Discover Media gegen Discover Pro austauschen?

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo zusammen,
konnte über die Suche leider bisher nichts finden, daher meine Frage:

Bin unentschlossen, ob ich mit das Discover Media oder Discover Pro im GTD bestellen soll.
Kann man, wie früher das RNS510, nachrüsten, also die Navis austauschen?
Oder ist das aufgrund der "Aufteilung" von Bedien- und Anzeigeeinheit in der Mittelkonsole und Hauptgerät im Handschuhfach nicht mehr möglich?

Hat da jemand Erfahrung mit?
Wenn es ginge, würde ich vielleicht später von Media auf Pro umrüsten. Falls mir das Media "nicht mehr genügt".

Danke für eure Antworten im Voraus.

Gruß Klaus.

Beste Antwort im Thema

Ja mach das. Dann kannst Du den Leuten im Japaner-Forum mit Deiner Rumheulerei auf den Senkel gehen...

1235 weitere Antworten
1235 Antworten

Der Kunde hätte das Navi ja gleich mit dem Fahrzeug mitbestellen können. Das wäre auch noch deutlich billiger gewesen. Ist VW nun Schuld, das der Kunden das nicht geordert hat? Lachhaft.

Zitat:

Original geschrieben von la_corriente



Zitat:

Original geschrieben von Rolling Thunder


Welches Recht? Ich kenne dazu kein Gesetz. Alles was er max. bekommen kann, ist Kulanz.
Vertragserfüllung. Steht im BGB. Verkauft ist ein Navi, dazu gehört auch die Kartenfunktionalität.

Umgekehrt wird ein Schuh draus: Stand im Kaufvertrag zum Auto, dass an dieses nur Komponenten angebaut werden dürfen, die man bereits ursprünglich schon einmal erworben hatte? Steht im Kaufvertrag zum Navi, dass dieses nur als Ersatz für ein identisches Gerät funktioniert?

Sowohl Fahrzeug als auch Navi stehen in Eigentum von Futzelflupp und er hat dafür viel Geld bezahlt. Wie kommst du darauf, dass es "Kulanz" ist, wenn er jetzt auch die versprochene Funktionalität nutzen möchte?

Wenn ich z.B für einen 1.6 TDI Golf einen 2.0 TDI Motor kaufe und diesen umrüsten will und es nicht geht weil er einfach nicht in dem Auto ans laufen kommt weil er es ja müsste bzw. in einem anderen 2 Liter täte ist das dann auch fehlende Vertragserfüllung ? Hätte er vor dem Kauf explizit danach gefragt ob das Navi laufen wird und es wäre bejaht worden dann hätte er ein Recht darauf ,aber er hat es auf gut Glück gekauft in der Hoffnung das es schon gehen würde . Ich sehe da jetzt nicht wo das Recht auf seiner Seite sein sollte ? Ist doch von la_corriente weit an den Haaren herbeigezogen hier einen Rechtsanspruch abzuleiten . Der TE Futzelflupp sieht es ja such realistisch ,das es erstmal Pech für ihn ist.

P.S.: ´Sehe gerade Rolling Thunder war schneller mit dem Motor Beispiel aber es trifft den Nagel auf den Kopf !

@la_corriente: " Verkauft wurde ein Ersatzteil, was exakt für dieses Fahrzeug passend ist. Es gibt keinerlei technische Hürde beim Einbau außer dem (sinnvollen) Komponentenschutz und diesen schaltet VW ja frei. Das Gerät "passt" also zum Fahrzeug. Mit welcher Begründung wird jetzt eine einzelne Funktionalität nicht ermöglicht?"

Passen theoretisch ja bei einem Gof 7, aber nicht zu diesem Fahrzeug von Futzelflupp mit der VIN gehört !

Zitat:

Original geschrieben von zameck


@la_corriente: Passen theoretisch ja bei einem Gof 7, aber nicht zu diesem Fahrzeug von Futzelflupp mit der VIN gehört !

Das meine ich ja. Dein Motorbeispiel trifft es sehr gut: Wenn der 2.0 l Motor praktisch aus irgendeinem Grund nicht in das 1.6 l Fahrzeug passt (z.B. andere Motoraufhängung, o.ä.) hat der Kunde in der Tat Pech gehabt, wenn er auf gut Glück den anderen Motor kauft und versucht diesen einzubauen. Der Kunde hat sicher kein Recht darauf, dass die Motoren austauschbar sind.

Hier passt das Gerät aber praktisch und technisch ins Fahrzeug. VW weigert sich lediglich einen Freischaltcode rauszurücken, und setzt damit aus für mich nicht nachvollziehbaren Gründen eine künstliche Hürde für ein ansonsten passendes Gerät.

Ähnliche Themen

Dann werden wohl Zenec und Kufatec mit ihren noch kommenden/passenden Nachrüstlösungen lachend an VW vorbei ziehen.
Wer würde sich dann schon ein sauteures und nicht zu 100% funktionierendes Navitainment-System kaufen wenn es von Dritt Anbietern etwas zu der hälfte des Preises geben sollte.

Manchmal verstehe ich die Verkaufs/Preis/Kundenservice-Politik von VW nicht.

Wo sind die Zeiten hin, wo ich nur drauf zu achten hatte welches Zündungs und welches Dauerplus ist 🙂

Zitat:

Original geschrieben von la_corriente



Zitat:

Original geschrieben von zameck


@la_corriente: Passen theoretisch ja bei einem Gof 7, aber nicht zu diesem Fahrzeug von Futzelflupp mit der VIN gehört !
Das meine ich ja. Dein Motorbeispiel trifft es sehr gut: Wenn der 2.0 l Motor praktisch aus irgendeinem Grund nicht in das 1.6 l Fahrzeug passt (z.B. andere Motoraufhängung, o.ä.) hat der Kunde in der Tat Pech gehabt, wenn er auf gut Glück den anderen Motor kauft und versucht diesen einzubauen.

Hier passt das Gerät aber praktisch und technisch ins Fahrzeug. VW weigert sich lediglich einen Freischaltcode rauszurücken, und setzt damit aus für mich nicht nachvollziehbaren Gründen eine künstliche Hürde für ein ansonsten passendes Gerät.

Nein es passt ja technisch nicht rein nur physisch also vom Gehäuse her ,weil es in die Software / Technik des Fahrzeuges nicht passt bzw. von der den vorgegebenen Parameter nicht passend ist .Der 2 Liter Motor passt ja auch in einem 1.6 rein wird dort aber nicht laufen weil die Software / Technik auch nicht dazu passt .

Zitat:

Original geschrieben von Rolling Thunder


Der Kunde hätte das Navi ja gleich mit dem Fahrzeug mitbestellen können. Das wäre auch noch deutlich billiger gewesen. Ist VW nun Schuld, das der Kunden das nicht geordert hat? Lachhaft.

Ich sehe das eher im Hinblick auf die zukünftige 2. Generation - das wird das Spiel ja das gleiche sein. Aber auch da hätte der Kunde natürlich einfach noch drei Jahre mit dem Autokauf warten können. 😉

Aber vielleicht gibt's ja tatsächlich bald was von Drittanbietern. Würde das Geld dann mit Freude nicht VW geben.

Niemand redet übrigens von "Schuld". Es wird doch nichts Unmögliches verlangt. Noch nicht einmal etwas, was Geld kostet: Es geht nur um einen popeligen Freischaltcode.

Zitat:

Original geschrieben von zameck


Nein es passt ja technisch nicht rein nur physisch also vom Gehäuse her ,weil es in die Software / Technik des Fahrzeuges nicht passt bzw. von der den vorgegebenen Parameter nicht passend ist .Der 2 Liter Motor passt ja auch in einem 1.6 rein wird dort aber nicht laufen weil die Software / Technik auch nicht dazu passt .

Da kommen wir wohl nicht überein. 😉

Ich sehe da schon einen Unterschied, ob Motorsteuerung, Getriebeauslegung etc. rein tatsächlich nicht zu einem anderen Motor passen, oder ob das Nicht-Passen wie in unserem Fall hier schlicht künstlich dadurch hervorgerufen wird, dass die ursprüngliche Konfiguration unabhängig von der tatsächlichen Kompatibilität vermeintlich unverrückbar durch Freischaltungen miteinander "verheiratet" wird.

Ich sehe das auch problematisch. Was passiert wenn mein Discover Pro in 8 Jahren kaputt sein sollte und nur noch Gen 2 lieferbar ist?

Zitat:

Original geschrieben von cycroft


Ich sehe das auch problematisch. Was passiert wenn mein Discover Pro in 8 Jahren kaputt sein sollte und nur noch Gen 2 lieferbar ist?

Das ist kein Problem, da ja auch normale Ersatzteile einen Lebenszyklus haben und dann durch andere Teile ersetzt werden.

Wie schon geschrieben: technisch geht es ja. Hier geht es schlicht um den Diebstahlschutz, dass die Funktionen nicht freigeschaltet werden.

Zitat:

Original geschrieben von Rolling Thunder


Wie schon geschrieben: technisch geht es ja. Hier geht es schlicht um den Diebstahlschutz, dass die Funktionen nicht freigeschaltet werden.

Vor welchem Diebstahl soll geschützt werden, wenn die Komponenten offiziell bei VW erworben wurden? Dass der Händler sie nachts aus geparkten Fahrzeugen ausbaut und dann als Ersatzteile anbietet?

Und warum wird dann der Komponentenschutz gerade aufgehoben, aber die Navikarte nicht? Das passt doch alles nicht zusammen.

Der Prozess für eine legale Nachrüstung ist, wie nun schon x-mal geschrieben, noch nicht festgelegt. So lange kann eben weder der Kunde noch der Händler eine Umrüstung vornehmen sondern max. einen 1 zu 1 Tausch der Geräte z.B. bei Defekt vornehmen.

Zitat:

Original geschrieben von Rolling Thunder


Der Prozess für eine legale Nachrüstung ist, wie nun schon x-mal geschrieben, noch nicht festgelegt. So lange kann eben weder der Kunde noch der Händler eine Umrüstung vornehmen sondern max. einen 1 zu 1 Tausch der Geräte z.B. bei Defekt vornehmen.

Dann wiederum frage ich mich, wieso ein Privatmann dieses dann kaufen kann !!??

Zitat:

Original geschrieben von Rolling Thunder


Der Prozess für eine legale Nachrüstung ist, wie nun schon x-mal geschrieben, noch nicht festgelegt.

Na, dann hoffen wir mal, dass sie für das Festlegen des Prozesses nicht noch weitere zwei Jahre benötigen. 😉

Nochmal zu Gen 2: Habe das DM im Fahrzeug. Bekäme ich ein DM II auf jeden Fall freigeschaltet, sobald es für den Golf verfügbar ist, oder erst dann, wenn es keine DM-I-Komponenten mehr als Ersatzteile gibt?

Zitat:

Dann wiederum frage ich mich, wieso ein Privatmann dieses dann kaufen kann !!??

Wieso soll VW es einem Privatmann nicht verkaufen??? Falls es dem einen oder anderen nicht aufgefallen ist. VW ist ein Konzern der nicht nur Autos herstellt und verkauft sondern auch Ersatzteile.Dieser Ersatzteilverkauf ist sogar ein wesentlicher Punkt in der Jahresbilanz.

Es kümmert doch VW nicht oder den Händler wenn jemand kommt und sagt ich will Teil XY, da fragt kein Mensch nach für was, sondern es wird einfach verkauft, oder werdet Ihr im Supermarkt nach jedem Artikel den Ihr kauft gefragt was Ihr damit machen wollt?? Oder noch besser, weil ich Lactose nicht vertrage müssen alle Lactose haltigen Produkte aus den Regalen, wegen mir???

Zitat:

Original geschrieben von Big Sadic


... oder werdet Ihr im Supermarkt nach jedem Artikel den Ihr kauft gefragt was Ihr damit machen wollt??

Sagen wir mal so: Wenn man für die Dose Ravioli einen Freischaltcode bräuchte und man diesen nicht bekäme, wenn man nicht schon letzten Monat eine Dose gekauft hat, dann würde ich schon erwarten, dass ich an der Kasse gefragt werde, ob ich die Ravioli auch essen möchte, ja. 😁

Deine Antwort
Ähnliche Themen