F30 verboten für 2-Meter-Spuren/Baustellen?
Hi,
ich habe gehört das der F30 durch seine Spiegel-zu-Spiegel-Breite von 2031 mm offiziell nicht mehr auf der linken Spur bei engen Baustellen fahren darf (2 Meter Spurbreite) und wenn man es macht und erwischt wird, Strafe zahlen muss, oder, wenn etwas passiert, der Versicherungsschutz erlöschen kann.
Ist da etwas dran? Wie haltet ihr es mit dem F30 und engen Baustellen?
Beste Antwort im Thema
Lustig ist auch,
daß einen alle "Schleicher", die man vorher auf freier Strecke mühsamst überholt hat,
in Baustellen wieder überholen ...
38 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Jens Zerl
Sorry, aber das ist keinesfalls allgemeingültig. Die Strecken die ich kenne sind definitiv nicht breiter. Vor allem darf man ja nicht vergessen, dass die STreckenbreite dynamisch sein kann, d.h. wenn während der Bauarbeiten nur die Baken ein wenig nach innen gestellt werden ist schluss mit lustig.Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Soweit ich weiß, wird die Spur ansich nicht breiter, wenn jetzt anstatt 2m nun 2,1m Schilder stehen. Was heißt, wenn dort nur 2m steht, war es reiner Schildermangel 😉
Sag ich ja, die Fahrbahnbreite ist die gleiche, nur steht da jetzt nen 2,1m Schild, wo vorher ein 2m Schild war. Deswegen ist das abkassieren bei 2m Schilder von "2,01m" Autos doch paradox.
mal anders gefragt:
darf man nun als kraftfahrer, der öfters mal verschiedenste fahrzeuge bewegen muss jedesmal per lasermessgerät oder massband unter zuhilfenahme einer 2ten person und weiterer begrenzender hilfsmittel den abstand zwischen 2 ausenspieglkanten (durch den inneraum) ausmessen, weil
die bergrenzung auf 2m breite aus dem letzten jahrtausend stammt
die fahrzeuge alle inzwischen breiter sind als 2m, sebst kleinwagen
die fahrzeugbreite über die weite ohne spiegel von amts wegen in der zulassung eingetragen ist
niemand eigentlich daher weiss, wie "breit" das fahrzeug ist
von behörden mal wieder ein weg gefunden wurde, OWI tatbestände zu schaffen, statt nach einer vernünftigen lösung zu suchen (siehe 2,1m beschilderung für PZ passats)
der autobahnbau aus kostengründen die minimalbreite zu verfügung stellt und damit millionen von litern treibstoff und zeit in staus verbrennt....
was sollen wir noch alles tun für verwaltung und aufsicht und administration?
ist der autofahrer unmündig, nur ein verkehrsrowdi und primär das wild was am geldbeutel erlegt wird?
ich finde gerade keine "breite" für meinen F20, der E87 lag bei 1,97...wer misst mir das aus, so dass ich weiss, was ich darf und was nicht...
unwissenheit schützt ja nur das eigene gewissen.
gruss
Zitat:
Original geschrieben von Deftl
ich finde gerade keine "breite" für meinen F20, der E87 lag bei 1,97...wer misst mir das aus, so dass ich weiss, was ich darf und was nicht...unwissenheit schützt ja nur das eigene gewissen.
Also damit deine Unwissenheit beseitigt wird 😉 So langsam sollte sich doch bei allen Internetnutzern rumgesprochen haben, das im Internet alle Informationen zu finden sind. Auch die Maße zu deinem F20, ohne das du dich vom Stuhl erheben musst oder mit Maßband durchs Auto kletterst 😛
Also ich habe ganze 15 Sekunden gebraucht die Info zu bekommen:
- auf Google gehen
- "Bilder" wählen
- "BMW F20 Maße" eingeben
Erste gefundene Bild ist ein Scan aus dem original BMW Prospekt, da steht dass die Breite mit Spiegeln 1984 mm beträgt. 🙂
Und das Schreiben dieses Posts hat 10x länger gedauert als diese Frage zu beantworten 😛
supi, jetzt hab ich dem F30 eins voraus, ich darf auch links in der 2m baustelle 😉
ob das amtliche messfahrzeug misst oder tabellen hat?
gruss
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Zitat:
Original geschrieben von Deftl
ob das amtliche messfahrzeug misst oder tabellen hat?
Ich vermute gaaaaanz stark, die Beamten kennen die entsprechenden Autoklassen - bzw inzwischen wohl eher die Klassen, die nicht dagegen verstoßen, so wie dein aktuelle 1er. Messen können sie nicht, also werden es im Notfall Tabellen/Listen sein - oder die fragen per Funk in der Zentrale und der Beamte dort googelt auch mal schnell 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Zanza
je nach situationen und lage teilschuld oder sogar mehr.Zitat:
Original geschrieben von gogobln
Diese Aussage ist genau so falsch wie die pauschale Behauptung "Wer auffährt hat Schuld"
Völliger Quatsch. da erübrigt sich jeder weitere Kommentar.
Yep, und hier ein aktuelles Urteil dazu!
Da hat bestimmt irgend ein Polizeihauptmeister mal wieder einen Gedanken gehabt, wie man zu weiteren sicheren Einnahmen gelangt, wo man sich nicht auf die Strasse stellen muss, sondern nur ein bisschen filmen. Nun ja, die Beförderung dafür sei ihm gegönnt, ob das Alles der Verkehrssicherheit dient, sei mal dahingestellt. Ich verstehe allerdings nicht, dass die Autokonzerne nicht Lösungen anbieten. Der rechte Spiegel ist nicht vorgeschrieben, als steht nichts dagegen, den getrennt einzuklappen, das wäre doch kein Aufwand sowas als zusätzliche Funktion bei klappbaren Spiegeln zu programmieren.
Zitat:
Original geschrieben von Tekener72
Ich vermute gaaaaanz stark, die Beamten kennen die entsprechenden Autoklassen - bzw inzwischen wohl eher die Klassen, die nicht dagegen verstoßen, so wie dein aktuelle 1er. Messen können sie nicht, also werden es im Notfall Tabellen/Listen sein - oder die fragen per Funk in der Zentrale und der Beamte dort googelt auch mal schnell 🙂
Teilweise wird es aber richtig bizarr: Der E90/91 Vor LCI ist breiter als 2m und darf nicht auf die linke Spur, die LCI Modelle sowie Coupé und Cabrio sind aber wegen der Außenspiegel etwas schmaler und dürfen nach links...