EU-Reimport verschwiegen - Grund zur Rückabwicklung?
Hallo,
ich habe vor 2 Jahren ein c204 220 CDI in einer Niederlassung gekauft.
Nun wollte ich das Auto verkaufen und es ist einem Interessenten aufgefallen, dass im Brief bei den Vorbesitzern nichts steht. Da ich der 2. Besitzer bin habe ich bei der Zulassung angerufen und sie sagten mir, das wäre normal bei Reimport.
In meinem Kaufvertrag steht allerdings nichts von Reimport und der Interessent ist auch abgesprungen.
Laut der Fahrzeugausstattung wurde das Auto für Luxembourg produziert.
Ist das ein Grund für eine Rückabwickung?
Vielen Dank schon mal!
Beste Antwort im Thema
Der Umstand, dass ein Fahrzeug nicht direkt aus dem Herstellungsland nach Deutschland importiert wurde, sondern zunächst einen Umweg über ein anderes EU-Land genommen hat, rechtfertigt keine Wertminderung. Somit muss der Verkäufer den Käufer darüber nicht aufklären. Das hat das Landgericht Kiel in seinem Urteil vom Februar dieses Jahres klargestellt (Az. 12 O 277/11). Eine Forderung zur Rückzahlung des Kaufpreises sei somit ungerechtfertigt.
(...)
Der Import über ein EU-Drittland stelle keinen Sachmangel dar, da der Weg, den das Fahrzeug zum Endverbraucher nimmt, keinen Schaden an der Sache selbst verursache. Somit sei auch der Vorwurf der arglistigen Täuschung nicht begründet. Der Verkäufer müsse dem Käufer nämlich nur Tatsachen, die eine Wertminderung des Fahrzeugs darstellen, explizit mitteilen.
aus: http://www.autoservicepraxis.de/...rt-ist-kein-sachmangel-1179174.html
43 Antworten
Moin
Ich würde die Finger davon lassen. Selbst wenn man (Thema Fristen) mit dem §142 noch irgendwie da raus käme, wegen Irrtum?, Täuschung etc
Wie willst Du denn dann in der Folge deine 2 Jahre Nutzungsdauer an der Sache §812 Zug um Zug zürückgeben?! Genau !...mit Geld!
Gemessen dazu dürfte der "Wertverlust für Reimport" der geringste Posten sein. Du bekämest wohl doch nur Pi ma Daumen den Zeitwert von heute...
Zitat:
@gsxr-750r schrieb am 3. November 2016 um 17:30:49 Uhr:
oh mann das merkt man erst nach 2jahren das man ein kuckucksei gekauft hat.ist doch selbstverschulden, du bist im sinne des gesetzes eine geschäftsfähige person, wieso soll also nun für dein versagen jemand gerade stehen ?
Na hoffentlich legen Sie dir mal ein Ei!
Welches Im speziellen du dann mal erst nach Jahren entdeckst und dann sicher " Verständniss dafür hast und auch niemand dafür gerade stehen lassen willst.
Solche Kommentare wenn ich lese bekomme ich ja fast Bluthochdruck.
Wenn ich denke wie oft bei mir schon wer zugesagt hat und dann abgesprungen ist das kann ich an zwei Händen nicht abzählen.
Es gibt hundert Gründe warum sich einer umendscheidet und das eine weis ich fix, wenn der Zustand, Preis Ausstattung passt dann ist die Herkunft komplett egal sofern es sich wirklich um nen Daimler handelt und nicht nen Nachbau aus Fernost😉
Zitat:
@AdvoKart schrieb am 3. November 2016 um 17:07:47 Uhr:
Was ich jedoch bisher unterstelle, ist der Umstand, dass Teile der Rechtsprechung Kfz-Verkäufern eine Offenbarungspflicht für die Reimporteigenschaft von Gebrauchtwagen auferlegen. Wird die Pflicht verletzt, drohen die oben dargestellten Rechtsfolgen. Im Übrigen schrieb auch ich, dass eine RSV hier von Bedeutung sein dürfte. ;-)
Wobei das die Rechtsprechung in der Regel genau dann getan hat, wenn das Auto aufgrund eines Reimports Unterschiede zu einem deutschen Auto aufgewiesen hat. In dem Moment ist das auch nachvollziehbar, aber das haben wir in dem Fall hier nicht.
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Fahr die Karre lieber an die Wand sonst wird der Fred hier niemals enden.
Rechtlich gesehen steht ihm eine Wertminderung, aber in relation zu den gefahrenen KM lohnt sich das eher nicht.
Also ich habe weiter meine Zweifel, dass ein Auto, welches erstmals in Luxemburg zugelassen wurde, nur deshalb weniger wert ist. Denn es ist kein anderes Auto, als wenn es nach Deutschland ausgeliefert worden wäre.
Deine Ansicht tut nichts zur Sache, wenn der Händler jemanden ein Fzg. verkauft und verschweigt dass es ein Reimport ist dann macht er sich eben strafbar. Denn ein Reimport kann schon als Ausschlagkriterium gelten. Ein Reimport ist beim Verkauf eines Kfz unaufgefordert mitzuteilen. Kommen wir zur Qualität, ja da gibt es bis auf unterschiedliche Ausstattungspakete für Länder keine Einschränkung. Ich habe auch mal ein jungen Bmw 530d aus FR importiert.
Zitat:
@wobPower schrieb am 3. November 2016 um 21:34:43 Uhr:
Deine Ansicht tut nichts zur Sache, wenn der Händler jemanden ein Fzg. verkauft und verschweigt dass es ein Reimport ist dann macht er sich eben strafbar. Denn ein Reimport kann schon als Ausschlagkriterium gelten. Ein Reimport ist beim Verkauf eines Kfz unaufgefordert mitzuteilen.
Sorry, aber dazu wurden ja inzwischen schon genug Urteile gepostet und die sind keineswegs eindeutig ... wobei nicht ganz. Es gibt eine Tendenz dahin, sofern das Auto anders ist als eines, welches in D ausgeliefert wurde, ist es ein Mangel. Ist es gleich, gibt es keinen Mangel (und das macht auch Sinn!).
Wie ein Richter in der Situation entscheiden würde, das ist natürlich nicht zu 100% klar (zumal hier die Faktenlage sicher auch recht dünn und nur einseitig dargestellt ist).
Ich sehe die Chancen hier aber recht schlecht etwas zu erreichen.
Und wenn es eine Chance gibt, wird die wohl auf wenige hundert Euro Schadenersatz hinaus laufen. Eine komplette Rückabwicklung wird wohl kein Richter aussprechen, dafür gibt es einfach kein Argument.
Davon abgesehen ist ein Mangel noch lange nicht strafbar 😉.
Man oh man, sind ja einige Hobby Juristen hier unterwegs.
Die Frage des TE können wir hier schlecht beantworten, wir sind halt kein Jura-Forum. Ich würde mich auch ärgern, aber nach 2 Jahren sollte es nicht mehr ganz so weh tun.
Meine Frontscheibe muss diese Woche ausgetauscht werden, ich dachte eigentlich das ich eine Selbstbeteiligung von 0€ habe, weil ich das dem Versicherungsmenschen damals bei Vertragsabschluss gesagt hatte. Die Policy kam dann per Post und ich habe noch nicht einmal den Umschlag geöffnet, und jetzt Monate später bei dem 1.Versicherungsfall wundere ich mich warum da 150€ steht :-) Manchmal ist man halt auch selber Schuld.
Habe aber zwei Fragen.
Muss man bei Rückrufaktionen der Hersteller in das Reimport Land fahren und werden die Halter überhaupt angeschrieben????? :-)
Meint ihr das die Hersteller Kulanzleistungen ablehnen weil es ein Importfahrzeug ist????
Zitat:
@mustafa5727 schrieb am 3. November 2016 um 22:28:33 Uhr:
Habe aber zwei Fragen.
Muss man bei Rückrufaktionen der Hersteller in das Reimport Land fahren und werden die Halter überhaupt angeschrieben????? :-)
Meint ihr das die Hersteller Kulanzleistungen ablehnen weil es ein Importfahrzeug ist????
1. Rückrufaktionen gehen vom KBA aus und besieren auf dem Fahrzeugbestand, welches in D gemeldet ist. Sprich nein, man muss nicht nach Luxemburg in dem Fall fahren. Wobei alle Hersteller solche Arbeiten aus Kulanzgründen auch überall in ihren Vertragswerkstätten innerhalb Europas machen lassen. Sprich, so was kann man auch in Spanien mit einem deutschen Fahrzeug machen lassen.
2. Nein, das tut Daimler nicht, eher im Gegenteil (pauschal für alle Hersteller lässt sich das nicht beantworten). Allerdings sind die Gründe warum eine Kulanz abgelehnt wird, praktisch nie wirklich einsehbar. Das ist ein gut gehütetes Geheimnis, wie da die Kriterien aussehen. Im europäischen Ausland sind Daimler aber eher großzügiger, allerdings mit einem deutschen Brief, wird das Fahrzeug wieder genauso wieder wie ein deutsches Fahrzeug behandelt ... dumm gelaufen 😉.
Ok Mustafa.
Zitat:
@wobPower schrieb am 4. November 2016 um 14:31:21 Uhr:
Ok Mustafa.
Ja alles ist ok und wie geht es dir🙂😛
Re-Importe sind immer günstiger. Das ist den meisten bekannt. Es gibt genug Leute die nicht gerne einen Re-Import kaufen. Daher ist das Auto im Prinzip nun weniger wert als eine deutsche Auslieferung. Der Verkäufer hätte darauf hinweisen müssen denke ich. Aber nach 2 Jahren ist es wohl zu spät dagegen vorzugehen.