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ersatzrad pflicht ?! ;)

Themenstarteram 9. September 2006 um 10:29

huhu ganz kurze kleine frage,

iss das ersatzrad, das sich im kofferraum bzw drunter befindet, pflicht (laut polizei oder stvo), oder kann ich das einfach rausschmeissen und den platz anderweitig benutzen !?

natürlich hätte ich für den fall der fälle so nen "reifenpilot spray" dabei, danke für die antworten,

lieben gruss

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39 Antworten

Ist nicht Pflicht.

War meines Wissens nach auch nie Pflicht.

jo,ist nicht pflicht

War Pflicht, heute reicht ein Tire Mobility Package (Dichtmittel + Kompressor).

Wenn du wegen eines defekten Reifens liegen bleibst und du übereifrige Polizisten erwischt erwirbst du ein Verwarnungsgeld oder Bußgeld. je nachdem wo du liegen bleibst. Ist glaub ich der gleiche Satz wie mit leerem Tank liegen bleiben.

Bei der TÜV Abnahme müssen die immer nach dem Ersatzrad gucken. Viele machen das aber nicht.

Berichtige:

War und ist keine Pflicht, wenn eins ab Werk verbaut war muss dieses auch drin sein.

Zitat:

Original geschrieben von BlueWhite

...wenn eins ab Werk verbaut war muss dieses auch drin sein.

Das wäre mir neu. Quellenangabe?

@ BlueWhite:

Es muß generell kein Ersatzrad mitgeführt werden, auch wenn werksseitig eines vorhanden war. Auch kann niemandem ein Bußgeld auferlegt werden, weil er keines dabei hat, dafür gibt es nämlich überhaupt keine Rechtsgrundlage. In der StVZO ist genau geregelt, welche Gegenstände mitgeführt werden müssen, nämlich ein Verbandskasten und ein Warndreieck. Auch so ein Reifenpilot o. ä. muß nicht mitgeführt werden.

am 9. September 2006 um 13:24

ich hab zwar immer mein ersatzrad mit aber nie den Wagenheber

Frage beantwortet sih doch von alleine: Es gibt in vielen Autos nur noch einen Kompressor mit Reifendichtmittel ab Werk....aber ob das so gut ist wie´n Ersatzrad wage ich zu bezweifeln

:D

Zitat:

Original geschrieben von daniel.krueger

Es muß generell kein Ersatzrad mitgeführt werden, auch wenn werksseitig eines vorhanden war. In der StVZO ist genau geregelt, welche Gegenstände mitgeführt werden müssen, nämlich ein Verbandskasten und ein Warndreieck.

Genauso sieht es aus. Mir ist auch nicht bekannt, daß da eine Änderung der gegenwärtig gültigen Gesetzeslage in Arbeit ist.

Zitat:

Original geschrieben von daniel.krueger

@ BlueWhite:

Es muß generell kein Ersatzrad mitgeführt werden, auch wenn werksseitig eines vorhanden war. Auch kann niemandem ein Bußgeld auferlegt werden, weil er keines dabei hat, dafür gibt es nämlich überhaupt keine Rechtsgrundlage. In der StVZO ist genau geregelt, welche Gegenstände mitgeführt werden müssen, nämlich ein Verbandskasten und ein Warndreieck. Auch so ein Reifenpilot o. ä. muß nicht mitgeführt werden.

Hast recht, habe eben mal in der STVZO geblättert und keine Vorschrift gefunden.

Wofür ist man schließlich im ADAC :p

Hab meins auch rausgeworfen, leigt jetzt in der Garage.

gibt immernoch runflatreifen... da braucht man sowieso garnix von alledem ;)

fahre ich zB und ist echt genial meiner meinung nach

am 9. September 2006 um 16:38

ja neee, ist keien pflicht, allerdings kann man wenn man keins bei hat uA zu nem Verkehrshindernis werden, und dafür kann es sehr wohl nen bußgeld geben!

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