DSG im 1,6 TDI --> 3. + 5. Gang rutscht?!

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo allerseits,

ich fahre einen Golf 7 1,6 TDI DSG Bj 2013 mit mittlerweile 21.000 km.
Seit den letzten 10.000 km fällt mir folgendes auf:
Beim Beschleunigen unter Vollast, z. B. an einer Steigung oder auch zügig aus einer Ortschaft heraus auf Landstraßentempo scheint der 3. Gang (vor allem kurz vor dem Gangwechsel zum 4.) und auch der 5. Gang gelegentlich leicht zu rutschen. Das fühlt sich an, als würde man wie bei einem Handschalter kurz zu lang auf der Kupplung stehen. Man sieht auch eine kleine Verzögerung beim Anstieg der Drehzahl beim Beschleunigen. Speziell im 5. Gang ist während des vermuteten Rutschens ein leichtes Dröhnen in der Karosserie zu hören. Das lässt sich vor allem beim Beschleunigen im 5. Gang aus Ortschaften erzeugen, wenn so beschleunigt wird, dass das DSG gerade noch nicht schaltet. Im manuellen Modus tritt das auch auf, aber gefühlt weniger intensiv.
Das Getriebe hat schon ein Software-Update und eine Umstellung des Getriebeöls bekommen.

Soll ich mich direkt mit VW auseinander setzen? Mein Freundlicher ist da etwas unkooperativ.

Wie sind Eure Meinungen und Erfahrungen zu sowas??

Freu mich auf Eure Tipps.
Vielen Dank!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@tommtom89 schrieb am 19. April 2018 um 19:07:42 Uhr:


Habe inzwischen von Audi die Aussage, dass das Rutschen „Stand der Technik „ sei. Eine Problemlösung ist wohl nicht zu erwarten....
Traurig!

Was Stand der Technik ist, bestimmt nicht Audi, VW oder sonst eine Firma. Was Stand der Technik ist, bestimmt ein Gericht.

Und in eurem Fall ist euer Problem ganz sicher kein Stand der Technik. Denn dann müssten dies alle vergleichbaren Fahrzeuge haben. Und zwar in der Fahrzeugklasse, also auch Fahrzeuge anderer Hersteller. Sehr wahrscheinlich haben dies aber nichtmal alle baugleichen Fahrzeuge der gleichen Marke. 😰 Wenn die Werkstatt da sagt, dies sei Stand der Technik, bleibt nur der Gang zum Anwalt.

Hier ein interessanter Artikel zum "Stand der Technik" in Deutschland inkl. Aktenzeichen für euren Anwalt. 😉

anwalt.de, 23.02.2015

Klappergeräusche am Pkw mit DSG-Getriebe

"Das Landgericht Berlin hat zugunsten des klagenden Käufers eines Pkw Volkswagen Golf Highline BlueMotion Technology 1,4 l TSI entschieden (Urteil vom 18.09.2014, verkündet am 20.11.2014, Az.: 86 O. 127/14). Am Ende des Rechtsstreits, dem zudem ein selbständiges Beweisverfahren vorausgegangen war, sah das Gericht einen Sachmangel vorliegen und verurteilte den Händler zur Rückabwicklung des Neuwagenkaufes.

Nach § 434 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit – wie im vorliegenden Fall – nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.

Hinsichtlich des Vergleichsmaßstabs sind nicht ausschließlich die gleichen Produkte desselben Herstellers, sondern vielmehr der Entwicklungsstand aller vergleichbarer Gegenstände auch anderer Hersteller zu berücksichtigen. Eine Beschränkung der Gewährleistung auf den Stand des Herstellers für seine Produkte würde demgegenüber bedeuten, dass für Konstruktions- oder Fertigungsfehler einer ganzen Serie keine Gewährleistung besteht.

Bei Kraftfahrzeugen ist Vergleichsmaßstab der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Fahrzeuge (LG Kassel, Urteil vom 04.08.2010 – 6 O 778/10 –). Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mangelhaft i.S.d. § 434 Abs. 1 S.2 Nr. 2 BGB. Aufgrund der im Fahrbetrieb bei geöffneten Fenstern und Fahren auf schlechter Wegstrecke, insbesondere Kopfsteinpflaster, auftretenden Rassel- und Klappergeräusche weist das Fahrzeug eine Beschaffenheit auf, die bei herstellerfremden Fahrzeugen dergleichen Fahrzeugklasse und mit gleichartiger Ausstattung nicht üblich ist. Daher konnte der Kläger eine solche Geräuschbildung bei einem Neufahrzeug nicht erwarten. Zu dieser Überzeugung kommt das Gericht auf Grundlage des nachvollziehbaren und schlüssigen Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren sowie der Inaugenscheinnahme der Fahrgeräusche auf Kopfsteinpflaster.

Der Sachverständige hat ausgeführt, dass bei Probefahrten deutlich klirrende Klapper- und Rasselgeräusche in der Fahrgastzelle wahrnehmbar gewesen seien. Diese seien als nicht typische Arbeitsgeräusche dem DSG-Getriebe im Mitteltunnel zuzuordnen. Die Ursache sei wahrscheinlich im Spiel eines Losrades zu sehen. Die Geräusche seien konstruktiv bei der Bauart des Herstellers bedingt und würden sich weder durch Reparatur noch Austausch abstellen lassen. Zwar sei kein technischer Mangel gegeben. Die Geräuschbildung sei aber als Komfortmangel einzustufen. Eine Probefahrt mit einem herstellerfremden Fahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse und DSG Automatik mit Trockenkupplung habe keine Geräuschbildung aufgewiesen.

Das Gericht sah auch nicht, dass eine Rückabwicklung wegen Unerheblichkeit des Mangels nach § 323 Abs. Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist.

Nach ständiger Rechtsprechung fordert die Beurteilung der Frage, ob ein Sachmangel unerheblich ist, eine umfassende Interessenabwägung. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem der für eine etwaige Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand bzw. bei nicht behebbaren Mängeln die von ihnen ausgehende funktionelle, ästhetische oder sonstige Beeinträchtigungen (vgl. Palandt / Grüneberg, BGB, 70. Auflage § 323 BGB, Randnummer 32). Da hier ein nicht behebbarer Mangel vorliegt, kommt es auf die durch den Mangel verursachten Beeinträchtigungen an (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Juli 2008 – 14 U 125/07 –, juris). Ein fortwährendes in Intensität und Häufigkeit unregelmäßiges Rasseln und Klappern unter den genannten Betriebsbedingungen ist so störend, dass der Mangel als erheblich einzustufen ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich um einen Neuwagen handelt, bei dem die Unerheblichkeitsgenze aufgrund des entsprechend höher anzusetzenden Leistungsinteresses des Käufers, die jeglichen Kompromiss bezüglich der Qualität des Fahrzeugs ausgeschlossen wissen möchte, tendenziell enger zu ziehen ist als bei einem Gebrauchtwagen. Denn bei einem Neuwagen ist dem Käufer insbesondere im Hinblick auf den Fahrtkomfort ein geringes Maß an negativen Auswirkungen zuzumuten (vgl. LG Köln, Urteil vom 24.06.2009 – 28 O 11/07 –)."

VG myinfo

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Wurde eine "Anpassungsfahrt" durchgeführt?

Habe ich dem Freundlichen schon ein paar mal vorgeschlagen, mit Erklärung usw. Aber angeblich sind die Herrschaften in Kontakt mit VW und halten die Kupplung für den richtigen Weg..... *genervt*

Zitat:

@pininhunter schrieb am 14. April 2016 um 09:08:06 Uhr:


Habe ich dem Freundlichen schon ein paar mal vorgeschlagen, mit Erklärung usw. Aber angeblich sind die Herrschaften in Kontakt mit VW und halten die Kupplung für den richtigen Weg..... *genervt*

Was hast du vorgeschlagen:
Einen mechatronic-Tausch oder eine Anpassungsfahrt?

den Mechatroniktausch.... darauf wurde überhaupt nicht eingegangen, da ich ja kein VW-T-Shirt trage und als Normalmensch ja wahrscheinlich keine Ahnung haben kann....

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... eine Anpassungsfahrt wurde angeblich durchgeführt. Das Auto war zwei Tage "in Behandlung".

Bei einer "richtigen Anpassungsfahrt" wird Mechatronik-SW mittels Laptop korrigiert!

Zitat:

Bei einer "richtigen Anpassungsfahrt" wird Mechatronik-SW mittels Laptop korrigiert!

Korrigiert? Während einer Probefahrt werden Fahrsituationen nachgestellt und anschließend die Zähler der Adaptionen im Steuergerät überprüft.

Zitat:

@dexpot schrieb am 14. April 2016 um 09:38:14 Uhr:



Zitat:

Bei einer "richtigen Anpassungsfahrt" wird Mechatronik-SW mittels Laptop korrigiert!


Korrigiert? Während einer Probefahrt werden Fahrsituationen nachgestellt und anschließend die Zähler der Adaptionen im Steuergerät überprüft.

Welchen Sinn soll eine Adaptionsfahrt haben, wenn nur überprüft, aber nicht korrigiert wird?

so.... neues "Beweisvideo" mit mehreren Drehzahlsprüngen wurde erstellt.... melde mich wieder mit der Reaktion des Freundlichen.....

Leider weiß ich schon, wie das ausgeht.
*** Spoilerwarnung *** 😁

In der Regel bekommst Du eine neue Kupplung, falls das hilft -> Schwein gehabt. Falls nicht, kommt der Spruch "derzeit ist das Problem nicht lösbar". Das ist die Standardprozedur. Da Du ja schon zwei neue Kupplungen hast, bin ich gespannt...

... am 20.05. fand eine erneute ausgiebige Messfahrt und ein weiteres Softwareupdate statt. Die letzten 4 Tage hat dann auch alles einwandfrei funktioniert.
Heute Morgen hat die Drehzahl dann schon wieder kleine Sprünge gemacht. :-/
Kann das auch an nasskalten Witterungsverhältnissen liegen? Letzte Woche wars deutlich wärmer, heute 10 Grad kälter und Regen.

Greetz

Zuerst dachte ich auch, es ist wetter-/temperaturabhängig, es zieht sich aber über alle Temperaturbereiche. Leider.

Zitat:

Heute Morgen hat die Drehzahl dann schon wieder kleine Sprünge gemacht. :-/

Eine neue Kupplung hast Du. Trotzdem noch Kupplungsrutschen.

Ich sage Mechatronik. Die Pumpe bringt nicht mehr genügend Druck her damit die Kupplungssteller genügend Anpreßdruck haben um ein Rutschen zu verhindern.

Schon mal nachgesehen ob die Mechatronik unten trocken ist ?

@Ugolf:

Zitat:

Ich sage Mechatronik.

das ist kommt jetzt aber wirklich überraschend....

Was soll das jetzt heißen ? Ist die Vermutung so falsch ?

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