Diebstahl am fabrikneuen Auto!

BMW 3er

Leute ich sag euch, ich flipp aus!!!

Am Donnerstag erhalte ich einen Anruf vom Händler, daß mein 330d da is und ich ihn am Mittwoch abholen kann. Ich freu mich und bin Freitagnachmittag schon mal zum Händler gefahren, um mir den Wagen anzuschauen und ein paar Bilder zu machen.

Nun komm ich da hin und ich trau meinen Augen nicht. Wie ihr an den Bildern sehn könnt, haben irgendwelche Arschlöcher versucht mein Räder zu klauen. Ich ruf die Polizei an und meinen, der Vorfall ist ihnen schon bekannt und der Werksschutz hat sie auf frischer Tat ertappt!Händler ist auch verständigt und wird sich mit mir in Verbindung setzen. Bin ja mal gespannt was die mir am Dienstag zu berichten haben.

Die vordere Fahrerleiste ist gebrochen und das Auto auf der hinteren Bremsscheibe steht-VERDAMMTE SCHEIßE!!!

Kann ich auf einen neuen Wagen bestehen oder haben die ein Recht auf Schadensregulierung. Das ist Auto ist so von mir bestellt worden!

Beste Antwort im Thema

Zunächst einmal kann ich den TE durchaus verstehen: Auch ich würde mich sehr ärgern, wenn ich meinen neuen Wagen im durch die beigefügten Bilder dokumentierten Zustand vorfinden würde!
Dennoch haben einige in diesem Thread zu Recht darauf verwiesen, dass eigenes Rechtsempfinden und unsere Rechtsordnung nicht immer deckungsgleich sein müssen. Hat irgend jemand eigentlich die recht informativen Links, die Jens angeführt hat, gelesen, oder sind die Äußerungen hier generell auf der Basis einer entsprechenden juristischen Ausbildung entstanden? Ich selbst verfüge nicht über eine solche Qualifikation und kann daher die juristischen Aspekte des Vorfalls nicht qualifizierend bewerten oder beurteilen!
Persönlich habe ich als ultima ratio in den vergangenen Jahren Prozesse zum Teil über mehrere Instanzen führen müssen. Trotz jeweils uneingeschränkten Erfolgs kann auch in solchen Fällen (abgesehen von einer mehrjährigen Dauer) ein solcher Weg mit nicht unerheblichen Kosten einhergehen. Von der psychischen Belastung einmal ganz abgesehen. Es ging hierbei jedoch auch nicht um ein Auto sondern um ein Haus.

Daher würde ich folgendes Vorgehen präferieren:
1. Das Gespräch mit dem Händler suchen, um zu erfahren, wie er die vorliegende Situation lösen möchte. Dies am besten ohne Anwalt. Diejenigen, die immer sofort mit dem Anwalt drohen, drücken ihr Gegenüber zugleich auch immer an die Wand und nehmen sich selbst (insbesondere dann, wenn sie wider der eigenen Überzeugung im Unrecht sind) jede Chance auf ein kooperatives, kulantes und zielorientiertes Miteinander! (Man muss sich doch nur vorstellen, wie man bei Drohungen dieser Art selbst reagieren würde.).
2. In diesem Kontext klären, was genau beschädigt ist bzw. wie groß dieser Schaden ist.
3. Möglicherweise stellt sich schon an dieser Stelle heraus, dass der erste Eindruck schlimmer ist, als die Realität. U.u. findet sich also schon hier eine für beide Seiten (Es ist immer hilfreich bei möglichen kontroversen Situationen auch die andere Seite im Blick zu haben. Das erleichtert das Gespräch, die Verhandlungen und auch die Reflexion der eigenen Haltung und ihre mögliche Modifikation im Kontext solcher Gespräche ungemein!) zufriedenstellende Lösung.
4. Sollte der TE sich bis hierher hier nicht wiederfinden oder seine Position nicht im Ansatz berücksichtigt sein, kann er mit diesem Hintergrundwissen immer noch einen Anwalt einschalten, um sich einen Rat, ganz k o n k r e t auf seinen Fall bezogen, einzuholen.

Ich persönlich bin mit dieser Haltung bislang recht weit gekommen. Natürlich stellt sich nicht immer ein hunderprozentiger Erfolg ein. Dennoch habe ich mir damit recht viel Geld, Zeit und Kraft erspart und zumeist sehr viel mehr erreicht als erhofft und im Vorfeld erwartet.

In diesem Sinn wünsche ich dem TE ganz viel Erfolg in seiner Sache und am Ende trotzdem oder gerade deswegen ganz viel Freude mit einem faszinierenden Fahrzeug!

Herzliche Grüße

TriTam

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Das Ganze nimmt hier Ausmaße an, bei denen ich leider keine Zeit habe, mich weiter zu beteiligen. Wenn ich allerdings einige Kommentare hier lese, könnte man meinen, der Händler hat seine Mitarbeiter zum Beitragschreiben eingesetzt 😉

Aufgrund der paar Fotos zu behaupten, das sei ein unproblematischer Fall (das Rad wurde normal entfernt; da ist nichts mit der Achse passiert; das ist wir durch ein Schlagloch fahren; einfach ein neuer Schweller und gut ist, wird der Sache nicht gerecht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das hier irgendjemand akzeptieren würde, wenn es um sein eigenes Auto geht.

Ebenso wenig ist es ein Argument, dass die Autos angeblich auch sonst bei Verladung u.ä. beschädigt und dann ohne Kenntnis des Käufers repariert werden. Weil sich Händler sonst nicht korrekt verhalten, dürfen sie es hier auch nicht?

Die Behauptung, dass man bis zur Übergabe alles reparieren und der Käufer das hinnehmen darf, würde ich mal als rechtlich sehr fragwürdig bezeichnen. Ebenso gibt es keine Differenzierung zwischen unfallfrei und Unfallwagen. Fakt ist: Wenn sich da mehr als nur der Ersatz des Schwellers erforderlich ist, würde ich eine Reparatur nicht ohne weiteres akzeptieren.

Und dass der TE nicht gesagt hat, dass er vom Schaden weiß, würde ich nicht als hinterfotzig beschreiben. Hinterfotzig ist eher, dass der Händler die Sache offenbar nicht offen anspricht.

nach dem thread Teil 2 unter anderm Namen zu ist, freue ich micht schon auf die antwort vom Händler.

@ tricky123
Bezüglich der Aussagekraft der Fotos hast Du vollkommen recht: Sie rechtfertigen weder eine Bagatellisierung n o c h eine Dramatisierung des Geschehens. Wir alle, der TE eingeschlossen (zumindest bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt), haben keinerlei Vorstellung vom tatsächlichen Ausmaß des Schadens. Uns bleibt nur abzuwarten, bis wir Näheres erfahren!
Die Beweggründe des TE für das Verschweigen seines Kenntnisstandes erschließen sich mir allerdings nicht: Was möchte er testen? Welchen Aussagewert hat generell ein mögliches Verschweigen des Vorfalls durch den Händler? Von ausschließlicher Relevanz ist der einwandfreie Zustand, in dem er den Wagen übernimmt! Ohne erkennbaren und wertmindernden Schaden!
Zu den rechtlichen Aspekten verweise ich erneut auf die von Jens verlinkten Informationen (die zumindest ein guter Einstieg in die Thematik sein können und auch auf die Rückmeldungen des TE selbst).

Herzliche Grüße

TriTam

Zitat:

Original geschrieben von TheSoundAuthority


Er ist kein Unfallwagen. Ein Unfallwagen im Rechtssinn liegt nur vor, wenn bei einem Unfall tragende Teile des Wagens, also das Chassis beschädigt wurden. Reine Blechschäden machen einen Wagen nie zu einem Unfallwagen, die Reparatur von Blechschäden dient allein der Optik und der Werterhaltung des Fahrzeugs.

Hallo,

deine Aussage ist definitiv falsch.
Das hat nichts mit "tragenden Teilen" zu tun, sondern hängt von der Höhe der Schadenssumme ab.

Grüße VC

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Zitat:

Original geschrieben von Jens Zerl



Zitat:

Original geschrieben von GNetz


Und vergesst die Mär, dass ein Händler freiwillig an seine Grenzen geht. Wir reden hier von Autohändlern! Diese Berufsgruppe hat nicht umsonst ihren Ruf.
Also ich habe gegenteilige Erfahrung gemacht. Ich habe aber auch nicht immer gleich mit dem RA gedroht. Menschen reagieren anders wenn man sie um was bittet, als wenn man ihnen droht - das machen sich zu wenige zu nutze. 😉

Hallo jens,

ich habe die gegenteilige Erfahrung von dir gemacht (VW/Audi). Da war ich freundlich und gutmütig bis zum Erbrechen, und die haben mich übern Tisch gezogen.
Hat letztlich ein Gericht entscheiden müssen.
Der absolut grösste Teil der Händler guckt danach, das die EIGENE Tasche gefüllt wird.
Freiwillig wird dir kaum einer die dir zustehenden Rechte zugestehen.
Nicht ohne Grund gibt es so viele Gerichtsurteile, die POSITIV für den Kunden ausgehen.
Als Verkehrsteilnehmer und Autokäufer sollte man grundsätzlich immer eine RS haben.
Kosten ca. 200.-/p.a. und spart viel Zeit, Geld und Nerven.

Grüße VC

Zitat:

Original geschrieben von vectracarlo



Nicht ohne Grund gibt es so viele Gerichtsurteile, die POSITIV für den Kunden ausgehen.

Grüße VC

Wie kommst Du darauf? Wie viele Urteile gibt es denn im Vergleich zu denen, die negativ ausgefallen sind? Das ist so wohl nicht wirklich haltbar.

Zitat:

Original geschrieben von tricky123



Zitat:

Original geschrieben von vectracarlo



Nicht ohne Grund gibt es so viele Gerichtsurteile, die POSITIV für den Kunden ausgehen.

Grüße VC

Wie kommst Du darauf? Wie viele Urteile gibt es denn im Vergleich zu denen, die negativ ausgefallen sind? Das ist so wohl nicht wirklich haltbar.

Hallo tricky,

einfach mal in den relevanten Anwaltsseiten "googeln".
Der Verbraucher hat deutlich mehr Rechte als noch vor 10-20 Jahren.

Grüße VC

Zitat:

Original geschrieben von tricky123



Ebenso wenig ist es ein Argument, dass die Autos angeblich auch sonst bei Verladung u.ä. beschädigt und dann ohne Kenntnis des Käufers repariert werden. Weil sich Händler sonst nicht korrekt verhalten, dürfen sie es hier auch nicht?

Die Behauptung, dass man bis zur Übergabe alles reparieren und der Käufer das hinnehmen darf, würde ich mal als rechtlich sehr fragwürdig bezeichnen. Ebenso gibt es keine Differenzierung zwischen unfallfrei und Unfallwagen. Fakt ist: Wenn sich da mehr als nur der Ersatz des Schwellers erforderlich ist, würde ich eine Reparatur nicht ohne weiteres akzeptieren.

Aber hast Du dir die verlinkten Texte mal durchgelesen? Da wurde auf konkrete Urteile verwiesen. Ebenso hat der TE im anderen Thread geschrieben, dass er auch von der ADAC-Rechtsberatung die Aussage bekommen hat, dass der Händler das Recht hat zu reparieren, wenn das Auto anschließend in sämtlichen Punkten einem fabrikneuen Auto entspricht. Der Händler ist nicht dazu verpflichtet irgendwas aus dem Geschehen der Herstellung und des Transports zum besten zu geben, er ist verpflichtet ein Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, welches in allen Punkten dem entspericht, was vertraglich vereinbart war.

Zitat:

Und dass der TE nicht gesagt hat, dass er vom Schaden weiß, würde ich nicht als hinterfotzig beschreiben. Hinterfotzig ist eher, dass der Händler die Sache offenbar nicht offen anspricht.

Da nehmen sie sich wohl nichts, würde ich sagen.

Hallo!

Zuallererst, mein Beileid für den TE.

Und?? Es wird spannend, was meint/äussert der Verkäufer????

Mfg

Das Auto soll wohl schon anderweitig verkauft worden sein, hört man.😎
Kann auch eine Ente sein, wie eventuell der gesamte Thread.
siehe hier

Echt?

Dann waren es doch noch mehr Schäden als man Anfangs behauptete...

Hat das der Verkäufer direkt zugegeben oder mußte der TE ihn darauf ansprechen?

Grüße

LIEBE MOTOSPORTGEMEINDE!!! ES FOLGT TEIL 3!!!

1. Diese komischen Aussagen "das würde ich nicht so hinnehmen oder da muß ein ordentlicher Rabatt rausspringen" ist leider nicht richtig.
Ich habe bereits in Teil 2 beschrieben, daß ich mir (Danke an den Rat des Forummitgliedes wegen dem kostenlosen ADAC Rechtsbeistand) bei einem ADAC Rechtsanwalt ein rechtlichen Rat eingeholt habe.

Und dieser ganz klar sagt, daß der Händler ein Recht auf Schadensregulierung hat, wenn das Auto damit wieder zu 100% in den Zustand des ausgehandelten Vertrages versetzt wird und keine Wertminderung darstellt!!
Und der Händler muß mir auch nichts sagen, was mit dem Wagen passiert ist-bis zur Übergabe an mich.
Und wegen dem Stellplatz bei den Gebrauchten hat er sich auch Nichts zu Schulden kommen lassen,weil er das Auto hinstellen darf wohin er will, solange seine Versicherung nichts bemängelt.
Letztens ist der Händler auch nicht verpflichtet mir darüber hinaus einen Nachlass zu gewähren!

Und wegen dem Verschweigen des Vorfalls meinerseits, wollte ich testen wie ehrlich man mit mir dort umgeht. D.h. man hätte den Schaden bis zur Auslieferung an mich reparieren können, ohne das ersichtliche Schäden zu erkennen wären.
Aber gravierende Schäden, die zu einer Wertminderung führen, hätte man mir verschweigen können.
Und deshalb wollte ich wissen, ob man mir gleich die Wahrheit sagt oder ob ich danach zum Gutachter wegen verschwiegener Mängel und dann natürlich zu Anwalt gehen muss.

2. Nach einer zweiten Wartezeit gestern von einer halben Stunde, bin ich dann zum Händler gefahren, um mir eine weitere schlaflose Nacht zu ersparen.
Ich ins Autohaus rein und da bemerke ich die Blicke der peinlich berührten Belegschaft.
Ich wollte eigentlich zum Hauptverkäufer, der quasi der Chefverkäufer ist, jedoch war der noch im Kundengespräch. Also bin ich zu seinem jüngeren Vertreter, welcher sehr nett und kompetent ist, und der teilt mir sofort mit, daß meine Felge gestohlen wurde.
Darauf hin habe ich auch gesagt, daß ich bereits davon weis und wollte wissen warum er mir nicht Bescheid gibt. Er antwortete, daß die Kripo wegen Spurensuche denWagen noch nicht freigegeben hat und daß er die ganze Zeit probiert habe, seinen Chefverkäufer davon in Kenntnis zu setzen. OK-ich warte auf den Chefverkäufer und erzählt mir dann, was sichin besagter Nacht zu getragen hat.

Donnerstagabend gegen Ladenschluß fiel einer Mitarbeiterin ein Sprinter von Sixt auf, der um das Gelände fuhr. Sie verständigte daurauf hin den Sicherheitsdienst doch in der folgenden Nacht besonders aufzupassen. Gegen 2 Uhr Karfreitagmorgens schlug der Bewegungsmelder Alarm und die Security fuhren zum Händler, wo sich gerade vier Mazedonier an meiner Karre zu schaffen machen.
Die flüchten in dem geliehenen Sprinter durch die Ortschaft. Die verständigte Polizei errichtet an einem Kreisverkehr eine Strassensperre und die Diebe meinten über diesen entkommen zu können.
Jedoch war dort ein 10 cm dicker Baum gepflanzt, der ihnen die Weiterfahrt unmöglich machte. Also flüchten sie zu Fuß, wurden allerdings allesamt eine Stunde später im Stadtgebiet festgenommen.

Mein Chefverkäufer meinte, auf Grund dieser Geschichte wollte er mir nicht das Wochenende versauen. Ich teilte ihm daß ich deswegen vier schlaflose Nächte hatte und ich ziemlich verärgert war. Man merkte daß dem Autohaus die Geschichte doch ziemlich peinlich ist, obwohl sie nichts dafür können und man versprach mir, den Wagen bald möglichst bald bereit zu stellen.
Ich fragte dann noch mal wegen Schäden nach und man versicherte mir, daß ausser der gebrochenen Schwellerleiste keinerlei Schäden vorhanden wären und wenn ich auf eine neue Bremsscheibe bestehen würde, diese mir auch ersetzt werde, da die Versicherung ja alles bezahlt.

Nun ja der zuständige Meister war nicht mehr da, um mit ihm das Schadensbild zu analysieren.Also warte auf dessen Anruf heute Nachmittag.
Schwellerleiste müßte auch heute kommen und die nicht verkratzte Felge von der Kripo ebenso.

Teil 4 folgt:

Mahlzeit zusammen

Achja weil ich grade diesen Schwachsinn lese, während ich meine Erfahrungen tauschen möchte:

Diese Geschichte ist nicht erfunden, nur weil ich meine Felgen schon bei der Bestellung des Wagens zum Verkauf angeboten habe. Der Grund dafür ist, eine 20 Zoll Felge aus dem Zubehör zu ordern.

Ist doch alles bestens. Das Autohaus ist ehrlich und wenn Du noch nicht bescheid gewusst hätest, wäre es für dich ja wirklich besser gewesen, dir die Geschichte erst jetzt zu sagen - von wegen "Frohe ostern" und so. 😉 Dass Du es schon wusstest ist halt blöd gelaufen.

Find’s auch gut, dass Du dich rechtlich informiert hast und die Sache jetzt nicht durch ungerechtfertigte Forderungen zum eskalieren bringst.

Freue mich, dass die Angelegenheit (trotz Deiner nachvollziehbaren Aufregung und Verärgerung) offensichtlich doch noch zu einem glücklichen Ende kommen wird!

Herzliche Grüße

TriTam

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