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Ex-Mietwagen: Probleme beim Wiederverkauf?

Mercedes C-Klasse S205
Themenstarteram 24. April 2017 um 20:20

Guten Abend zusammen,

habe ein gutes Angebot von einem MB Händler für einen gut ausgestatteten S205 220d mit knapp 20.000km Laufleistung erhalten.

Das Fahrzeug hat noch gut 1,5 Jahre Werksgarantie und ist frisch gewartet inkl. Junge Sterne Check / Zertifikat. Optisch sind bis auf wenige Steinschläge keine Mängel vorhanden, keine Nachlackierungen oder Unfallschäden.

Möchte den Wagen gut vier Jahre fahren und mit ca. 100.000km wieder verkaufen.

Wie sind eure Erfahrungen bzw. Einschätzung:

Gibt es beim Wiederverkauf größere Vermarktungs-Probleme, sprich ist es ein künftiger "Ladenhüter" bzw. sind hohe Abschläge zu erwarten?

Vielen Dank für Euer Feedback.

Herzliche Grüße

4B Driver

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15 Antworten

Ja sind zu erwarten, aber nur aufgrund der 5 Jahre und 100.000 km.

Ernsthaft, Nö. Wenn die Schüssel jetzt nicht überteuert eingekauft wird von dir.

Was heißt Mietwagen?

 

Ein Bekannter hat mal einen BMW 330d von Sixt gekauft, da hat er natürlich einen guten Preis bekommen, ich hätte das Teil aber im Leben nicht gekauft. Leihwagen von Sixt/Europcar und Konsorten werden nach meiner Erfahrung gefahren als wären sie Müll. Das ist nun bei einem Dreier BMW vielleicht noch eher der Fall als bei einem C-Klasse T-Modell, aufgrund des anderen Klientels, aber ich denke Mietwagen ist immer ein Verkaufsbrecher.

 

War es denn ein Vorführer oder tatsächlich ein richtiger Mietwagen?

 

Ist das denn ausschreibungspflichtig? Also musst du das beim Wiederverkauf mit angeben?

Wie immer, hat jeder eine andere Meinung. Ich habe mal versehentlich einen W203 wie von dir beschrieben gekauft. Null Probleme über 100000 km und bei der Inzahlungnahme für der nächsten auch nicht. Ich sehe in deinem Fall auch keine. Erst recht nicht mit noch 1.5 Jahren Garantie.

Viel Erfolg und berichte mal.

Gruß, Rainer

Ich habe einen e38 728ia und einen X1 23d jeweils als Mietwagen von Sixt gekauft. Die Fahrzeuge haben keinerlei Probleme bereitet und auch der jeweilige Wiederverkauf war kein Problem, bzw. konnten beide zu einem marktüblichen Preis verkauft werden.

Mach dir keinen Kopf drüber. Wenn der Preis stimmt und der Wagen dir gefällt ist das ok.

Nach 5 Jahren kann man den Begriff "wiederverkaufswert" doch eigentlich eh nur mit Galgenhumor und ner Portion Gleichgültigkeit hinnehmen.

Zwischenzeitlich gab's bis dahin den MoPf und vermutlich dann auch schon (bald) den Nachfolger W206.

Was soll da der "Vermieter" noch ausmachen? 300€ oder doch 450€?

Genau. So ist es! "Wiederverkaufswert"- hahaha

Den evtl. späteren " Abschlag " sparst du doch jetzt beim Kauf dicke ein, also wo liegt da das Problem !?

Also wenn der reis stimmt und dir der Wagen zusagt dann kaufen ...................

Zitat:

@malte.roesch schrieb am 24. Apr. 2017 um 22:26:05 Uhr:

Ist das denn ausschreibungspflichtig? Also musst du das beim Wiederverkauf mit angeben?

Ja, muss man. Außerdem ist der Autoverleiher als Leasingnehmer eingetragen. Da gibt es mehrere Urteile zu wg. "Minderwert" bei Mietbenutzung. @TE: ich würde davon abraten, außer der Kaufpreis gibt den Ausschlag.

Bei mir stand das im Kaufvertrag : "Der Wagen wurde NICHT als Mietwagen , Taxi o. Fahrschulwagen betrieben! "

Taxi wäre ja auch der Km-Stand zu hoch , Fahrschulwagen wäre ein NoGo für mich . Beim Mietwagen käme es auf den Vermieter an . Bei MB bekommst du ja auch (zumindest in Berlin in den NL) einen Werkstattersatzwagen über die Firma "MB-Rent" gestellt . Diese gehen dann mit wenig km in den Verkauf , als JS !

Also , Mietwagen würde ich nehmen , wenn er mir zusagt . Ansonsten bin ich bei meinen "Vorrednern". Was soll nach den Jahren u. 100000km noch rauskommen ? Den will ich dann nur noch loswerden u. geb ihn in "Zahlung" , um mich nicht mit dem Verkauf u. der Abmeldung herum zu schlagen .

Zitat:

@malte.roesch schrieb am 24. April 2017 um 22:26:05 Uhr:

Was heißt Mietwagen?

Ein Bekannter hat mal einen BMW 330d von Sixt gekauft, da hat er natürlich einen guten Preis bekommen, ich hätte das Teil aber im Leben nicht gekauft. Leihwagen von Sixt/Europcar und Konsorten werden nach meiner Erfahrung gefahren als wären sie Müll. Das ist nun bei einem Dreier BMW vielleicht noch eher der Fall als bei einem C-Klasse T-Modell, aufgrund des anderen Klientels, aber ich denke Mietwagen ist immer ein Verkaufsbrecher.

War es denn ein Vorführer oder tatsächlich ein richtiger Mietwagen?

Ist das denn ausschreibungspflichtig? Also musst du das beim Wiederverkauf mit angeben?

du fährst nicht oft Mietwagen oder ? Als Mieter reserviert man eine Kategorie und bekommt irgend etwas daraus, das kann A4/C/3er sein. Und die sind in einer Kategorie die nicht jeder mietet, die Firmen mieten in der Regel Kategorie C an (Golf/Astra/Focus).

Mittelklasse ist eher die (teure) Ausnahme.

Ich habe in der Vergangenheit schon zwei ex Mietwagen gehabt, wenn die zurück gehen werden die gründlichst untersucht und jeder "Muckaseckele" repariert. Das waren mit die unproblematischsten Autos die ich je hatte.

Themenstarteram 25. April 2017 um 12:19

Hallo zusammen,

super, vielen Dank für Eure Antworten. Glaube...ich gehe den Weg und werde den Wagen wirklich ernsthaft in meine Kaufoptionen einbeziehen.

Ja, der Wagen ist vorher bei Enterprise gelaufen, die als Erstbesitzer auch im Brief eingetragen sind.

Der Brutto-LP war knapp 61.000 EUR (Avantgarde, Automatik, ILS, Panoramadach, Spurpaket, Comand, AHK, etc.), der VK liegt nun nach gut 8 Monaten bei knapp 32.000 EUR. Bezug über großen regionalen MB Händler als "Junger Stern".

Viele Grüße

4B Driver

Fast 50% Nachlass, d.h. was auch immer Du irgendwann beim Wiederverkauf eventuell weniger bekommst, hättest Du jetzt beim Kauf bereits ungefähr 10fach gespart.

sowieso die nächsten drei Jahre sind "kostenlos"

Schau doch auch mal bei den Leasingfirmen. Mein Firmenwagen ist bei Athlon geleast, auf der Homepage findest du unter Umständen auch was passendes. Vorteil wäre, wie bei mir, nur 1 Fahrer, alle Inspektionen und Reparaturen penibelst gemacht. Die o.a Firma soll nur ein Beispiel sein, haben andere natürlich auch.

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