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Erfahrung mit ”myright ”

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 17. Januar 2017 um 21:34

Ich bin Besitzer eines Golf 6 1,6 l tdi bmt. Update habe ich gemacht. Jetzt habe ich alle meine Unterlagen eingescannt und mich bei myright angemeldet.

Wie sind eure Erfahrungen mit myright, hat schon jemand einen Ausgleich seitens VW /myright erhalten?

Wie sind da eure Erfahrungen?

Beste Antwort im Thema
am 2. Februar 2017 um 8:09

Der verlinkte Test Bericht ist durchaus interessant:

-Für eine Sammelklage fehlt in Deutschland die rechtliche Grundlage.

Damit wird eine Nadelstichstrategie verfolgt werden müssen. Ein paar positive Urteile und dann mit VW an den Tisch, entweder zu den Nadelstichurteilen vergleichbare Entschädigungen für alle Klienten oder mit einer Flut von Einzelklagen drohen (die niemand will). Kann man machen. Aber was passiert, wenn die Nadelstichurteile nicht im Interesse von Sammelanwälten sind? Erste Option (ein interessanter Aspekt aus dem Test Report):

-Wenn die Sammelanwälte bis dahin den Klienten nicht die Übernahme der Vertretung von deren Interessen zugesagt haben, können sich die Sammelanwälte mit einem Ausdruck des Bedauerns aus dem Thema zurückziehen.

Wo liegen sonst noch Pferdefüsse? Der Test Report erwähnt einen Anspruch auf 35 % der ausgehandelten Beträge für den Sammelanwalt (ob das nach Deutschem Recht so überhaupt geht?). Angenommen, ein Sammelanwalt schafft es, 50.000 Klienten zu gewinnen (reine Annahme, vielleicht werden das ja auch mehr) und holt für jeden Klienten nur 1.000,- EUR (reine Annahme). Das sind dann 17,5 MEUR für den Sammelanwalt. Und 750,- EUR für jeden Klienten. So funktioniert das Geschäftsmodell für Sammelklagen in den USA: Der Anwalt kann auch dann reich werden, wenn er für die Klienten jeweils nur ein bischen was rausholt. Im Extremfall freuen sich am Ende fast alle: Der Anwalt über seinen Anteil, der Hersteller darüber, dass er vergleichsweise günstig weggekommen ist und keine Flut von Einzelklagen bearbeiten musste. Die Freude bei den Klienten, die vielleicht auf Rückabwicklung ohne Nutzungsentschädigung gehofft hatten und dann (reine Annahme) nur 750,- EUR bekommen, fällt vielleicht etwas geringer aus, aber eine Zusage auf Rückabwicklung ohne Nutzungsentschädigung hatte denen ja auch keiner gegeben.

Sicherlich - die Zahlen, die ich hier jetzt genommen habe, sind sehr pessimistisch, es geht mir um das Prinzip des Geschäftsmodells "Sammelklage", bei dem eine Sammelkanzlei gut verdienen kann, auch wenn sie für die Klienten nicht wirklich viel erreicht.

Nächster Pferdefuss: Zeit. Bis das alles durch ist (oder gescheitert ist), kann das mit mehreren Revisionen schon ein paar Jahre dauern. Wenn dabei auch noch auf den vorherigen Ausgang der Strafverfahren gewartet werden sollte, würde sich das noch länger ziehen. Es sei denn, die Drohung mit einer Flut von Einzelklagen würde VW zu einem frühzeitigen "Deal" bewegen können. Das ganze ist also irgendwie auch ein Pokerspiel. Ein Sammelanwalt kriegt ja erst Geld, wenn der Deal perfekt ist, muss vorher aber investieren. Der Faktor "Zeit" könnte da für VW spielen. Andererseits will VW sicherlich keine zehntausende Einzelklagen. Der Aufwand, sich damit auseinanderzusetzen, ist groß. Das ist er aber auch für den Sammelanwalt. Einreichen geht vielleicht noch, aber vertreten und ausfechten und das alles vorfinanziert ...

 

Das ganze bitte nicht als Rechtsauskunft verstehen, die darf nur ein Anwalt geben und das bin ich nicht. Ich hab nur etwas John Grisham gelesen, der das "Sammelklage Geschäftsmodell" sehr schön beschreibt.

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Hast du hier gefragt, gehört ja eigentlich dazu:

http://www.motor-talk.de/.../...-den-vw-abgasskandal-t5443589.html?...

am 1. Februar 2017 um 18:37

Würde ich auch sehr gerne Wissen!

In einem Thema mit über 800 Seiten, ist es schwer dieses heraus zu filtern.

Hier von Chrkoh:

 

Heute per E-Mail erhalten:

 

Sehr geehrter Herr VW-Drecksschleuderfahrer (Name wurde durch die Redaktion ersetzt ),

 

gerne informieren wir Sie mit dieser E-Mail über den Stand Ihres Falles im Abgasskandal. Seit unserer letzten Information Anfang Dezember 2016 hat sich viel getan.

myRight hat die erste Musterklage gegen VW vor dem Landgericht Braunschweig eingereicht.

Von jetzt an ist es Ihre Wahl, ob Sie von VW den Rückkauf Ihres Autos oder Schadensersatz für Wertverlust fordern.

Die Beschwerden über VW-Händler häufen sich, die mit meist rabiaten Methoden ihre Kunden zur Teilnahme an der Rückrufaktion drängen.

 

Was bedeutet das für Sie persönlich? Der VW-Konzern weigert sich weiterhin beharrlich, Ihre Ansprüche zu erfüllen. Wir rechnen daher damit, dass man es in Wolfsburg wohl auf die Sammelklage ankommen lassen wird. Wir warten jetzt den Fortgang der Musterverfahren ab, um auf der Basis dieser Erkenntnisse die große Sammelklage einzureichen. Wir haben daher die Kanzlei Hausfeld um die Ausarbeitung eines Zeitplans für die Sammelklage gebeten, der die zu erwartenden Erkenntnisse aus den Musterklagen bestmöglich berücksichtigt .

 

1. Musterklage in Braunschweig eingereicht

 

myRight hat zusammen mit der Kanzlei Hausfeld eine erste Musterklage im Abgasskandal vor dem Landgericht Braunschweig eingereicht. Ziel des Verfahrens, das zusammen mit einem freiwilligen myRight-Kunden geführt wird, ist der Rückkauf des betroffenen Autos zum Neupreis ohne Abzüge. Lesen Sie hierzu mehr auf Spiegel-Online: Erste Musterklage in Deutschland bringt VW in die Klemme.

 

 

2. Ihre Wahl zählt: Rückkauf oder Schadensersatz

 

Die von myRight beauftragten Rechtsgutachten kommen unisono zu dem Schluss, dass VW die Verbraucher in schwerwiegender Weise bei der Zulassung getäuscht hat. Der Konzern ist daher zur Rücknahme der Autos und Rückzahlung des Kaufpreises verpflichtet. Verbraucher, die Ihr Auto unbedingt behalten wollen, können trotzdem Schadensersatz verlangen.

myRight wird Sie rechtzeitig vor der Einreichung der Sammelklage noch einmal fragen, ob Sie Ihr Auto lieber behalten oder den Kaufpreis erstattet haben möchten. Meist wird die Kaufpreiserstattung die deutlich bessere Lösung sein, da die Risiken des Softwareupdates unkalkulierbar sind - die Wahl liegt aber bei Ihnen.

Sie müssen aktuell nichts tun, insbesondere können Sie Ihr Auto wie gewohnt fahren oder auch verkaufen, ohne dass wir Nachteile erwarten.

Mehr erfahren Sie hier: www.myright.de

 

 

3. Beschwerden über Händler bei der Rückrufaktion häufen sich.

 

Niemand ist in Deutschland zur Teilnahme an der Rückrufaktion des VW-Konzerns verpflichtet. Dass die Teilnahme freiwillig ist, scheint vielen VW-Händlern ein Dorn im Auge zu sein, schließlich wird jeder Händler vom VW-Konzern dafür bezahlt, das Softwareupdate durchzuführen.

 

Bei myRight stapeln sich aktuell Berichte, wonach Händler mit allen Mitteln versuchen, ihren Kunden das Softwareupdate "unterzujubeln”. Meist wird dadurch Druck ausgeübt, dass der Kunde gewisse Unterschriften zu leisten habe und damit seine Verweigerung bestätigt. Ihm wird damit suggeriert, sein Verhalten sei meldepflichtig. Ganz besonders rabiat ging ein Händler in Bayern vor: Er verweigerte schlicht die Herausgabe des Autos, solange kein Update gemacht würde. Erst die Androhung der Polizei brachte den Händler zur Vernunft. Gerade wer zum Reifenwechsel oder zur Inspektion mit seinem Auto muss, erlebt oft unangenehme Überraschungen. Manchmal wird das Update auch gegen den erklärten Willen des Kunden aufgespielt.

 

Unser Tipp: Lassen Sie sich das Update nicht aufspielen, bleiben Sie freundlich, aber hart. Das ist Ihr gutes Recht. Bestes Mittel: Drohen Sie einen Werkstattwechsel an! Das löst meist alle Probleme, denn der Händler wird wegen der Rückrufaktion keinen Streit vom Zaun brechen - zu viel könnte er an Ihnen noch verdienen.

 

Übrigens ist auch noch völlig offen, ob der TÜV nicht nachgerüsteten Autos ab Sommer die Plakette verweigern wird. Erste Presseberichte hierzu halten wir für einen PR-Schachzug des VW-Konzerns, um die Kunden zur Teilnahme an der Rückrufaktion zu drängen, ohne sich die Hände selbst schmutzig zu machen. Auch hier gilt: nicht überstürzt entscheiden! Machen Sie entweder schon jetzt die Hauptuntersuchung oder entscheiden Sie im Sommer über die Teilnahme an der Rückrufaktion

 

 

Herzliche Grüße

Ihr Dr. Sven Bode

(Geschäftsführer)

bankright, flightright jetzt eben myright

Scheint sich wirklich zu lohnen...

am 1. Februar 2017 um 20:54

Hat denn hier mal einer einen Schadenersatz oder "Rückkauf zum Neupreis" erhalten?

Ich höre immer wieder wie toll das ist und dass so viele über myRight klagen. Aber ich habe noch nie irgendwelche Zahlen gesehen und ob sich das wirklich lohnt.

Würde gerne mal ein Erfahrungsbericht hören von jemanden der auch wirklich ein Schadenersatz erhalten hat.

Wenn du so neugierig bist, dann ruf doch einfach da an und frag nach!

Oder einfach mal im Netz stöbern:

https://www.test.de/.../

Hab auch den Brief von VW Zuhause,muß ich den mitteilen das ich das Update noch verweigere. Und habe das Auto Golf 6 1,6 TDI bei einem nicht Vw Händler gekauft,kann ich dann auf bei my right um den Kaufpreis klagen ?

am 2. Februar 2017 um 8:09

Der verlinkte Test Bericht ist durchaus interessant:

-Für eine Sammelklage fehlt in Deutschland die rechtliche Grundlage.

Damit wird eine Nadelstichstrategie verfolgt werden müssen. Ein paar positive Urteile und dann mit VW an den Tisch, entweder zu den Nadelstichurteilen vergleichbare Entschädigungen für alle Klienten oder mit einer Flut von Einzelklagen drohen (die niemand will). Kann man machen. Aber was passiert, wenn die Nadelstichurteile nicht im Interesse von Sammelanwälten sind? Erste Option (ein interessanter Aspekt aus dem Test Report):

-Wenn die Sammelanwälte bis dahin den Klienten nicht die Übernahme der Vertretung von deren Interessen zugesagt haben, können sich die Sammelanwälte mit einem Ausdruck des Bedauerns aus dem Thema zurückziehen.

Wo liegen sonst noch Pferdefüsse? Der Test Report erwähnt einen Anspruch auf 35 % der ausgehandelten Beträge für den Sammelanwalt (ob das nach Deutschem Recht so überhaupt geht?). Angenommen, ein Sammelanwalt schafft es, 50.000 Klienten zu gewinnen (reine Annahme, vielleicht werden das ja auch mehr) und holt für jeden Klienten nur 1.000,- EUR (reine Annahme). Das sind dann 17,5 MEUR für den Sammelanwalt. Und 750,- EUR für jeden Klienten. So funktioniert das Geschäftsmodell für Sammelklagen in den USA: Der Anwalt kann auch dann reich werden, wenn er für die Klienten jeweils nur ein bischen was rausholt. Im Extremfall freuen sich am Ende fast alle: Der Anwalt über seinen Anteil, der Hersteller darüber, dass er vergleichsweise günstig weggekommen ist und keine Flut von Einzelklagen bearbeiten musste. Die Freude bei den Klienten, die vielleicht auf Rückabwicklung ohne Nutzungsentschädigung gehofft hatten und dann (reine Annahme) nur 750,- EUR bekommen, fällt vielleicht etwas geringer aus, aber eine Zusage auf Rückabwicklung ohne Nutzungsentschädigung hatte denen ja auch keiner gegeben.

Sicherlich - die Zahlen, die ich hier jetzt genommen habe, sind sehr pessimistisch, es geht mir um das Prinzip des Geschäftsmodells "Sammelklage", bei dem eine Sammelkanzlei gut verdienen kann, auch wenn sie für die Klienten nicht wirklich viel erreicht.

Nächster Pferdefuss: Zeit. Bis das alles durch ist (oder gescheitert ist), kann das mit mehreren Revisionen schon ein paar Jahre dauern. Wenn dabei auch noch auf den vorherigen Ausgang der Strafverfahren gewartet werden sollte, würde sich das noch länger ziehen. Es sei denn, die Drohung mit einer Flut von Einzelklagen würde VW zu einem frühzeitigen "Deal" bewegen können. Das ganze ist also irgendwie auch ein Pokerspiel. Ein Sammelanwalt kriegt ja erst Geld, wenn der Deal perfekt ist, muss vorher aber investieren. Der Faktor "Zeit" könnte da für VW spielen. Andererseits will VW sicherlich keine zehntausende Einzelklagen. Der Aufwand, sich damit auseinanderzusetzen, ist groß. Das ist er aber auch für den Sammelanwalt. Einreichen geht vielleicht noch, aber vertreten und ausfechten und das alles vorfinanziert ...

 

Das ganze bitte nicht als Rechtsauskunft verstehen, die darf nur ein Anwalt geben und das bin ich nicht. Ich hab nur etwas John Grisham gelesen, der das "Sammelklage Geschäftsmodell" sehr schön beschreibt.

am 23. Juni 2017 um 7:15

Hey,

dass du bisher keine Erfahrungen gehört hast, liegt daran, dass myRight erst alle Ansprüche von Kunden bündelt und diese dann versucht ab 30.06.17 gemeinsam durchzusetzen. Sie vertreten nicht jeden einzelnen vor Gericht. Daher der Begriff "Sammelklage". Wobei es sich nicht wirklich um eine Sammelklage handelt. Denn die myRight-Kunden haben ihre Ansprüche ja an myRight selbst abgegeben. Deshalb zieht auch das Bedenken vieler nicht, dass es Sammelklagen in Deutschland nicht gibt. Eine Bündelung von Klagen durch die Abtretung geht nämlich sehr wohl. Ob das Ganze funktioniert siehst du also erst, wenn die Klage durch ist. Aber hey.... was hast du zu verlieren?

LG

 

Zitat:

@-Trigger- schrieb am 17. Januar 2017 um 22:34:32 Uhr:

Ich bin Besitzer eines Golf 6 1,6 l tdi bmt. Update habe ich gemacht. Jetzt habe ich alle meine Unterlagen eingescannt und mich bei myright angemeldet.

Wie sind eure Erfahrungen mit myright, hat schon jemand einen Ausgleich seitens VW /myright erhalten?

Wie sind da eure Erfahrungen?

Zitat:

@Zerheiler schrieb am 23. Juni 2017 um 09:15:33 Uhr:

Ob das Ganze funktioniert siehst du also erst, wenn die Klage durch ist. Aber hey.... was hast du zu verlieren?

Ich finde, dass man da so einiges verlieren kann ...

Was kostet myRight?

myRight wird bei Erfolg bezahlt, sonst ist unsere Leistung für Sie völlig kostenfrei. Sind wir erfolgreich, bekommen wir eine Erfolgsprovision von 29,41% zzgl. MwSt (d.h. 35 % inkl. MwSt.). Sie möchten Ihren Gewinn nicht mit uns teilen und lieber mit Ihrer Rechtsschutzversicherung abrechnen? Auch das ist kein Problem! In diesem Fall werden unsere Vertragsanwälte direkt für Sie tätig und Sie profitieren von unserem gesamten Wissen aus der Sammelklage.

Wie berechnet sich die Erfolgsprovision? Gibt es bei Erstattungen des Kaufpreises Vergünstigungen?

myRight erhält eine reine Erfolgsprovision in Höhe von 29,41% netto (d.h. 35 % inklusive MwSt.) auf die tatsächlich durch den VW-Konzern gezahlten Gelder. Berechnungsgrundlage ist alles, was auf die Ansprüche des Kunden geleistet wurde. Eine Ausnahme gilt bei Rückgabe des Autos an VW und Erstattung des Neupreises: Dann fällt für den Zeitwert des Autos (nach DAT-Schwacke) bei Rückgabe keine Provision an (schließlich hat der Kunde den Zeitwert ja schon, so dass hier keine Leistung durch myRight vorliegt).

Beispiel: Das Auto hat 30.000 EUR gekostet und wird jetzt mit myRight zum Neupreis zurückgegeben; Zeitwert des Autos bei Rückgabe nach DAT-Schwacke ist 20.000 EUR. Die Erfolgsprovision fällt nur auf 10.000 EUR an, da der Kunde die 20.000 EUR Zeitwert auch ohne myRight auf dem freien Markt hätte erzielen können.

Verfehlt müßte erscheinen, wollte ich alle 11 Seiten hier einzustellen, daher ab Seite 687 (ist kostenlos für alle abrufbar):

http://zjs-online.com/dat/ausgabe/2016_6.pdf

"Bündelung von Ansprüchen mittels Inkassozession im VW-Abgasskandal. Eine „Sammelklage“ nach deutschem Recht?"

Zwar "nur" ein "Studiosus des Rechts", jedoch umfassend sowie differenziert dargestellt.

Zitat:

Was kostet myRight?

myRight wird bei Erfolg bezahlt, sonst ist unsere Leistung für Sie völlig kostenfrei. Sind wir erfolgreich, bekommen wir eine Erfolgsprovision von 29,41% zzgl. MwSt (d.h. 35 % inkl. MwSt.).....................

Viel zu teuer !

vw-verhandlung.de nimmt maximal 2900€

https://www.vw-verhandlung.de/autobesitzer/moeglichkeiten

Wie ist Euer aktueller Wissensstand zu myright bezüglich der Abtretung und Erfolgsprovision?

Ich stelle mir die Frage

1.) ob Myright auch kassieren könnten wenn im Rahmen der Vertrauensbildenden Maßnahme nach Durchführung des Updates, etwas am Motor defekt geht und getauscht wird. (z.B. Dieseleinspritzdüsen)

Erhält in diesem Fall MyRight auch ein Provision auf diese nachträgliche Maßnahme/Garantie?

 

2.) Wie die Situation des Kunden für ältere PKW mit hohen Kilometerzahlen aussieht.

Beispiel. Audi wurde für 30.000 Euro als Jahreswagen erworben und hat jetzt 260.000 km auf der Kiste - sprich aktueller Wert des Wagens ist weniger als 5.000 Euro.

Wie stellt sich hier die Provisionslage bei Myright dar? VW kauft die Kiste für 6.000 zurück.... Myright erhält von den 1.000 Euro 30% und der Kunde hätte kein Auto mehr :) Könnte sich ein neues für 30.000 kaufen obwohl er eigentlich nur eine Entschädigungssumme haben wollte. Er wäre ja gezwungen das von MyRight ausgehandelte Angebot wahrzunehmen... alternativ könnte er natürlich seinen Wagen behalten und die Provision für das "Ergebniss" an Myright zahlen...

 

Seht Ihr die gleichen "Problemsituation" wie ich in deb eiden Punkten (Garantie / Niedriger Rückkaufwert) ?

Habe letzte Woche Dienstag das Update machen lassen und Mittwoch rief Frau mich an auf der Arbeit und sagte ein Brief vom Kraftfahrzeug Bundesamt sei gekommen,was ein Zufall.Da wurde mir mit der Stilllegung gedroht bis Juli falls noch kein Update aufgespielt ist.

Zum Update: läuft etwas unruhig beim starten morgens im standgas,war vorher definitiv nicht,nach kurzem Gas geben läuft Drehzahl normal. Wenn der Motor schön warm ist komm ich nun beim Verbrauch im Stand auf 0,3 l vorher 0,5 l. Ansonsten kann ich noch nichts anderes feststellen bin noch am horchen und forschen.

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