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F31 gebraucht kaufen

BMW 3er F31
Themenstarteram 2. Januar 2019 um 9:37

Hallo,

ich spare schon seit geraumer Zeit auf einen neuen 3er, den 330d Touring.

Momentan bin ich noch am überlegen ob es Sinnvoll ist ihn schon diesen Sommer zu kaufen, da im Herbst diesen Jahres ja der neue Touring G21 in Produktion geht und der F31 dann billiger wird.

Ich weiß allerdings nicht ob sich soviel am Preis verändern würde, weswegen ich noch skeptisch bin ob sich das warten überhaupt lohnt. Vielleicht könnt Ihr mir da mal Ratschläge geben.

Aktuell kostet ein F31 auf Mobile mit ca. 110.000km und BJ 2015 mit Vollausstattung 24.000€. Das Geld hätte ich bis Juli zusammen.

Eine weitere Frage wäre ob ich den Wagen nicht besser über die Firma meines Vaters kaufen sollte, da ich dadurch ja Geld sparen würde. Bin mir nur nicht sicher wie man da mit dem Finanzamt etc. sich verhält. Das Geld hätte ich ja Bar auf der Hand aber ich kann es ja schlecht einfach der Firma geben oder? :D

Wäre toll wenn ihr mir da helfen könntet, hatte anfangs nämlich geplant noch bis 2020 abzuwarten.

Beste Antwort im Thema

Verbreite nicht solch einen Mist, dass man Vorsteuer ziehen dürfte, wenn keinerlei unternehmerische Nutzung im ustlichen Sinne vorliegt.

Gleiches gilt für die Berücksichtigung von Betriebsausgaben!

Solche Google-Ergebnisse brauchst du mir nicht anbringen!

Ich kann’s nur immer wieder sagen, sprecht sowas mit eurem StB ab!

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Zitat:

@asphyx89 schrieb am 2. Januar 2019 um 14:19:00 Uhr:

An Wertverlust würde ich etwa 1000€ pro 10.000km oder 400-500€ pro Monat ansetzen. Mein F31 lag bei 500€/M Wertverlust, als 328i. Klingt heftig, war aber so.

Hängt das nicht auch von der Haltedauer ab? Meine C-Klasse (C220 CDI) habe ich selbst konfiguriert und dann als "9-Monats-Auto" vom Werksangehörigen gekauft (daher nur 21% unter Liste). In den gut 12 Jahren, die ich den Wagen dann gefahren habe betrug der Wertverlust ca. 27.000 EUR

= 2.250 p.a.

= 190 pro Monat, das geht doch..

Jetzt beim F34 320i neu mit -20% gekauft rechne ich auf 12 Jahre mit 250-300 pro Monat...

Vielleicht kannst Du einen F31 320d mit einem Gewerbeschein zum Nettopreis kaufen und Dir die Mehrwertsteuer sparen.. Der Nachteil ist dann aber, daß es ein Privatkauf wird und Du keine übliche Garantie hast.. Wenn Du nicht zusätzlich eine Garantie abschließt.

Wait a second: wenn das Fahrzeug gewerblich gekauft wird, dann ist es eben kein Privatkauf, kommt aber -je nach Angebot und Herkunft- eventuell ohne Garantie bzw. Gewährleistung.

Sollte des zu kaufende Fahrzeug eine ausweisbare Mwst haben, dann kann man sich beim gewerblichen Kauf die Umsatzsteuer vom FA zurückholen: ABER dann ist es im Bestand der Firma, wenn Du das Fahrzeug privat nutzt, dann muss der geldwerte Vorteil versteuert werden. Etc. Also die Betrachtung „Hey, dann gibts die Umsatzsteuer zurück, ist ja cool“ spingt etwas zu kurz...

Zitat:

@DieterAntonBerger schrieb am 3. Januar 2019 um 16:04:12 Uhr:

Wait a second: wenn das Fahrzeug gewerblich gekauft wird, dann ist es eben kein Privatkauf, kommt aber -je nach Angebot und Herkunft- eventuell ohne Garantie bzw. Gewährleistung.

Sollte des zu kaufende Fahrzeug eine ausweisbare Mwst haben, dann kann man sich beim gewerblichen Kauf die Umsatzsteuer vom FA zurückholen: ABER dann ist es im Bestand der Firma, wenn Du das Fahrzeug privat nutzt, dann muss der geldwerte Vorteil versteuert werden. Etc. Also die Betrachtung „Hey, dann gibts die Umsatzsteuer zurück, ist ja cool“ spingt etwas zu kurz...

Es geht.. Es ist ein Privatkauf mit Gewerbeschein.. Kannst auch selber Gewerbeschein machen für irgendwas und dann mit dem Gewerbeschein kaufen. Auch wenn Du Gewerbe im Nachhinein wieder abmeldest. Es ist ja für den privaten Gebrauch und nicht für das Geschäft.

Kannst auch jemanden fragen, der Gewerbe hat und dann mit seinem Gewerbeschein das Auto kaufen.

Ich kenne etliche, die so ihr Auto bar gekauft haben.

Da kräht nachher kein Hahn mehr nach..

Nein, das geht so eben nicht. Wenn du etwas für den Privatbedarf kaufst, kannst du die USt. nicht ziehen. Klar kannst du das trotzdem versuchen, wenn du ein Gewerbe angemeldet hast. Aber denn geht es dir bei der nächsten Buchprüfung u.U. wie Ulli Hoeneß, und zwar zu Recht.

Gruß

Tom

Bei Markteinführung des G21 werden die Preise des F31 sicher mit der Zeit etwas fallen ob du so lange warten

kannst?

Falls du ein Fahrzeug findest mit deiner Wunschausstattung und der Zustand & Preis deinen Vorstellungen entspricht würde ich aus dem Bauch heraus zuschlagen.

Wenn du das Auto cash bezahlst kannst du mit dem Geld nicht mehr arbeiten heisst du solltest auch bedenken dass du in deinem Leben noch was anderes benötigst als einen F31.

Ausserdem nachdem Modellwechsel sinken die Preise dann kontunierlich da braucht es dann extrem Ausdauer bis eine Modellreihe wieder zulegt, wobei aufgrund der Unterhaltskosten rechnetes es sich äusserst selten der Spass und Nutzfaktor sollte überwiegen.

Gruss

Zitat:

@tom667de schrieb am 3. Januar 2019 um 18:00:52 Uhr:

Nein, das geht so eben nicht. Wenn du etwas für den Privatbedarf kaufst, kannst du die USt. nicht ziehen. Klar kannst du das trotzdem versuchen, wenn du ein Gewerbe angemeldet hast. Aber denn geht es dir bei der nächsten Buchprüfung u.U. wie Ulli Hoeneß, und zwar zu Recht.

Gruß

Tom

So ein Quatsch.. Das Auto wird doch nicht als Betriebsvermögen geführt.. Guck mal hier - > https://www.motor-talk.de/.../...n-mit-gewerbeschein-t6240855.html?...

Da wurde das Thema auch schon durchgekaut..

Die Gewerbeanmeldung wird ja vorgelegt. Damit steht dem Kauf (wenn der Preis zusagt) nichts im Wege. Sowohl Händler als auch Hersteller interessiert nicht, wie man das Fahrzeug danach tatsächlich verwendet. Das Finanzamt interessiert sich - bei privater Verwendung - ebenfalls nicht dafür.

In dem Beitrag geht es um die Gewerbekonditionen des Herstellers, nicht um die MwSt. Das ist eine ganz andere Nummer. Aber selbst da besteht BMW auf Zulassung auf das bestellende Unternehmen, bei anderen Herstellern mag das natürlich ander sein. Ich habe hier nämlich gerade den Kaufvertrag für meinen 330i auf dem Tisch...

Gruß

Tom

Zitat:

@tom667de schrieb am 3. Januar 2019 um 18:00:52 Uhr:

Nein, das geht so eben nicht. Wenn du etwas für den Privatbedarf kaufst, kannst du die USt. nicht ziehen. Klar kannst du das trotzdem versuchen, wenn du ein Gewerbe angemeldet hast. Aber denn geht es dir bei der nächsten Buchprüfung u.U. wie Ulli Hoeneß, und zwar zu Recht.

Gruß

Tom

Ohne das Thema auszuführen - Tom hat recht. Und selbst wenn die Voraussetzungen für einen teilweise unternehmerischen Kauf vorliegen würden, würdet ihr über fünf Jahre die Vorsteuer im Auge haben und korrigieren müssen.

Wenn‘s die Gemeinde mit der Gewerbeanmeldung weniger interessiert- dem Finanzamt interessiert es in jedem Fall. Und bei der Umsatzsteuer versteht die Finanzverwaltung keinen Spaß!

Vielleicht habe ich mich eingangs etwas falsch ausgedrückt.. Wenn ich ohne MwSt sage meine ich den Rabatt, den Gewerbetreibende bekommen. Das kommt meistens der Größe der MwSt gleich.. Ca. 20 %.

Deswegen redet man umgangssprachlich von "Ohne MwSt kaufen".

Es ist dann Privatvermögen und was ich mit dem Privatvermögen mache interessiert kein Finanzamt.. Als Kleinunternehmen musst Du nicht alles als Betriebsstoffe einkaufen.. Du kannst es auch als Privat nutzen zu 100%.

Egal wie man´s dreht oder wendet - wenn von vornherein gar nicht die Absicht besteht und man es dennoch gegenüber dem Hersteller oder der Finanzverwaltung so darstellt, kommt man in einen Straftatbestand. Entweder man erschleicht sich eine Leistung, durch falsche Tatsachen oder man verkürzt Steuern. Beides ist dämlich und kann und darf hier nicht empfohlen werden.

Zitat:

@ChrisH1978 schrieb am 3. Januar 2019 um 19:17:15 Uhr:

Egal wie man´s dreht oder wendet - wenn von vornherein gar nicht die Absicht besteht und man es dennoch gegenüber dem Hersteller oder der Finanzverwaltung so darstellt, kommt man in einen Straftatbestand. Entweder man erschleicht sich eine Leistung, durch falsche Tatsachen oder man verkürzt Steuern. Beides ist dämlich und kann und darf hier nicht empfohlen werden.

Das stimmt einfach nicht, was Du behauptest.. Mach Dich mal schlau. Steuerrechtlich ist alles OK.. Es geht um die Nutzung!

https://www.google.com/.../...uer-Finanzamt-__f526131.html%3famphtml=1

Verbreite nicht solch einen Mist, dass man Vorsteuer ziehen dürfte, wenn keinerlei unternehmerische Nutzung im ustlichen Sinne vorliegt.

Gleiches gilt für die Berücksichtigung von Betriebsausgaben!

Solche Google-Ergebnisse brauchst du mir nicht anbringen!

Ich kann’s nur immer wieder sagen, sprecht sowas mit eurem StB ab!

Ich spreche aus Erfahrung und weiß, dass es geht und das es OK ist.. Mir egal was Du denkst.

Zitat:

@Deluxe34tr schrieb am 3. Januar 2019 um 19:13:36 Uhr:

Vielleicht habe ich mich eingangs etwas falsch ausgedrückt.. Wenn ich ohne MwSt sage meine ich den Rabatt, den Gewerbetreibende bekommen. Das kommt meistens der Größe der MwSt gleich.. Ca. 20 %.

Deswegen redet man umgangssprachlich von "Ohne MwSt kaufen".

Es ist dann Privatvermögen und was ich mit dem Privatvermögen mache interessiert kein Finanzamt.. Als Kleinunternehmen musst Du nicht alles als Betriebsstoffe einkaufen.. Du kannst es auch als Privat nutzen zu 100%.

Oben hast du DieterAntonBerger zugestimmt, obwohl das so nicht haltbar ist und lohnsteuerliche mit gewerblichen Einkünften vermischt wurden.

Als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer ziehst du gar keine Vorsteuer und sofern du als EK auftrittst ist es ertragssteuerlich eh schnuppe was du privat kaufst, aber dann solltest deinen Vertrag dann mit BMW durchlesen, ob du dann überhaupt berechtigt bist. Handelt es sich um eine Kleinst-KapG gibt’s wiederum keine Privatsphäre und du begibst dich als gesetzlicher Vertreter in die Haftung.

Privat kannst du natürlich ein Fahren von BMW erwerben, aber dann wohl kaum zu Firmen-Sonderkondis…

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