Fährt hier im Forum einer einen Astra H Van?
Möchte nur mal wissen ob hier in Deutschland welche Privat oder Beruflich mit einem Astra H Van unterwegs sind.
33 Antworten
Zitat:
@-=TbMoD=- schrieb am 21. Februar 2021 um 09:54:17 Uhr:
"einfach" nur LKW Zulassung ist leicht gesagt.
Wer kauft denn bitte in Deutschland einen Astra H für den er einen LKW Führerschein benötigt ?
Kein Wunder dass die Hersteller sowas dann gar nicht mehr anbieten.
Nur weil der Wagen eine LKW Zulassung braucht, braucht man dafür aber noch lange keinen LKW Führerschein. Es kommt auch da auf das Gewicht an.
Ich kann mit meinem Autoführerschein ja auch LKWs bis 12t fahren, ohnen einen LKW Führerschein zu besitzen.
Also weniger das Problem.
Zitat:
@bozzl schrieb am 21. Februar 2021 um 09:58:50 Uhr:
. . . Der 3er Führerschein oder die Fahrerlaubnis Klasse B berechtigt den Inhaber zum Führen von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3500kg, unabhängig von der Zulassung des Fahrzeugs.
Immer diese Halbwahrheiten.
Mit dem alten 3er darf man eine max 7,49 Tonnen schwere Zugmaschine mit einem einachsigen (auch Tandem) Anhäger mit irgendwas um die 9 Tonnen fahren. Das ist viel Holz für ne Hausfrau.
Was viele beim B nicht wissen.
Man darf auch schwerere Anhänger als den kleinen 750Kg Käse anhängen, es darf nur das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns die 3,5 t nicht überschreiten!
Zitat:
@schrotti_999 schrieb am 24. Februar 2021 um 13:34:50 Uhr:
Immer diese Halbwahrheiten.
Mit dem alten 3er darf man eine max 7,49 Tonnen schwere Zugmaschine mit einem einachsigen (auch Tandem) Anhäger mit irgendwas um die 9 Tonnen fahren.
18,75t sind es, mal zum Thema Halbwahrheiten. 😉
Ergibt sich aus der Tatsache daß ein Ahänger maximal das 1,5fache zul. Gewicht seiner Zugmaschine haben darf.
Zitat:
Was viele beim B nicht wissen.
Man darf auch schwerere Anhänger als den kleinen 750Kg Käse anhängen, es darf nur das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns die 3,5 t nicht überschreiten!
Auch hier gilt der Faktor 1,5 an ein 1t-Auto darfst auch keinen 2,5t-Anhänger hängen.
Das wurde aber mal geändert, als der B eingeführt wurde war der Anhänger auf 750kg limitiert.
Gruß Metalhead
Zitat:
@schrotti_999 schrieb am 24. Februar 2021 um 13:34:50 Uhr:
Zitat:
@bozzl schrieb am 21. Februar 2021 um 09:58:50 Uhr:
. . . Der 3er Führerschein oder die Fahrerlaubnis Klasse B berechtigt den Inhaber zum Führen von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3500kg, unabhängig von der Zulassung des Fahrzeugs.Immer diese Halbwahrheiten.
Mit dem alten 3er darf man eine max 7,49 Tonnen schwere Zugmaschine mit einem einachsigen (auch Tandem) Anhäger mit irgendwas um die 9 Tonnen fahren. Das ist viel Holz für ne Hausfrau.Was viele beim B nicht wissen.
Man darf auch schwerere Anhänger als den kleinen 750Kg Käse anhängen, es darf nur das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns die 3,5 t nicht überschreiten!
Wie mans schreibt ists falsch. Der alte 3er ist im Prinzip die Führerscheinklasse B/BE, L, AM und C1 neu umgeschlüsselt. Als Fahrzeugführer mit Klasse B gilt: Zulässiges Zugesamtgewicht 3,5t oder zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges 3,5t + 750kg Anhänger.
PS: Bei Landwirtschaftlichen Gespannen bis 25kmh dürfen legal 40t bewegt werden... Zur Ergänzung 😉
Ähnliche Themen
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 24. Februar 2021 um 13:54:38 Uhr:
18,75t sind es, mal zum Thema Halbwahrheiten. 😉
Ergibt sich aus der Tatsache daß ein Ahänger maximal das 1,5fache zul. Gewicht seiner Zugmaschine haben darf.
Hast du ne Quelle für die 18,75 T ?
Ein guter Bekannter hatte lange so ne Kiste und laut der damaligen Aussage des Anhängerherstellers durfte er nicht mehr anhängen. Ich weiß nur nicht mehr ob es jetzt 8,9 oder 9,8 Tonnen waren.
Vollgeladen war das sowieso eine Katastrophe, aber meistens fuhr er sowieso nur Pappe. 😁
Also bei mir im Führerschein steht Klasse CE 79 (CE1 >12000 kg, Ls3).
Dazu gibts dann hier dieses Merkblatt.
Zitat:
@schrotti_999 schrieb am 24. Februar 2021 um 14:20:16 Uhr:
Hast du ne Quelle für die 18,75 T ?
Klar, das hab ich in der Fahrschule gelernt, sollte sich aber auch ergoogeln lassen.
Nach der Umschreibung auf den Kartenführerschein sind es ab 50 jahre für mich nur noch 12t, dafür aber mit 2-Achs-Anhängern.
Gruß Metalhead
Puhhhh Fahrschule.
Als Besitzer der alten Klasse 2 musste ich mich nie mehr um "Was darf ich fahren" Fragen kümmern und das war 1979. 😁
Ihr mit euren 40-Tonnern, tztz. Meine zulässige MLC-Klasse liegt bei 65+.
Um was ging es hier eigentlich?
Jaaaa, und der Dr ist ein gaaaanz böser. Der hat mich letztes Jahr doch tatsächlich nach Hause geschickt und gemeint ich sollte doch mit Brille wieder kommen.
Dabei wollte ich die Zahlen auf den blöden runden Schildern schon als junger Kerl nicht sehen. Die wollten sich einfach nicht meinem Tacho anpassen. 😁
Aber bei CE + ADR sind die noch pingeliger als die Rennleitung.
@ steel
65+ is noch nicht, aber weit ist es nimmer. 😰
@steel234 Thema war .....Wer einen Astra H Van fährt.....aber man ist ja wieder mal abgedriftet....
Wo hast Du Dein Exemplar herbekommen? Hast Du ihn importiert oder hier in Deutschland gekauft?
Übrigens hatte mein Vater Anfang der 90er den Astra F als Astravan als Firmenwagen. Aber den gab es bei uns ja noch offiziell, glaube ich.