Einbauanleitung Tempomat

Audi A6 C5/4B

Hallo Audianer Geimeinde,

kann mir jemand von Euch sagen wo ich eine Anbaueinleitung herbekomme mit e-Gas? Habe die Suche schon probiert leider nicht der gewünsche Erfolg.
Danke Leute!! :-)

Gruß

MarkOh -> Im September geht´s mit dem dicken in den Urlaub (Toskana) Freu, Freue

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Genau DAS sind die LABEREIEN, die WIRKLICH NIEMAND BRAUCHT !

Ich glaub deine Beiträge braucht hier niemand mehr. Wir wissen es und gut is. Es nervt einfach nur.

Edit: Das nächste mal geht bitte niemand auf seine Beiträge ein. Wir tun einfach so als gäbe es sie nicht. Dann vermeiden wir solche ad absurdum geführten Threads.
Danke 🙂

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Zitat:

Original geschrieben von FrankBTF


Originalschalter Audi-GRA. Die Bedienung ist unter aller Sau.

Der Originalschalter für den A6 4B ist der Schalter am Lenkstock.

Du sprachst von einer Nachrüstlösung mit eiem Schalter, der NICHT am Lenkstock montiert ist.

Was für ein Originalschalter ist das ?
Kannst Du die ABE dafür bitte mal posten ?

Nicht böse sein aber ich stell mal ne doofe Frage.
Brauch ich dafür überhaupt eine ABE?
Wüsste jetzt nicht das ich für meinen originalen Tempomaten eine habe?!?

Gruß
Martin 

Zitat:

Original geschrieben von sir-drink-alot


Nicht böse sein aber ich stell mal ne doofe Frage.
Brauch ich dafür überhaupt eine ABE?
Wüsste jetzt nicht das ich für meinen originalen Tempomaten eine habe?!?

Gruß
Martin 

Ja, genau die braucht man.

Denn die vorgeschlagene Nachrüstlösung mit einem Schalter, der so NICHT vom Hersteller dazu vorgesehen ist, bedeutet eine Nachrüstung mit einer GRA, die vom Hersteller so NICHT freigegeben ist.
=> Verlust der BE des Fahrzeuges.

Da z.B. Du ann ein Regelsystem OHNE bestehende ABE eingebaut und in Betrieb genommen hast, bist DU HERSTELLER dieses Regelsystems, und damit in der PRODUKTHAFTUNG.
Du müsstest dafür dann eigentlich die entsprechenden Prüfungen beantragen und nach ERFOLGREICHER PRÜFUNG eine ABE dafür beantragen.

ich glaub da brauchst du keine abe. außerdem, wer will dir nachweisen dass die nachgerüstet ist?
da fragt auch keiner. das ist ganz normales zubehör und von werk ab so gewesen 😁

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Zitat:

Original geschrieben von Hannsemann


ich glaub da brauchst du keine abe. außerdem, wer will dir nachweisen dass die nachgerüstet ist?
da fragt auch keiner. das ist ganz normales zubehör und von werk ab so gewesen 😁

Dann frag mal nen Gutachter.

Fall dazu:

Fahrzeug ist genau mit solch einer "Nachrüstlösung" ausgerüstet.

Auffahrunfall, besagtes Fahrzeug / Fahrer ist Verursacher.

Aussage Fahrer: habe gebremmst, Fahrzeug hat NICHT abgebremst.

=> Sicherstellung und GENAUE UNTERSUCHUNG des Fahrzeuges.
=> Haftungsfrage ?
=> ANTWORT: NICHT DIE AUDI-AG, sondern der Hersteller der Nachrüstlösung.

Zum Thema, wie nachvollzogen werden kann, was nachgerüstet ist und was nicht, reicht ein einfacher Abgleich der Fahrzeugausstattung per FIN über die AUDI-AG.

Du willst nur diskutieren. Eine Lösung suchst du nicht.
versuche trotzdem deine Fragen noch mal zu beantworten.
Was für ein Originalschalter ist das ? Original Audi, werksseitig bei mir verbaut.
Kannst Du die ABE dafür bitte mal posten ? kannst du dir von Audi schicken lassen.
Woher weißt Du, daß es für die Lösung eine ABE für den A6 4B gibt ? Du kannst auch einen anderen schalter, der zugelassen ist für deine Nebelscheinwerfer verbauen.

Zitat:

Original geschrieben von FrankBTF


Du willst nur diskutieren. Eine Lösung suchst du nicht.
versuche trotzdem deine Fragen noch mal zu beantworten.
Was für ein Originalschalter ist das ? Original Audi, werksseitig bei mir verbaut.
Kannst Du die ABE dafür bitte mal posten ? kannst du dir von Audi schicken lassen.
Woher weißt Du, daß es für die Lösung eine ABE für den A6 4B gibt ? Du kannst auch einen anderen schalter, der zugelassen ist für deine Nebelscheinwerfer verbauen.

Wenn der Schalter "Werksseitig" bei Deinem Fahrzeug verbaut ist, müsstest Du diesen doch genauer bezeichnen können, oder ein Bild davon einstellen können.

Die Lösung ist doch schon genannt worden,
Nachrüsten einer GRA über den AUDI-Servicepartener.

Man kann ne ganze Menge Schalter dafür nehmen, aber man sollte auch darauf hinweisen, wo der haken ist, und der liegt in der Produkthaftung, für die DU dann als Hersteller einer solchen Anlage verantwortlich bist.

Und genau da ist wieder die Sache mit "ner vollständigen Anleitung", die ALLES beinhaltet.

Zitat:

Original geschrieben von hurz100



Zitat:

Original geschrieben von FrankBTF


Du willst nur diskutieren. Eine Lösung suchst du nicht.
versuche trotzdem deine Fragen noch mal zu beantworten.
Was für ein Originalschalter ist das ? Original Audi, werksseitig bei mir verbaut.
Kannst Du die ABE dafür bitte mal posten ? kannst du dir von Audi schicken lassen.
Woher weißt Du, daß es für die Lösung eine ABE für den A6 4B gibt ? Du kannst auch einen anderen schalter, der zugelassen ist für deine Nebelscheinwerfer verbauen.
Wenn der Schalter "Werksseitig" bei Deinem Fahrzeug verbaut ist, müsstest Du diesen doch genauer bezeichnen können, oder ein Bild davon einstellen können.

Die Lösung ist doch schon genannt worden,
Nachrüsten einer GRA über den AUDI-Servicepartener.

aber dann hasch noch immer keine abe.... der audi-mensch gibt dir keine...

Zitat:

Original geschrieben von Hannsemann



Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Wenn der Schalter "Werksseitig" bei Deinem Fahrzeug verbaut ist, müsstest Du diesen doch genauer bezeichnen können, oder ein Bild davon einstellen können.

Die Lösung ist doch schon genannt worden,
Nachrüsten einer GRA über den AUDI-Servicepartener.

aber dann hasch noch immer keine abe.... der audi-mensch gibt dir keine...

Ein von der AUDI-AG dafür freigegebener Einbausatz hat eine ABE.

Und wenn z.B. Fa. Kufatec oder andere dafür nen Satz anbieten, der sich z.B. auf Fahrzeuge bezieht, für die seitens der AUDI-AG keine Freigabe vorliegen sollte, ist man DA in der Produkthaftung.

Im Zweifelsfall dürfte es einen BEDEUTENDEN UNTERSCHIED machen, ob z.B. die Staatanwaltschaft oder eine Versicherungsgesellschaft gegen eine Privatmann oder gegen die Rechtsabteilung eines Fahrzeugherstellers klagen wird.

Richtig gesehen hat der eine KBA.

Zitat:

Original geschrieben von FrankBTF


Richtig gesehen hat der eine KBA.

Und was hat das damit zu tun ?

Für welche Funktion ist der Schalter Original ?

Auf was bezieht sich die KBA NR. und Zulassung ?

Bitte poste daoch davon mal ein Bild.

Auch die Felge eines Audi 50 hatte ne KBA NR. und eine OriginalersatzteilNr..
Darum kannst Du sie trotzdem nicht einfach auf nen A3 / A4 / A6 / ... montieren und sagen, hat ne KBA NR. und ne OriginalNr. und ist darum zulässig.

shubidu-wobwob 😁
ich hol ma chips...

Ist doch Bulls*it was hier schon wieder abgeht 😕

Beim "Hurz" hängt wieder die Platte und alle springen darauf an ....

Ich versteh´s einfach nicht !

Helft doch dem TE per P/N (oder lasst es bleiben) dann ist alles gut 😎

Zitat:

Original geschrieben von ElCheffe222


Ist doch Bulls*it was hier schon wieder abgeht 😕

Beim "Hurz" hängt wieder die Platte und alle springen darauf an ....

Ich versteh´s einfach nicht !

Helft doch dem TE per P/N (oder lasst es bleiben) dann ist alles gut 😎

Hast recht, is gewaltiger Blödsinn, solche Beiträge zu schreiben !

1) Sinnloses Rumgeblähe ohne Bezug zum eigentlichen Thema.

2) Keinen Plan, worum es eigentlich geht !

3) Nutzloser Beitrag, da weder Fragestellung noch Problematik beachtet wurde.

Genau das sind die Beiträge, die bei solchen Diskussionen NICHT benötigt werden.

Zur Anregung PN:
Beitrag lesen würde helfen !
Warum verfasst Du nicht eine Anleitung und lässt diese dem TE per PN zukommen, OHNE andere user, deren Meinung / Einwände Dir nicht passen, anzumosern ?
Oder reichts dafür nicht und einziges Anliegen Deinerseits ist STUNK ?

Zum eigentlichen Thema was sinnvolles beizutragen ?

Du beschwerst dich, das man nicht richtig liest. Die GRA ist werksseitig verbaut. Das Fahrzeug wurde so ausgeliefert. Für Deutschland. Somit ist der Rest egal. Oder willst du mir nun sagen, Audi hat da Mist eingebaut. Deine Nachfrage bezog sich immer auf den originalen GRA-Hebel. Der hat eine KBA-NR.
Dein Vergleich mit den Felgen hinkt. Dort sind andere Parameter entscheidend. Und wenn die Parameter einer Felge mit einen anderen Fahrzeug passen, darfst du die ja auch fahren.
ich hätte gerne mal den Link,
Fall dazu:

Fahrzeug ist genau mit solch einer "Nachrüstlösung" ausgerüstet.

Auffahrunfall, besagtes Fahrzeug / Fahrer ist Verursacher.

Aussage Fahrer: habe gebremmst, Fahrzeug hat NICHT abgebremst.

Auch unter Vollgas kriegst du das Auto zum stehen. Und bei meinen Automatik so oder so. Dann wäre da noch die Kupplung.
Auch wenn der Schalter hängen würde, hat es nichts mit den Steuergerät zu tun.

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