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Einfahren eines Neuwagens!

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 13. September 2012 um 17:35

Hallo zusammen!

Ich bin neu hier auf dem Board und beabsichtige kommende Woche einen neuen Golf 6 GTI zu kaufen.

Da dieses mein erster richtiger Neuwagen ist, ich hatte bisdato immer nur Gebrauchte, würde ich gerne von euch wissen wieviele Kilometer man den Wagen noch nicht so hochdrehen darf, also den Motor schonen soll.

Früher hatte das immer geheißen, die ersten 1000 Kilometer soll mal "brav" fahren, keine zu hohen Drehzahlen usw. damit der Motor erstmal richtig geschmiert wird und sich einläuft.

Ich möchte da nichts falsches machen, denn der Wagen soll mitsamt Motor noch lange, lange halten!

Ich würde mich über hilfreiche Antworten eurerseits sehr freuen...

lg

Beste Antwort im Thema

Wenn du deinen so "eingefahren" hast, wie du es anderen rätst, dann kannst du dir das Gespräch mit dem Händler sparen, dann hast du dir die Antwort ja schon selber gegeben.

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am 31. Mai 2014 um 0:59

Es gibt Hersteller, die mittlerweile auf Einfahrvorschriften verzichten. Die stehen, wenn vorgesehen, auch nicht im Vertrag, sondern im Betriebshandbuch.

Im Vertrag steht sinngemäß nur: Wer sich nicht an die Anweisungen im Handbuch hält, gehört im Garantiefall der Katz!

Wie das für den jeweiligen Fahrzeugbesitzer aussieht, kann er da im Betriebshandbuch nachlesen. Meistens gibt es da ein eigenes Kapitel: "Einfahren".

Ich bin auch nicht der Meinung, dass moderne Motoren übertrieben vorsichtig eingefahren werden müssen. Da hat die Metallindustrie mittlerweile Oberflächen-Güten drauf, von denen man vor 30 Jahren noch geträumt hätte.

Doch manche Zeitgenossen schaffen es sogar, einen Motor, der schon lange eingefahren ist, zu schrotten, weil sie da die einfachsten Regeln nicht beachten.

Wer z.B. einen eiskalten Motor hochjagt, braucht sich über Lagerschäden nicht zu wundern, weil die Ölpumpe das kalte, zähe Öl durch diese superdünnen Versorgungs-Kanäle nicht schnell genug an diese Lager bringen kann, um die dauerhaft zu schmieren.

Solche Motoren klappern dann halt sehr viel schneller, als andere...

Der andere Punkt ist aber: Gibt der Hersteller eine Einfahr-Vorschrift raus, und es passiert in der Anfangszeit etwas, dann hat der Hersteller durchaus auch das Recht, die Garantie zu verweigern!

Mir fällt da z.B. der letzte Audi 100 und der nachfolgende A6 mit den V6-Motoren ein:

Da waren die Zahnriemen anfangs als Lebensdauer-Bauteile deklariert. Nachdem einige von denen gerissen waren (mit kapitalen Motorschäden), hat man die Kunden in den Werkstätten darauf hingewiesen, dass bei ca. 150.000 km der Riemen nun doch zu wechseln wäre...

Wer das gemacht hat, konnte im Fall der Fälle wenigstens auf Kulanz hoffen.

Aber ansonsten:

Sobald Ihr das Auto bezahlt habt, gehört es Euch! Ab dann könnt Ihr damit machen, was Ihr wollt. Ihr könnt damit vom Hof fahren, und es gegen die nächste Wand knallen, um zu sehen, ob der Air-Bag auch funktioniert...

Aber Ihr könnt dann eben nicht VW dafür in Regress nehmen.

So Long...

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