eBay Ärger

BMW 5er E39

Ich könnte mich grade mächtig aufregen, wenn ich nicht ein grundgelassener Mensch wäre :-)

Habe am vergagenen Samstag in der Bucht ein paar schicke Felgen ersteigert: BBS RS GT 19" mit noch sehr ordentlicher Bridgestobe Bereifung. Die Felgen waren nicht gut beschrieben und die Bilder waren aucht nicht die Knüller. Von daher hielt sich das Interesse in Grenzen.

Ich war der Glückliche der den waren Warenwert erkannt hat. Habe die guten Stücke für unter EUR 1.000,-- bekommen.

Habe direkt danach den Verkäufer angeschrieben und um Kontonummer gebeten damit ich sofort überweisen kann. Er hat rumgedruckst, es hätte wegen Umzug aktuell kein Konto. Kam mir seltsam vor (man kündigt doch nicht sein Konto bevor man ein neues gemacht hat?) aber ich habe es so hingenommen.

Ich musste ihn inzwischen 3 mal nach der Kontonummer fragen! Gestern Abend schrieb er mit dann daß die Felgen am Wochenende (also nachdem wir den Kauvertrag über eBay gemacht hatten) gestohlen worden wären.

Ich weis nicht recht was ich davon halten soll. Soweit ich weis sind wir beide zur Erfüllung des Kaufvertrages verpflichtet. Ich werde darauf bestehen.

Zumal ich es für möglich halte, das die "gestohlenen" Felgen an einen anderen, höherbietenden gegangen sind der aber in ebay zu spät war...

Beste Antwort im Thema

NEIN, was ihr hier schreibt stimmt nicht!!!

Es wurde ein Kaufvertrag geschlossen. Der ist zu erfüllen, von beiden Seiten. Punkt, aus.
Wenn er den nicht erfüllen kann (wegen Diebstahl), müsste er eine Anfechtungserklärung gegenüber dir abgeben. Das wäre seine einzige Chance aus der Verpflichtung zu kommen.
Du müsstest Ihn zunächst in Verzug setzen. Am besten per Anwalt. Dann auf Herausgabe klagen.
Sollte er die Felgen nicht mehr haben, d.h. subjektive Unmöglichkeit der Lieferung, kannst du deine Klage umstellen, auf eine Schadensersatzforderung.
Er müsste für die Subjektive im übrigen auch beweisen, dass die Felgen gestohlen wurden. Bei Diebstahl wird es ja 100 %ig eine Anzeige gegen Unbekannt gegeben haben. Auch eine Erklärung an Eidesstatt von Ihm zu verlagen wäre hilfreich, sogar sehr.
Bei einer Schadensersatzforderung müsstest du jedoch auch einen Schaden nachweiswen. D.H, evtl MUSSTEST du dir die Felgen anderweitig besorgen, zu höherem Preis. Die Differenz ist dann der Schaden.

Wenn die Felgen also nicht gestohlen wurden, sehen deine Chancen gut aus. Deine Anwaltskosten und Gerichtskosten hat auch der Beklagte zu zahlen.

Wenn Sie gestohlen wurden, hast du, wenn er UNVERZÜGLICH keine Anfechtungserklärung formuliert hat trotzdem das Recht auf die Lieferung.

Aber Obacht: Vor Gericht und auf hoher See ist alles möglich!!!

Viel Glück

mfg

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Moin,

auf jeden Fall solltest Du, falls nicht schon getan, den Typen negativ bewerten, damit andere potentielle Käufer gewarnt sind.

Gruß, Erik.

Dann viel Erfolg!

Interessant sind für dich die §241 bis §292 und evtl §297 (Unvermögen ist die subjektive Unmöglichkeit)

Alles andere erklärt dir der Anwalt.

Also ich wünsche dir viel Glück bei deinem Anliegen.

Coram iudice et in alto mare sumus in manu Dei

Wie Hinnack schon so schön gesagt hat.

Natürlich hätte er den Diebstahl unverzüglich anzeigen müssen, da es sich aufgrund des Wertes der Felgen definitiv um ein Offizialdelikt handelt. Da die Anzeigenpflicht aber auch durch schwerwiegende persönliche Umstände später gestellt werden kann (und hier muss dann wohl das Gericht entscheiden, ob ein Umzug und Lebensmittelpunktwechsel nicht schwerwiegend ist) kann der Verkäufer noch heute oder Morgen zur Polizei gehen.

Natürlich kam ein Kaufvertrag im Sinne des BGB zustande, dass bestreitet wohl niemand, denn jeder weis, dass Ebay und die AGB´s dort für beide Parteien sehr klar sind. Und natürlich hat der Verkäufer gegen §433 Abs1 Satz 1 verstoßen und hätte dir auf für ihn vertretbare Art und Weise schnellstmöglichst zum Eigentum an den Sachen verhelfen müssen.... ABER hier zu sagen, wer jetzt wem was zu erstatten hat ist müßig, denn nur ein Gericht kann diese Entscheidung fällen.

Wenn ich es vorhin richtig gelesen habe, hat der Typ die Felgen angeblich im Hausflur stehen gehabt, hier kannst du ihm deutlich mehr als leichte Fahrlässigkeit unterstellen, denn mit dem Ende der Auktion und dem Eigentumsübergang an dich, hätte er eine erhöhte Sorgfaltspflicht an den Tag legen müssen...

Man kann sich hier vortrefflich darüber streiten und bei uns im Süddeutschen sagen wir immer "Sowas hot a Gschmeckle (es stinkt förmlich nach Betrug)" ABER !!!!

Quod erat demonstrandum

Denn bedenke, dass du die Klageführende Partei in dem Verfahren sein wirst und auch wenn der Verkäufer wohl gemäß deiner Schilderung der wirklich letzte Vollpfosten ist, so gilt auch für Ihn die Unschuldsvermutung bis ein Gericht eine andere Entscheidung fällt.

Mfg Johannes

Stimme ich zu, ich bin jedoch nicht gläubig, deshalb ist bei mir alles möglich, und nichts in Gottes Hand ;-)

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Ist doch ganz einfach ...

1) Der Verkäufer gibt die Felgen als "gestohlen" bei der Versicherung an.

2) die versicherung wird wissen wollen, was die Felgen wert sind und anstatt bei vergleichbaren Felgen zu schauen legt der Verkäufer seiner Versicherung das erfolgreiche eBay-Angebot vor.

3) Die Versicherung ersetzt den Schaden in Höhe von 1.000 Euro

4) Der Käufer zahlt 1.000 Euro für die Felgen an den Verkäufer

5) Anstatt der Felgen im Wert von 1.000 Euro leistet der Verkäufer eine Ersatzleistung i.H.v. 1.000 Euro.

Somit ist der Verkäufer glücklich, dass seine Felgen nun doch zu dem Preis rechtlich i.O. verkauft wurden und der Käufer ist glücklich weil er viel Wind um nichts gemacht hat.

... interessanter wäre es ohne die eBay-Autkion gewesen, denn dann könnte man den Wert der Felgen auch auf andere Weise ermitteln.

Natürlich müsste man dann wissen ob die Felgen irgendwelche Strukturschäden haben um den Wert wirklich zu ermitteln ... den Neupreis dafür anzusetzen ist Humbug ... und der Verkäufer ist auch nie in der Pflicht für 4.000 Eureo die Felgen woanders zu kaufen um sie Dir für 1.000 Euro zu verkaufen. Vollkommen absurd.

Bei entsprechender Naivität wende Dich bitte an Deinen Anwalt, er wird sich die Finger lecken *ggg*

Gruß, Frank

PS: Herr, lass Hirn vom Himmel regnen!

Danke für deine Meinung, hat aber leider nichts mit der Realität und auch nichts mit der Tatsächlichen Rechtslage zu tun.

🙂 Hinnack! Du Sünder!!! Brennen sollst du im siebten Vorhof der Hyundai Hölle!! 🙂

Aber mal zurück zum Problem als selbiges.

Ein Gericht hat zu entscheiden, ob die Anzeige hätte unverzüglich gestellt werden müssen oder nicht (FAKT)

Der Typ kann auch ganz ruhig nach Beendigung seines Umzuges zur Polizei gehen und Anzeige erstatten und mit der Inkenntnissetzung per einfacher Mail und der Meldung des Diebstahls hat der Verkäufer eine einfache Anfechtungserklärung abgegeben, da nicht von jedem Normalbürger zu erwarten ist, dass er oder sie eine kaufmännische Ausbildung oder gar ein Jurastudium hat. Dazu gibt es sogar ein Grundsatzurteil vom OLG Stuttgart nur ist mein Studium leider zu lange her, um es noch auswendig zu wissen.

Auch das Thema Differenzzahlung ist ein heißes Eisen, denn hier muss der Käufer beweisen, dass ein rechtfertigender Notstand vorlag, der eine Anschaffung eines Ausweichartikels für Leib, Leben, Gesundheit und beruflich Existenz notwendig war. (FAKT)

Klassische Beispiele sind hier aber eher Dienstleistungen, wenn zum Beispiel beim Hausbau im Winter die Heizung ausfällt und nach Anmahnung und Fristsetzung du bei Verkäufer 1 auf taube Ohren gestoßen bist...

Ob du ein Gericht glaubhaft überzeugen kannst, dass du ohne diese Felgen nicht leben konntest, wage ich zu bezweifeln... wir bezweifeln das ja auch, wenn unsere Frauen sagen, dass sie ohne das 300ste Paar Schuhe nicht weiter leben können.

Und auch wichtig ist, dass Prätorianer im Falle einer Klage, als klageführende Partei ein arglistiges Verhalten des Verkäufers beweisen muss! (FAKT)

Deshalb nochmals von meiner Seite: viel Glück!

Mfg Johannes

Wie geldgeil muss man eigentlich sein um diesen Fall durch juristische Instanzen prügeln zu wollen?

Es ist keinerlei Schaden entstanden und das wird jedes Gericht dieser Welt so sehen ...

Zitat:

Original geschrieben von Hinnack_85


Danke für deine Meinung, hat aber leider nichts mit der Realität und auch nichts mit der Tatsächlichen Rechtslage zu tun.

Danke!

Incognito ist mir schon vorher durch Beiträge aufgefallen die sich auf der von der Realität abgewandten Seite befinden. Viele Worte mit dem Brustton der Überzeugung geäußert und doch letzendlich inhaltslos. Sogar völlig unhaltbare Vorwürfe, ich sei ja genauso einer wie der Verkäufer in meiem Fall, musste ich mit weiter oben anhören.

Keine Ahnung was er damit bezeckt.

Prätorianer mein Freund, du solltest auch mal auf die sachlichen Beiträge eingehen und ich meine es nicht böse, du wirst vor Gericht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Kürzeren ziehen.

Das Verfahren, sollte es überhaupt zugelassen werden, ist auf arg wackeligen Beinen.

Ich verstehe absolut deinen Hass auf den Typen, aber das hab ich dir schon ganz am Anfang mal geschrieben, achte darauf, ob er so blöd ist und sie vielleicht nochmal einstellt. Dann hast du den Typ an den Eiern.

Aber einfach so... da verstehe ich in gewisser Art und Weise sogar Franks Einwand, dass sich Anwälte darüber freuen, denn du musst in Kostenvorlage treten (oder Versicherung)und ihre Arbeit ist bezahlt.

Bitte verstehe mich nicht falsch, nochmal in aller Deutlichkeit und Freundschaft:

ich halte dich nicht für betrügerisch oder arglistig, weil du dein Recht haben möchtest, aber ein Gericht geht nach beweisbaren Fakten und die hast du nicht in der Hand. Sorry

Mfg Johannes

Alles klar, ich habe ja auch gar nichts gegen kritische Beiträge oder um Beträge in denen meine Euphorie zum "Recht einklagen" etwas gezügelt wird :-). Das ist schon völlig in Ordnung darum stelle ich die Fragen ja auch um verschiedene Meinungen zu hören.

Aber wenn dann jemand in völliger Verkennung der Rechtslage einfach schreibt "wenn sie ihm gestohlen wurden dann muss er auch nix liefern" dann ist das schlicht zu kurz gesprungen. Es mag ja durchaus sein, das ich keinen Erfolg habe.

Aber mit hier von Moinsieur Vorwürfe wie "würdest du genauso machen" und "geldgeil" anhören zu müssen spricht nicht grade für eine Sachliche Diskussion - zumal ich den guten Herren noch nie zuvor gesehen oder gehört habe.

Und ich würde es nicht als geldgeil bezeichnen wenn man ein Schnäppchen das mach schon rechtskräftig gemacht hat auch geliefert haben will- ich möchte gerne die Felgen die ich ersteigert habe auch geliefert bekommen. Ich will keine Kohle sondern Felgen. Nicht mehr und nicht weniger.

Ich kann manche Aussagen hier ebenfalls nicht nachvollziehen.
Wenn wir davon ausgehen, das die Felgen nicht gestohlen wurden, dann hast du ein Recht auf die Felgen. Dieses würde dir jedes Gericht der Welt (nee, doch lieber nur Deutschlands) zusprechen. Dabei sind alle hier genannten Umstände belanglos.

Bis hier sind wir uns alle Einig, oder?

Sollte er behaupte die Felgen wären gestohlen worden, könnte man eine Versicherung an Eides statt von Ihm verlangen. In dieser müsste er den Diebstahl bestätigen. Hier lügen nur noch die wenigsten. Denn ab hier ist das eine Straftat. Auch ein Nachweis über Anzeige usw sollte verlangt werden.

Ich gebe zu, das meine Meinung eine ziemlich harte Lösung ist, aber es ist und bleibt nunmal geltendes Recht!

Und ich verstehe Prätorianer vollkommen, wenn er die Felgen unbedingt haben will! Das hat nichts mit "Geldgeil" zu tun.

Ich akzeptiere auch dfsoldier´s Meinung, du würdest den Prozess verlieren. Ich sehe das jedoch anders. Natürlich ist es ein Risiko, und du musst wie ich auch schon sagte deinen Anwalt und Gerichtskosten vorstrecken, aber ob es das Wert ist kann nur du als Gläubiger entscheiden.

Die Flegen wurden sicher nicht gestoheln, dass passiert bei Ebay immer wieder. Du machst dir nur selber Stress wenn du zum Anwalt gehst usw. In meinen Augen hast du keinen Schaden davon getragen, also sei erstmal froh darüber.

Ich ärgere mich auch immer wieder über solche Ebayer, aber auch mit einem Anwalt stehen deine Chancen schlecht an die Felgen zu kommen, der Typ kann sie bei Freuden oder sonst wem unterbringen, bei einer Hausbesichtigung was ich für nahezu unmöglich halte würden sie ja nicht da sein.... Und was möchtest du dann haben? Ersatzschadensleistungen? Wofür?

Prätorianer, mach dir kein Stress und lass gut sein. Du findest sicher andere Felgen mein Bester!!!

Gruss

So ist es! Und der verkäufer ist nicht der Erste, der mit dem "Ertrag" auf eBay nicht zufrieden war und sich alberne Ausreden ausdenkt, um den Artikel nicht rausrücken zu müssen! Ich hatte so einen Fall auch mal vor Jahren, wo der Anbieter mit schlechten Bildern und unmöglicher Beschreibung einen relativ hochwertigen Artikel anbot und dann nicht verkaufen wollte. In meinem Fall half ein Brief von meinem Anwalt (Rechtsschutz) und wenn er darauf nicht eingegangen wäre, hätte ich den Fall auf sich beruhen lassen, dass legte mir auch mein RA nahe, denn wenn der Verkäufer auf "Stur" schaltet und evtl. noch abgekocht ist, selbst eine "arme Suppe" ist, hast Du mehr Rennerei und Ärger als die Felgen wert sind!
Mein Rat: versuche miit Hilfe deines RA einen Weg zu finden und wenn sich der Typ nicht einschüchtern lässt, dann lass ihn einfach in Ruhe! Hast Du keine Rechtsschutz, dann würge ihm eine negative Bewertung in sein Profil, trink ein gutes Glas Rotwein und verbuche die Angelegenheit unter "Spinner"!😉

Ich glaube die Felgen hatte ich auch beobachtet sind für 906€ weggegangen.
Hatte letztes jahr auch bei Ebay einen 6 fach cd wechsler ersteigert für 25€.

Dann hiess es das Packet kam demoliert wieder zurück aha.
Habe den verkäufer dann gedroht wenn ich nix kriege bekommt er Post vom Anwalt,und siehe da Packet kam 3 tage später und mit 2 Cd´s glaube als dankeschön.

Versuch es auch mit dem Anwalt.

Mfg skylineGTR

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