F30 verboten für 2-Meter-Spuren/Baustellen?
Hi,
ich habe gehört das der F30 durch seine Spiegel-zu-Spiegel-Breite von 2031 mm offiziell nicht mehr auf der linken Spur bei engen Baustellen fahren darf (2 Meter Spurbreite) und wenn man es macht und erwischt wird, Strafe zahlen muss, oder, wenn etwas passiert, der Versicherungsschutz erlöschen kann.
Ist da etwas dran? Wie haltet ihr es mit dem F30 und engen Baustellen?
Beste Antwort im Thema
Lustig ist auch,
daß einen alle "Schleicher", die man vorher auf freier Strecke mühsamst überholt hat,
in Baustellen wieder überholen ...
38 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Rambello
Lustig ist auch,
daß einen alle "Schleicher", die man vorher auf freier Strecke mühsamst überholt hat,
in Baustellen wieder überholen ...
Lustig ist auch,
daß einen alle "Schleicher", die in der Baustelle mit 20kmh weniger als erlaubt hinter dem LKW schleichen,
einen dann auf freier Strecke mit 20 zu schnell überholen.
Hallo,
ich würde in so engen Baustellen ein generelles Überholverbot einrichten. Es ist nämlich auch für den LKW Fahrer nicht einfach sein Gespann auf Kurs zu halten, und dann meinen noch die meisten eine handbreit Abstand zum LKW reicht.
Was ist schon eine halbe Stunde die man länger braucht, wenn in der Baustelle ein Unfall passiert braucht ihr länger.
Außerdem liebt ihr doch eueren F30, also genießt doch jede Minute 😁.
Gruss Klaus
Zitat:
Original geschrieben von klado
Hallo,ich würde in so engen Baustellen ein generelles Überholverbot einrichten. Es ist nämlich auch für den LKW Fahrer nicht einfach sein Gespann auf Kurs zu halten, und dann meinen noch die meisten eine handbreit Abstand zum LKW reicht.
Was ist schon eine halbe Stunde die man länger braucht, wenn in der Baustelle ein Unfall passiert braucht ihr länger.
Außerdem liebt ihr doch eueren F30, also genießt doch jede Minute 😁.Gruss Klaus
Du weisst schon, was ein generelles überholverbot in Baustellen bedeutet? Also wärst du grundsätzlich und praktisch für einspurige Streckenführung in Baustellen?
Es freuen sich dann alle darüber, die stundenlang in Staus stehen, wenn von 3 auf 1 Spur reduziert wird.
Dann doch lieber am LKW vorbeiquetschen. Und in der Praxis interessiert es doch eh kaum einen, ob sein wagen für die linke spur 3cm zu breit ist oder nicht.
in der Praxis ist es aber so wenn du da ein Unfall baust. Und dein Fahrzeug ist breiter als erlaubt, musst du hier für alle entstandenen Schäden blechen. Da ist halt die frage ob es jedem das wert ist.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von klado
Hallo,ich würde in so engen Baustellen ein generelles Überholverbot einrichten. Es ist nämlich auch für den LKW Fahrer nicht einfach sein Gespann auf Kurs zu halten, und dann meinen noch die meisten eine handbreit Abstand zum LKW reicht.
Was ist schon eine halbe Stunde die man länger braucht, wenn in der Baustelle ein Unfall passiert braucht ihr länger.
Außerdem liebt ihr doch eueren F30, also genießt doch jede Minute 😁.Gruss Klaus
Bist du schon mal so einen Sattelzug gefahren? Aus meiner Erfahrung kann ich nur sagen, dass es kein Problem ist schnurgrade zu fahren.
Außerdem scheinst du nur gelegentlich auf der AB unterwegs zu sein, doch wenn du ständig unterwegs bist weiß du jede legale Überholmöglichkeit zu schätzen.
Hallo,
ich bin Berufskraftfahrer und habe auch 5 Jahre in dem Job gearbeitet, allerdings habe ich einen Hängerzug mit Wechselbrücken gefahren.
Ich hab es nicht lustig gefunden wenn sich da jemand ran tastet, dann hunderte von Metern neben dir fährt weil er noch ewig überlegt ob er es jetzt durchzieht oder vielleicht doch nicht.
Gruss KLaus
Zitat:
Original geschrieben von klado
Hallo,ich bin Berufskraftfahrer und habe auch 5 Jahre in dem Job gearbeitet, allerdings habe ich einen Hängerzug mit Wechselbrücken gefahren.
Ich hab es nicht lustig gefunden wenn sich da jemand ran tastet, dann hunderte von Metern neben dir fährt weil er noch ewig überlegt ob er es jetzt durchzieht oder vielleicht doch nicht.Gruss KLaus
Das ist gut, im Zweifel bleibe ich auch dahinter, dann sehe ich jeweils die Mutigen und Unerschrockenen in Ihren SUV`s auf der Überholspur. Egal welche Gefahr, sie müssen dann da durch, da kann rechts ein fetter 40-Tönner fahren, manchmal auch etwas ausschwenken, dem Fahrer ist es egal, Hauptsache Augen zu und durch, da passiert schon nichts. Der SUV kann doch alles und man sitzt ja auch höher, das ist doch bei einer engen Spur total souverän. Unfallgefahr, nein nicht bei diesen sicheren Typen.
Es gibt jedoch bei uns in der Schweiz immer mehr Unfälle wegen links überholen. Da sind die Fahrer rechts schuld, die kommen eben zu weit nach links....😎
Zitat:
Original geschrieben von klado
Hallo,ich bin Berufskraftfahrer und habe auch 5 Jahre in dem Job gearbeitet, allerdings habe ich einen Hängerzug mit Wechselbrücken gefahren.
Ich hab es nicht lustig gefunden wenn sich da jemand ran tastet, dann hunderte von Metern neben dir fährt weil er noch ewig überlegt ob er es jetzt durchzieht oder vielleicht doch nicht.Gruss KLaus
Als PKW Fahrer ist es aber auch nicht lustig, wenn man versucht schnell einen LKW links zu überholen, und dann ein Tagschläfer vorne nicht mehr schneller will, und man sozusagen gefangen ist.
Zitat:
Original geschrieben von Zanza
in der Praxis ist es aber so wenn du da ein Unfall baust. Und dein Fahrzeug ist breiter als erlaubt, musst du hier für alle entstandenen Schäden blechen. Da ist halt die frage ob es jedem das wert ist.
Diese Aussage ist genau so falsch wie die pauschale Behauptung "Wer auffährt hat Schuld"
Zitat:
Original geschrieben von Jens Zerl
Die Breite der Baustellen resultiert oft auch einfach aus dem zur Verfügung stehenden Platz. Macht ja niemand eine Spur nur 2m breit, weil er lustig ist, sondern weil nicht mehr Platz vorhanden ist oder man ansonsten eine komplette Spur reduzieren müsste.Zitat:
Original geschrieben von netsloh
Ganz einfach: Es nervt, in einer 45 km langen Baustelle (wieder bsp. A5), permanent mit 50-60 km/h hinter LKW zu fahren. Das Ganze beruht (wie im oben genannten Artikel beschrieben) auf 16 Jahre alten Richtlinien, die die Breite der Fahrspuren in Baustellen regeln.
Von daher sind neue Richtlinien zwar schön, können aber auch nicht überall umgesetzt werden. Mir ist z.B. eine Brücke auf einer zweispurigen Hauptverkehrsstraße bekannt, wo beide Spuren aufgrund einer Baustelle nur 2m breit sind.
Soweit ich weiß, wird die Spur ansich nicht breiter, wenn jetzt anstatt 2m nun 2,1m Schilder stehen. Was heißt, wenn dort nur 2m steht, war es reiner Schildermangel 😉
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Soweit ich weiß, wird die Spur ansich nicht breiter, wenn jetzt anstatt 2m nun 2,1m Schilder stehen. Was heißt, wenn dort nur 2m steht, war es reiner Schildermangel 😉
Kann ich zum Teil bestätigen. Die Avus hier in Berlin wird seit Jahren (und hoffentlich schneller als der Airport ;-)) gebaut und hier gibt es Überholspuren, die per Schild auf 2 Meter Fahrzeugbreite begrenzt sind, die in echt aber so breit sind, dass Wohnmobile überholen könnten.
Hier kriegt mich kein Mensch dazu, auf der rechten Spur hinter einem LKW herzuschleichen.
Das mit den seit neustem 2,1 m oder gar 2,2 m breit gekennzeichneten Spuren hat eine Bewandtnis:
Es gibt auch viele Baustellen, in denen die linke 2 m - Spur auf die Gegenseite geführt wird.
Weil in Hessen vor ca. 1 Jahr blau/grünen Sondersignal-Berechtigte mit ihrem Fahrzeug (Passat Variant = 2,06 m mit Spiegel) selbst von einem Autofahrer angezeigt wurden, dass sie zu einer Kontrolle widerrechtlich eine 2m-Spur befahren haben ... und recht bekommen hat.
Ruck-Zuck waren die Spur-Schilder auf 2,1 m geändert ... da denke man sich, was man will ...
Fast alle neueren PKW sind breiter als 2 m: klick mal hier
Zitat:
Original geschrieben von gogobln
Diese Aussage ist genau so falsch wie die pauschale Behauptung "Wer auffährt hat Schuld"Zitat:
Original geschrieben von Zanza
in der Praxis ist es aber so wenn du da ein Unfall baust. Und dein Fahrzeug ist breiter als erlaubt, musst du hier für alle entstandenen Schäden blechen. Da ist halt die frage ob es jedem das wert ist.
je nach situationen und lage teilschuld oder sogar mehr.
Dazu muss die Überbreite aber ursächlich mit dem Unfall zu tun haben. Das mag bei einer minimalen Spiegelberührung sicher angenommen werden. Sobald die Berührung aber heftiger wird, kann man das bei einer Breite von 2.03m (oder bei mir 2.01) in der Regel nicht annehmen. Bei einem 2.30m SUV sieht das sicher anders aus.
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Soweit ich weiß, wird die Spur ansich nicht breiter, wenn jetzt anstatt 2m nun 2,1m Schilder stehen. Was heißt, wenn dort nur 2m steht, war es reiner Schildermangel 😉Zitat:
Original geschrieben von Jens Zerl
Die Breite der Baustellen resultiert oft auch einfach aus dem zur Verfügung stehenden Platz. Macht ja niemand eine Spur nur 2m breit, weil er lustig ist, sondern weil nicht mehr Platz vorhanden ist oder man ansonsten eine komplette Spur reduzieren müsste.
Von daher sind neue Richtlinien zwar schön, können aber auch nicht überall umgesetzt werden. Mir ist z.B. eine Brücke auf einer zweispurigen Hauptverkehrsstraße bekannt, wo beide Spuren aufgrund einer Baustelle nur 2m breit sind.
Sorry, aber das ist keinesfalls allgemeingültig. Die Strecken die ich kenne sind definitiv nicht breiter. Vor allem darf man ja nicht vergessen, dass die STreckenbreite dynamisch sein kann, d.h. wenn während der Bauarbeiten nur die Baken ein wenig nach innen gestellt werden ist schluss mit lustig.