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Neuwagen bar zahlen mit Gewerbeschein

Themenstarteram 13. Januar 2018 um 15:58

Hallo zusammen!

 

Ein Vertragshändler hat mir mehr Rabatt geboten, wenn ich beim Neuwagenkauf einen Gewerbeschein dazulege, welchen ich besitze als Vollberufler (Kleinunternehmer). Gewährleistung von 24 Monaten bleibt erhalten.

 

1. Frage: Wie wirkt sich das steuerlich aus? Ich zahle einen Bruttokaufpreis. Muss ich da was angeben? Welche Möglichkeiten gibt es?

 

2. Frage: Steht im Brief mein privater Name und nicht der der Firma? Möchte das rein privat benutzen ohne Firmenkontakt.

 

3. Frage: Kann mein Sohn seinen Namen auch einsetzen lassen in den Brief ohne Firmenangaben? Das Auto ist eig. für den Sohnemann und es soll ihm wenn dann auch richtig gehören.

 

Viele Grüße

Big

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Nobbe-DD schrieb am 14. Januar 2018 um 11:28:02 Uhr:

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 13. Januar 2018 um 19:54:31 Uhr:

 

Mit StephanRE haben wir wohl einen neuen Märchenonkel im Forum. Hast du dich früher mal JSchie666 genannt?

Bei Gebrauchten muss die Umsatzsteuer nicht zwingend ausgewiesen sein. Vielleicht hast du mal das Wort "differenzbesteuert" gehört. Nein? Schade --> dann besser hier schweigen statt dummes Zeug zu erzählen.

Das hast du beim Lesen falsch verstanden, ich anfangs auch.

Er meinte es eher so, dass er die Steuer nur ziehen kann, wenn der gebrauchte auch regelbesteuert ist.

Demzufolge „muss“ das Auto dann MwSt-ausweisbar sein, um dies tun zu können!

Ruhig Blut.

Genauso hab ich das gemeint. :-) Von müssen war hier nie die Rede. ich habe gemeint das er USt abziehen KANN unter Umständen aber er dann eben das Auto NICHT auf den Sohn zulassen kann. Entweder Abzug oder Sohnemann, beides geht nicht. Ob der Käufer nun als Einzelunternehmer agiert oder als Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ist dabei völlig Irrelevant.

Wenn der Händler den Gewerbeschein akzeptiert ohne das das Auto auf den Gewerbetreibenden zugelassen wird ist das OK. Ich weiß nur aus eigener Erfahrung, das manche Rabatte bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen. Z.B. geben viele Hersteller für Behinderte ordentlich Rabatte. Die Autos müssen dann aber nachweislich auf den Behinderten zugelassen sein. Also der eingetragene Halter ist entscheident.

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ist Schenkung den Notwendig?

Wenn Du das Auto direkt auf den Sohn zulassen kannst bist Du aus der Sache raus. Wenn der Händler den Nachweis der Zulassung auf Dich will, wäre Schenkung eine Option.

Die Probleme die ich hier sehe wären folgende:

1. USt-Abzug könnte eventuell wegfallen, da der Zeitraum zu kurz ist. Manche Finanzämter sind da sehr kleinlich.

2. das Auto muß selbstverständlich aus dem Firmenvermögen rausgenommen werden. Es wäre dann eventuell problemaatisch wegen der großen Abschreibung. Du hast das Auto ja zu ner Summe X gekauft und für eine Summe 0 wieder raus genommen. Diese "Sonderabschreibung" darf natürlich Steuerrechlich nicht berücksichtigt werden.

Solche Details solltest Du aber mit Deinem Steuerberater klären.

Das Einfachste wäre: Der Händler macht sich ne Kopie des Gewerbescheins und das wars dann. Frag den Händler VORHER ob er weitere Nachweise benötigt. Also z.B. eine Kopie der Zulassung auf Dein "Unternehmen". Wenn er das nicht braucht dann ist es deine private Sache und es läuft nicht über den Gewerbebetrieb. USt-Abzug ist dann allerdings nicht möglich.

Wenn der BMW Verkäufer sagt, Du bekommst den Gewerberabatt auch, wenn das Auto auf Deinen Sohn zugelassen wird, dann ist das doch ok. Du musst das Auto nur bekommen.

Was Du dann mit Deinem Eigentum machst, ist alleine Deine Entscheidung. Es gibt keine Pflicht zur Erstellung von irgendwelchen schriftlichen Verträgen.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 14. Januar 2018 um 15:48:26 Uhr:

ist Schenkung den Notwendig?

Wenn Du das Auto direkt auf den Sohn zulassen kannst bist Du aus der Sache raus. Wenn der Händler den Nachweis der Zulassung auf Dich will, wäre Schenkung eine Option.

Die Probleme die ich hier sehe wären folgende:

1. USt-Abzug könnte eventuell wegfallen, da der Zeitraum zu kurz ist. Manche Finanzämter sind da sehr kleinlich.

2. das Auto muß selbstverständlich aus dem Firmenvermögen rausgenommen werden. Es wäre dann eventuell problemaatisch wegen der großen Abschreibung. Du hast das Auto ja zu ner Summe X gekauft und für eine Summe 0 wieder raus genommen. Diese "Sonderabschreibung" darf natürlich Steuerrechlich nicht berücksichtigt werden.

Solche Details solltest Du aber mit Deinem Steuerberater klären.

Das Einfachste wäre: Der Händler macht sich ne Kopie des Gewerbescheins und das wars dann. Frag den Händler VORHER ob er weitere Nachweise benötigt. Also z.B. eine Kopie der Zulassung auf Dein "Unternehmen". Wenn er das nicht braucht dann ist es deine private Sache und es läuft nicht über den Gewerbebetrieb. USt-Abzug ist dann allerdings nicht möglich.

Als Kleinunternehmer ist er in der Regel nicht Umsatzsteuerpflichtig.

Themenstarteram 14. Januar 2018 um 15:02

Okay, gut zu wissen!

 

Der Händler möchte nur eine Kopie des Gewerbescheins und nichts weiter. Auf wen das Fahrzeug angemeldet ist, ist meine Sache und interessiert ihn auch nicht. Ich werde mir den Kaufvertrag aber trotzdem ganz genau durchlesen, wie eh und je.

 

Den USt-Abzug beabsichtige ich nicht aber danke für den Hinweis :-)

Es soll auch nicht über den Gewerbebetrieb laufen.

 

 

Bei dem Schenkungsvertrag ging es mir nur darum, dass mein Sohn Halter des Fahrzeugs und auch Kreditnehmer sein soll.

Aber wenn er automatisch für die Bank Eigentümer wird durch Zulassung auf seinen Namen passt es ja. Die Bank möchte den Kaufvertrag - trotz kleiner Finanzierungssumme - des Fahrzeugs sehen und den unterschreibe ich mit meinem Namen. Nicht dass das Probleme gibt. Den Brief erhält die Bank auch.

Den Brief behält die Bank bei Finanzierung ja immer als Sicherheit.

Das Einzige was hier ein Problem sein könnte: Weicht der Halter (dein Sohn) vom Kreditnehmer(Dir) ab könnte die Bank etwas sagen. Egal ob privat oder Gewerblich. Was ist im Falle eines Falles? Mal angenommen die Raten bleiben aus, die Bank will das Auto zurück und Dein Sohn kurvt mit dem Auto munter irgendwo durch die Gegend? Bzw. dein Sohn sagt der Bank: Das ist mein Auto, was will die Bank denn von mir? Banken sind da oft pingelig. Wie gesagt: Das ist die Drenkweise der Bank.

Mein Vorschlag: Kauf das Auto und melde es auf Dich an. Den Kredit übernimmst Du auch. Von welchem Konto am Ende die Steuer und der Kredit abgebucht wird ist egal. Die Versicherung sollte auch auf Dich laufen, wegen der Finanzierung.

Wenn der Kredit getilgt ist, dann kannst Du das Auto auch ummelden. Wenn alles eh über Dich als Privatmann läuft ist das die einfachste Lösung.

Themenstarteram 14. Januar 2018 um 15:36

Sorry du hast dich glaub ich verlesen oder ich mich verschrieben.

 

Mein Sohn soll Kreditnehmer sein UND Fahrzeughalter. Er will alles selbstständig machen.

 

Meine Frage: Ist er dann durch Fahrzeuganmeldung auf seinen Namen auch automatisch Eigentümer? Reicht das der Bank? Letztendlich ist sowieso die Bank „Eigentümer“ bis zur vollständigen Tilgung.

Genau das ist es:

Dein Sohn ist so oder so der Halter (Besitzer) des Autos. Eigentümer ist der jenige der den Brief hat. Nur der Eigentümer kann das Auto z.B. Verkaufen. Der Halter ist aber derjenige dem z.B. ein Knöllchen zugestellt wird (sollte der Fahrer davon abweichen ist das erstmal das Problem des Halters) oder an den der Steuerbescheid geht.

Wenn er Halter und Kreditnehmer identisch ist, dann paßt doch alles zu 100%. Warum Du für das Auto welchen Preis gezahlt hast, ist der Bank wurscht. Für die zählt nur: Wieviel gekostet? Welche Anzahlung? Wert des Autos? Dann wird noch die Bonität des Kreditnehmers geprüft (wobei die da recht großzügig sind, da die Bank ja den Brief als Sicherheit hat) und das wars dann.

Themenstarteram 14. Januar 2018 um 15:56

Ich danke dir Stephan.

Endlich hat sich der Knoten in meinem Kopf gelöst *lach*

 

@Mods: Ihr könnt das Thema dicht machen!

Bitteschön :-)

am 14. Januar 2018 um 17:39

Zitat:

@biggame2102 schrieb am 14. Januar 2018 um 16:56:07 Uhr:

Ich danke dir Stephan.

Endlich hat sich der Knoten in meinem Kopf gelöst *lach*

@Mods: Ihr könnt das Thema dicht machen!

OK...dann mach ich mal die Schotten hier *dicht* ;)

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