DVD Video
Entschuldigt bitte wenn ich dieses Thema schon wieder aufgreife aber aus den alten Beiträgen werde ich Irgendwie nicht schlau.
Hab mir jetzt auch einen A6 3,0 tdi TT Quattro bestellt.
TV Digital ist auch mitbestellt.
Wie kann ich eine DVD Player im Fahrzeug anschließen? kann dieser dann ubers MMI mit bedient werden?
65 Antworten
Auf die Hauptintention gekürzt:
"Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht ... nicht durch ... Geräte ... beeinträchtigt werden."
Auch hier die Frage der Fragen:
Wo steht in diesem Satz etwas von TV-Gucken während der Fahrt?
Außerdem beeinträchtigt der MMI-Bildschirm die Sicht nicht mehr als es die Karosserie tut.
Ob der Bildschirm aktiv ist, und was dadrauf zu sehen ist, ist in diesem § doch gar nicht relevant, weil er sich auf die Sicht (also die Möglichkeit, überhaupt etwas sehen zu können) und nicht auf den Blick (da, wo der Fahrer wirklich hinguckt) bezieht.
Es geht ja um die Sicht, nicht um die eventuelle Ablenkung des Blicks.
Wenn also Leute mitten auf der Windschutzscheibe einen PDA montieren, könnte man evtl. den o.g. § anwenden, sofern der PDA denn überhaupt die Sicht einschränkt.
Was dann auf dem PDA-Display zu sehen ist, ist weitestgehend irrelevant. (Pornos sind nicht empfehlenswert, Jugenschutz, etc.)
Zitat:
Original geschrieben von DQ1
Auf die Hauptintention gekürzt:
"Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht ... nicht durch ... Geräte ... beeinträchtigt werden."Auch hier die Frage der Fragen:
Wo steht in diesem Satz etwas von TV-Gucken während der Fahrt?
gu|cken [V.1, hat geguckt; o.Obj.] blicken, schauen; aus dem Fenster g.; in den Spiegel g.; dumm, erstaunt, verständnislos g.; guck mal!
Sicht [f. 10] 1 [nur Sg.] Möglichkeit, über weite Entfernung zu sehen; von hier aus hat man gute, weite, schlechte S. 2 [nur Sg.] Entfernung, über die hin man sehen kann; der Hund ist mir außer S. gekommen; Land in S.! 3 Sehweise, Blickwinkel; in, aus meiner S. sieht das anders aus 4 [nur Sg.] absehbare Zeit; etwas auf lange, kurze S. planen 5 das Vorzeigen, Vorlage; Wechsel auf S.; der Wechsel ist zwei Wochen nach S. zahlbar
Zitat:
Original geschrieben von ballaballa
gu|cken [V.1, hat geguckt; o.Obj.] blicken, schauen; aus dem Fenster g.; in den Spiegel g.; dumm, erstaunt, verständnislos g.; guck mal!
Sicht [f. 10] 1 [nur Sg.] Möglichkeit, über weite Entfernung zu sehen; von hier aus hat man gute, weite, schlechte S. 2 [nur Sg.] Entfernung, über die hin man sehen kann; der Hund ist mir außer S. gekommen; Land in S.! 3 Sehweise, Blickwinkel; in, aus meiner S. sieht das anders aus 4 [nur Sg.] absehbare Zeit; etwas auf lange, kurze S. planen 5 das Vorzeigen, Vorlage; Wechsel auf S.; der Wechsel ist zwei Wochen nach S. zahlbar
Was willst Du damit jetzt sagen?
TV-Gucken beeinträchtigt doch nicht die "Möglichkeit, über weite Entfernung zu sehen" (Sicht).
Oder nimmt der MMI-Bildschirm Dir die "Möglichkeit, über weite Entfernung zu sehen"? Die Möglichkeit ist ja weiterhin gegeben. Du musst nur Deinen
Blickändern. (Z.B. wieder auf die Straße)
Zitat:
Original geschrieben von drive_consul
Hallo DQ1.
Ich muss grundsätzlich thbe Recht geben und zitiere des weiteren den §315c StGB:
Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er
1. (b) infolge geistiger oder körperlicher Mängelnicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen, .....
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen ...
gefährdet, wird mit Freiheitstrafe ... oder mit Geldstrafe bestraft.
Eine Auslegung dieses "Sttraftatbestandes" ist sehr weit dehnbar, doch wenn Du von einer Polizeistreife angehalten wirst und in deinem Navi ein Film läuft hast Du sicherlich sehr schlechte Karten.
also es mag ja sein, dass TV gucken irgendwann mal zu eiem geistigen oder körperlichen Mangel führt 😁
aber solange das nicht der Fall ist, ist TV schauen selbst während der Fahrt kein Straftatbestand und solange es dazu auch bisher kein Grundsatzurteil gibt, eigentlich nichtmal eine Ordnungswidrigkeit, jedenfalls solange man sich nicht ablenken lässt oder dadurch sogar nachweislich einen Unfall verursacht.
ich habe jedenfalls kein Urteil eines deutschen Gerichts dazu gefunden und das reine Nutzen von Features, die in anderen Ländern durchaus serienmässig möglich sind, sind aus meiner Sicht erstmal erlaubt, solange sie nicht explizit verboten sind.
Der Fahrer eines KFZ darf sich natürlich durch nichts vom Strassenverkehr ablenken lassen, denn das ist eine Ordnungswidrigkeit nach StVO und im Falle eines Unfalls riskiert er möglicherweise zumindest teilweise den Versicherungsschutz.
Das gilt aber generell und unabhängig davon, ob er sich nun unterhält oder telefoniert oder sonstwas macht, was seine Aufmerksamkeit beinträchtigt und erstmal unabhängig davon, ob vielleicht ein TV Tuner im Hintergrund flimmert.
Ich bezweifele jedenfalls auch, dass es derzeit eine wirksame rechtliche Handhabe gegen die reine TV Freischaltung gibt.
Das ist im Moment nicht anders zu sehen, als wenn man einen tragbaren Fernseher im Auto durch die Gegend fährt und keinesfalls verboten oder gar strafbar, was juristisch übrigens keinesfalls dasselbe ist!
Es gab mal eine kurze Zeit, da waren selbst Radarwarner in Deutschland legal, nachdem zunächst deren Betrieb (nicht der Besitz) allgemein durch das Fernmeldeanlagengesetz verboten war. Nach der Reform von Post und Telekomunikation wurde dieser Paragraph gestrichen und erst kürzlich ist der Betrieb und auch das Mitführen zumindest im KFZ (was einen wesentlichen Unterschied zu vorher darstellt) dieser Geräte nun explizit wieder per StVO untersagt.
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Nur ne kleine Anmerkung zum Thema Polizeikontrolle, die vielleicht der eine oder andere Diskussionsteilnehmer hier im Rahmen seiner Furcht vor Strafzetteln bei Polizeikontrollen bisher nicht ausreichend einkalkuliert hat:
Ich bin noch nie IM FAHREN kontrolliert worden. Das wäre den Polizisten viel zu gefählich. Daswegen halten Sie das zu kontrollierende Fahrzeug auch immer zuerst an. Im Stand kann man aber verdammt schlecht erkennen, ob das TV freigeschaltet ist, weil es da sowieso immer tut. Und bisher hat sich auch noch kein Polizist neben mich gesetzt, um zu prüfen, ob das TV ausgeht, wenn man losfährt...😉
Und solange es kein explizites Verbot a la Handy-Regelung gibt, wird das auch so bleiben, die haben nämlich besseres zu tun.
Grüßle
Selti
Zitat:
Original geschrieben von DQ1
"Es ist verboten" impliziert, dass es ein Gesetz gibt, welches xyz untersagt.
Nein, wie Du es beschreibst, ist es zwar für fast alle Rechtsbereiche richtig, aber nicht für den Straßenverkehr. Üblicherweise ist alles erlaubt, was nicht explizit verboten ist. Für die Teilnahme am Straßenverkehr gilt dies jedoch nicht.
StVO §1
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Das ist die Rechtslage und sie verbietet ohne ausdrückliche Verbote so einiges. Beispielsweise auch die Ablenkung durch Handybenutzung bevor der Deppenparagraph 23 erweitert wurde.
Gehen wir vom Extrembeispiel aus: Fahrer schaut ohne Unterbrechung während der Fahrt auf den TV. Verboten? Wahrscheinlich auch aus Deiner Sicht. Aber wo steht das?
Fahrer schaut wechselnd 10 Sekunden auf den Monitor, 10 Sekunden auf das Verkehrsgeschehen. Verboten? Wahrscheinlich auch aus Deiner Sicht. Aber wo steht das?
Bei welchen Anteilen Du von einer Zulässigkeit ausgehst, überlasse ich Dir. Wäre gespannt, Deine Meinung zum Geschlechtsverkehr und Zeitunglesen durch den fahrer während der Fahrt zu erfahren. Auch alles erlaubt? Nur strafbar bei Unfall? Und vor allem: Wo steht das?
Tatsache ist, dass regelmäßig Bußgelder uafgrund des StVO §1 verhängt werden, ohne dass es zu einem Unfall oder auffälligen Fahren gekommen ist. Im Fokus sind - wie schon geschrieben - LKW-Fahrer. Da wird gegen das Fernsehgucken offensiv mit Sondereinsätzen vorgegangen und es werden tatsächlich Bußgelder verteilt.
Zitat:
Original geschrieben von thbe
[...]
StVO §1
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.Das ist die Rechtslage und sie verbietet ohne ausdrückliche Verbote so einiges. Beispielsweise auch die Ablenkung durch Handybenutzung bevor der Deppenparagraph 23 erweitert wurde.
Der §23a wurde ja gerade deshalb eingeführt, weil es keine eindeutige Rechtssprechung zu dem Thema gab.
Obdie Handynutzung unter den §1 fiel, musste im Einzelfall entschieden werden, konnte aber nicht pauschalisiert werden.
Womit wir wieder beim Thema wären: Für Dich ist es halt eindeutig, dass die Benutzung eines Handys unter §1 fällt, für mich nicht.
Und für viele andere auch nicht - sonst hätte es schon früher viel mehr Verfahren zum Thema Handy am Steuer gegeben.
Zitat:
Gehen wir vom Extrembeispiel aus: Fahrer schaut ohne Unterbrechung während der Fahrt auf den TV. Verboten? Wahrscheinlich auch aus Deiner Sicht. Aber wo steht das?
Verboten? Nein.
Der Blick des Fahrers ist noch nicht reglementiert. Wenn er ständig auf den TV guckt und dabei trotzdem den Verkehr beachtet, ist doch alles prima!
Das menschliche Sichtfeld umfasst ja ein Bisschen mehr als einen 10cm-Bildschirm.
Aber man kann dem Fahrer (noch) nicht vorschreiben, wohin er zu gucken hat.
Es gibt Leute, die gucken TV, dann gibt es welche, die gucken irgendwelchen Damenhintern hinterher, etc.
Aber ein Gesetz, was das (explizit, und darum geht es ja)verbietet, gibt es nicht!
Alles Andere ist wieder Auslegungssache! Und Du legst halt die §§ anders aus, als ich es tu.
Ich stelle meine Meinung aber nicht als Gesetz hin.
Ich sage NICHT, dass es erlaubt ist. (Daraus könnte man sonst nämlich schließen, dass es ein(e) Richtlinie / Urteil / Gesetz gäbe, welche(s) das regelt)
Ich sage nur, dass es nicht verboten ist, weil es kein Gesetz gibt, welches das xyz verbietet.
Alles Andere wären Einzelfallentscheidungen, die aber jeweils die Begleitumstände berücksichtigen würden.
Zitat:
Fahrer schaut wechselnd 10 Sekunden auf den Monitor, 10 Sekunden auf das Verkehrsgeschehen. Verboten? Wahrscheinlich auch aus Deiner Sicht. Aber wo steht das?
Es steht nirgends. Höchstens Auslegung des §1 z.B., aber wie gesagt: Auslegungssache, aber kein festes Gesetz.
Zitat:
Bei welchen Anteilen Du von einer Zulässigkeit ausgehst, überlasse ich Dir. Wäre gespannt, Deine Meinung zum Geschlechtsverkehr und Zeitunglesen durch den fahrer während der Fahrt zu erfahren. Auch alles erlaubt? Nur strafbar bei Unfall? Und vor allem: Wo steht das?
Genau: wo steht das?
Du kannst aber nicht einfach sagen: "Es ist verboten", weil Du es so siehst!
Meine Meinung dazu: Jeder muss selbst wissen, wie sehr er sich vom Straßenverlehr ablenken lässt.
Der eine spielt am MMI, der nächste an seiner Freundin, der nächste mit seinem Freund zwischen den Beinen...
Wenn ich bei der Masturbation weiterhin die nötige Aufmerksamkeit dem Straßenverkehr zukommen lasse, ich es doch okay. Einen § in der StVO, der mich dann davon abhalten will, kenne ich nicht.
Zitat:
Tatsache ist, dass regelmäßig Bußgelder uafgrund des StVO §1 verhängt werden, ohne dass es zu einem Unfall oder auffälligen Fahren gekommen ist. Im Fokus sind - wie schon geschrieben - LKW-Fahrer. Da wird gegen das Fernsehgucken offensiv mit Sondereinsätzen vorgegangen und es werden tatsächlich Bußgelder verteilt.
Ist doch auch richtig so!
Aber auch in diesen Fällen kommt es auf den Einzelfall und auf die Auslegung eines Gummiparagraphen an.
Ich wehre mich nur gegen die Motor-Talk-geläufige Meinung, dass alles Mögliche am / im KFZ unter Strafe steht, gleich mit Bußgeld etc. belangt und strafrecthlich verfolgt wird.
Das ist paranoid!
[Übertreibung ein]
Wenn man sich hier einige MEINUNGEN (und mehr ist es nicht, auch wenn es als 'Gesetz' dargestellt wird) hier anguckt, dürfte ich mich schon gar nicht mehr ins Auto setzen, weil ich Angst haben müsste, ohne Versicherungsschutz zu fahren, weil ich die Werkzeugtasche im Kofferraum nicht habe eintragen lassen und sie keine ABE besitzt. Und meine Armbanduhr besitzt obendrein auch kein E1-Prüfzeichen.
Ich weiß, mein Auto hat eh keine Betriebserlaubnis, weil Schmutzablagerungen im Luftfilter zu einer veränderten Motorleistung führen...
Und ich bin geistig nur eingeschränkt handlungsfähig, weil meine Beifahrerin ein Parfüm aufgelegt hat...
[Übertreibung aus]
Stellt bitte Eure Meinung nicht als Gesetz dar, okay?
@DQ1
Wenn Du ernsthaft der Meinung bist, dass es nicht verboten oder ahndbar ist, wenn ein Fahrer während der Fahrt durchgängig auf den TV schaut, weil er ja ("Unschuldsvermutung"😉 trotzdem dem Verkehrsgeschehen folgen könnte, dann werde ich Dir keine Darstellung liefern können, die Deiner Sicht von Gesetzen, Verkerhssicherheit und Moral entspricht.
Zumindest sehe ich nicht die Möglichkeit der pauschalen Ahndung.
Ich hatte ja ursprünglich gefragt, ob TV-Gucken wirklich verboten sei.
Wenn es verboten wäre, wäre es natürlich unklug, den TV während der Fahrt laufen zu lassen, auch wenn nur der Beifahrer hinguckt.
Deshalb die eigentliche Fragestellung.
Sonst könnte ich ja auch sagen: "Die MMI-Bedienung während der Fahrt ist verboten! Steht im Gesetz!"
Das halte ich aber einfach für ein Bisschen zu pauschal.
Die Gesetzesauslegung überlasse ich dann den Richtern, man kann natürlich gerne z.B. auf die Bußgelder nach §1 bei den LKW-Fahrern hinweisen, aber diese werden ja unter bestimmten Begleitumständen erteilt.
Aber eine pauschale Äußerung "TV-Gucken während der Fahrt ist verboten" impliziert eine direkte Ahndung durch die Exekutive ohne Betrachtung der Begleitumstände.
(Beispiel: TV läuft, der Fahrer guckt auf die Straße, der Beifahrer guckt TV, Polizeistreife sieht das. Warum sollten die Polizisten den Fahrer anhalten?)
Es gibt immer eine Gesetzeslage und eine Beweislage.
Wir diskutieren bisher darüber, ob TV schauen verboten ist und nicht, ob und wie die Polizei es nachweisen kann und ob sie es bei PKWs überhaupt will. Da Du der m. E. extremen Ansicht bist, auch ausschließliches Fernsehgucken des Fahrers wäre nicht verboten (weil es tatsächlich nirgendswo wortwörtlich steht), brauchen wir auch keine Begleitumstände zu diskutieren.
Solange wir unterschiedlicher Ansicht sind, inwieweit Fernsehgucken für den Fahrer während der Fahrt verboten ist, brauchen wir nicht die Frage der Beweislage diskutieren.
Darüber hinaus diskutieren wir darüber, ob im Straßenverkehr alles erlaubt ist, was nicht explizit verboten ist. Auch da herrschen hier sehr unterschiedliche Meinungen. Wäre mal auf den Paragraphen gespannt, indem praktisch alle möglichen Tätigkeiten explizit aufgezählt, die einen Fahrer ohne Zusammenhang mit dem Führen des KFz ablenken könnten.
MMI-Bedienung hat zumindest etwas mit der Fahrzeugbedienung zu tun. Ist daher weniger eindeutig einzuordnen.
Re: DVD Video
Zitat:
Original geschrieben von longdong83
Wie kann ich eine DVD Player im Fahrzeug anschließen? kann dieser dann ubers MMI mit bedient werden?
Hier ist das Originalthema. Zwischenzeitlich wird sehr juristisch diskutiert. Hierfür sollte ein neues Thema aufgemacht werden. ICH finde das unter der Überschrift und der von longdong83 gestellten Frage nicht mehr unbedingt passend. Bei einem neuen Thread hätte ich die Chance das Thema zu überschlagen, zumal es aus meiner Nicht-Juristen-Brille zum Schluß etwas langweilig wirkt, da viele (alle?) Argumente ausgetauscht scheinen.
TV Freischaltung
Also ich möchte jetzt, nachdem hier auch viel Mist erzählt wird, mal ausführen und einiges richtigstellen:
1.
Die TV Sperre war eine freiwillige Einigung der hersteller wie mit dem Tempo 250 km abzuregeln. Das hatte die Grundlage aus der Produjthaftung. Keiner sollte sagen können, ich wurde durch TV abgelenkt.
Grundsätzlich - das konnte man auch nachlesen - ist jegliches Handeln was nicht dem führen des KFZ dient u n t e r s a g t .
Hierzu zählt, Bildzeitung lesen, Freundin begrapschen, Wichsen etc p.p. Eigens dafür fährt ein WOMO auf der A5 und kontroliert die LKW ´s
ABER ABER.
Es ist nachgewisen, daß ein TV Bild genausowenif ablenkt wie die Navi, das Telefon oder gar nur das Radio. Auch aus letzterer Bedienung stammen Unfälle.
Es ist wohl jeden selbst überlassen, was er sich zutraut; und ehrlich war nicht jeder mal abgelenkt.
Und bitte schön, wer schaut denn beim fahren ständig ins TV.
Wiederum gibt es Fahrer, die nicht mal in den Rückspiegel schauen können, ohne das Lenkrad zu vereissen,
2.
Wer weis denn wie die tV Freischalung geht
3.
Einer schrieb das DAP Radio wäre automatisch dabei, falsch
4.
Der Digi Tunerr läßt sich n i v h t über das MMI bedienen, d.d. nur als Quelle läßt er sich auswählen, Progr. Sender etc alles über eine Extra Fernbed.. Diese hat den Nachteil, dass sie bei Gepäck im Kofferaum die Box nicht erreicht.
5.
Das Adapterkabel gibt es beim freundlichen. Es wird, wenn schon digital Fernseh dabei ist, auf AV 2 geklemmt !! Achtung hatte es nach der beigefügten Anleitung gemacht, funkt dann nicht, da stand auch A8 auf der Packung . Die Kabel der Beschreibung waren aber vorhanden
WER WEIS AN WELCHE STIFTE DIE DRÄHTE EINGESTECK WERDEN MÜSSEN BEI AV2.
Achtung bestllt Euch das Kabel mit Chinch MUTTERN
6
In dem Rack ist unten ein Anschluss für Netzwerkkabel, was kann man da anschliesen??????????????????
So ich hoffe geholfen zu haben und warte mal ab, was jetzt hier kommt.
Ach bitte nicht die Storries mit dem GALA Kabel durchtrennen
Es muß ein Trick mit der Länderkennung geben für die Freischaltung übers VAG COM
Und bitte nicht alle immer schreiben, VOLLER A6 3,0 TDI, den hat kaum einer. Meiner hat schon 80TEUR gejostet und es gibt immer noch etliches
Gruß
FF355
@ FF355:
Zitat:
"Also ich möchte jetzt, nachdem hier auch viel Mist erzählt wird, mal ausführen und einiges richtigstellen"
Da war ich ja noch gespannt; aber als ich Deinen Text dann durchgelesen habe, wurde mir klar:
Deine Sachkenntnis weist ebenso Fehler auf, wie Dein Satzbau samt Orthographie und Grammatik.
Sorry, aber Deinen Text kann man nicht vernünftig lesen!
Zitat:
Original geschrieben von DQ1
Deine Sachkenntnis weist ebenso Fehler auf, wie Dein Satzbau samt Orthographie und Grammatik.
Hab mich auch grad gewundert, wer sich heute schon alles einen A6 leisten kann 🙂
Hallo ich brauche mal eure Hilfe.
Ich habe im Handschuhfach 2 CD-Wechsler, im Kofferraum einen analogen TV-Tuner und ein AV Adapterkabel.
Jetzt würde ich gerne einen CD Wechsler im Handschuhfach gegen einen DVD Laufwerk und einen DVB-T Tuner an die AV Schnittstellen anschließen.
Mich würde interressieren ob schon jemand einen DVB-T Tuner und ein DVD Laufwerk nachgerüstet hat und wenn ja wie er das verwirklicht hat bzw. wo die Geräte verbaut sind wie der Anschuß 12 Volt, Antenne usw. verwirklicht wurde, wie das Adapterkabel verlegt wurde usw. usw Vieleicht noch was für Geräte / Hersteller / Preis.
Wäre super wenn Ihr mir hierbei helfen könntet.