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Dringend! Widerruf bei Finanzierung ...
Die ursprüngliche Bestellung für den Golf 6 war als Barkauf vereinbart (*Bestellung 1*).
Nach einigen Tagen wurde die Konfiguration verändert und durch den höheren Listenpreis
auf Teilfinanzierung umgestellt (*Bestellung 2*).
Was passiert jetzt, wenn die gesetzliche Widerrufmöglichkeit in Anspruch genommen wird?
Wird dann automatisch wieder *Bestellung 1* reaktiviert?
Oder ist die Bestellung insgesamt hinfällig, weil *Bestellung 1* ja durch *Bestellung 2*
gegenstandslos wurde ???
Beste Antwort im Thema
Nur mal so am Rande....
...es besteht doch keinerlei gesetzlich verankertes Widerrufsrecht bei normalen Kaufverträgen, oder doch?
Meines Wissens nach existiert sowas ausschließlich für Transaktionen die unter das Fernabsatzgesetz fallen.... Online-, Haustür- und Telefongeschäfte....
Desweiteren ist es schon verwunderlich, wie leichtfertig so mancher ein Auto bestellt. Man macht sich doch vorher Gedanken und bestellt nicht, bestellt dann um und widerruft das Ganze am Ende.
Als Verkäufer hätte ich echt Lust dem Themenstarter einen saftigen Tritt in den Hintern zu verpassen.
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15 Antworten
Kannst du bitte die Textfarbe bei Standard lassen? Kann ja keine Sau lesen
Der komplette Vertrag ist dann null und nichtig inkl. der Bestellung!
Du solltest eine weiße Schrift wählen, ich kann deinen Text nicht lesen...
ich kann alles lesen
Zitat:
Original geschrieben von che_ops
ich kann alles lesen
Wenn man Lust hat unten, andauernd von Nacht auf Tag zu stellen, ja. Aber das ist nervig mit dem weißen Hintergrund.
Nur mal so am Rande....
...es besteht doch keinerlei gesetzlich verankertes Widerrufsrecht bei normalen Kaufverträgen, oder doch?
Meines Wissens nach existiert sowas ausschließlich für Transaktionen die unter das Fernabsatzgesetz fallen.... Online-, Haustür- und Telefongeschäfte....
Desweiteren ist es schon verwunderlich, wie leichtfertig so mancher ein Auto bestellt. Man macht sich doch vorher Gedanken und bestellt nicht, bestellt dann um und widerruft das Ganze am Ende.
Als Verkäufer hätte ich echt Lust dem Themenstarter einen saftigen Tritt in den Hintern zu verpassen.
@RostigerRitter
Im Prinzip geb ich Dir Recht, aber wir kennen ja keine Details.
Sobald ne Finanzierung im Spiel ist hat man 2 Wochen Rücktrittsrecht.
Sonst nicht.
Wenn ich mich recht entsinne, dürfen im MT-Forum keine rechtliche Tipps gegeben werden.
Also es sollte immer die letzte Bestellung, der letzte Vertrag oder die letzte AB gelten. Wen wir etwas an unsere Kunden schicken, ist immer nur die letzte AB die die zählt.
Wen wir z.B. bei der ersten bei AB ausversehen nen falschen Preis eintragen (kommt selten vor kann aber durch Währungsumrechnung weil wir viel aus den USA vertreiben vorkommen) schicken wir danach nochmal eine AB mit korrekten Preis hinterher.
Diese AB hebt die erste auf und macht sie Gegenstandslos. Der Kunde kann also nicht angerannt kommen und das Produkt zum falschen Preis einfordern... .
Das sollte bei KFZ ähnlich. Der erste Vertrag hat durch den zweiten wohl keine Grundlage mehr... .
Zitat:
Original geschrieben von FalscherProphet
Also es sollte immer die letzte Bestellung, der letzte Vertrag oder die letzte AB gelten. Wen wir etwas an unsere Kunden schicken, ist immer nur die letzte AB die die zählt.
Wen wir z.B. bei der ersten bei AB ausversehen nen falschen Preis eintragen (kommt selten vor kann aber durch Währungsumrechnung weil wir viel aus den USA vertreiben vorkommen) schicken wir danach nochmal eine AB mit korrekten Preis hinterher.
Diese AB hebt die erste auf und macht sie Gegenstandslos. Der Kunde kann also nicht angerannt kommen und das Produkt zum falschen Preis einfordern... .
Das sollte bei KFZ ähnlich. Der erste Vertrag hat durch den zweiten wohl keine Grundlage mehr... .
Achso natürlich alle Angaben ohne Gewähr. Mein Vorredner hat recht. Rechtiche Ratschläge sind ne heikle Sache und sollten von Laien nur als Ratschläge angesehen werden.
Zitat:
Original geschrieben von FalscherProphet
Zitat:
Original geschrieben von FalscherProphet
Also es sollte immer die letzte Bestellung, der letzte Vertrag oder die letzte AB gelten. Wen wir etwas an unsere Kunden schicken, ist immer nur die letzte AB die die zählt.
Wen wir z.B. bei der ersten bei AB ausversehen nen falschen Preis eintragen (kommt selten vor kann aber durch Währungsumrechnung weil wir viel aus den USA vertreiben vorkommen) schicken wir danach nochmal eine AB mit korrekten Preis hinterher.
Diese AB hebt die erste auf und macht sie Gegenstandslos. Der Kunde kann also nicht angerannt kommen und das Produkt zum falschen Preis einfordern... .
Das sollte bei KFZ ähnlich. Der erste Vertrag hat durch den zweiten wohl keine Grundlage mehr... .
Achso natürlich alle Angaben ohne Gewähr. Mein Vorredner hat recht. Rechtiche Ratschläge sind ne heikle Sache und sollten von Laien nur als Ratschläge angesehen werden.
Die Antworten werden selbstverständlich nur als Ratschlag betrachtet ... danke dir!!
Zitat:
Original geschrieben von UralterSchwede
Sobald ne Finanzierung im Spiel ist hat man 2 Wochen Rücktrittsrecht.
Sonst nicht.
Ah ja, danke für die Aufklärung.
Zitat:
Original geschrieben von UralterSchwede
@RostigerRitter
Im Prinzip geb ich Dir Recht, aber wir kennen ja keine Details.
Sobald ne Finanzierung im Spiel ist hat man 2 Wochen Rücktrittsrecht.
Sonst nicht.
Rücktrittsrecht nur, wenn über Händler finanziert wurde oder Händler den Kredit vermittelt hat. Wenn über die Hausbank ohne Einschaltung des Händlers finanziert wurde, gibt es kein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag in Zusammenhang mit der Finanzierung.
O.
Zitat:
Original geschrieben von Cianluca
Was passiert jetzt, wenn die gesetzliche Widerrufmöglichkeit in Anspruch genommen wird?
Welche gesetzliche Widerrufmöglichkeit?
Zitat:
Original geschrieben von mobafan
Zitat:
Original geschrieben von Cianluca
Was passiert jetzt, wenn die gesetzliche Widerrufmöglichkeit in Anspruch genommen wird?
Welche gesetzliche Widerrufmöglichkeit?
Bei (Teil)Finanzierung über den Händler gibt es eine gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen.