Dieselklage - zwischenzeitlicher Verkauf
Hallo zusammen,
meine Eltern haben im Jahr 2018 Klage gegen VW erhoben (Diesel).
Mittlerweise ist das Verfahren immer noch nicht abgeschlossen, das betreffende Fahrzeug ist nun fast neun Jahre alt und es häufen sich Probleme und alterst- bzw. laufleistungsypische Wartungskosten.
Spricht was dagegen, das Fahrzeug während des laufenden Verfahren zu verkaufen? Mittlerweile sind Reparatur und Wartungskosten unwirtschaftlich und es ist dadurch praktisch unzumutbar, das Auto weiterhin zu halten. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Danke und VG!
27 Antworten
Ich hatte mich auch aufgrund von Werbeanzeigen hinreißen lassen zu klagen. Über check24 bei einem angeblich erfahrenen RA-Kanzlei aus M. Jetzt sind wir 1,5 Jahre weiter. Diese Klagen sind absolut sinnlos. Die Profiteure sind die Rechtsanwälte und die Gerichte. Bei der letzten Klage beim OLG musste ich anwesend sein. Dabei ist mir bewusst geworden, wie sinnlos das alles ist. Die Verhandlung hat 10 Min. gedauert und das nur weil der Richter mir ins Gewissen geredet hat wie sinnlos es ist derart unsinnige Klagen anzustreben. Da die klagenden Firmen nicht flächendeckend vertreten sind, in meinem Fall nur M, werden in der Region die Vertretungen vor Gericht ausgeschrieben. Wer das am günstigsten macht, vertritt mich dann vor Gericht. Mein RA beim OLG hat kein einziges Wort gesagt und für die 10 Min. Anwesenheit womöglich 50 Euro kassiert. Naja, ich bin sofort aus meiner Rechtsschutzversicherung heraus geflogen. Alle halbwegs günstigen namhaften haben auch eine weitere Versicherung für mich abgelehnt. Außer dieser Dieselklage hatte ich die Versicherung vor 10 Jahren mal für einen Parkrempler in Anspruch genommen und das Verfahren damals am Ende gewonnen. Jetzt bin ich beim ADAC, der offensichtlich jeden nimmt, denn er hat nicht nach der Vorgeschichte gefragt. Dafür zahle ich das 2,5-fache.
Wer einen EA288-Motor hat kann ich nur raten auf keinen Fall zu klagen. Das ist absolut sinnlos. Auch wenn etwas anderes suggeriert wird, es gibt bisher kein einziges positives Urteil.
Eine Rechtsschutzversicherung beim ADAC kostet um die 85,-€ im Jahr. Wie billig war dann deine vorherige Versicherung??
Und vor allem: WARUM klagt man? Wenn es einem um unzulässige Abschalteinrichtungen ginge, sind einem die Emissionen des Fahrzeugs offensichtlich sehr wichtig. Macht ergo durchaus Sinn, sich die öffentlich zugänglichen Emissionstests verschiedenster Coleur (ADAC, AMS, Emissions Analytics, Transportation & Environment etc.) dieses Motors zu Gemüte zu führen und sie mit anderen Wettbewerbsfahrzeugen gleicher Emissionsstufe mit zulässigen Abschalteinrichtungen zu vergleichen. Spoiler: Der EA288 emittiert je nach Ausprägung unterdurchschnittlich, also wenig. Um die Emissionen kann es folglich keinem der Klagenden gehen.
Worum also dann? Um den Wertverlust? Den, den einem die Schwurblerkanzlei einredet? Wenn ich meinen Passat jetzt verkaufen würde, geht es mir wie @Botti56, ich würde deutlich mehr kriegen als ich jemals geplant hätte - dieses Argument fällt weg. Also geht es wohl nur um eins: Um Kohle einzustreichen, ohne sich auch nur ansatzweise mit der Materie auseinandergesetzt zu haben. Genau darauf zielen diese ganzen Kanzleien mit ihren Werbemails ab: Auf die Geldgeilheit der Leute. Nicht umsonst ist mein Spamfilterordner zu einem guten Anteil mit genau so etwas gefüllt. Wer darauf reinfällt: Selbst schuld. Die einzigen, die profitieren, sind eben genau diese Schwurbleranwälte. Verlierer ist die Allgemeinheit, weil die eh schon überlasteten Gerichte zusätzlich mit einem solchen Müll überzogen werden, sodass die anderen Verfahren nun nochmals länger dauern. Und nochmals die Allgemeinheit, weil die RSV-Beiträge durch diesen Missbrauch steigen. Wer hier auf die Nase fällt, tut es mit Ansage.
Man sollte sich natürlich mit der Thematik vertraut machen:
https://www.adac.de/.../
Die Rechtsverdreher und VW vertreten natürlich unterschiedliche Ansichten:
https://rechtecheck.de/vw-abgasskandal-thermofenster-ea-288/
https://www.volkswagenag.com/de/group/Diesel/ea288.html
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Zitat:
@only Diesel schrieb am 23. März 2022 um 12:12:48 Uhr:
Eine Rechtsschutzversicherung beim ADAC kostet um die 85,-€ im Jahr. Wie billig war dann deine vorherige Versicherung??
vielleicht für Mitglieder. Die reine Verkehrsrechtsschutz kostet 113,84 bei 150 Euro SB
Vorher war ich bei Allrecht ohne SB für 65 oder so ähnlich. Der vertrag war aber 20 Jahre alt.
Zitat:
@KickSomeAZZ schrieb am 23. März 2022 um 14:03:01 Uhr:
Und vor allem: WARUM klagt man? Wenn es einem um unzulässige Abschalteinrichtungen ginge, sind einem die Emissionen des Fahrzeugs offensichtlich sehr wichtig. Macht ergo durchaus Sinn, sich die öffentlich zugänglichen Emissionstests verschiedenster Coleur (ADAC, AMS, Emissions Analytics, Transportation & Environment etc.) dieses Motors zu Gemüte zu führen und sie mit anderen Wettbewerbsfahrzeugen gleicher Emissionsstufe mit zulässigen Abschalteinrichtungen zu vergleichen. Spoiler: Der EA288 emittiert je nach Ausprägung unterdurchschnittlich, also wenig. Um die Emissionen kann es folglich keinem der Klagenden gehen.Worum also dann? Um den Wertverlust? Den, den einem die Schwurblerkanzlei einredet? Wenn ich meinen Passat jetzt verkaufen würde, geht es mir wie @Botti56, ich würde deutlich mehr kriegen als ich jemals geplant hätte - dieses Argument fällt weg. Also geht es wohl nur um eins: Um Kohle einzustreichen, ohne sich auch nur ansatzweise mit der Materie auseinandergesetzt zu haben. Genau darauf zielen diese ganzen Kanzleien mit ihren Werbemails ab: Auf die Geldgeilheit der Leute. Nicht umsonst ist mein Spamfilterordner zu einem guten Anteil mit genau so etwas gefüllt. Wer darauf reinfällt: Selbst schuld. Die einzigen, die profitieren, sind eben genau diese Schwurbleranwälte. Verlierer ist die Allgemeinheit, weil die eh schon überlasteten Gerichte zusätzlich mit einem solchen Müll überzogen werden, sodass die anderen Verfahren nun nochmals länger dauern. Und nochmals die Allgemeinheit, weil die RSV-Beiträge durch diesen Missbrauch steigen. Wer hier auf die Nase fällt, tut es mit Ansage.
Ich gebe dir voll und ganz Recht. Die Gerichte allerdings verdienen sich damit eine goldene Nase. Die Verhandlung hat 10 Min. gedauert. Gut, die haben das etwas vorbereitet, wobei sie diese Dinge täglich haben und nicht erst lange recherchieren müssen. Allein eine Gerichtsverhandlung kostet ca. 1500 Euro!!!
Und dann noch ne Klage weil im Leasingvertrag irgendein Paragraph nicht passt und morgen ist man Millionär 😉
Das alles ist Deutschland...
@groschi2: "Die Gerichte" verdienen "sich" selbst schlicht gar nichts. Anders als in der Wirtschaft gibt es da keine Gewinnbeteiligung und keine neuen Teppiche nach "erfolgreichen Abschlüssen". Sie entlasten mit jedem Euro Gerichtskosten die Steuerzahler, also uns alle (bzw die meisten von uns).
Und kompensieren vielleicht den immer schneller steigenden Personal- und Raumbedarf, weil immer mehr "Individualisten" den Drang verspüren, ihre Egotrips zu Lasten der Allgemeinheit bis in die letzte Faser des Rechtssystems hineinzutragen.
PS: Die zitierten 1.500 €, waren das wirklich die reinen Gerichtskosten oder die Verfahrenskosten?
Zitat:
@wk205 schrieb am 27. März 2022 um 11:29:20 Uhr:
@groschi2:PS: Die zitierten 1.500 €, waren das wirklich die reinen Gerichtskosten oder die Verfahrenskosten?
Die reinen Gerichtskosten. Die Anwälte kommen noch mal kräftig hinzu. Im Nachhinein wäre ich dankbar, wenn meine Rechtsschutzversicherung mich vorher gewarnt hätte. Hätten die mir sachlich erklärt, dass die Sache quasi aussichtslos ist und dass sie das zwar zahlen, mich aber dann sofort rausschmeißen, hätte ich nie geklagt.
Die Gerichtskosten werden allerdings nicht für die mündliche Verhandlung fällig, sondern für das Verfahren insgesamt. Zahlbar vom Kläger zu Beginn des Verfahrens, ohne die Einzahlung der Gerichtskosten wird nicht einmal die Klage zugestellt. Wenn der Kläger den Prozess gewinnt, muss ihm der Beklagte die vorausgezahlten Gerichtskosten erstatten. Endet das Verfahren ohne ein zu begründendes Urteil (z. B. durch Klagerücknahme, Vergleich, Anerkenntnis o.ä.) belohnt das der Staat dadurch, dass 2/3 der vorausgezahlten Gerichtskosten zurück erstattet werden. 1.500 € sind aber kaum nachvollziehbar. Für einen Streitwert bis 35.000 € betragen die vollen Gerichtskosten 1.461 €, für einen Streitwert bis 40.000 € sind es 1.575 €. Der Rückabwicklungswert bei einem Golf wird wohl in den allermeisten Fällen ein ganzes Stück niedriger sein.
Ja, 1500 waren evtl. leicht zu hoch. Hatte es nicht mehr genau in Erinnerung.
Die erste Gerichtskostenrechnung ist für das LG eines relativ einfach ausgestatteten Golf VII von 5/15.
Die zweite ist für das gleiche Fahrzeug beim OLG.
Die dritte ist für einen Golf Variant von 2017 für das LG. Hätte ich das dann nicht alles abgeblasen, wäre die zweite Rechnung vom OLG hier sicher bei 1500 gewesen.
Beim OLG war Anwesenheitspflicht. Diese hat der Richter dazu genutzt mir (dem Kläger) klar zu machen wie sinnlos diese ganze Klagerei ist.
Hätte er das nicht getan, hätte es keine 10 Min gedauert. Um die Sache selbst ging es eigentlich gar nicht. Das Urteil steht quasi schon vor der Verhandlung fest.
Zitat:
@cki77 schrieb am 22. März 2022 um 19:35:11 Uhr:
Genau. Und ich frage mich noch immer, aufgrund wem oder wie oder was sie beim EA288 klagen......
VW hat die Anwälte gewechselt und dadurch wieder das Verfahren monatelang verzögert.
Dann gibt es dieses Jahr wieder ein neues Gutachten......
Dann hat man mir vorgeworfen den Diesel gekauft zu haben um Geld rauszuschlagen.
Ausssage vom VW-Händler damals VW hat dazugelernt und die Abgasanlage läuft mehr als vorbildlich.
Das man einen alten Golf nicht kostendeckend betreiben kann finde ich eher ungewöhnlich, da man eh keine Garantie hat muß man die Wartung ja nicht bei VW machen.
Lg
Andy