DSG im 1,6 TDI --> 3. + 5. Gang rutscht?!
Hallo allerseits,
ich fahre einen Golf 7 1,6 TDI DSG Bj 2013 mit mittlerweile 21.000 km.
Seit den letzten 10.000 km fällt mir folgendes auf:
Beim Beschleunigen unter Vollast, z. B. an einer Steigung oder auch zügig aus einer Ortschaft heraus auf Landstraßentempo scheint der 3. Gang (vor allem kurz vor dem Gangwechsel zum 4.) und auch der 5. Gang gelegentlich leicht zu rutschen. Das fühlt sich an, als würde man wie bei einem Handschalter kurz zu lang auf der Kupplung stehen. Man sieht auch eine kleine Verzögerung beim Anstieg der Drehzahl beim Beschleunigen. Speziell im 5. Gang ist während des vermuteten Rutschens ein leichtes Dröhnen in der Karosserie zu hören. Das lässt sich vor allem beim Beschleunigen im 5. Gang aus Ortschaften erzeugen, wenn so beschleunigt wird, dass das DSG gerade noch nicht schaltet. Im manuellen Modus tritt das auch auf, aber gefühlt weniger intensiv.
Das Getriebe hat schon ein Software-Update und eine Umstellung des Getriebeöls bekommen.
Soll ich mich direkt mit VW auseinander setzen? Mein Freundlicher ist da etwas unkooperativ.
Wie sind Eure Meinungen und Erfahrungen zu sowas??
Freu mich auf Eure Tipps.
Vielen Dank!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@tommtom89 schrieb am 19. April 2018 um 19:07:42 Uhr:
Habe inzwischen von Audi die Aussage, dass das Rutschen „Stand der Technik „ sei. Eine Problemlösung ist wohl nicht zu erwarten....
Traurig!
Was Stand der Technik ist, bestimmt nicht Audi, VW oder sonst eine Firma. Was Stand der Technik ist, bestimmt ein Gericht.
Und in eurem Fall ist euer Problem ganz sicher kein Stand der Technik. Denn dann müssten dies alle vergleichbaren Fahrzeuge haben. Und zwar in der Fahrzeugklasse, also auch Fahrzeuge anderer Hersteller. Sehr wahrscheinlich haben dies aber nichtmal alle baugleichen Fahrzeuge der gleichen Marke. 😰 Wenn die Werkstatt da sagt, dies sei Stand der Technik, bleibt nur der Gang zum Anwalt.
Hier ein interessanter Artikel zum "Stand der Technik" in Deutschland inkl. Aktenzeichen für euren Anwalt. 😉
anwalt.de, 23.02.2015
Klappergeräusche am Pkw mit DSG-Getriebe
"Das Landgericht Berlin hat zugunsten des klagenden Käufers eines Pkw Volkswagen Golf Highline BlueMotion Technology 1,4 l TSI entschieden (Urteil vom 18.09.2014, verkündet am 20.11.2014, Az.: 86 O. 127/14). Am Ende des Rechtsstreits, dem zudem ein selbständiges Beweisverfahren vorausgegangen war, sah das Gericht einen Sachmangel vorliegen und verurteilte den Händler zur Rückabwicklung des Neuwagenkaufes.
Nach § 434 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit – wie im vorliegenden Fall – nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.
Hinsichtlich des Vergleichsmaßstabs sind nicht ausschließlich die gleichen Produkte desselben Herstellers, sondern vielmehr der Entwicklungsstand aller vergleichbarer Gegenstände auch anderer Hersteller zu berücksichtigen. Eine Beschränkung der Gewährleistung auf den Stand des Herstellers für seine Produkte würde demgegenüber bedeuten, dass für Konstruktions- oder Fertigungsfehler einer ganzen Serie keine Gewährleistung besteht.
Bei Kraftfahrzeugen ist Vergleichsmaßstab der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Fahrzeuge (LG Kassel, Urteil vom 04.08.2010 – 6 O 778/10 –). Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mangelhaft i.S.d. § 434 Abs. 1 S.2 Nr. 2 BGB. Aufgrund der im Fahrbetrieb bei geöffneten Fenstern und Fahren auf schlechter Wegstrecke, insbesondere Kopfsteinpflaster, auftretenden Rassel- und Klappergeräusche weist das Fahrzeug eine Beschaffenheit auf, die bei herstellerfremden Fahrzeugen dergleichen Fahrzeugklasse und mit gleichartiger Ausstattung nicht üblich ist. Daher konnte der Kläger eine solche Geräuschbildung bei einem Neufahrzeug nicht erwarten. Zu dieser Überzeugung kommt das Gericht auf Grundlage des nachvollziehbaren und schlüssigen Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren sowie der Inaugenscheinnahme der Fahrgeräusche auf Kopfsteinpflaster.
Der Sachverständige hat ausgeführt, dass bei Probefahrten deutlich klirrende Klapper- und Rasselgeräusche in der Fahrgastzelle wahrnehmbar gewesen seien. Diese seien als nicht typische Arbeitsgeräusche dem DSG-Getriebe im Mitteltunnel zuzuordnen. Die Ursache sei wahrscheinlich im Spiel eines Losrades zu sehen. Die Geräusche seien konstruktiv bei der Bauart des Herstellers bedingt und würden sich weder durch Reparatur noch Austausch abstellen lassen. Zwar sei kein technischer Mangel gegeben. Die Geräuschbildung sei aber als Komfortmangel einzustufen. Eine Probefahrt mit einem herstellerfremden Fahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse und DSG Automatik mit Trockenkupplung habe keine Geräuschbildung aufgewiesen.
Das Gericht sah auch nicht, dass eine Rückabwicklung wegen Unerheblichkeit des Mangels nach § 323 Abs. Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist.
Nach ständiger Rechtsprechung fordert die Beurteilung der Frage, ob ein Sachmangel unerheblich ist, eine umfassende Interessenabwägung. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem der für eine etwaige Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand bzw. bei nicht behebbaren Mängeln die von ihnen ausgehende funktionelle, ästhetische oder sonstige Beeinträchtigungen (vgl. Palandt / Grüneberg, BGB, 70. Auflage § 323 BGB, Randnummer 32). Da hier ein nicht behebbarer Mangel vorliegt, kommt es auf die durch den Mangel verursachten Beeinträchtigungen an (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Juli 2008 – 14 U 125/07 –, juris). Ein fortwährendes in Intensität und Häufigkeit unregelmäßiges Rasseln und Klappern unter den genannten Betriebsbedingungen ist so störend, dass der Mangel als erheblich einzustufen ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich um einen Neuwagen handelt, bei dem die Unerheblichkeitsgenze aufgrund des entsprechend höher anzusetzenden Leistungsinteresses des Käufers, die jeglichen Kompromiss bezüglich der Qualität des Fahrzeugs ausgeschlossen wissen möchte, tendenziell enger zu ziehen ist als bei einem Gebrauchtwagen. Denn bei einem Neuwagen ist dem Käufer insbesondere im Hinblick auf den Fahrtkomfort ein geringes Maß an negativen Auswirkungen zuzumuten (vgl. LG Köln, Urteil vom 24.06.2009 – 28 O 11/07 –)."
VG myinfo
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Das DQ200 läuft doch insgesamt für VW nicht schlecht.
Man lässt es auch meist weiterhin dort agieren, wo es techn. möglich ist und man lässt die kleineren Diesel dazu sogar extra an der 250Nm-Grenze werkeln.
(auch bei Handschaltgetriebe gibt es eines mit 250Nm-Grenze)
Die Masse macht es halt und die paar Menschen, die Probleme bemerken und reklamieren, tun dem wirtschaftlichen Erfolg keinen Abbruch. Selbst kritischere Beiträge von Autozeitschriften prallen beim Hersteller (und bei vielen Kunden...) ab.
Die allermeisten merken von den kleinen "Komfort-Problemen" nichts und dann gibt es ja auch noch die Vertragswerkstätten, die sich oftmals bemühen, einige Probleme gar nicht erst hoch kommen lassen.
Zudem, schätze ich jedenfalls mal, macht man es den Vertragswerkstätten werkseitig nicht leicht, entsprechende Mängel geltend zu machen, was wiederum dazu führt, dass Werkstätten dem Kunden einen Mangel lieber ausreden.
Hallo an Alle,
Habe jetzt einen 1,6TDI mit DSG und die Kupplung rutscht beim hochschalten von 1 auf 2 und 2 auf 3 unter Last. In den oberen Gängen nichts erkennbar.
Was ist denn eigentlich der Grund für die vielen Tauschorgien, die ich hier lesen kann? Hat es denn schon einmal ein Getriebe zerfetzt oder ist die Kupplung so gerutscht, dass ein Vortrieb nicht mehr möglich war? Oder wurde sofort getauscht bei erstem erkannbaren rutschen und was waren die mechanischen Beschädigungen?
Zitat:
Aber dann wäre ich ja nicht mehr " sportlich" mit meinem " Sportsvan " und das wäre in der Tat bedeutend aus deutscher Autofahrerpsyche betrachtet ...😁
Das ist mir gestern zufällig untergekommen. Sehr zutreffend ...
https://www.nachdenkseiten.de/?p=46559
Na ja - " Kampfhund " kann ich mit meinem Sportsvan eh keiner sein und ich will es auch nicht sein ... 😁
Na dann herzlichen Glückwunsch ... habe seit gestern einen 1.6 er TDI Leihwagen, der Motor ist wirklich klasse. Sehr sparsam und zieht ordentlich. Jedoch kein DSG, hätte auch gerne mal das 7 Gang DSG mit Trockenkupplung getestet. Naja die Handschaltung und auch die Kupplung ist die reinste Katastrophe, aber das liegt wohl daran, dass es ein Fahrschulauto ist...
MfG
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@Awesomeinfernus
Bin von einem 1,6TDI mit 77kW Handschalter auf den 81kW mit DSG gewechselt. Sehr angenehm zu fahren. Wie gesagt rutscht beim Schalten so ungefähr um die 200min-1 aber stört mich nicht so infernalisch. Möchte aber trotzdem wissen ob das Lnagzeitschäden nach sich ziehen kann um die Notbremse ziehen zu können. Habe noch 3 Jahre Garantie auf das Teil (ist auch 10/2016)
Zitat:
@AwesomeInfernus schrieb am 18. Oktober 2018 um 09:50:29 Uhr:
@RH_GTRSNa dann herzlichen Glückwunsch ... habe seit gestern einen 1.6 er TDI Leihwagen, der Motor ist wirklich klasse. Sehr sparsam und zieht ordentlich. Jedoch kein DSG, hätte auch gerne mal das 7 Gang DSG mit Trockenkupplung getestet. Naja die Handschaltung und auch die Kupplung ist die reinste Katastrophe, aber das liegt wohl daran, dass es ein Fahrschulauto ist...
MfG
Mich würde mal interessieren, wie präzise die "Handschalter"
die Anschlussdrehzahlen beim Hoch- oder Runterschalten treffen.
Ist überhaupt nicht vergleichbar, weil es sich dann nicht um eine perfekt aufeinander abzustimmende Überschneidungsschaltung handelt.
Zitat:
@DieselSeppel schrieb am 18. Oktober 2018 um 11:05:30 Uhr:
@WQ33Ist überhaupt nicht vergleichbar, weil es sich dann nicht um eine perfekt aufeinander abzustimmende Überschneidungsschaltung handelt.
Hallo DieselSeppel,
gibt es bei der Automatik eine Toleranz für Über- oder Unterdrehzahlen
beim Umschalten?
Gruß von WQ33
Zitat:
@DieselSeppel schrieb am 18. Okt. 2018 um 11:5:30 Uhr:
Ist überhaupt nicht vergleichbar, [...]
Ich finde die Frage unter folgendem Aspekt trotzdem ganz interessant: Beispielsweise hatte ich seinerzeit mit meinen Polo Handschalter über seine Lebenszeit hinweg durchaus auch eine Menge unsauberer Schaltvorgänge mit unnötigem Schlupf produziert. Trotzdem zeigte die Kupplung nach 220.000 km nicht einen Hauch fühlbarer Verschleißerscheinungen.
Vorzeitig verschlissene Kupplungen sind bei einem HS ja eher die Ausnahme, so mein Eindruck.
Zitat:
@WQ33 schrieb am 18. Oktober 2018 um 11:23:51 Uhr:
ibt es bei der Automatik eine Toleranz für Über- oder Unterdrehzahlen
beim Umschalten?
Kann ich leider nicht sagen. 🙁
Zitat:
@Suppersready69 schrieb am 18. Oktober 2018 um 11:33:35 Uhr:
Ich finde die Frage unter folgendem Aspekt trotzdem ganz interessant: Beispielsweise hatte ich seinerzeit mit meinen Polo Handschalter über seine Lebenszeit hinweg durchaus auch eine Menge unsauberer Schaltvorgänge mit unnötigem Schlupf produziert. Trotzdem zeigte die Kupplung nach 220.000 km nicht einen Hauch fühlbarer Verschleißerscheinungen.
Stimmt, die Frage ist interessant. Letztendlich läuft das ja auf die Frage hinaus, ob es sich gemäß der Auffassung von VW um ein Komfortproblem handelt, oder ob dadurch langfristig die Funktion vom Getriebe beeinflusst wird. Wäre letzteres der Fall, könnte man nicht mehr von einem Komfortproblem sprechen.
Ich persönlich denke eigentlich nicht, dass davon die Kupplung oder das Getriebe kaputt geht. Viele fahren wahrscheinlich viele zehntausend Kilometer und nehmen trotz des gelegentlichen Rutschens keine Einschränkungen wahr. In so fern wäre es für diejenigen, die es merken, ein Komfortproblem. Wir waren uns hier ja schon oft einige, das Totalausfälle beim DQ200 trotz der bekannten Probleme nicht sehr häufig auftreten.
Nun kann man sich darüber streiten ob ein Komfortproblem mit einem erheblichen Mangel gleichzusetzen ist oder nicht. Diese Frage lässt sich nicht so leicht beantworten.
Im Hinblick auf Komfort ist leichtes Rutschen von Vorteil.
Doch wo ist die Grenze für Rutschen?
Das hat wahrscheinlich selbst VW noch nicht definiert?
( oder will das gar nicht definieren) 😁
Zitat:
@WQ33 schrieb am 18. Oktober 2018 um 11:52:15 Uhr:
Das hat wahrscheinlich selbst VW noch nicht definiert?
( oder will das gar nicht definieren) 😁
VW definiert jedenfalls einen Schlupf von einigen hundert U/min als "Mikroschlupf". 😁
Zitat:
@DieselSeppel schrieb am 18. Okt. 2018 um 11:41:46 Uhr:
Letztendlich läuft das ja auf die Frage hinaus, ob es sich gemäß der Auffassung von VW um ein Komfortproblem handelt, oder ob dadurch langfristig die Funktion vom Getriebe beeinflusst wird. Wäre letzteres der Fall, könnte man nicht mehr von einem Komfortproblem sprechen.
Interessant wäre, ob beim DQ200, wenn erstmal Schlupf bei den Schaltvorgängen fühl- und im DZM sichtbar sind, zwangsläufig eine Progression zu immer mehr Schlupf stattfindet. Bisher bin ich davon ausgegangen, aber das muss ja nicht so sein. Müsste mal jemand ausprobieren. ;-)
Zitat:
@Suppersready69 schrieb am 18. Oktober 2018 um 12:56:46 Uhr:
Zitat:
@DieselSeppel schrieb am 18. Okt. 2018 um 11:41:46 Uhr:
Letztendlich läuft das ja auf die Frage hinaus, ob es sich gemäß der Auffassung von VW um ein Komfortproblem handelt, oder ob dadurch langfristig die Funktion vom Getriebe beeinflusst wird. Wäre letzteres der Fall, könnte man nicht mehr von einem Komfortproblem sprechen.Interessant wäre, ob beim DQ200, wenn erstmal Schlupf bei den Schaltvorgängen fühl- und im DZM sichtbar sind, zwangsläufig eine Progression zu immer mehr Schlupf stattfindet. Bisher bin ich davon ausgegangen, aber das muss ja nicht so sein. Müsste mal jemand ausprobieren. ;-)
Also ich als TE kann sagen, dass der Schlupf jedes Mal ab dem ersten Auftreten zunimmt, natürlich nicht in brachialen Größen, aber spürbar. Außerdem ist zu erkennen, dass der Schlupf bei feucht-kaltem Wetter deutlicher wird.
Zitat:
@DieselSeppel schrieb am 18. Oktober 2018 um 12:44:02 Uhr:
Zitat:
@WQ33 schrieb am 18. Oktober 2018 um 11:52:15 Uhr:
Das hat wahrscheinlich selbst VW noch nicht definiert?
( oder will das gar nicht definieren) 😁
VW definiert jedenfalls einen Schlupf von einigen hundert U/min als "Mikroschlupf". 😁
Habe seinerzeit bei meinem "Schlupf"auf einer Steigung im geschlumpften 5. Gang auf einem festgelegten Abschnitt die Beschleunigung (z.B. zwischen 50-80 km/h) gemessen und bei VW angefragt warum ich im nicht geschlupften 6. Gang nur die halbe Zeit für diesen Abschnitt brauche, und wie sie die Verkehrssicherheit für dieses Verhalten beurteilen würden. Der plötzliche Leistungsverlust, finde ich, ist eine gravierenderes Argument als die Definition eines physikalischen Vorganges, (wie immer der dann aussieht) um die Schadensabwicklung zu beschleunigen.