DSG im 1,6 TDI --> 3. + 5. Gang rutscht?!

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo allerseits,

ich fahre einen Golf 7 1,6 TDI DSG Bj 2013 mit mittlerweile 21.000 km.
Seit den letzten 10.000 km fällt mir folgendes auf:
Beim Beschleunigen unter Vollast, z. B. an einer Steigung oder auch zügig aus einer Ortschaft heraus auf Landstraßentempo scheint der 3. Gang (vor allem kurz vor dem Gangwechsel zum 4.) und auch der 5. Gang gelegentlich leicht zu rutschen. Das fühlt sich an, als würde man wie bei einem Handschalter kurz zu lang auf der Kupplung stehen. Man sieht auch eine kleine Verzögerung beim Anstieg der Drehzahl beim Beschleunigen. Speziell im 5. Gang ist während des vermuteten Rutschens ein leichtes Dröhnen in der Karosserie zu hören. Das lässt sich vor allem beim Beschleunigen im 5. Gang aus Ortschaften erzeugen, wenn so beschleunigt wird, dass das DSG gerade noch nicht schaltet. Im manuellen Modus tritt das auch auf, aber gefühlt weniger intensiv.
Das Getriebe hat schon ein Software-Update und eine Umstellung des Getriebeöls bekommen.

Soll ich mich direkt mit VW auseinander setzen? Mein Freundlicher ist da etwas unkooperativ.

Wie sind Eure Meinungen und Erfahrungen zu sowas??

Freu mich auf Eure Tipps.
Vielen Dank!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@tommtom89 schrieb am 19. April 2018 um 19:07:42 Uhr:


Habe inzwischen von Audi die Aussage, dass das Rutschen „Stand der Technik „ sei. Eine Problemlösung ist wohl nicht zu erwarten....
Traurig!

Was Stand der Technik ist, bestimmt nicht Audi, VW oder sonst eine Firma. Was Stand der Technik ist, bestimmt ein Gericht.

Und in eurem Fall ist euer Problem ganz sicher kein Stand der Technik. Denn dann müssten dies alle vergleichbaren Fahrzeuge haben. Und zwar in der Fahrzeugklasse, also auch Fahrzeuge anderer Hersteller. Sehr wahrscheinlich haben dies aber nichtmal alle baugleichen Fahrzeuge der gleichen Marke. 😰 Wenn die Werkstatt da sagt, dies sei Stand der Technik, bleibt nur der Gang zum Anwalt.

Hier ein interessanter Artikel zum "Stand der Technik" in Deutschland inkl. Aktenzeichen für euren Anwalt. 😉

anwalt.de, 23.02.2015

Klappergeräusche am Pkw mit DSG-Getriebe

"Das Landgericht Berlin hat zugunsten des klagenden Käufers eines Pkw Volkswagen Golf Highline BlueMotion Technology 1,4 l TSI entschieden (Urteil vom 18.09.2014, verkündet am 20.11.2014, Az.: 86 O. 127/14). Am Ende des Rechtsstreits, dem zudem ein selbständiges Beweisverfahren vorausgegangen war, sah das Gericht einen Sachmangel vorliegen und verurteilte den Händler zur Rückabwicklung des Neuwagenkaufes.

Nach § 434 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit – wie im vorliegenden Fall – nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.

Hinsichtlich des Vergleichsmaßstabs sind nicht ausschließlich die gleichen Produkte desselben Herstellers, sondern vielmehr der Entwicklungsstand aller vergleichbarer Gegenstände auch anderer Hersteller zu berücksichtigen. Eine Beschränkung der Gewährleistung auf den Stand des Herstellers für seine Produkte würde demgegenüber bedeuten, dass für Konstruktions- oder Fertigungsfehler einer ganzen Serie keine Gewährleistung besteht.

Bei Kraftfahrzeugen ist Vergleichsmaßstab der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Fahrzeuge (LG Kassel, Urteil vom 04.08.2010 – 6 O 778/10 –). Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mangelhaft i.S.d. § 434 Abs. 1 S.2 Nr. 2 BGB. Aufgrund der im Fahrbetrieb bei geöffneten Fenstern und Fahren auf schlechter Wegstrecke, insbesondere Kopfsteinpflaster, auftretenden Rassel- und Klappergeräusche weist das Fahrzeug eine Beschaffenheit auf, die bei herstellerfremden Fahrzeugen dergleichen Fahrzeugklasse und mit gleichartiger Ausstattung nicht üblich ist. Daher konnte der Kläger eine solche Geräuschbildung bei einem Neufahrzeug nicht erwarten. Zu dieser Überzeugung kommt das Gericht auf Grundlage des nachvollziehbaren und schlüssigen Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren sowie der Inaugenscheinnahme der Fahrgeräusche auf Kopfsteinpflaster.

Der Sachverständige hat ausgeführt, dass bei Probefahrten deutlich klirrende Klapper- und Rasselgeräusche in der Fahrgastzelle wahrnehmbar gewesen seien. Diese seien als nicht typische Arbeitsgeräusche dem DSG-Getriebe im Mitteltunnel zuzuordnen. Die Ursache sei wahrscheinlich im Spiel eines Losrades zu sehen. Die Geräusche seien konstruktiv bei der Bauart des Herstellers bedingt und würden sich weder durch Reparatur noch Austausch abstellen lassen. Zwar sei kein technischer Mangel gegeben. Die Geräuschbildung sei aber als Komfortmangel einzustufen. Eine Probefahrt mit einem herstellerfremden Fahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse und DSG Automatik mit Trockenkupplung habe keine Geräuschbildung aufgewiesen.

Das Gericht sah auch nicht, dass eine Rückabwicklung wegen Unerheblichkeit des Mangels nach § 323 Abs. Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist.

Nach ständiger Rechtsprechung fordert die Beurteilung der Frage, ob ein Sachmangel unerheblich ist, eine umfassende Interessenabwägung. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem der für eine etwaige Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand bzw. bei nicht behebbaren Mängeln die von ihnen ausgehende funktionelle, ästhetische oder sonstige Beeinträchtigungen (vgl. Palandt / Grüneberg, BGB, 70. Auflage § 323 BGB, Randnummer 32). Da hier ein nicht behebbarer Mangel vorliegt, kommt es auf die durch den Mangel verursachten Beeinträchtigungen an (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Juli 2008 – 14 U 125/07 –, juris). Ein fortwährendes in Intensität und Häufigkeit unregelmäßiges Rasseln und Klappern unter den genannten Betriebsbedingungen ist so störend, dass der Mangel als erheblich einzustufen ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich um einen Neuwagen handelt, bei dem die Unerheblichkeitsgenze aufgrund des entsprechend höher anzusetzenden Leistungsinteresses des Käufers, die jeglichen Kompromiss bezüglich der Qualität des Fahrzeugs ausgeschlossen wissen möchte, tendenziell enger zu ziehen ist als bei einem Gebrauchtwagen. Denn bei einem Neuwagen ist dem Käufer insbesondere im Hinblick auf den Fahrtkomfort ein geringes Maß an negativen Auswirkungen zuzumuten (vgl. LG Köln, Urteil vom 24.06.2009 – 28 O 11/07 –)."

VG myinfo

1040 weitere Antworten
1040 Antworten

ne, m.E. definitiv nicht.
aber diese Vermutung wurde schon lange vorher und mehrmals begründet geäußert.

Nun - ich kann ja nicht alle Äußerungen dazu wissen.
Das wiederholt sich eben in den Diskussionen immer wieder von neuem.

Sicher - wenn der Systemdruck zu niedrig ist, der wird ja gemessen - sollte das als Fehlermeldung auftauchen.
Soviel ich aber weiß ist das der Druck der am Speicher selbst anliegt.
Wenn dieser also zu niedrig ist kann es eigentlich nur ein schadhafter Motor oder fehlendes Öl sein. Was sonst ?

Verliert sich aber der Druck hinter der Überwachung kann das durch ein schadhaftes Ventil oder eine Undichtigkeit geschehen.
Oder vielleicht durch diese Ursache :

http://www.schaeffler.com/.../...irektschaltgetriebe_de_de_preview.pdf

Ich denke aber daß das eher nicht zutreffen wird bei einem relativ jungen Fahrzeug. Da sollte die Sicherung stimmen.
Bei meinem früheren Golf ( 2008) war die Sicherung richtig.

Wobei das aber nicht ausschließt daß an der Versorgung ein anderer Fehler sein könnte - wenn das Problem wirklich von einem zu geringen Druck herrührt.

Aber eigentlich sollte ich das DSG schnell vergessen. Ist Vergangenheit ... 😕

... die unendliche Geschichte geht weiter:
Der Freundliche hält nichts von dem Thema mangelnder Öldruck. Stattdessen hat VW anscheinend entschieden, eine weitere neue Mehrfachkupplung zu verbauen. Es handelt sich wohl um eine neue, geänderte Variante, die bisher noch kaum zum Einsatz kam.
Weiß jemand, was es mit dieser neuen Variante so auf sich haben könnte? Sind es verstärkte Kupplungsbeläge? Andere Geometrie?? ähnliches??
Anfang Juli kann ich dann von neuen Eindrücken berichten.

Greetz

Mein Orakel :

Es wird eine unendliche Geschichte bleiben .

Deine Spekulationen um die geänderte Kupplung sind für Dich belanglos. So viel kann man aus meiner Sicht an der Kupplung wie sie nun mal ist und bleiben muß nicht ändern. Das ist eine Systemfrage an sich.

Laß ' Dir auf jeden Fall gleich eine neue Mechatronik dazu geben. Das wäre wichtiger den Mechatronik und Kupplung gehören funktionell zusammen. Beides muß fehlerfrei sein.
Eine Kupplung geht nur kaputt weil die Mechatronik sie nicht richtig betätigt.

Ich kann mich an einen Beitrag vor längerer Zeit eines ( wohl ) VW-Mechanikers erinnern der das so schrieb.
Heute weiß ich daß er recht hatte.

Ähnliche Themen

jetzt ist die neue Mehrfachkupplung, angebliche neue Variante, verbaut. Bisher funktioniert alles.... ich werde berichten

Ich gehe nun mal davon aus daß es bei den Kupplungen nicht so viel " Varianten " geben wird.

Als ich vor noch nicht allzulanger Zeit meine Kupplung am damaligen DSG wechseln mußte und dabei die Ersatzteillisten wälzte gab es zwei Ausführungen des Kupplungspaketes die sich nur im Baudatum des Getriebes unterschieden welcher aber bereits länger zurückliegt .

Grund war ein leicht geänderter Ausrückhebel . Ich hatte noch die ältere Ausführung zu verwenden. Nach dem Wechsel lief das Kuppeln auch wieder tadellos.

Die Frage ist nur wie lange das hält. Die werde ich allerdings nicht mehr beantwortet bekommen weil bald danach ein " Dexit" erfolgte ... 😁

Zitat:

@pininhunter schrieb am 7. Juli 2016 um 19:09:12 Uhr:


jetzt ist die neue Mehrfachkupplung, angebliche neue Variante, verbaut.

Moin,
hast Du irgendwelche Belege von der Werkstatt, auf denen eine Teilenummer vermerkt ist? Dein Problem scheint meinem sehr ähnlich.

nein, habe bisher keine Belege... läuft über die Anschlussgarantie. Werde aber mal nachfragen.

Selbes Problem bei mir. Kupplung rutscht beim Gangwechsel aber nicht immer. Auto ist 2 Monate alt.

wie gesagt, ist bei mir ja jetzt die dritte neue (geänderte) Mehrfachkupplung verbaut. Und dieses Wochenende erstmalig festgestellt.... Kupplung rutscht kurz im dritten und im fünften Gang. zwar äußerst selten, aber rutscht.
🙁
Außerdem hat mir der Freundliche auch den Rest der Software am Auto durcheinander gebracht... DLA funktioniert nicht mehr gscheit usw.

Zitat:

... wie gesagt, ist bei mir ja jetzt die dritte neue (geänderte) Mehrfachkupplung verbaut. ...

Würde mich jetzt schon brennend interessieren - was wurde denn technisch genau " geändert " ?

Wenn ein Rettungsboot das sich in schwerer See befindet einen neuen Namen bekommt heißt das noch lange nicht daß es jemals wieder Land sieht ... 😁

... und so wie sich das liest

Zitat:

Außerdem hat mir der Freundliche auch den Rest der Software am Auto durcheinander gebracht...

scheint da sehr wenig Hoffnung zu bestehen ...

vielleicht wurde ja der Belag noch mal minimal verändert oder die Lagerung der Hebel minimal verbessert...
man versucht halt die m.E. problematische Altkonstruktion "DQ200" verkaufstechnisch noch etwas durch zu ziehen, damit das Ding genügend Geld abwirft und, bei jeder dieser kolossalen Änderungen, dem Kunden immer wieder sagen zu können: "wir tun was...".

Ich weiß nur von meinem Kupplungswechsel her daß ab einem bestimmten Fertigungsdatum an den Ausrückhebeln ( Lagerung) was verändert wurde. Man muß da also aufpassen wenn man ein älteres DSG hat die richtige Kupplungspaketversion einzubauen. Habe den Hinweis in den LuK-technische Dokumentationen gefunden.

Aber es nichts so von Bedeutung daß sich deswegen die DSG-Welt total verändern würde.
Ich habe damals die " alte " Version einbauen müssen und hinterher ist das DSG auch wieder gut gegangen.
Da ja hier Probleme mit jungen aktuellen Bauversionen auftreten kann es das nicht sein.

Hallo Gemeinde,

dann will ich mich hier mal anschliessen:

zum Fahrzeug
Golf 7 Variant Lounge, 1.6 TDi 81KW EZ 08/2015, 7 Gang DSG, Km Stand 18500km

Ich habe das Fahrzeug als Werksauto mit 9000km im Juni 2016 gekauft. Nach ca einer Woche bemerkte ich eine rutschende Kupplung im 5. Gang. Ausserdem bemerkte ich ein ruppeln im 2. und 4. Gang. Dazu kamen dann noch Quietschgeräusche bei Gangwechsel von 2. zu 3. und 4 .zu 5. Gang. Aufgrund des Quietschgeräusches wurde die Kupplung zeitnahe ausgetauscht da es dazu eine TPI gibt.

Alse erfolgte der Kupllungstausch bei ca. 12000 Km. Danach arbeitete das DSG unauffälig.

Aber nach ca. 5000 km ging das Kupplungsrutschen wieder los. Es war hauptsächlich zu merken wenn Motor und Getriebe kalt sind. Dadurch konnte ich es dem Freundlichen perfekt demonstrieren. Also Auto Abends hingestellt und morgens mit dem Meister gefahren. Das rutschen war reproduzierbar. Der Freundliche hat Daten ans Werk übermittelt. Das Werk anwortete mit einer Grundeinstellung und Adaptionsfahrt.

Nach dieser Adaption funktionierete das DSG ca. 1 Tag unauffällig. Danach wurde es von Kaltstart zu Kaltstart wieder schlechter. Jetzt rutscht und ruppelt das DSG sogar im 2.+3.+4+5 und 7. Gang. Also ich wieder zum freundlichen und die morgendliche Testfahrt durchgeführt es war wieder reproduzierbar.

Der Freundliche nahm wieder Kontakt mit dem Werk auf. Das Werk antwortete prompt:

Es sei ein aktuell bekanntes (serien)Problem und man arbeite an einer Lösung. Aktuell liegt keine Rep-Lösung vor.

Der Freundliche erhält keine Freigabe zum Austausch der Mechatronic und Mehrfachkupplung. Dass, soll laut freundlichen gemacht werden. Er darf auch keine Kupplung tauschen. Und es kann bis zu 3 Monaten dauern bis eine Lösung vorliegt.

Ich war natürlich nicht sehr erfreut darüber. Also nahm ich mir die Zeit einen netten Brief an die VW Kundenbetreung zu schreiben. Auch Abwimmelservice genannt. Von diesem Schreiben erhoffe ich mir nicht viel. Aber ich musste es zumindest versuchen.

Seit dem tut sich nichts.

Ich bat meinen Freundlichen zu mindest noch mal eine Adaption vorzunehmen da das rutschen und ruppeln nach der letzten Adaption jetzt in fast allen Gängen anliegt und die Kupplung bei Schaltvorgängen unter Last auch extrem lang braucht bis sie wieder voll Greift. Es fühlt sich jetzt wie eine Wandlerautomatik an. Das wird evtl. nächste Woche gemacht.

Ich werde wieter berichten.

Habt ihr Lösungsvorschläge? Dem Freundlichen mach ich keinem Vorwurf aber was kann er noch tun um die Freigabe zu bekommen? Soll ich einen Anwalt einschalten?

Bitte keine Antworten die wieder eine DSG Grunsatzdiskusion auslösen. Ich brauche Tips um das Problem zu lösen und keine Antworten die mir sagen wie dumm man ist solch eine Auto/Getriebe- Kombination zu kaufen.

Hallo Gemeinde,

ich mal wieder.

Die Woche hat sich was getan.

Am Montag rief die Qualitätssicherung beim Freundlichen an, und sie diskutierten über eine Lösung. Ergebnis
war das ich jetzt angeblich eine ganz neue abgeänderte Kupplung bekomme die es erst in 2 Monaten offizell geben soll. (Ich weiss nicht ob ich das glauben soll ??!!!). Fakt ist das diese Kupplung erst vom Werk für meine Fahrgestellnummer freigschaltet werden musste und somit erst einen Tag später bestellt werden konnte.
Die Kupplung kam am Donnerstagnachmittag und seit dem ist mein Golf in der Werkstatt.

Ich werde berichten wenn ich den Wagen abgeholt habe.

Zu der angeblich speziellen Kupplung weiss ich nicht was ich sagen soll. Ich sagte zu meinem freundlichen das es ja schon sehr viele angeblich abgeänderte Kupplungen gab, und keine von diesen Kupplungen haben das Problem in den Griff bekommen.

...........

Deine Antwort
Ähnliche Themen