doch 2 Jahre Garantie?

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo!

Habe meinen Golf letzte Woche bekommen und war gerade bei meinem Freundlichen.
Dort habe ich ihn nach der Garantieverlängerung gefragt, weil ja nur die 2 jährige Gewährleistung inbegriffen ist (so dachte ich mal hier gelesen zu haben).
Der fiel aus allen Wolken uns meinte:
"Gewährleistung gibt es schon seit 1,5 Jahren nicht mehr beim Golf. Der hat 2 volle Jahre Garantie. Und man kann einen Vertrag abschliessen um die Garantie von 2 auf 4 Jahre zu verlängern."

Stimmt das so? Ich meine hier gelesen zu haben, dass man in den ersten 2 Jahren die Gewährleistung durch eine Garantie ersetzten kann. Habe ich mich getäuscht? Hat der Golf wirklich 2 Jahre Garantie???

Wer weiss näheres (hier gibts doch auch 2 oder 3 Händler, wie ist Eure Meinung dazu?)

42 Antworten

Zitat:

Der hat 2 volle Jahre Garantie ... Stimmt das so?

Jein. Du hast 2 Jahre Sachmängelhaftung. Da aber nach den ersten 6 Monaten auf die Beweislastumkehr verzichtet wird, (dh. Du

mußt nicht

beweisen, das der Fehler von Anfang an vorlag) kommt das im Grunde einer 2-Jahres Garantie gleich.

Die Verlängerung für das 3. und 4. Jahr haben mit der ges. Sachmängelhaftung nichts zu tun. Das ist ein gesonderter Vertrag, der wird sich aber vermutlich an den Bedingungen der Sachmängelhaftung orientieren. (Damit befass ich mich erst, wenns soweit ist)

Zitat:

Da aber nach den ersten 6 Monaten auf die Beweislastumkehr verzichtet wird, (dh. Du mußt nicht beweisen, das der Fehler von Anfang an vorlag) kommt das im Grunde einer 2-Jahres Garantie gleich.

emmm.... da hat wohl einer das neue schuldrecht nicht verstande ;-)

möchte der käufer seine gewährleistungsrechte geltend machen, so muss auch ein sachmangel bereits bei gefahrübergang vorgelegen haben...

es wird innerhalb der ERSTEN 6 monate vermutet, dass der mangel bereits bei gefahrübergang vorlag... der händler muss als dessen nichtvorliegen beweisen! nach diesen 6 monaten geht die beweislast zu lasten des käufers... d.h er muss beweisen, dass der mangeln bereits bei gefahrübergang vorlag...

von daher ist deine aussage leider total falsch...

@phaton: naja, keine ahnung was der händler dort von sich gibt, aber fest steht, dass VW keine (verschuldensunabhänige) garantie mehr gibt... der käufer kann sich nur noch auf das (im vergleich zur verschuldensabhänigen gewährleistung schwächeren) gewährleistungsrechte stützen...
aber die händler können eh nur verkaufen... ob sie den unterschied zwischen gewährleistung und garantie kennen, kann ich mit sicherheit verneinen... habe bestimmt 20 min versucht meinem händler den unterschied zu erklären... aber er hat mir die ganze zeit erzählt dass ich 2 jahre garantie habe...
naja... ich selbst bin jurist und kenn die unterschiede... aber ein laie wird sie so nicht kennen... und da kann man vom händler schon erwarten, dass er den kunden auch über die nachteile informiert...

@bugatti712

Und jetzt bitte nochmals zum mitschreiben oder besser gesagt, könntest Du mir das erklären, als wenn ich ein Erstklässler wäre?

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann besteht eine Garantie nur im ersten halben Jahr!? Zum Beispiel die Klimaanlage geht kaputt, dann würde diese im ersten halben Jahr kommentarlos ersetzt, wenn diese aber nach 8 Monaten kaputt geht, dann hab ich Pech gehabt oder wie? Das würde mich jetzt wirklich interessieren!!

@Buagtti

Aaaahhhh .... Jurastudent ? I love it! 😁 😁 😁

Zitat:

emmm.... da hat wohl einer das neue schuldrecht nicht verstande ;-)

Doch. Ich hab gelegentlich mit Kunden zu tun 🙂

Zitat:

es wird innerhalb der ERSTEN 6 monate vermutet, dass der mangel bereits bei gefahrübergang vorlag ... nach diesen 6 monaten geht die beweislast zu lasten des käufers...

Stimmt alles, nur - und das hab ich ja geschrieben - wird eben auf diese Beweislastumkehr NACH den ersten 6 Monaten

verzichtet

. Das heißt, der Kunde muß NICHT beweisen, das der Fehler bei Gefahrenübergang vorlag, es wird freundlicherweise 🙂 davon ausgegangen, das dies so ist. Sprich, es bleibt bei der Regelung der ersten 6 Monate.

Das manche Händler das einfach als "2 Jahres Garantie" bezeichnen kann ich verstehen, wer will sowas nem Kunden erklären. Und de fakto ist die Aussage ja auch nicht falsch.

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Juristisch wurde das ja schon erklärt. 🙂
Praktisch, und das wird Dich ja vor allem interessieren, sind es zwei Jahre Garantie.
Lediglich die Kulanz nach zwei Jahren wurde stark eingeschränkt bzw. ganz abgeschafft.

VW leistet sich ja so einiges mit ihren Kunden, doch eine Garantie von einem halben Jahr kann man selbst dem überzeugsten VW-Kunden nicht antun.
Ich hätte sonst auf jeden Fall VW aus meinem Gedächtnis gestrichen.

Gruß Sigiii

hehehehe...

@gölf:
mag sein, dass du dich oft mit kunden beschäftigst, aber entweder reden wir aneinander vorbei und du willst mir das richtige erzählen, nur versteh ich das nicht, oder aber du liegst wirklich falsch...

also nochmal:
wir beide sind uns einig, dass ein sachmangel bei gewährleistungsansprüchen bereits BEI gefahrübergang vorlag! richtig? das heißt, die sache musste bereits bei übergabe einen mangel aufweisen...

so... innerhalb der ERSTEN 6 monate ab übergabe der sache, muss der verkäufer beweisen, dass der mangel NICHT vorlag! dies folgt aus 476 BGB!
diese vorschrift gilt entgegen dem grundsatz, dass derjenige der von jemanden was will, den beweis der anspruchsbegründenen tatsachen erbringen möchte...
NACH den ersten 6 monaten sieht es anders aus... der KÄUFER muss beweisen, dass ein mangel vorlag...
so wie ich dich verstanden habe, bist du der ansicht, dass auch NACH den ersten 6 monaten vermutet wird, dass der mangel vorlag...
aber das würde absolut entgegen den grundsätzen verstossen... ausserdem würde dann 476 keinen sinn ergeben...
nimm dir doch bitte nochmal ein gesetzestext zur hand und meld dich nochmal 😁
oder noch besser: nimm dir ein kommentar zur hand... ein palandt z.b.

nicht böse nehmen, aber das muss mal klargestellt werden...

@siggi:
ja praktisch ist es ne andere sache... aber wenn es zum prozess kommt, siehts dann wieder anders aus...

ich gebe zu: das ganze ist für den laien sehr unübersichtlich... aber die verschuldensunabhängige garantie GIBT es nicht mehr...
wenn du ein problem hast, kannst du rein juristisch auch nicht zu jedem höndler gehen... du musst zu deinem vertragspartner gehen... habe ich im autohaus X meinen golf gekauft, so kann autohaus z die reparatur verweigern...
beim garantievertrag war das anders...

Hi zusammen,

die 2 Jahre Gewährleistung werden in der Praxis wie eine Garantie behandelt.
Auch wenn es de facto keine Garantie ist.
Der Hauptgrund ist meiner Ansicht nach ein anderer:
Eine Garantie gibt immer der Hersteller ( wenn er denn eine gibt ...in diesem Fall nicht )
Eine Gewährleistung immer der Verkäufer ( also der freundliche ).
Ich vermute VW ( oder auch andere Hersteller ) will den schwarzen Peter im Zweifel an den Händler weiterreichen.
Im Streitfall kann in so einem Fall der Käufer eines EU Neuwagens dann nach Spanien oder sonstwo hinfahren ( zum Gewährleistungsgeber / ausliefernder Händler ).
Ich bin mal gespannt wie das in der weiteren Praxis so aussieht.

Gruß

Andreas

@akl33:
ausserhalb eines rechtsstreits vielleicht... aber sobald es zum prozess kommt, wird die gewährleistung ganz sicher nicht als garantie gesehen 😁
im normalfall dürfte der kunde aber eh nichts davon mitbekommen...

ich habe bis vor kurzem bei einem VW Händler gearbeitet. Da werden die Gewährleistungen wie Garantien behandelt. Da gibts vom Werk auch eine Anweisung zu. Im Streitfall wird das aber anders aussehen , da gebe ich Dir recht. Warum das so ist, habe ich oben ja schon ausgeführt

Gruß

Andreas

dass die gewährleistungsansprüche wie eine garantie behandelt werden müssen wird wohl u.a. daran liegen, dass sich jeder händler auf arbeit freut... die kosten bekommt er ja ohnehin vom werk gutgeschrieben...

praxisrelevant wird der unterschied aber spätestens bei schadenersatzansprüchen... und so selten kommt es auch nicht vor, dass man schadensersatzansprüche gegen seinen händler geltend machen möchte...

aber ich denke das ganze würde jetzt den rahmen sprengen und zu noch mehr verwirrung sorgen, wenn wir es zu sehr vertiefen würden

Warum müsst ihr Juristen nur immer so komplizierte Sätze bilden? Wollt Ihr, dass wir Laien uns einwenig dumm vorkommen 🙂 Nicht böse sein, aber gewisse Sätze in diesem Thread muss man wirklich mehrmals durchlesen und ist sich dann trotzdem nicht sicher, was es genau bedeuten soll.

Aber um zu meinem Beispiel zurück zu kommen. Wenn der Freundliche sich quer stellen will, müsste ich meine 8 Monate alte und defekte Klimaanlage selbst bezahlen, weil es mir kaum möglich sein wird, zu beweisen, dass diese bei der Übergabe schon defekt war (war sie ja auch nicht)!? Das geht mir nicht in den Kopf! Der Hersteller der Klimaanlage, oder der Abgasanlage, oder was auch immer, der muss doch garantieren, dass sein Produkt eine bestimmte Zeit hält! Und wenn dies nicht der Fall sein sollte, dann ist er meiner Meinung nach verpflichtet, das Produkt zu ersetzen. Es gibt doch kaum nur eine Garantie von einem halben Jahr? Gesetzestexte hin oder her, der gesunde Meschenverstand kommt mir hier einwenig zu kurz.

kein hersteller ist verpflichtet dir eine garantie für sein produkt zu geben... das ist alles nur ein freiwilliger vertrag, den dir der hersteller bietet...
ein garantievetrag kommt mit dem hersteller zustande... wird ein solcher nicht angeboten, bist du auf deine gesetzlichen ansprüche beschränkt...

und dann liegst du mit deiner vermutung richtig... nach den 6 monaten hast du pech... JURISTISCH gesehen... aber wie schon geklärt: in der praxis wird sich das kaum beim autokauf bemerkbar machen...
allerdings: idr wird nach den ersten 6 monaten bei der erbringung der beweise schon anerkannt, wenn du beweisen kannst, dass du den mangel nicht selbst verursacht hast... d.h. wenn du nicht erkennbar ständig gegen deine klimaanlage haust etc 😁
wenn die klimaanlage nach 8 monaten von alleine kaputt geht, kann man davon ausgehen, dass diese schon von anfang an nen schaden hatte

würde man aber dem göölf folgen, dann musst du auch nach 6 monaten nix beweisen 😁
(na schon nachforschungen gestartet)

@Jazgul:

Nein, das muss er nicht. Zumindest nicht mehr nach den ersten 6 Monaten. In deinem Satz hast du zwei Begriffe verwendet, die nicht zueinander passen: "GARANTIEREN" und "MUSS". Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, diese kann auf das komplette Produkt oder auch nur auf bestimmte Teile ausgerichtet sein. Also so ist es z.B. beim Toyota Prius (dem japanischen Hybridauto mit Benzin und Elektroantrieb), dass der Wagen eine 5-jährige Vollgarantie hat (also auf alle Teile wird garantiert, dass sie frei von Material- und Fertigungsfehlern sind, alles was dem nicht entspricht muss kostenlos ersetzt oder rapariert werden), sowie eine 8-jährige Garantie auf den (kostspieligen) Elektroantrieb. Wem also nach 6 Jahren der Türgriff abbricht, der hat ein Problem, wem aber nach 7 Jahren die Hochspannungsbatterie um die Ohren fliegt, der bekommt eine neue.
Bei VW gibt es keine Garantie mehr (der Hersteller muss ja auch keine geben), da VW versucht jeden Händler als eigenständiges Unternehmen zu behandeln, die von VW beliefert werden. Das hat den Vorteil für VW, dass man sich keine teure Garantieversicherung mehr leisten muss, sondern recht günstig auf der Gewährleistungsschiene arbeiten kann. Ob VW den Händler dazu anweist alle Gewährleistungsfälle ohne Schuldprüfung zu übernehmen und zu bearbeiten oder eine echte Garantie auszustellen, macht für den Kunden keinen großen Unterschied, zumindest solange, bis man mal auf dem juritischen Wege versucht etwas zu reißen, denn in diesen Fällen, sind solche Reparaturen im Zuge der Kulanz zu sehen und auf Kulanz hat man keinen rechtlichen Anspruch.

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