Diving Assistant Professional nicht mehr verfügbar?
Hallo, ich habe gerade eine Mail von meinem freundlichen bekommen, dass der DAP nicht mehr verfügbar sein soll.
Hat da schon jemand etwas gehört?
591 Antworten
Ich will aber nicht zurücktreten, ich will das Auto schon weil der top ist, wenn ich zurücktrete warte wieder ewig! Mit dem Händler bringt nix der legt die Hände in Schoß, das ist Kundenservice, macht es sich zu einfach!
Zitat:
@mlas7780.2 schrieb am 8. September 2022 um 12:47:16 Uhr:
Finde ich zwar nicht… Vertrag hab ich gelesen, selbst der Anwalt ist guter Dinge, bmw ist in der Pflicht… …da im Oktober schon Lieferprobleme bestanden!
Im Oktober gab es noch keinen Ukraine-Krieg, da wird sich BMW auf geänderte Geschäftsgrundlage beziehen.
Das der Anwalt guter Dinge ist kann ich mir vorstellen, er kriegt sein Honorar auf jeden Fall - entweder von BMW oder aber eher von Dir.
Ich würd mich nicht drauf einlassen…
Viel Glück mit deinem Anwalt. Frag ihn doch gleich Mal ob er dich von der GEZ befreit. Ähnlich erfolgsversprechend.
Na dann mal viel Glück beim Klagen. Aussichten sind m.E. sehr gering und Du wirst auf den Kosten sitzen bleiben.
Einfach die Änderung nicht akzeptieren und die Marke wechseln. Dein Auto wirst du wie bestellt nicht bekommen, das ist Fakt. Muss man nicht gut finden, aber akzeptieren muss man das.
Ähnliche Themen
Dass das mit dem Lesen klappt, wenn es schon bei Zitieren hapert...
Du bist nicht der einzige, den diese "Probleme" erreichen und auch nicht der erste, der das juristisch versucht "zu lösen". Es kostet unterm Strich nur Geld und das Ende vom Lied wird sowieso sein, dass du 1. das Auto mit weniger Ausstattung abnehmen kannst (Preis wird ja angepasst) oder 2. ohne Probleme vom Vertrag zurücktreten kannst (BMW verkauft/verleast das Auto so oder so). Solltest du Möglichkeit 2 in Erwägung ziehen, dann sei darauf gefasst, dass es bei anderen Herstellern deutlich wilder ist/wird - mit Ausstattung und Lieferzeit.
Zitat:
@mlas7780.2 schrieb am 8. September 2022 um 12:47:16 Uhr:
Finde ich zwar nicht… Vertrag hab ich gelesen, selbst der Anwalt ist guter Dinge, bmw ist in der Pflicht… …da im Oktober schon Lieferprobleme bestanden!
Dein Anwalt hat offensichtlich grad nichts anderes zu tun und/oder keine Ahnung.
Am besten finde ich aber die Idee „Diskriminierung“. Könnte argumentativ so auch von meinem Nachwuchs kommen, wenn Schlafenszeit ist…
Zitat:
@mlas7780.2 schrieb am 8. September 2022 um 11:53:03 Uhr:
Auf Vertragsbruch! Immerhin ist es ein rechtsgültiger Vertrag! 5% Schadenersatz ; 25% für vergleichbares Fzg. Jeweils vom Kaufpreis oder auf Herausgabe des Fzg. Vergleich M50 zum Preis vom eDrive 40 mit den Assistenten!
Nichts davon wird passieren.
Wo wurde der Vertrag denn gebrochen? Wo steht, dass BMW selbst nach Auftragsbestätigung Umfänge nicht mehr ändern darf?
Ich hab hier etliche Vollzitate eines Users entfernt. Oder waren das Zitate eines vollen Users? Egal, sei es drum. So kompliziert ist das Interface hier nicht.
Sorry das ich nicht so ein Nerd bin… …ich hab n Job etc. , aber ihr konntet den Sinn wohl verstehen… … wenn ihr diese scheissegal Haltung akzeptiert ich nicht… …dann sind eurer Meinung rechtsgültige Verträge fürn arsch oder… die RS erteilt also nur so zum Spaß eine deckungszusage! Tja noch sind wir in Deutschland und wenn im Vertrag was von Änderungen vorbehalten steht, hätte ich das wohl gelesen… …wenn mein Händler schon vor dem Vertrag wusste auf Liederprobleme dann ist er haftbar… …selbst dieser tweet startet April 21 da wusste bmw schon um die Probleme und im Oktober 21 war es in den Medien und bestellt habe ich November 21. also ist alles nachvollziehbar und bmw nahm weiter fleißig Bestellung an… Wettbewerbsverzerrung und wenn man teile dem Kunden für „billiger“ Fahrzeuge vorenthält weil man in teureren mehr Kohle machen kann dann ist das eine Art von diskriminirung oder muss man immer schwarz sein oder im Rollstuhl sitzen
Zitat:
@mlas7780.2 schrieb am 8. September 2022 um 23:30:36 Uhr:
Tja noch sind wir in Deutschland und wenn im Vertrag was von Änderungen vorbehalten steht, hätte ich das wohl gelesen…
Tja:
IV. Lieferung und Lieferverzug
[...]
7. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind.
Das steht in den AGB.
Dann hast du anscheinend etwas unterschrieben, was du wohl doch nicht so wirklich gelesen hast.
Also können die machen was sie wollen und der Kunde ist immer der verarschte! Dann sollten das Mobilfunkanbieter auch tun oder Kaufland und Aldi etc. immer zum schlecht möglichsten für den Verbraucher… weiter so!
Ich hab noch eine alte Konfiguration auf der BMW Seite gespeichert. Da ist die Active Protection auch raus, der Preis ist aber gleich geblieben. Könnte mich über sowas auch tierisch aufregen. Bringt aber leider nichts :-/
Zitat:
@mlas7780.2 schrieb am 8. September 2022 um 23:30:36 Uhr:
Sorry das ich nicht so ein Nerd bin… …ich hab n Job etc. , aber ihr konntet den Sinn wohl verstehen… … wenn ihr diese scheissegal Haltung akzeptiert ich nicht… …dann sind eurer Meinung rechtsgültige Verträge fürn arsch oder… die RS erteilt also nur so zum Spaß eine deckungszusage! Tja noch sind wir in Deutschland und wenn im Vertrag was von Änderungen vorbehalten steht, hätte ich das wohl gelesen… …wenn mein Händler schon vor dem Vertrag wusste auf Liederprobleme dann ist er haftbar… …selbst dieser tweet startet April 21 da wusste bmw schon um die Probleme und im Oktober 21 war es in den Medien und bestellt habe ich November 21. also ist alles nachvollziehbar und bmw nahm weiter fleißig Bestellung an… Wettbewerbsverzerrung und wenn man teile dem Kunden für „billiger“ Fahrzeuge vorenthält weil man in teureren mehr Kohle machen kann dann ist das eine Art von diskriminirung oder muss man immer schwarz sein oder im Rollstuhl sitzen
Ich glaube nicht, dass BMW dadurch irgendetwas hat. Viele Kunden springen schon im Vorfeld ab, weil sie keinen 340i haben wollen. Und es in ihrem gewünschten 320i nicht verfügbar ist. Dass der Ukraine Krieg los geht, wusste im November mit Sicherheit noch niemand! Wenn du aber so viel schlauer als der Rest hier bist und dich eben nicht damit abfindest, wie du schon mehrmals geschrieben hast, dann tu das doch bitte und lass uns alle in zwei Jahren von deinem Erfolg Teil haben.
Zitat:
IV. Lieferung und Lieferverzug
[...]
7. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind.
Das steht in den AGB.Dann hast du anscheinend etwas unterschrieben, was du wohl doch nicht so wirklich gelesen hast.
Was genau sind denn hier die Interessen des Verkäufers? Nachträgliche Gewinnmaximierung, denn die Teile sind doch verfügbar...! Nur BMW möchte sie gerne da einsetzen, wo es sich mehr lohnt. Und hier sind wir bei der Interessenabwägung. Mit der gleichen Argumentation könnte ja so auch der Käufer den Vertrag einseitig ändern. Nach dem Motto: ich streiche nochmal 5 TEUR Zusatzausstattung raus - mit dem Geld kann ich gerade etwas besseres machen.
Verträge bedürfen grds. einem beiderseitigem Einverständnis, nur Kündigungen sind einseitig. Alles was dazwischen ist, steht wohl immer auf wackeligen Beinen. Habs ein paar Seiten vorher schon mal gesagt: dass der TE pisst ist, kann ich speziell in dieser Situation gut verstehen.
Und allen die meinen per se schlauer zu sein, möchte ich sagen, dass wir wohl immer noch in Höhlen wohnen würden, wenn wir nicht an die Möglichkeiten glauben. Mag am Ende sein, dass BMW im Recht ist... aber das glaubten schon ganz andere.