h fahren. Mit anderen Worten mit dem XC60 AWD kann man einen Wohnwagen mit 2.400kg Auflastung problemlos ziehen, man darf nur niemals 100km/h fahren, auch wenn der Anhänger eine 100er Kennzeichnung hat.

Im konkreten Falle von @hirotake muss der 2.500kg Wohnwagen auf 2.300kg abgelastet werden, wenn er diesen mit dem XC60 FWD ziehen möchte. Ansonsten erlischt im Zweifelsfall der Versicherungsschutz und jedem Fall die Betriebserlaubnis. Im schlimmsten Fall könnte sogar Vorsatz unterstellt werden, weil wir das hier alles so schön diskutiert haben. 😉

Die Regel mit dem 100er Kennzeichen und dem Leergewicht des Fahrzeugs ist übrigens der Grund, warum wir bei unserem Wohnwagen nur eine Auflastung bis zu 1.900kg durchgeführt haben (damit wir noch 100km/h fahren dürfen).

Wichtig zu wissen bei Urlaubsfahrten ist noch, dass in einigen Umländern das maximal zulässige Gesamtgewicht des *Gespanns* relevant ist. Wenn also das gesamte Gespann in der Summe über 3,5t wiegt, dann muss man ggfs. eine LKW Vignette kaufen und es gelten teilweise andere Tempolimits. Ziemlich uncool, wenn man z.B. in der Schweiz mit dem fließenden Verkehr fährt und sich bei einer Kontrolle rausstellt, dass man 30km/h zu schnell unterwegs war. Da ist dann das gesamte Urlaubsbudget weg ...

Zitat:

@AKA-Mythos schrieb am 8. August 2018 um 12:55:38 Uhr:



Zitat:

@ScorpHH schrieb am 7. August 2018 um 22:33:49 Uhr:


Dein Anhänger darf nicht schwerer sein als Dein Zugwagen im Leergewicht.

...
Im konkreten Falle von @hirotake muss der 2.500kg Wohnwagen auf 2.300kg abgelastet werden, wenn er diesen mit dem XC60 FWD ziehen möchte. Ansonsten erlischt im Zweifelsfall der Versicherungsschutz und jedem Fall die Betriebserlaubnis. Im schlimmsten Fall könnte sogar Vorsatz unterstellt werden, weil wir das hier alles so schön diskutiert haben. 😉

Wie kommst aud diese aus meiner Sicht falsche Aussage?

In der Diskussion wird hier ständig alles mögliche durcheinander geworfen.

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Welche Aussage meinst Du denn genau? Das es hier kreuz und quer ging ist mir auch aufgefallen, aber wir waren uns alle ziemlich einig, dass man keine 2.500kg ziehen darf, wenn in den Fahrzeugpapieren weniger steht. Vorsatz oder nicht ist eigentlich egal (deswegen auch mein Smiley an der Stelle), weil es schlichtweg unzulässig ist. Wenn man da in einen fremdverschuldeten Unfall verwickelt wird, dann wird das ziemlich sicher einen blöden Verlauf nehmen (wenns denn jemanden auffällt).

Oder meintest Du, dass der Versicherungsschutz erhalten bleibt, auch wenn man mit einem unzulässig schweren Anhänger unterwegs ist? Ich glaube, zahlen muss die Versicherung immer, aber in so einem Fall holt die sich das Geld vom Versicherungsnehmer evntl. zurück!?

Was meinst du mit 2500 kg ?
Wenn unter O.1 im FzSchein eine technich zulässige Anhängelast von 2300 kg eingetragen ist, bedeutet das, dass der Anhänger 2300 kg real wie er hinten dran hängt wiegen darf. Die Stützlast zählt zur Beladung des Zugfahrzeuges.

Also kann man problemlos den auf 2500 kg aufgelasteten Wohnwagen (hat dann 2500 kg zulässiges Gesamtgewicht) an den XC60 FWD dranhängen, sofern er eben nur bis 2300 kg beladen ist. Das sollte kein Problem sein, das er leer ja nur 1850 kg wiegt und somit genügend Beladungsreserve besteht.

Aber bitte recherchiert doch erst einmal, bevor Ihr die Fragesteller so verunsichert, dass sie schon ein zusätzliches Auto kaufen wollen ...

Das Leergewicht des Zugfahrzeuges spielt bei der 100er-Erlaubnis eine Rolle, man darf nur dann 100 fahren, wenn das LEERGEWICHT des Zugwagens größer ist als das ZULÄSSIGE Gesamtgewicht des Wohnwagens.
Also mit 2500 kg weder bei FWD noch bei AWD möglich.

Zitat:

@AKA-Mythos schrieb am 8. August 2018 um 12:55:38 Uhr:


Im konkreten Falle von @hirotake muss der 2.500kg Wohnwagen auf 2.300kg abgelastet werden, wenn er diesen mit dem XC60 FWD ziehen möchte. Ansonsten erlischt im Zweifelsfall der Versicherungsschutz und jedem Fall die Betriebserlaubnis. Im schlimmsten Fall könnte sogar Vorsatz unterstellt werden, weil wir das hier alles so schön diskutiert haben. 😉

Ich habe gerade nochmal nachgeschaut, das ist definitiv falsch. Die tatsächliche Beladung ist entscheidend für die Beurteilung der Einhaltung der zulässigen Anhängerlast. Wie von renesomi korrekt beschrieben, darf der auf 2.500kg aufgelastete Wohnung vom XC60 FWD gezogen werden, wenn der Wohnwagen eben nur bis 2.300kg beladen wurde. Anders ist es bei dem 100er Kennzeichen, da zählen die theoretisch maximal zulässigen Lasten.

Sorry für die Fehlinformation.

Ich bin irgendwie davon ausgegangen, dass man einen Wohnwagen auflastet, weil man den auch schön voll laden will. Unseren mit 1.900kg bekommen wir tatsächlich durch die Zuladung auf knapp 1.800kg (abzgl. Stützlast).

Sag ich doch! 😁

Genau, nicht lange raten, einfach gseum glauben. 🙂

Zitat:

@hirotake schrieb am 8. August 2018 um 12:48:08 Uhr:


Also Stützlast zur Beladung des PKW rechnen? Aber separat gerechnet, ist das ja im Gesamtgewicht des Caravans, im Grunde Radlasten + Stützlast.

Jepp, Stützlast zur Beladung PKW. Drückt ja auch aufs Heck des PKW (wie Gepäck auch).

Im Gegenzug kannst du die beim nutzbaren Gewicht des WoWas dann aber unberücksichtigt lassen -> bei dir dann 2375 kg bei z.B. 75 kg Stützlast. Sofern das zGGW des WoWas das hergibt (bei dir ja). Ist alles „Beispiel 3“ aus obigem Link.

Ich lese nur oft davon, das beim Kontrollieren diese Rechnung von der Polizei angezweifelt wird. Und im Ausland würde ich die ungern versuchen darzulegen. 😉

Noch kürzer: Alles gut mit dem XC60 D4 FWD, wenn ihr den WoWa nicht zu voll knallt.

Moin Zusammen!

Ich bin ja etwas erleichtert, wenn auch zwischendurch maximal verunsichert.

Das Thema ist ja schon recht speziell und ich denke, dass es einfach bei vielen gewisse Unsicherheiten gibt.

Aber nun ist ja eine Aufklärung da, ich habe zumindest ein besseres Gefühl und werde einfach doch noch etwas mehr Gepäck ins Auto laden.

Der FWD wird es schon richten und da es ein Firmenwagen ist, muss mein Chef evtl. einmal mehr neue Reifen springen lassen. Ich habe dafür die letzten Jahre rund 90.000km mit je einem Satz Winter- und Sommerreifen geschafft. Die Profiltiefen waren immer noch gut für die Rückgabe.

Danke und Gruß
hirotake

Also wegen der hohen Auflastung, darfst Du keine 100 fahren!? Das ist schon blöd!

Man kann halt nicht alles haben, günstiges leichtes Auto, viel Zuladung UND 100. 😉

Ja, leider keine 100, hatte ich überhaupt nicht auf dem Schirm.

Aber gut, wenn es zum Ziehen unseres WoWa reicht und wir unsere ersten Touren entspannt hinter uns bringen ist alles fein. Meine Frau findet im Übrigen, dass 80 auch eine tolle Reisegeschwindigkeit ist. Naja, mir wird es einiges an Geduld abringen.

Und dann ist es ja ein Firmenwagen, wer weiß, welche Optionen sich in drei Jahren ergeben.

Nur mal so aus Interesse, was wäre denn ein geeignetes Zugfahrzeug für einen 2.500kg Wohnwagen, so dass man auch 100km/h fahren darf? Also mit anderen Worten, welcher alltagstaugliche Wagen wiegt im Leergewicht über 2,5 Tonnen?

Gibt es da ein paar Beispiele?

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