eBay Ärger
Ich könnte mich grade mächtig aufregen, wenn ich nicht ein grundgelassener Mensch wäre :-)
Habe am vergagenen Samstag in der Bucht ein paar schicke Felgen ersteigert: BBS RS GT 19" mit noch sehr ordentlicher Bridgestobe Bereifung. Die Felgen waren nicht gut beschrieben und die Bilder waren aucht nicht die Knüller. Von daher hielt sich das Interesse in Grenzen.
Ich war der Glückliche der den waren Warenwert erkannt hat. Habe die guten Stücke für unter EUR 1.000,-- bekommen.
Habe direkt danach den Verkäufer angeschrieben und um Kontonummer gebeten damit ich sofort überweisen kann. Er hat rumgedruckst, es hätte wegen Umzug aktuell kein Konto. Kam mir seltsam vor (man kündigt doch nicht sein Konto bevor man ein neues gemacht hat?) aber ich habe es so hingenommen.
Ich musste ihn inzwischen 3 mal nach der Kontonummer fragen! Gestern Abend schrieb er mit dann daß die Felgen am Wochenende (also nachdem wir den Kauvertrag über eBay gemacht hatten) gestohlen worden wären.
Ich weis nicht recht was ich davon halten soll. Soweit ich weis sind wir beide zur Erfüllung des Kaufvertrages verpflichtet. Ich werde darauf bestehen.
Zumal ich es für möglich halte, das die "gestohlenen" Felgen an einen anderen, höherbietenden gegangen sind der aber in ebay zu spät war...
Beste Antwort im Thema
NEIN, was ihr hier schreibt stimmt nicht!!!
Es wurde ein Kaufvertrag geschlossen. Der ist zu erfüllen, von beiden Seiten. Punkt, aus.
Wenn er den nicht erfüllen kann (wegen Diebstahl), müsste er eine Anfechtungserklärung gegenüber dir abgeben. Das wäre seine einzige Chance aus der Verpflichtung zu kommen.
Du müsstest Ihn zunächst in Verzug setzen. Am besten per Anwalt. Dann auf Herausgabe klagen.
Sollte er die Felgen nicht mehr haben, d.h. subjektive Unmöglichkeit der Lieferung, kannst du deine Klage umstellen, auf eine Schadensersatzforderung.
Er müsste für die Subjektive im übrigen auch beweisen, dass die Felgen gestohlen wurden. Bei Diebstahl wird es ja 100 %ig eine Anzeige gegen Unbekannt gegeben haben. Auch eine Erklärung an Eidesstatt von Ihm zu verlagen wäre hilfreich, sogar sehr.
Bei einer Schadensersatzforderung müsstest du jedoch auch einen Schaden nachweiswen. D.H, evtl MUSSTEST du dir die Felgen anderweitig besorgen, zu höherem Preis. Die Differenz ist dann der Schaden.
Wenn die Felgen also nicht gestohlen wurden, sehen deine Chancen gut aus. Deine Anwaltskosten und Gerichtskosten hat auch der Beklagte zu zahlen.
Wenn Sie gestohlen wurden, hast du, wenn er UNVERZÜGLICH keine Anfechtungserklärung formuliert hat trotzdem das Recht auf die Lieferung.
Aber Obacht: Vor Gericht und auf hoher See ist alles möglich!!!
Viel Glück
mfg
38 Antworten
Hast Du Geld überwiesen?
Wenn nicht, ist die Situation einfach: Du hast kein Geld überwiesen und keine Ware erhalten.
Der Dir entstandene Schaden beläuft sich auf exakt "0 Euro".
Und nu? ... ist doch egal ... hättest Du doch nicht anders gemacht an seiner Stelle, oder hättest Du die für viel zu wenig Geld rausgerückt?
Gruß, Frank
Kannst knicken.
Hab mal einen Wagen ersteigert der dann plötzlich verunfallt ist und nicht mehr zum Kauf steht.
Er hat halt vergessen seinem Freund zu sagen steiger mit und treib den Preis in die Höhe😉
Was willstn da machen? Nix
Zitat:
Original geschrieben von lncognito
Hast Du Geld überwiesen?Wenn nicht, ist die Situation einfach: Du hast kein Geld überwiesen und keine Ware erhalten.
Der Dir entstandene Schaden beläuft sich auf exakt "0 Euro".
Und nu? ... ist doch egal ... hättest Du doch nicht anders gemacht an seiner Stelle, oder hättest Du die für viel zu wenig Geld rausgerückt?
Gruß, Frank
Offensichtlich habe ich bei Verträgen ein etwas anderes Verständnis als du... Vielleicht ist meine Annahme, das man geschlossene Verträge einzuhalten hat inzwischen antiquiert? Was meinst du?
Wenn man eine Ware in ein Auktionshaus gibt um einen Preis zu erzielen dann besteht immer die Chance das sich die Teilnehmer ein Bietergefecht liefern und ich einen tollen Preis bekommen. Andererseits besteht auch das Risiko das ich nicht das rausbekomme was ich mir vielleicht selber vorgestellt habe. Dafür gibt es in der Bucht dann die Möglichtkeit einen Mindestpreis einzugeben - wird der unterschritten, dann wird die Auktion nicht wirksam.
Ich hätte es selber wohl genauso gemacht? Ist dir klar, das du mir damit sagst ich sei jemand der einfach Verträge die er schließt nicht einlöst und auch noch ggf. eine Lüge vorbringt als Ausrede? Gehts noch??
Der Kaufvertrag ist von beiden Seiten noch nicht vollzogen worden - von meiner Seite aus noch nicht weil sich der Verkäufer bis heute "geweigert" hat mir seine Kontoverbindung mitzuteilen. Hat nichts damit zu tun das ich zahlungsunwillig wäre, im Gegenteil.
Das sich mein Schaden auf exakt 0,-- beläuft ist quatsch. Das wäre ja noch schöner, wenn man immer bei nicht zufriedenstellenden Verkaufspreisen anschließend wieder von schon geschlossenen Verträgen zurücktreten kann.
Für mich stellt sich auch die Frage der Versicherung. Angeblich sind sie aus einem Kellerflur gestohlen worden. Ist die Frage ob seine Hausrat das übernimmt (war ja bei ihm) dann kann er dei Felgen meinetwegen auf für 4000 kaufen und an mich schicken oder ob seine Haftpflicht was zahlt (denn wer die Felgen einfach in einem Flur von einem Mehrfamilienhaus rumstehen lässt obwohl sie ihm nicht mehr gehören) ist m.E. wenigstens fahrlässig. Ober übernimmt es eventuell sogar meine Hausrat weil ich seit dem Kauf bei ebay der Eigentümer war und damit sind sie mir und nicht ihm gestohlen worden?
Ave
Da haben die Vorredner leider Recht. Du hast zwar einen Kauf im Sinne des BGB abgeschlossen, aber sobald der Typ die Sache als gestohlen meldet und vielleicht auch ne Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei gestellt hat, ist der Kaufvertrag nichtig. Da spielt es auch keine Rolle, ob er Privatperson oder gewerblicher Händler ist.
Was du machen kannst, speichere die Bilder aus "mein Ebay" und beobachte mal die nächsten Wochen, wenn der selbe Verkäufer zufällig wieder die Felgen einstellt und du kannst anhand deiner noch gespeicherten Fotos nahelegen, dass es sich um die selben Felgen Handelt, kannst du ihn Anzeigen... wenn es dir das gerenne Wert ist.
Wie Frank schon gesagt hat, ist dir kein wirtschaftlicher Schaden entstanden, daher hast du einfach Pech gehabt.
Mfg Johannes
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Habe kürzlich auch ne günstige Felge ersteigert, die dann bei nem Garageneinbruch dummerweise geklaut wurde...🙄
Immerhin wurde mir das Geld umgehend zurück überwiesen.
NEIN, was ihr hier schreibt stimmt nicht!!!
Es wurde ein Kaufvertrag geschlossen. Der ist zu erfüllen, von beiden Seiten. Punkt, aus.
Wenn er den nicht erfüllen kann (wegen Diebstahl), müsste er eine Anfechtungserklärung gegenüber dir abgeben. Das wäre seine einzige Chance aus der Verpflichtung zu kommen.
Du müsstest Ihn zunächst in Verzug setzen. Am besten per Anwalt. Dann auf Herausgabe klagen.
Sollte er die Felgen nicht mehr haben, d.h. subjektive Unmöglichkeit der Lieferung, kannst du deine Klage umstellen, auf eine Schadensersatzforderung.
Er müsste für die Subjektive im übrigen auch beweisen, dass die Felgen gestohlen wurden. Bei Diebstahl wird es ja 100 %ig eine Anzeige gegen Unbekannt gegeben haben. Auch eine Erklärung an Eidesstatt von Ihm zu verlagen wäre hilfreich, sogar sehr.
Bei einer Schadensersatzforderung müsstest du jedoch auch einen Schaden nachweiswen. D.H, evtl MUSSTEST du dir die Felgen anderweitig besorgen, zu höherem Preis. Die Differenz ist dann der Schaden.
Wenn die Felgen also nicht gestohlen wurden, sehen deine Chancen gut aus. Deine Anwaltskosten und Gerichtskosten hat auch der Beklagte zu zahlen.
Wenn Sie gestohlen wurden, hast du, wenn er UNVERZÜGLICH keine Anfechtungserklärung formuliert hat trotzdem das Recht auf die Lieferung.
Aber Obacht: Vor Gericht und auf hoher See ist alles möglich!!!
Viel Glück
mfg
Das ist leider eine gängige Masche, wenn nicht das Ergebnis erreicht wurde, dass sich der Verkäufer vorgestellt hat. Geklaut oder zerstört, immer das selbe Lied. 🙂😠 Da kann man leider nichts machen, du müsstest ihm beweisen, dass er noch im Besitz der Stücke ist, wie will man das machen? Du kannst das höchstens bei Ebay melden (nicht, damit sie was machen, sondern damit es dokumentiert ist) und dann im Auge behalten, ob er so doof ist, die Dinger nochmal rein zu stellen.
Ich denke ich werde es aber volles Programm durchexerzieren. Wer die Felgen kennt weis, das die mich (wenn ich sie jetzt woanders neu kaufen muss) ca. 5000 kosten! Bei dem Streitwert lohnt sich auch ein gewisser Aufwand. Ich bin ganz gut versichert und die Antwort ob man Verträge nach belieben einseitig wieder auflösen kann werde ich mir dann von einem Anwalt bzw. einem Gericht holen. Bei einem Händler zum Besipiel wäre es auf jeden Fall so, daß er sich um eine Ersatzlieferung kümmern muss.
Zitat:
Original geschrieben von Hinnack_85
NEIN, was ihr hier schreibt stimmt nicht!!!Es wurde ein Kaufvertrag geschlossen. Der ist zu erfüllen, von beiden Seiten. Punkt, aus.
Wenn er den nicht erfüllen kann (wegen Diebstahl), müsste er eine Anfechtungserklärung gegenüber dir abgeben. Das wäre seine einzige Chance aus der Verpflichtung zu kommen.
Du müsstest Ihn zunächst in Verzug setzen. Am besten per Anwalt. Dann auf Herausgabe klagen.
Sollte er die Felgen nicht mehr haben, d.h. subjektive Unmöglichkeit der Lieferung, kannst du deine Klage umstellen, auf eine Schadensersatzforderung.
Er müsste für die Subjektive im übrigen auch beweisen, dass die Felgen gestohlen wurden. Bei Diebstahl wird es ja 100 %ig eine Anzeige gegen Unbekannt gegeben haben. Auch eine Erklärung an Eidesstatt von Ihm zu verlagen wäre hilfreich, sogar sehr.
Bei einer Schadensersatzforderung müsstest du jedoch auch einen Schaden nachweiswen. D.H, evtl MUSSTEST du dir die Felgen anderweitig besorgen, zu höherem Preis. Die Differenz ist dann der Schaden.Wenn die Felgen also nicht gestohlen wurden, sehen deine Chancen gut aus. Deine Anwaltskosten und Gerichtskosten hat auch der Beklagte zu zahlen.
Wenn Sie gestohlen wurden, hast du, wenn er UNVERZÜGLICH keine Anfechtungserklärung formuliert hat trotzdem das Recht auf die Lieferung.
Aber Obacht: Vor Gericht und auf hoher See ist alles möglich!!!
Viel Glück
mfg
Ahh, endlich mal einer der sich der Frage aus juistischer Sicht nähert und nicht nur seine Bauchmeinung kundtut.
Danke!
Gleich darum bitten die Anzeige bei der Polizei als Kopie an Dich zu senden, passiert das nicht hat er seine Tausende-Euro Felgen nicht als gestohlen gemeldet und das wäre reichlich seltsam.
Zitat:
Original geschrieben von Langsamfahrer
Gleich darum bitten die Anzeige bei der Polizei als Kopie an Dich zu senden, passiert das nicht hat er seine Tausende-Euro Felgen nicht als gestohlen gemeldet und das wäre reichlich seltsam.
Hab ich schon gemacht. Bisher keine Reaktion.
Zitat:
Original geschrieben von Sven_aus_Ol
Das ist leider eine gängige Masche, wenn nicht das Ergebnis erreicht wurde, dass sich der Verkäufer vorgestellt hat. Geklaut oder zerstört, immer das selbe Lied. 🙂😠 Da kann man leider nichts machen, du müsstest ihm beweisen, dass er noch im Besitz der Stücke ist, wie will man das machen? Du kannst das höchstens bei Ebay melden (nicht, damit sie was machen, sondern damit es dokumentiert ist) und dann im Auge behalten, ob er so doof ist, die Dinger nochmal rein zu stellen.
Falsch, wenn er nciht Liefern kann, muss er das beweisen. Klingt unlogisch, ist aber so!
Wenn die Dinger 5000 o.ä. Wert sind würde ich das auch durchziehen, aber nur, wenn ich mir sicher wäre das das mit dem Diebstahl gelogen ist.
Bedenke jedoch auch, das es für dich einen Zeitaufwand ist, denn die Klage wird am Erfüllungsort am Amtsgericht, d.h. bei Ihm eingereicht. Da musst du bestimmt ein bis zwei mal hin.
Auch die Gerichtskosten musst du in Vorschuss zahlen, wenn die Klage schnell behandelt werden soll...
mfg
Hey, hätte ich nicht gedacht, dass wohl wirklich was rechtlich möglich ist, sehr interessant! Gerade dazu gefunden:
http://www.frag-einen-anwalt.de/...stoert-Schadensersatz-__f55749.html
http://www.frag-einen-anwalt.de/...t-der-Betrag-zu-wenig-__f53255.html
Angabegemäß ist er erst am Wochenende umgezogen und daher noch nicht umgemeldet. Daher dürfte der Gerichtsstand noch sein alter Wohnort sein, das sind nur 80km :-) das ist kein Problem.
Ich weis natürlich nicht mit Sicherheit ob er versuicht mit zu betuppen oder ob er selber "Opfer" ist. Aber die Art und Weise der Kommunikation usw. spricht für mich für ersteres. Wenn ihm die Felgen vor 3 Tagen gestohlen worden sind und er weder ne Anzeige gemacht hat noch mich informiert hat - erst nachdem ich drei oder vier Mal nachgefragt habe kam er dann mit "gestohlen" um die Ecke. Sind für mich Indizien, Beweise sind das nicht, das ist mir auch klar. Aber in aller Regel reichen Indizien ja für einen Anfangsverdacht aus und wie gesagt bei der Summe werd ich's machen. Für 1000 würde ich mir auch nicht so einen Aufwand machen...