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Discover Media gegen Discover Pro austauschen?

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 8. Februar 2014 um 19:39

Hallo zusammen,

konnte über die Suche leider bisher nichts finden, daher meine Frage:

Bin unentschlossen, ob ich mit das Discover Media oder Discover Pro im GTD bestellen soll.

Kann man, wie früher das RNS510, nachrüsten, also die Navis austauschen?

Oder ist das aufgrund der "Aufteilung" von Bedien- und Anzeigeeinheit in der Mittelkonsole und Hauptgerät im Handschuhfach nicht mehr möglich?

Hat da jemand Erfahrung mit?

Wenn es ginge, würde ich vielleicht später von Media auf Pro umrüsten. Falls mir das Media "nicht mehr genügt".

Danke für eure Antworten im Voraus.

Gruß Klaus.

Beste Antwort im Thema

Ja mach das. Dann kannst Du den Leuten im Japaner-Forum mit Deiner Rumheulerei auf den Senkel gehen...

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am 29. April 2014 um 21:19

Die Antwort:

Zitat:

hi mate,

Its not an easy procedure to unlock it.

1. VW has to unlock for you and they can do it (We had a client in Brazil whose G7 was unlocked after months of questions).

2. You have to have a crack for maps and activation.

Kind regards,

xxxx

am 30. April 2014 um 7:32

Würde der Umbau den funktionieren wenn man schon das DM mit Navi hat?

am 30. April 2014 um 7:42

Discover Media hat immer Navi, sonst wäre es ein Composition Media.

am 30. April 2014 um 8:03

Also könnte ich den Umbau mit Headunit und Display wagen?

am 30. April 2014 um 8:06

Stehe auf dem Schlauch. Es geht doch in diesem Thread genau darum, ob man ein Discover Media gegen ein Pro tauschen kann. Ergebnis: Es geht nicht.

(Genauer gesagt, geht es grundsätzlich schon, VW erlaubt es aber nicht und verhindert durch technischen Eingriff Funktionen.)

am 30. April 2014 um 8:16

Es hängt nur an einem einzigen Punkt.

Die Karte des Discover Pro wird aktuell nur im Werk freigeschaltet und mit der Fahrgestellnummer verknüpft.

Es fehlt nur ein Freischaltungsdokument, was erlaubt, dies auch nachträglich noch zu tun.

Technisch erlaubt es das Discover Pro. Es fragt nämlich den VW-Tester nach diesem Dokument.

Doch VW rückt das Dokument (aktuell) noch nicht raus.

Bzw. hat dies bei einem Kunden in Brasilien wohl einmal nach monatelangem hin und her doch getan.

Dabei ist egal, ob vorher schon ein DM verbaut war.

Die automatische Freigabe erfolgt nur, wenn vorher ein DP verbaut war.

Ich bettel gerade bei der Kundenbetreuung um dieses Dokument zu bekommen... auch gegen Bezahlung.

am 30. April 2014 um 8:20

Zitat:

Original geschrieben von Futzelfupp

Es hängt nur an einem einzigen Punkt.

Die Karte des Discover Pro wird aktuell nur im Werk freigeschaltet und mit der Fahrgestellnummer verknüpft.

Es fehlt nur ein Freischaltungsdokument, was erlaubt, die aus nachträglich noch zu tun.

Technisch erlaubt es das Discover Pro. Es fragt nämlich den VW-Tester nach diesem Dokument.

Doch VW rückt das Dokument (aktuell) noch nicht raus.

Bzw. hat dies wohl bei einem Kunden in Brasilien wohl einmal nach monatelangem hin und her doch getan.

Dabei ist egal, ob vorher schon ein DM verbaut war.

Die automatische Freigabe erfolgt nur, wenn vorher ein DP verbaut war.

Ich bettel gerade bei dem Kundenbetreuung um diese Dokument.... auch gegen Bezahlung.

Danke das wollte ich wissen, weil du es ja mit einem CM gemacht hast. Es hat sich so gelesen das es daran liegt/ lag das dein Golf kein Navi vom Werk aus hatte. Dachte es würde dann mit einem DM gehen, weil es ja schon ein Navi hat. Also liegt es am Headunit das meckert?

am 30. April 2014 um 8:22

Ja, es liegt an der Headunit.

So ist es mittlerweile auch beim Audi A1 und beim A3 und Skoda Octavia 3

am 30. April 2014 um 8:22

Zitat:

Original geschrieben von Futzelfupp

Ich bettel gerade bei der Kundenbetreuung um dieses Dokument zu bekommen... auch gegen Bezahlung.

Wie schon gesagt: Gib das Geld lieber einem Anwalt, der dann dein Recht durchsetzt. Dann haben nach dir auch noch andere was davon. ;) (Obwohl ich mir sicher bin, dass sie es genau aus diesem Grund nicht auf einen Prozess ankommen lassen.)

Um es noch mal auf den Punkt zu bringen: VW verkauft einem für 2000 € ein Navi, schaltet aber die Kartenfunktionalität mit dem Argument nicht frei, dass man zuvor nur ein Navi gekauft hat, dass 1000 € kostet.

Zitat:

Original geschrieben von la_corriente

Wie schon gesagt: Gib das Geld lieber einem Anwalt, der dann dein Recht durchsetzt. Dann haben nach dir auch noch andere was davon. ;)

Welches Recht? Ich kenne dazu kein Gesetz. Alles was er max. bekommen kann, ist Kulanz.

am 30. April 2014 um 8:32

Zitat:

Original geschrieben von Rolling Thunder

Welches Recht? Ich kenne dazu kein Gesetz. Alles was er max. bekommen kann, ist Kulanz.

Vertragserfüllung. Steht im BGB. Verkauft ist ein Navi, dazu gehört auch die Kartenfunktionalität.

Umgekehrt wird ein Schuh draus: Stand im Kaufvertrag zum Auto, dass an dieses nur Komponenten angebaut werden dürfen, die man bereits ursprünglich schon einmal erworben hatte? Steht im Kaufvertrag zum Navi, dass dieses nur als Ersatz für ein identisches Gerät funktioniert?

Sowohl Fahrzeug als auch Navi stehen in Eigentum von Futzelflupp und er hat dafür viel Geld bezahlt. Wie kommst du darauf, dass es "Kulanz" ist, wenn er jetzt auch die versprochene Funktionalität nutzen möchte?

am 30. April 2014 um 8:40

Ich sehe meine Chancen gar nicht sooo schlecht,

dass VW mir kulanterweise eine Freischaltung verkauft.

Hat in Brasilien bei einem "Nachrüster" ja auch geklappt.

Außerdem arbeitet schon die Nachrüstindustrie an einer Lösung.

Denn für den A1 gibt es schon Möglichkeiten, das Navi auch ohne Hilfe von VAG zu aktivieren. Wobei VAG den Komponentschutz als reinen Diebstahlschutz ohne Probleme entfernt.

kulanterweise etwas verkaufen, das klingt lustig...:D

Falsch:

Verkauft wurde ein Ersatzteil, welches in diesem Zustand bekanntermaßen nicht funktionsfähig ist (da weitere Komponente dazu gehören).

Welche Ersatzteile ein Kunde am Tresen ordert, ist rein seine Sache. Ob diese dann im geünschten Fahrzeug verbaut werden kann ist ebenfalls nicht Sache der Werkstatt.

Gegenbeispiel: ich ordere mir den 16 Zylinder-Bugatti-Motor als Ersatzteil. und versuche diesen nun in einen up! zu bauen. Klappt aber "warum auch immer" nicht. Soll VW nun dafür gerade stehen, dass der Motor nicht in den up! passt? Schließlich war ja vorher auch schon ein Motor drin...

Sorry, da kommt ihr so nicht weiter.

Es gibt derzeit schlicht keine Freigabe für eine Umrüstung der Geräte von VW. Ich weiß aber, dass von Seiten VW Zubehör daran gearbeitet wird, einen sauberen Prozess zur Aufrüstung über die Werkstätten und unter Beibehaltung des Komponentenschutzes zu etablieren. Wie schon geschrieben ist das aber eine Kulanz-Sache und kein "Kundenrecht".

am 30. April 2014 um 8:47

Zitat:

Original geschrieben von garfield126

kulanterweise etwas verkaufen, das klingt lustig...:D

Wollte ich auch gerade sagen. Zumal dann, wenn man bereits ca. 25.000 € fürs Fahrzeug und 2.000 € fürs Navi bezahlt hat. ;)

Mir geht das einfach nicht in den Kopf, wie man hier auch nur ansatzweise davon ausgehen kann, dass VW die Freischaltung der Karte zu Recht verweigert...

Zitat:

Original geschrieben von Rolling Thunder

Verkauft wurde ein Ersatzteil, welches in diesem Zustand bekanntermaßen nicht funktionsfähig ist (da weitere Komponente dazu gehören).

Welche Ersatzteile ein Kunde am Tresen ordert, ist rein seine Sache. Ob diese dann im geünschten Fahrzeug verbaut werden kann ist ebenfalls nicht Sache der Werkstatt.

Verkauft wurde ein Ersatzteil, was exakt für dieses Fahrzeug passend ist. Es gibt keinerlei technische Hürde beim Einbau außer dem (sinnvollen) Komponentenschutz und diesen schaltet VW ja frei. Das Gerät "passt" also zum Fahrzeug. Mit welcher Begründung wird jetzt eine einzelne Funktionalität nicht ermöglicht?

Zitat:

Gegenbeispiel: ich ordere mir den 16 Zylinder-Bugatti-Motor als Ersatzteil. und versuche diesen nun in einen up! zu bauen. Klappt aber "warum auch immer" nicht. Soll VW nun dafür gerade stehen, dass der Motor nicht in den up! passt? Schließlich war ja vorher auch schon ein Motor drin...

Dass dieses Gegenbeispiel Quatsch ist, weißt du hoffentlich selber. Niemand verlangt hier, dass ein Discover Pro in einen Up passen muss.

Zitat:

 

Es gibt derzeit schlicht keine Freigabe für eine Umrüstung der Geräte von VW. Ich weiß aber, dass von Seiten VW Zubehör daran gearbeitet wird, einen sauberen Prozess zur Aufrüstung über die Werkstätten und unter Beibehaltung des Komponentenschutzes zu etablieren.

Um den Komponentenschutz geht es doch gar nicht, sondern ausschließlich um die Navikarte.

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