DVD Video

Audi A6 C6/4F

Entschuldigt bitte wenn ich dieses Thema schon wieder aufgreife aber aus den alten Beiträgen werde ich Irgendwie nicht schlau.

Hab mir jetzt auch einen A6 3,0 tdi TT Quattro bestellt.

TV Digital ist auch mitbestellt.

Wie kann ich eine DVD Player im Fahrzeug anschließen? kann dieser dann ubers MMI mit bedient werden?

65 Antworten

Ich wurde schonmal von einer Polizeistreife kontrolliert mit aktivem TV-Modul. Zum Glück wurde ich nicht verhaftet 😉

Man sollte mal ein Bisschen die juristische Theorie links liegen lassen und sich eher an der Praxis orientieren.

Jura ist Auslegungssache. Gerade deshalb wäre doch eine etwas realistischere (alltagsnahe) Betrachtung wünschenswert.

Auf die Argumentation "TV-Gucken" = "geistiger oder körperlicher Mangel" steige nicht ein.

Zitat:

Original geschrieben von DQ1


Ich frage nur wegen der TV-Freischaltung während der Fahrt.

Aber nur, weil etwas nicht erlaubt ist, ist es noch lange nicht verboten - ich finde schon, dass man da unterscheiden sollte.

Selbstverständlich sollte man kein TV bzw. DVD während der Fahrt gucken.
Aber wenn Leute das freischalten lassen, ist das doch okay.

Es ist also nicht verboten, während der Fahrt TV zu gucken.
Der gesunde Menschenverstand verbietet es aber.

Da gebe ich dir ja auch vollkommen recht, aber ich hatte auf deine Frage geantwortet.

Okay, verstanden. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von DQ1


Es ist also nicht verboten, während der Fahrt TV zu gucken.
Der gesunde Menschenverstand verbietet es aber.

Doch, es ist verboten. Man hat sich bisher gespart, alle Möglichkeiten, sich als Fahrer ablenken zu lassen, in einem Gesetz zu erfassen. Ändert nichts an der Tatsache, dass solche Dinge verboten sind. Auch Rauchen kann für den Fahrer unter bestimmten Umständen strafbar sein.

Doch im Gegensatz zum rauchenden Fahrer, wo man einen gewissen Spielraum zubilligt, geht man beim fernsehguckenden Fahrer immer davon aus, dass er sich rechtswidrig ablenken lässt.

Auf einem anderen Blatt steht die Frage des Nachweises des Verstoßes. Bei LKW-Fahrern macht die Polizei Videoaufnahmen aus Wohnmobilen raus. Bei PKWs ist das schwieriger. Doch der Grundsatz "Wo kein Kläger, da kein Richter." gilt selbst bei Schwerststraftaten.

Freischaltung macht die Sache zusätzlich interessant, weil man - bei Nachweis - Vorsatz unterstellen kann.

Tipp: Vermutet man bei einem Unfallgegner eine vorhandenen TV oder einen freigeschalteten Festeinbau-TV (wie immer man letzteres auch vermuten kann), ist ein entsprechender Hinweis bei der Polizei ausgesprochen effektiv. Bei TV-Freischaltung könnte man sogar eine Beweislastumkehr erwägen (Gegner muss nachweisen, dass er nicht Ferngesehen hat.

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DVD während der Fahrt....

Ich finde die ganze Diskussion ziemlich müssig...

Wer es haben möchte wird wissen was er tut und wer
nicht drauf steht bestellt es halt nicht mit...

Ich habe recht gute Erfahrungen gemacht als Vielfahrer...

Wobei mich persönlich Telefon und Navi wesentlich mehr
ablenken als ein wenig Nachrichten im TV oder ein Live
Konzert von der DVD...

Ich denke im Falle eines Unfalls gilt hier die gleiche
fahrlässige Formel wie für SMS schreiben, oder nach der
heruntergefallen Kippe bücken... Etc etc etc...

Zitat:

Original geschrieben von DQ1


Ich wurde schonmal von einer Polizeistreife kontrolliert mit aktivem TV-Modul. Zum Glück wurde ich nicht verhaftet 😉

Ja, wenn Du ein freigeschaltetes TV hast und dieses bei der Kontrolle lief, dann haben sich die grünen Jungs was durch die Lappen gehen lassen.

Verhaften tun sie Dich natürlich nicht. Das passiert ja selbst bei fahrlässiger Tötung nur äußerst selten.

Re: DVD während der Fahrt....

Zitat:

Original geschrieben von bruezzel


Ich denke im Falle eines Unfalls gilt hier die gleiche
fahrlässige Formel wie für SMS schreiben, oder nach der
heruntergefallen Kippe bücken... Etc etc etc...

Müssig finde ich es nicht. Man sollte schon wissen, auf was man sicht einlässt. Und sei es nur, um bei einer Straßenkontrolle den TV auf Navi umzuschalten... 😉

Die von Dir geschilderten Dinge sind übrigens auch ohne Unfall rechtswidriges Verhalten und durch die Polizei sanktionierbar.

Re: Re: DVD während der Fahrt....

Zitat:

Original geschrieben von thbe


Müssig finde ich es nicht. Man sollte schon wissen, auf was man sicht einlässt. Und sei es nur, um bei einer Straßenkontrolle den TV auf Navi umzuschalten... 😉

Die von Dir geschilderten Dinge sind übrigens auch ohne Unfall rechtswidriges Verhalten und durch die Polizei sanktionierbar.

Nix für Ungut... Aber ich habe weder in der Straßenverkehrsordnung als auch im Bussgeldkatalog einen Hinweis auf die Höhe der Sanktion, noch einen Hinweis auf das explizite Verbot gefunden TV oder DVD zu nutzen!

Ich denke du sollte das Ganze mal mit entsprechendem Futter unterlegen...

Pauschalisierte Aussagen bringen da nicht viel...

Re: Re: Re: DVD während der Fahrt....

Zitat:

Original geschrieben von bruezzel


Nix für Ungut... Aber ich habe weder in der Straßenverkehrsordnung als auch im Bussgeldkatalog einen Hinweis auf die Höhe der Sanktion, noch einen Hinweis auf das explizite Verbot gefunden TV oder DVD zu nutzen!

Ich denke du sollte das Ganze mal mit entsprechendem Futter unterlegen...

Pauschalisierte Aussagen bringen da nicht viel...

Konkreter kriegst Du es von mir nicht, weil Du sie von der Polizei/vom Gericht auch nicht konkreter bekommst. Ich denke mir die Dinge ja nicht aus. Es ist so und entspricht so unseren Gesetzen. Mich wundert es sehr, dass man auf die Idee kommen kann, dass ein Autofahrer während der Fahrt TV schauen dürfen könnte. Welche Art von Rechtsverständnis und Verständnis der Pflichten eines Autofahrers ist das?

Letztens hatte ich einen, der meinte, PKWs dürften bei dreispurigen Straßen generell auf der Mittelspur fahren. Andere glauben, dass zwar Telefonieren während der Fahrt verboten ist, aber nicht das SMSen. Auch die Meinung, man dürfe die Software im Auto von Drittanbietern verändern lassen, ist zumindest juristisch eindeutig falsch.

Aber diese Diskussion hatte wir hier schonmal, brauchen wir nicht in epischer Breite zu wiederholen.

thbe, sofern Du an einer sachlichen Diskussion interessiert bist, solltest Du die Gesetzeslage nicht in der von Dir interpretierten Version als Faktum darstellen, sondern zumindest auf Deine Interpretation hinweisen.

Es gibt durchaus Leute, die das anders sehen als Du, die die Gesetze also anders auslegen.

Deine pauschalisierende Interpretation ist sehr absolut gehalten und lassen so wenig Spielraum zur Diskussion.

Du stellst z.B. das TV-Gucken während der Fahrt als strafbare, zumindest jedoch gesetzeswidrige Handlung dar.
Das ist soweit auch nicht schlimm!
Aber Du solltest nicht sagen, dass es verboten ist.

Das ist eben DEINE Interpretation der §§ der StVO bzw. des §1 StVO.

Aber eine Meinung bzw. Interpretation als unumstößliche Rechtssprechung darzustellen... Neenee, das ist nicht okay!

Die von Dir benannten 'Beispiele' anderer Menschen werden ja im Gegensatz zum TV-Gucken durchaus direkt (interpretationsfrei) durch §§ gedeckt. (Zitate jeweils auszugsweise und ohne Wertung)
Thema SMS: §23a StVO: "Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt"
Mittlere Spur: §2 StVO: "Es ist möglichst weit rechts zu fahren"
Softwareveränderung im Auto: Nun, das Thema hatten wir schon. Den Bezug zur StVO oder gar StVZO sehe ich aber nicht.

Gesetzeslage....

Daniel...

Du sprichst mir aus dem Herzen...

Wobei ich anfügen möchte das ich die Gefahren eine DVD
oder TV intensiv während der Fahrt zu schauen nicht unter-
schätze und mich da schwer in Zurückhaltung übe... :-)))))

Zitat:

Original geschrieben von DQ1


Du stellst z.B. das TV-Gucken während der Fahrt als strafbare, zumindest jedoch gesetzeswidrige Handlung dar.
Das ist soweit auch nicht schlimm!
Aber Du solltest nicht sagen, dass es verboten ist.

Den Unterschied zwischen rechtswidrig und verboten mußt Du mir mal erklären. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass alles verboten ist, was rechtswidrig ist.

Davon abgesehen interpretiere ich hier nichts, weil es nichts zu interpretieren gibt. Der Fall ist eindeutig! Fernsehen gucken des Fahrers während der Fahrt: Rechtswidrig, Bußgeldbescheid. Kaffeekochen durch den Fahrer während der Fahrt: Rechtswidrig, Bußgeldbescheid. Zeitunglesen des Fahrers während der Fahrt: Rechtswidrig, Bußgeldbescheid. Ausübung des Geschlechtsverkehrs durch den Fahrer während der Fahrt (wie Onanie auch): Rechtswidrig, Bußgeldbescheid.

Bei LKW-Fahrern gibt es extra Polizeieinsätze mit Wohnmobil um genau solche Dinge zu ahnden. Tagtägliche Praxis.

Es ist mir wirklich ein Rätsel, wie man auf die Idee kommen kann, Fernsehgucken sei dem Fahrer während der Fahrt erlaubt. Der StVO §1 wird von Gerichten und Polizei für ganz andere Dinge vergewaltigt. Hier passt er exakt.

Mein Tipp zur Klärung: Frage einen Polizisten! Am besten einen von der Autobahnpolizei. Kommt man regelmäßig dran vorbei und die Jungs kennen sich in sowas aus.

"Darf ich als Fahrer während der Fahrt Fernseh gucken?". Wäre gespannt auf Deinen Bericht!

Eine Experten Meinung...

Ich war da mal fleissig zwischendurch und habe mal ganz
dreist nachgefragt, da ich einen netten Kontakt bei der
Zulassungsstelle habe... :-) Die Dame hat mich mit einem
Herren in der Bußgeldstelle verbunden der recht kompetent
und ausführlich geantwortet hat ...

Demnach gibt es laut seiner Ansicht im aktuellen Bußgeld-
katalog keine rechtswidrige Handlung für das TV im Auto
während der Fahrt... Es ist ihm auch kein Fall bekannt. Und
die entsprechenden internen Weisungen, die gerne von den Ländern an die Polizeibehörden ausgegeben werden
definieren die Rechtslage als eindeutig unklar.

Er sagt das es da im Moment keine Handhabe gibt, aber
er eine Empfehlung vorliegen hat, die der Verkehrstag in Goslar dem Gesetzgeber geben wird diese Spielzeuge wie
den Umgang mit dem Handy zu beurteilen... :-)

Derzeit ist es laut seiner Aussage nicht möglich einen Fahrer
zu bestrafen der das TV im KFZ laufen hat.

Also nochmals die Frage:

WO steht das im Gesetzestext geschrieben!

Bitte mal ein paar Fakten und nicht diese obligatorischen
Pauschalitäten...

@ thbe
Du stellst es so dar, als ob es verboten sei.
Nur darum geht es.
(Für mein Verständnis gilt übrigens verboten=rechtswidrig. Entschuldigung, falls das anders rüberkam!)

"Es ist verboten" impliziert, dass es ein Gesetz gibt, welches xyz untersagt.

"Der Fall ist eindeutig!"
Du stellst es als ganz offensichtlich und allgemein bekannt dar, dass es so ist. Wieso ist der Fall eindeutig?
Für DICH ist er vielleicht eindeutig! Aber erwarte nicht, dass DEINE Rechtsauffasung mit derer anderer kongruiert.
Für mich ist das nicht eindeutig.
Wo steht denn etwas, wie "Die Betrachtung eines laufenden Fernsehbildes... ist untersagt"
Alles Andere wäre eine Interpretation eines x-beliebigen §.
(Guck Dir mal die Beispiele an, bei denen ich den passenden § auszugsweise zitiert habe (SMS, Mittelspur). Dort ist ohne Interpretation auf die 'Fragestellung' im Gesetzestext Bezug genommen worden.)

Zu den Sendungen, die man so im Fernsehen sieht (LKW-Fahrer + Wohnmobilstreife): Abgesehen davon, dass die an der Realität weit vorbeigehen (welcher Polizist verhält sich bei laufender Kamera so, wie er sich normalerweise verhält?), welche Ordnungswidrigkeit wurde demjenigen denn vorgeworfen? Bußgeld? Wofür?
Der GV am Steuer oder ähnliche Aktivitäten könnten allerdings durchaus als Erregung öffentlichen Ärgernis darstellen. Fällt aber nicht in die StVO und ist zumindest meiner Gesetzesauslegung und -information nach nicht nach StVO bußgeldbewährt.
Auch hierzu die Frage: Wo steht ein Passus wie "Geschlechtsverkehr sowie sonstige sexuelle Aktivitäten sind... [usw.]"?

Des Weiteren war die Frage ich nicht, ob TV-Gucken erlaubt sei.
Ich fragte lediglich, ob es verboten ist. (bzw. wo das steht)

Wenn es keinen § gibt, der etwas ausdrücklich erlaubt, bedeutet es nicht, dass es sogleich verboten ist.

Ob es sinnvoll ist, die exekutive Gewalt zur Deutung der von der legislativen bzw. judikativen Gewalt generierten Rechtssprechung heranzuziehen, ist äußerst fragwürdig.
Der Polizist wird in so einem Fall nach seinem Verstand und nicht nach dem Gesetz antworten.
Er ist ja immerhin weder Anwalt noch Richter.
Wenn Du jemanden (muss noch nichtmal ein Polizist sein) fragst "Darf ich als Fahrer während der Fahrt Fernseh gucken?", dann gibst Du demjenigen die Antwort schon mit auf den Weg.
Es wird aber wohl niemand anworten: "Nein, weil der § 17a des PhantasieGesetzes das verbietet."
Aber wie gesagt, es ging auch nicht darum, ob es erlaubt ist.

StVO § 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

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(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tag vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).

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