Ich habe das für zwei meiner älteren Motorräder hinter mir.
Wie oben/unten schon jemand schrieb: Es können unterschiedliche Einträge im KfZ-Schein unter Ziffer 22 stehen:
"REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN" (ohne Hersteller) oder dieser Passus mit zusätzlichen Hersteller- und Reifenangaben (die ja meist nicht mehr lieferbar sind).
Beide Einträge kann man aber Austragen lassen. Das machen z.B. die meisten TÜV-Stellen, die einen Begutachter haben, der nach §21 StVZO begutachten darf (sollte aber auch Dekra, GTÜ oder KÜS machen – vorher halt fragen).
Bei einem meiner Mopeds hat er mir ein Gutachter des TÜVs alles unter Ziffer 22 ausgetragen. Beim anderen Moped hat – ein anderer Gutachter – den Passus "Auflagen: nur vorgeschriebenes Befestigungsmaterial verwenden, Reifenpaarung nur von einem Hersteller und gleichen Typ" aber zusätzlich eingetragen.
Wie an anderer Stelle mal geschrieben wurde, dass stattdessen der Text "HERSTELLERBESCHEINIGUNG DER REIFENKOMBINATION IST MITZUFÜHREN" eingetragen wird, ist bei mir nicht der Fall. Nach Rückfrage, hat der Prüfer gemeint, es ist aber nicht verkehrt, die dabei zu haben (früher hieß dass "Unbedenklichkeitsbescheinigung für Reifenumrüstung" und musste mitgeführt werden – ich habe hier noch eine für den Michelin Pilot Active – ist aber obsolet).
Sollten noch Zollgrößen drinstehen, wäre es auch nicht verkehrt, die metrischen Maße einzutragen zu lassen (bei mir standen die eh schon drin).
Ich darf jetzt alles montieren, was der eingetragenen Größe entspricht.
Man kann aber auch, wie hier einer schrieb, mit einem aktuellen Reifentyp zum TÜV fahren und den eintragen lassen. Wenn der aber in ein paar Jahren auch nicht mehr angeboten wird, geht das Spiel von vorne los.
Kosten je Moped/Gutachten: 80,- Euro, plus Ausstellen eines neuen Scheins bei der Zulassungsstelle.