E 300 de Diesel-Hybrid
Laut jesmb und anderen soll der Diesel Hybrid nun ja bald kommen.
Wird damit das größte Problem des Hybrids, das häufig notwendige Nachtanken, auf Langstrecke gelöst? Wird der ebenfalls einen 66Liter Tank bekommen?
Wird der 300de Dank E-Boost spritziger sein als der 220d, auch wenn der Akku quasi leer ist? Oder machen die 300+kg Mehrgewicht durch die Akkus das kaputt?
Beste Antwort im Thema
Was für eine hirnverbrannte Diskussion. Der Verbrauch bei dem Wagen in speziellen Situationen ist vollkommen irrelevant. Das Fahrzeug ermöglicht Emissionsfrei in Städten zu fahren. Das Fahrzeug ermöglicht lange Strecken zu fahren. Das Fahrzeug hat tolle Komfortfunktionen wie Standklima, eine tolle Besteuerung sowie einen wirklich tollen Durchzug für einen 2L Diesel.
Ich komme vom M550D, davor RS6, und frage mich wirklich was hier für Kindergartendebatten sind ob ein "350d oder 400d" den e300de vollkommen stehen lässt. Es spielt in der Praxis keine Rolle auf deutschen Autobahnen oder sonstwo. Und wenn die Autobahn mal frei ist dann spielt es keine Rolle wie schnell ich in den Begrenzer bei 250 brauche, was auch wieder nur Kindergartendiskussionen sind.
Bis auf wenige Ausnahmen erlaubt die bessere Motorisierung nicht das schnellere Fahren, sondern das zügige Fahren mit ausreichenden Sicherheitsabständen. Es gibt kaum einen Motor der die Hirnverbranntheit einiger "Helden der Autobahn" ausbügelt die mit dem 200ps TDI auf dem Bodenblech mit 1m Abstand bei 200 drängeln und Sicherheitsabstand nicht kennen. Der große Motor erlaubt es ähnlich Flott aber mit Sicherheitsmarge und Gesetzestreue unterwegs zu sein.
5434 Antworten
Hallo Leute,
gibt es für den E300de inzwischen 20 Zoll Felgen? Es muss keine Originalfelgen von Mercedes sein..
Zitat:
@martinoe schrieb am 29. Dezember 2019 um 05:02:10 Uhr:
Zitat:
@Ichlebe schrieb am 28. Dezember 2019 um 15:02:30 Uhr:
Anbei eine 11kw Wallbox die nur gesteckt werden muss.
Gruß
WolleAußerdem ist jeder Ladepunkt für Elektromobilität beim Versorgungsnetzt Betreiber meldepflichtige und größer als 3,6kW sogar von diesem Genehmigungspflichtig.
Bitte fragt einen Fachmann, bevor ihr irgendetwas anschließt. Leider wird das in den Autohäusern und von den Herstellern so nicht erzählt.
Leider falsch, Anmeldepflichtig ist eine Wallbox immer, Genehmigungspflichtig erst ab 12kW.
Daher ist eine 11kW Wallbox nur Anmeldepflichtig.
Zitat:
@martinoe schrieb am 29. Dezember 2019 um 05:02:10 Uhr:
Außerdem ist jeder Ladepunkt für Elektromobilität beim Versorgungsnetzt Betreiber meldepflichtige und größer als 3,6kW sogar von diesem Genehmigungspflichtig.
Das ist nach meinem Wissen etwas missverständlich formuliert. §19, Satz 2 NAV sagt dazu, dass jede Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge meldepflichtig ist. Das betrifft im privaten Bereich mit Sicherheit jede Form einer Wallbox, nicht aber eine Steckdose. Eine solche zählt meines Wissens nicht als "Einrichtung", ebensowenig wie das dazu passende Kabel des Fahrzeugherstellers.
Die Genehmigungspflicht ab 3,7 kW wiederum betrifft ausschliesslich öffentliche Ladestationen, jedoch keine Ladestationen im privaten Bereich. Hier gilt gemäß §19, Satz 2 NAV weiterhin die 11kW Grenze.
Mein persönliches Fazit (i.d.R. gültig für den privaten Bereich / Einzelnutzung):
- Steckdose / Kabel des Fahrzeugherstellers sollte ohne Mitteilung möglich sein
- Wallbox bis 11kW muss gemeldet werden (§19, Satz 2 NAV)
- Wallbox mit mehr als 11 kW ist genehmigungspflichtig (>12 kVA gemäß §19, Satz 2 NAV)
Eine fachgerechte Installation mit entsprechenden Einrichtungen zur Fehlerstromerkennung sind natürlich immer Pflicht (gilt auch für die verwendete Steckdose!). Deswegen werde ich persönlich auch lieber die Finger von irgendwelchen windigen Angeboten aus dem I-Net (insbesondere aus der Bucht) lassen.
Just my 2 cts...
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Hier mal en Auszug aus den TAB unseres örtlichen Versorgungsnetzbetreibers.
Da muss ich meine Aussage tatsächlich revidieren. Bis 12kW Meldepflichtig größer 12kW genehmigungspflichtig. Das bezieht sich hier jedoch auf Alle Ladepunkte die in Kundenanlagen angeschlossen werden.
Hier noch zwei links mit Infos zu der Meldepflivht von Ladeeinrichtungen
vom BDEW
https://www.bdew.de/.../...tion-privater-Ladeinfrastruktur_mse1Rq4.pdf
von der Bundesregierung die NAV hier besonders interessant im Teil 4 §19 Abs. 2
https://www.gesetze-im-internet.de/nav/NAV.pdf
Darin steht auch schön beschrieben, welche Rechte der Netzbetreiber hat, die Anlage vom Netz zu trennen, wenn nicht nach der NAV gehandelt wird.
Wer seine Ladeeinrichtung regelmäßig am Amschlußpunkt nutzt, dazu gehören auch Mobile Ladeeinrichtungen, muss die beim Netzbetreiber anmelden.
Zitat:
@martinoe schrieb am 31. Dezember 2019 um 07:06:19 Uhr:
Hier noch zwei links mit Infos zu der Meldepflivht von Ladeeinrichtungenvom BDEW
https://www.bdew.de/.../...tion-privater-Ladeinfrastruktur_mse1Rq4.pdfvon der Bundesregierung die NAV hier besonders interessant im Teil 4 §19 Abs. 2
https://www.gesetze-im-internet.de/nav/NAV.pdf
Darin steht auch schön beschrieben, welche Rechte der Netzbetreiber hat, die Anlage vom Netz zu trennen, wenn nicht nach der NAV gehandelt wird.
Wer seine Ladeeinrichtung regelmäßig am Amschlußpunkt nutzt, dazu gehören auch Mobile Ladeeinrichtungen, muss die beim Netzbetreiber anmelden.
Wie kann der Netzbetreiber das kontrollieren? Wenn die wallbox nicht direkt auf der Strasse zu sehen ist, ist das doch nur über eine Indizienkette über den erhöhten Stromverbrauch ermittelbar. Wann man dann behauptet, mit dem 2,2kw Steckdosenlader zu laden wird es für den Netzbetreiber schwierig. Einen Hausdurchsuchungsbefehl für die Garage oder den Hinterhof wirds da ja wohl nicht geben.
Das wird für mich erst rund, wenn es für den Autostrom einen günstigeren Tarif gibt, der über eine definierte Lademöglichkeit abgerechnet wird. Erst dann kommt da keiner mehr raus. Ich vermute, dass heute viele entweder aus Unwissenheit oder sogar mit Absicht nicht melden.
Deutsche Bürokratie mögen viele nicht und einige wissen es eben gar nicht.
Zitat:
@Bert429 schrieb am 31. Dezember 2019 um 09:05:03 Uhr:
Zitat:
@martinoe schrieb am 31. Dezember 2019 um 07:06:19 Uhr:
Hier noch zwei links mit Infos zu der Meldepflivht von Ladeeinrichtungenvom BDEW
https://www.bdew.de/.../...tion-privater-Ladeinfrastruktur_mse1Rq4.pdfvon der Bundesregierung die NAV hier besonders interessant im Teil 4 §19 Abs. 2
https://www.gesetze-im-internet.de/nav/NAV.pdf
Darin steht auch schön beschrieben, welche Rechte der Netzbetreiber hat, die Anlage vom Netz zu trennen, wenn nicht nach der NAV gehandelt wird.
Wer seine Ladeeinrichtung regelmäßig am Amschlußpunkt nutzt, dazu gehören auch Mobile Ladeeinrichtungen, muss die beim Netzbetreiber anmelden.
Wie kann der Netzbetreiber das kontrollieren? Wenn die wallbox nicht direkt auf der Strasse zu sehen ist, ist das doch nur über eine Indizienkette über den erhöhten Stromverbrauch ermittelbar. Wann man dann behauptet, mit dem 2,2kw Steckdosenlader zu laden wird es für den Netzbetreiber schwierig. Einen Hausdurchsuchungsbefehl für die Garage oder den Hinterhof wirds da ja wohl nicht geben.
Das wird für mich erst rund, wenn es für den Autostrom einen günstigeren Tarif gibt, der über eine definierte Lademöglichkeit abgerechnet wird. Erst dann kommt da keiner mehr raus. Ich vermute, dass heute viele entweder aus Unwissenheit oder sogar mit Absicht nicht melden.
Deutsche Bürokratie mögen viele nicht und einige wissen es eben gar nicht.
Spätestens wenn das Netz zusammen bricht, weil abends um 18.00 alle nach Hause kommen ihr Fahrzeug laden und ihr Süppchen kochen, dann darf der VNB deine Elektroanlage überprüfen und wird dann feststellen, dass dort nicht angemeldete Anlagen in Betrieb sind. Ob es dann günstiger wird. als diese dem Anlagen den Netzbetreiber gleich zu melden, damit dieser dann das Netz auf die gestiegenen Anforderungen anpassen kann. Ich weiß nicht, wo das Problem ist, sich an Normen und Gesetze zu halten, um auch in Zukunft die Betriebssichheit zu gewährleisten.
Euch allen einen guten Rutsch
Zitat:
Spätestens wenn das Netz zusammen bricht, weil abends um 18.00 alle nach Hause kommen ihr Fahrzeug laden und ihr Süppchen kochen, dann darf der VNB deine Elektroanlage überprüfen und wird dann feststellen, dass dort nicht angemeldete Anlagen in Betrieb sind. Ob es dann günstiger wird. als diese dem Anlagen den Netzbetreiber gleich zu melden, damit dieser dann das Netz auf die gestiegenen Anforderungen anpassen kann. Ich weiß nicht, wo das Problem ist, sich an Normen und Gesetze zu halten, um auch in Zukunft die Betriebssichheit zu gewährleisten.
Euch allen einen guten Rutsch
Ich bin da bei Dir, alles sauber anmelden ist der richtige Weg. Nicht desto Trotz ist das eine Regel, die nicht überwachbar ist. Aus Erfahrung heraus behaupte ich, dass es schwarze Schafe geben wird, die sich nicht an diese Regeln halten.
Euch allen einen guten Rutsch
Zitat:
@martinoe schrieb am 31. Dezember 2019 um 07:06:19 Uhr:
Wer seine Ladeeinrichtung regelmäßig am Amschlußpunkt nutzt, dazu gehören auch Mobile Ladeeinrichtungen, muss die beim Netzbetreiber anmelden.
Jetzt definiere mal bitte "mobile Ladeeinrichtungen". Das Ladekabel an der Steckdose (einphasig, bis zu 3,6 kW) gehört jedenfalls nicht dazu (und das steht auch nicht in §19, Satz 2 NAV).
Bei einer Wallbox bin ich bei Dir, aber man sollte hier vielleicht nicht unnötig Verwirrung stiften.
Ich lade seit 1 Jahr, über das ganz normale Kabel von Daimler. Das mit dem Schukoanschluss. Ich habe nichts angemeldet und denke das Kabel an sich ist genug abgesichert
Zitat:
@Manolo998 schrieb am 31. Dezember 2019 um 15:51:43 Uhr:
Ich lade seit 1 Jahr, über das ganz normale Kabel von Daimler. Das mit dem Schukoanschluss. Ich habe nichts angemeldet und denke das Kabel an sich ist genug abgesichert
Das braucht es auch nicht. Der Ladeziegel an der Schukodose ist anmeldefrei. Zieht ja nicht mehr als ein normaler Heizlüfter. Nutze ich für meine beiden E-Smart und meinen 300de zu Hause auch. Den 300de lade ich überwiegend im Geschäft, dort mit mehr power.
Als mobile Ladeeinrichtungen sind Geräte wie der Juice Booster 2 benannt, die an einer 400V/32A Dose bis zu 22kw Ladeleistung bringen. Sind aber eben nicht an die Wand gedübelt sondern nur in die Steckdose gesteckt...........und anmeldepflichtig.
Ja, ok danke für die Info. Dann muss ich ja nichts weiter beachten, da ich ja nur über schuko lade oder an öffentlichen Ladesäulen. Immer wieder gut so ein Forum man lernt nie aus
Die Anmeldung ist in der Regel schnell und kostenfrei erledigt. Bei mir gab es dafür sogar ein Online Formular. Der Elektriker der die Wallbox installiert weist einen in der Regel darauf hin, dass man das anmelden muss. Verstehe die Diskussion nicht so ganz. Wallbox mit 11kw -> anmelden. Mit 22kw -> vom Netzbetreiber genehmigen lassen (geht aktuell eh noch problemlos durch). Ist doch nichts dabei.
22kw sind nicht immer problemlos. Mein Nachbar hat versucht, bei uns zu Hause eine wallbox mit 22kw genehmigt zu bekommen. Wurde vom örtlichen Versorger abgelehnt. In einem Neubaugebiet (ca. 10 Jahre alt) mit sicherlich relativ moderner Infrastruktur. 11kw sind kein Problem.