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Erfahrung mit ”myright ”

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 17. Januar 2017 um 21:34

Ich bin Besitzer eines Golf 6 1,6 l tdi bmt. Update habe ich gemacht. Jetzt habe ich alle meine Unterlagen eingescannt und mich bei myright angemeldet.

Wie sind eure Erfahrungen mit myright, hat schon jemand einen Ausgleich seitens VW /myright erhalten?

Wie sind da eure Erfahrungen?

Beste Antwort im Thema
am 2. Februar 2017 um 8:09

Der verlinkte Test Bericht ist durchaus interessant:

-Für eine Sammelklage fehlt in Deutschland die rechtliche Grundlage.

Damit wird eine Nadelstichstrategie verfolgt werden müssen. Ein paar positive Urteile und dann mit VW an den Tisch, entweder zu den Nadelstichurteilen vergleichbare Entschädigungen für alle Klienten oder mit einer Flut von Einzelklagen drohen (die niemand will). Kann man machen. Aber was passiert, wenn die Nadelstichurteile nicht im Interesse von Sammelanwälten sind? Erste Option (ein interessanter Aspekt aus dem Test Report):

-Wenn die Sammelanwälte bis dahin den Klienten nicht die Übernahme der Vertretung von deren Interessen zugesagt haben, können sich die Sammelanwälte mit einem Ausdruck des Bedauerns aus dem Thema zurückziehen.

Wo liegen sonst noch Pferdefüsse? Der Test Report erwähnt einen Anspruch auf 35 % der ausgehandelten Beträge für den Sammelanwalt (ob das nach Deutschem Recht so überhaupt geht?). Angenommen, ein Sammelanwalt schafft es, 50.000 Klienten zu gewinnen (reine Annahme, vielleicht werden das ja auch mehr) und holt für jeden Klienten nur 1.000,- EUR (reine Annahme). Das sind dann 17,5 MEUR für den Sammelanwalt. Und 750,- EUR für jeden Klienten. So funktioniert das Geschäftsmodell für Sammelklagen in den USA: Der Anwalt kann auch dann reich werden, wenn er für die Klienten jeweils nur ein bischen was rausholt. Im Extremfall freuen sich am Ende fast alle: Der Anwalt über seinen Anteil, der Hersteller darüber, dass er vergleichsweise günstig weggekommen ist und keine Flut von Einzelklagen bearbeiten musste. Die Freude bei den Klienten, die vielleicht auf Rückabwicklung ohne Nutzungsentschädigung gehofft hatten und dann (reine Annahme) nur 750,- EUR bekommen, fällt vielleicht etwas geringer aus, aber eine Zusage auf Rückabwicklung ohne Nutzungsentschädigung hatte denen ja auch keiner gegeben.

Sicherlich - die Zahlen, die ich hier jetzt genommen habe, sind sehr pessimistisch, es geht mir um das Prinzip des Geschäftsmodells "Sammelklage", bei dem eine Sammelkanzlei gut verdienen kann, auch wenn sie für die Klienten nicht wirklich viel erreicht.

Nächster Pferdefuss: Zeit. Bis das alles durch ist (oder gescheitert ist), kann das mit mehreren Revisionen schon ein paar Jahre dauern. Wenn dabei auch noch auf den vorherigen Ausgang der Strafverfahren gewartet werden sollte, würde sich das noch länger ziehen. Es sei denn, die Drohung mit einer Flut von Einzelklagen würde VW zu einem frühzeitigen "Deal" bewegen können. Das ganze ist also irgendwie auch ein Pokerspiel. Ein Sammelanwalt kriegt ja erst Geld, wenn der Deal perfekt ist, muss vorher aber investieren. Der Faktor "Zeit" könnte da für VW spielen. Andererseits will VW sicherlich keine zehntausende Einzelklagen. Der Aufwand, sich damit auseinanderzusetzen, ist groß. Das ist er aber auch für den Sammelanwalt. Einreichen geht vielleicht noch, aber vertreten und ausfechten und das alles vorfinanziert ...

 

Das ganze bitte nicht als Rechtsauskunft verstehen, die darf nur ein Anwalt geben und das bin ich nicht. Ich hab nur etwas John Grisham gelesen, der das "Sammelklage Geschäftsmodell" sehr schön beschreibt.

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am 2. April 2020 um 9:46

Hallo zusammen,

ich wollte hier mal meine Erfahrungen teilen. Mein Passat hat nun schon bald 280.000 runter und läuft ganz gut (Gott sei Dank) Bei dem Kilometerstand wäre das Vergleichsangebot von VW eine gute Sache zumindest für mich. Die 1350,- Euro mindest Betrag sind vermutlich mehr als mein Auto noch wert ist. Leider gibt es das Problem, dass ich meine Ansprüche von myRight zurückfrodern muss. Dafür verlangt myRight aber 300 Euro Vorkasse.

Ich weiß wer auf jeden Fall verdient, ob ich für meine alte Karre je Geld sehen werde wage ich immer mehr zu bezweifeln, Deutschland eben.

am 5. April 2020 um 13:19

Hallo,

 

meine Erfahrungen mit myright sind ähnlich schlecht. Für die Rückabtretung meiner Schadensersatzansprüche gegen VW fordert myrights eine Erfolgsprovision in Höhe von 25% der Vergleichssumme, die ich im Rahmen der Musterfeststellungsklage durch die Verbraucherzentrale mit VW vereinbaren könnte. Vorab soll ich 300 Euro an myrights zahlen, die dann mit der gesamten Erfolgsprovision (25%!!! der Vergleichssumme) verrechnet werden sollen. Erst wenn ich die 300,00 Euro an myrights überweise, erhalte ich die für die Vergleichsverhandlungen mit VW erforderliche schriftlich bestätigte Rückabtretung der Ansprüche. Wo ist denn bitte der für eine Erfolgsprovision erforderliche Ursachenzusammenhang zwischen der Tätigkeit durch myrights und der Vergleichssumme durch die Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale? myrights hat doch gar nichts mit der Musterfeststellungsklage zu tun (und ist dafür auch nicht tätig gewesen) und kann daher m.E. auch keine Erfolgsprovision für den Vergleich verlangen....

 

So verlockend das Angebot von myrights zu Beginn geklungen haben mag, so stellt es sich nach jetziger Erfahrung als großer Fehler dar, sich der durch myrights geführten Sammelklage anzuschließen.... ein großer, großer Fehler!

Myright geht ja offensichtlich davon aus mindestens einen Vergleich in der gleichen Höhe wie mit dem vzbv zu erreichen. Abschliessend kann man jetzt sowieso noch nicht beurteilen wer besser gefahren ist, Musterfeststellungsklage oder Prozessfinanzierer.

Wer sich dem Verein angeschlossen hat braucht sich doch jetzt nicht beschweren.

 

Wie das abläuft und wer da den großen Reibach macht wurde ja vor Jahren schon x mal hier durchgekaut.

 

Aber so ist es nunmal...

Ist Myright noch aktiv, oder haben sie aufgegeben?

Ich hatte bei der anschliessenden MFK nicht mitgemacht, weil ich bei Myright war.

Bin ich jetzt der Riesen Verlierer? Mein Wagen ist ein VW. Damals gab es nur Myright.

Und einfach bei der MFK anmelden war angeblich nicht möglich.

Habe mich seinerzeit auf eigene Faust der MFK angeschlossen, habe den Vergleich mit VW akzeptiert. Mit dem Betrag habe ich mir einen high up! finanziert.

Mir riet myright zum Wechsel in die einzelklage zu einer großen Kanzlei. Ich ging darauf ein und nach Jahren auf einen Vergleich ohne Rückgabe des Audis. Die Gefahr der Verjährung bestand, weil das Landgericht das System myright für deutsche Verhältnisse anzweifelt.

Hallo,

 

hat jemand hier seine Ansprüche mit financialright (MyRight) geltend gemacht?

 

Ich würde gerne wissen, wie so einen Vertrag mit denen (insbesondere Abtretungserklärung) aussieht, die man unterschreiben musste. Wäre super, wenn jemand ein Foto schicken könnte.

 

Danke im Voraus!

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