DVD Video
Entschuldigt bitte wenn ich dieses Thema schon wieder aufgreife aber aus den alten Beiträgen werde ich Irgendwie nicht schlau.
Hab mir jetzt auch einen A6 3,0 tdi TT Quattro bestellt.
TV Digital ist auch mitbestellt.
Wie kann ich eine DVD Player im Fahrzeug anschließen? kann dieser dann ubers MMI mit bedient werden?
65 Antworten
@ HSUEFFEL:
Ich habe so etwas zwar im 4B gemacht, allerdings gab es da noch keinen MOST, kaum CAN, usw.
Deshalb befürchte ich, dass Dir meine Tipps nicht wirklich weiterhelfen würden.
Habe damals z.B. die werksseitigen TV-Antennen verwendet.
Das Kabel würde ich an den Holmen verlegen. Oder, wenn Du Dir die Mühe machen möchtest, durch den Kabeltunnel Mittelksonsole.
Im Kofferraum sollte links noch genug Platz für einen DVB-T-Tuner sein - insofern würde ich den auch dort verbauen.
DVD-Player im Handschuhfach ist sicherlich eine gute Idee.
Ein sehr kleiner und 12-Volt-tauglicher ist der Digipal 1 von Technisat, der wird aber leider nicht mehr gebaut. Restposten gibt's vielleicht noch bei Conrad, sonst musst Du mal bei ebay schauen.
U.A. Yamakawa baut kleine 12-Volt-DVD-Player.
Allerdings ist der Steckeranschluss an der Rückseite der Geräte häufig sinnlos, da dadurch die benötigte Tiefe extrem ansteigt. Da kann man aber Abhilfe schaffen, entweder durch Winkelstecker, oder durch Verlegung der Anschlüsse.
BEzüglich 12 Volt, Zündungsplus, etc. habe ich aber beim 4F gar keine Idee.
Auf jeden Fall würde wohl ein CAN-Interface helfen, ist allerdings sehr teuer. Ich gehe davon aus, dass man Zündungsplus auch woanders herbekommt. Vielleicht gibt's dafür weitrhin eine Klemme im Fahrerfußraum.
Viel Erfolg!
^leisten kann sich der, der
Hatte den Text in der Schnelle geschrieben gehabt, weil die meisten am Eigentlichen vorbeischrieben oder Mist erzählten. Nur war das soviel Mist, dass man ja eine Seite schreiben mußte. Und da ich mir neben einem F355 2 A6 voll leisten kann, habe ich hier nicht die Zeit wie Manch einer, schön und ordentlich zu schreiben. Noch dazu war es schon spät und die Frau wartet auch noch.
Hier versuchen sich nur welche in Jura, die vom tuten und blasen keine Ahnung haben.
So und der, der was verstehen will, kann es. Dem fällt dann auf, das es sich um Tippfehler auf der Tastatur handelt.. Aber bei manchen reicht hierfür nicht einmal die Inteligenz.
Und am eigetlichen Thema war wieder einmal vorbeigeschrieben..
Hier machen sich Leute Gedanken darüber was erlaubt ist und was nicht, anstatt denen zu helfen und deren Fragen explizit zu beantworten.
Ich habe dies wieder in 2 Min geschreiben und nicht Korrektur gelesen, da es wichtigeres gibt.
Wisst Ihr eigentlich noch welche Frage am Anfang stand????????
Grüsse an die die es genauso sehen, die anderen kauft Euch erst einmal paar Bücher über jura oder eine Bedienungsanleitung - wie der der sagte, dass das GIGI TV über MMI zu bedienen ist -
LG FF355
Re: ^leisten kann sich der, der
Zitat:
Original geschrieben von ff355
Grüsse an die die es genauso sehen, die anderen kauft Euch erst einmal paar Bücher über jura oder eine Bedienungsanleitung - wie der der sagte, dass das GIGI TV über MMI zu bedienen ist -
ist ja sonst nicht so meine Art: 😉
aber offenbar kannst gerade DU nicht nur nicht richtig schreiben, sondern auch nicht richtig lesen?
😁 😁
@ FF355:
Es gibt einen Unterschied zwischen Dir und den meisten hier:
Du bildest Dir was drauf ein, was Du Dir leisten kannst.
Sowas habe ich hier echt noch nicht gelesen:
"Und bitte nicht alle immer schreiben, VOLLER A6 3,0 TDI, den hat kaum einer. Meiner hat schon 80TEUR gejostet und es gibt immer noch etliches"
Danach kam dann von Dir noch ein Knüller: "...da ich mir neben einem F355 2 A6 voll leisten kann."
Wenn Du nur ein Bisschen Ahnung von Rhetorik und Stilistik hättest, wären diese Sätze so nicht gefallen.
Dein Satzbau und Deine Grammatik lassen sich übrigens auch nicht mit Tippfehlern erklären - sie sind trotzdem nicht gerade berauschend. Satzbau und Grammatik werden durch Schnelligkeit oder fehlendes Korrekturlesen nicht schlechter.
Auf das Thema Intelligenz gehe ich nicht ein - das ist mir nämlich zu zeitintensiv.
Hättest Du Dir nicht lieber noch zwei Ferraris o.ä. kaufen können?
So toll sind die Audis doch nun wirklich nicht!
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Um noch mal auf das eigentliche Off-topic-Thema (😉) zu kommen:
Habe bei der ADAC-Rechtsabteilung angefragt. Die meinen, es sei aufgrund von StVO §23 verboten.
Ich denke zwar immer noch, dass der StVO §1 ausreicht, aber durch welchen § das Fernsehgucken für den Fahrer während der Fahrt verboten ist, ist bei der Frage, ob es verboten ist, ja erstmal zweitrangig.
Zitat:
Original geschrieben von thbe
Um noch mal auf das eigentliche Off-topic-Thema (😉) zu kommen:
Habe bei der ADAC-Rechtsabteilung angefragt. Die meinen, es sei aufgrund von StVO §23 verboten.Ich denke zwar immer noch, dass der StVO §1 ausreicht, aber durch welchen § das Fernsehgucken für den Fahrer während der Fahrt verboten ist, ist bei der Frage, ob es verboten ist, ja erstmal zweitrangig.
nach diesem Gesetztestext müssten dann aber vor allem auch die Benutzung von mobilen Navigationsgeräten und PDA's e.t.c. genauso verboten sein, möglicherweise auch die Bedienung des Festeinbaus.
sollte ich jemals einen Bussgeldbescheid diesbezüglich bekommen werde ich mit Sicherheit damit vor Gericht ziehen.