doch 2 Jahre Garantie?
Hallo!
Habe meinen Golf letzte Woche bekommen und war gerade bei meinem Freundlichen.
Dort habe ich ihn nach der Garantieverlängerung gefragt, weil ja nur die 2 jährige Gewährleistung inbegriffen ist (so dachte ich mal hier gelesen zu haben).
Der fiel aus allen Wolken uns meinte:
"Gewährleistung gibt es schon seit 1,5 Jahren nicht mehr beim Golf. Der hat 2 volle Jahre Garantie. Und man kann einen Vertrag abschliessen um die Garantie von 2 auf 4 Jahre zu verlängern."
Stimmt das so? Ich meine hier gelesen zu haben, dass man in den ersten 2 Jahren die Gewährleistung durch eine Garantie ersetzten kann. Habe ich mich getäuscht? Hat der Golf wirklich 2 Jahre Garantie???
Wer weiss näheres (hier gibts doch auch 2 oder 3 Händler, wie ist Eure Meinung dazu?)
42 Antworten
@ Göölf
Zitat:
Aber doch noch zu Zeiten der 12Monate Garantie, also 8 Monate nach Ablauf, oder ?
nein war nach dem neuen Schuldrecht.
@cyberman
Du bist bei nem Neuwagen innerhalb der 2 Jahre Sachmängelhaftung auf 50% Kosten sitzengeblieben? Mit welcher Begründung ?
@Wobber
In dem zitierten Urteil gehts um Gebrauchtwagen, das ist ein völlig anderes Thema und hat hier in dem Thread nichts zu suchen.
Hallo Göölf,
Zitat:
In dem zitierten Urteil gehts um Gebrauchtwagen, das ist ein völlig anderes Thema und hat hier in dem Thread nichts zu suchen.
Einspruch! Egal ob Gebracuhtwagen oder Neuwagen:
In beiden Fällen greift §476 BGB.
Der einzige Unterschied zu Neuwagen:
Die Sachmängelhaftung beträgt bei Neuwagen
2 Jahre. D.h. aber nicht, dass die Beweislastumkehr
auch 2 Jahre gilt! Das meinen fälschlicherweise
aber viele (diesen Fehler machen auch gerne
Jura-Studenten). Im §476 BGB ist aber ausdrücklich
die Beweislastumkehr auf die ersten sechs Monate
beschränkt. Danach hat der Käufer nur noch Anspruch auf die Beseitigung von Mängel, wenn er nachweisen kann, dass ein Mängel beireits bei der
Übergabe der Ware vorgelegen hat.
Das ist der kleine - aber feine - Unterschied!
@ Göölf
die Begründung war, daß VW keine Garanie sonder nur Kulanz bietet. In meinen Fall 50 %.
Die Beweisführung, die mir per Gesetz nach 6 Monaten noch übrig geblieben währe, ist ja wirklich nur Theoretisch und nicht praktisch zu führen.
Das mit "Kulanz ist wie Garantie und auf die Beweislastumkehrung wird verzichtet" hört sich alles immer sehr schön an. Kommt man dann mit einem konkreten Fall, kennt keiner mehr diese Vorgaben.
Ich für meine Person möchte mich im Extremfall nicht mit einem Händler rumschlagen, sondern eine direckte Handhabe gegen den Hersteller haben. Der Händler kann ja sowiso nichts machen, da er Vorgaben vom Werk hat. Bei einem Produckt das 500,- EUR kostet kann ich das noch verschmerzen. Bei 25.000,- EUR kann und will ich dies nicht.
Gruß
cyberman
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Zitat:
Original geschrieben von wobber
Der einzige Unterschied zu Neuwagen:
Die Sachmängelhaftung beträgt bei Neuwagen
2 Jahre. D.h. aber nicht, dass die Beweislastumkehr
auch 2 Jahre gilt! Das meinen fälschlicherweise
aber viele (diesen Fehler machen auch gerne
Jura-Studenten). Im §476 BGB ist aber ausdrücklich
die Beweislastumkehr auf die ersten sechs Monate
beschränkt. Danach hat der Käufer nur noch Anspruch auf die Beseitigung von Mängel, wenn er nachweisen kann, dass ein Mängel beireits bei der
Übergabe der Ware vorgelegen hat.
Das ist der kleine - aber feine - Unterschied!
Darüber streitet sich doch - soweit ich das hier überblicke - niemand.
Jurastudium hin oder her:
Es ging doch lediglich darum, dass u. a. auch Volkswagen freiwillig auf die Beendigung der Beweislastumkehr nach 6 Monaten verzichtet.
Es ging NICHT um die normative Regelung der Beweislast im Falle der Sachmängelgewährleistung. Die wurde ja nunmehr in mannigfaltiger Weise vorgestellt 🙂
Klar ist auch, dass aufgrund der Freiwilligkeit dieser Regelung eine solche Gewährleistung hinter einer "echten Garantie" zurückbleibt.
Dennoch steht das Urteil in Bezug auf die Gebrauchtwagen nicht in direkter Beziehung zu unserem Problem, da - wie schon gesagt - der freiwillige Verzicht auf die Beweislastumkehr hier den entscheidenden Knackpunkt ausmacht.
@wobber:
ja wieso legst du das urteil genau mir vor 😁
ich hab doch nix anderes gesagt, als in dem urteil steht... göööölf hat was anderes behauptet... 😁
aber wir sind auch zum schluss gekommen dass es in der praxis in der autobranche etwas anders ausschaut
@cyberman
Heftig. Noch dazu bei den schrottigen LMM´s. Ist aber das erste mal, das ich höre, das bei Neuwagen innerhalb der ersten 24 Monate seitens VW so verfahren wird.
@Werwolf-s
Zitat:
Klar ist auch, dass aufgrund der Freiwilligkeit dieser Regelung eine solche Gewährleistung hinter einer "echten Garantie" zurückbleibt
Korrekt, da kein einklagbarer Anspruch bestehet und der Kunde so zum Antragsteller wird.
Aber ... solange die Kunden (solche Deppen wie ich z.B. 🙂) trotz dieser eigentlichen Benachteiligung nicht ausbleiben, besteht aus Sicht des Herstellers kein Handlungsbedarf und für die Kunden kein Grund sich aufzuregen, die wurden ja nicht zum Kauf gezwungen.
Und, @Wobber: Für Nicht-Kunden besteht auch kein Grund, sich aufzuregen: Die sind nämlich nicht betroffen. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Göölf
Noch ein Satz zu Mercedes: Bei dem was die neuerdings auf die Straße stellen brauchts auch eine Kulanzregelung, die (Opa) "ihres gleichen sucht", genauso wie der fahrende Elektronikmüll mit Stern "seines gleichen sucht".
Ich hoffe nur das Dein Gefasel bzw. nachgeblabbere auf jahrelangen eigenen Erfahrungen mit der Marke beruhn. 😛
Aber wie so immer im Forum......bla...bla...bla... 😁
Scheit gerade mal wieder in Mode zu kommen.... 😁
Und welcher Hersteller seit Jahren in der Beliebtheit ganz oben steht brauche ich Dir wohl nicht zu erzählen..... 🙂
Warum wohl??? *zwinker*
Aber lassen wir das....das ist OT 😁
gruss oppa
@Opa
guckst du hier!
Also was jahrelange eigene Erfahrungen mit Marken angeht, kann ich nur sagen: Neues Modell, neues Glück 😉
Ich hab mich jetzt vor kurzem mit einer Mitarbeiterin einer großen Mietwagenfirma unterhalten, die ihre Fahrzeuge unter anderem direkt bei der ansässigen Mercedes-Niederlassung bezieht. Bei der letzten Fahrzeugübernahme sind - und das ist jetzt kein Scherz - 14 von 23 Fahrzeugen wegen verschiedenartigen Defekten gleich "auf dem Hof" geblieben...hauptsächlich Fahrzeuge der E-Klasse.
Was nicht heißen soll, dass das nur bei Mercedes so ist, denn der Grund, weshalb sie überhaupt darauf zu sprechen kam war, dass ich ihr einen neuen BMW 5er wegen Elektronikproblemen zurückbringen musste und sie beteuerte, dass es bei BMW nicht ganz so schlimm sei 😉
Ich denke da gibt es bei allen Herstellern ordentlichen Nachholbedarf....
gut, nochmals danke für alle Antowrten.
Letzte Frage:
Bedeutet das für die "Garantieverlängerung", die man bei VW für 2 zusätzliche Jahre abschließen kann, nicht um eine Garantieverlängerung, sondern um eine Verlängerung der Sachmängelhaftung handelt?
i.d.R. wird es eine anschlussgarantie sein, d.h. nach den 2 jahren gewährleistung tritt ein garantievertrag ein...
Zitat:
Original geschrieben von [RL]Phantom
Letzte Frage:
Bedeutet das für die "Garantieverlängerung", die man bei VW für 2 zusätzliche Jahre abschließen kann, nicht um eine Garantieverlängerung, sondern um eine Verlängerung der Sachmängelhaftung handelt?
Nein, es handelt sich dabei um einen "wirklichen" Garantievertrag, wie auch schon bugatti1712 festgestellt hat.