Diebstahl am fabrikneuen Auto!

BMW 3er

Leute ich sag euch, ich flipp aus!!!

Am Donnerstag erhalte ich einen Anruf vom Händler, daß mein 330d da is und ich ihn am Mittwoch abholen kann. Ich freu mich und bin Freitagnachmittag schon mal zum Händler gefahren, um mir den Wagen anzuschauen und ein paar Bilder zu machen.

Nun komm ich da hin und ich trau meinen Augen nicht. Wie ihr an den Bildern sehn könnt, haben irgendwelche Arschlöcher versucht mein Räder zu klauen. Ich ruf die Polizei an und meinen, der Vorfall ist ihnen schon bekannt und der Werksschutz hat sie auf frischer Tat ertappt!Händler ist auch verständigt und wird sich mit mir in Verbindung setzen. Bin ja mal gespannt was die mir am Dienstag zu berichten haben.

Die vordere Fahrerleiste ist gebrochen und das Auto auf der hinteren Bremsscheibe steht-VERDAMMTE SCHEIßE!!!

Kann ich auf einen neuen Wagen bestehen oder haben die ein Recht auf Schadensregulierung. Das ist Auto ist so von mir bestellt worden!

Beste Antwort im Thema

Zunächst einmal kann ich den TE durchaus verstehen: Auch ich würde mich sehr ärgern, wenn ich meinen neuen Wagen im durch die beigefügten Bilder dokumentierten Zustand vorfinden würde!
Dennoch haben einige in diesem Thread zu Recht darauf verwiesen, dass eigenes Rechtsempfinden und unsere Rechtsordnung nicht immer deckungsgleich sein müssen. Hat irgend jemand eigentlich die recht informativen Links, die Jens angeführt hat, gelesen, oder sind die Äußerungen hier generell auf der Basis einer entsprechenden juristischen Ausbildung entstanden? Ich selbst verfüge nicht über eine solche Qualifikation und kann daher die juristischen Aspekte des Vorfalls nicht qualifizierend bewerten oder beurteilen!
Persönlich habe ich als ultima ratio in den vergangenen Jahren Prozesse zum Teil über mehrere Instanzen führen müssen. Trotz jeweils uneingeschränkten Erfolgs kann auch in solchen Fällen (abgesehen von einer mehrjährigen Dauer) ein solcher Weg mit nicht unerheblichen Kosten einhergehen. Von der psychischen Belastung einmal ganz abgesehen. Es ging hierbei jedoch auch nicht um ein Auto sondern um ein Haus.

Daher würde ich folgendes Vorgehen präferieren:
1. Das Gespräch mit dem Händler suchen, um zu erfahren, wie er die vorliegende Situation lösen möchte. Dies am besten ohne Anwalt. Diejenigen, die immer sofort mit dem Anwalt drohen, drücken ihr Gegenüber zugleich auch immer an die Wand und nehmen sich selbst (insbesondere dann, wenn sie wider der eigenen Überzeugung im Unrecht sind) jede Chance auf ein kooperatives, kulantes und zielorientiertes Miteinander! (Man muss sich doch nur vorstellen, wie man bei Drohungen dieser Art selbst reagieren würde.).
2. In diesem Kontext klären, was genau beschädigt ist bzw. wie groß dieser Schaden ist.
3. Möglicherweise stellt sich schon an dieser Stelle heraus, dass der erste Eindruck schlimmer ist, als die Realität. U.u. findet sich also schon hier eine für beide Seiten (Es ist immer hilfreich bei möglichen kontroversen Situationen auch die andere Seite im Blick zu haben. Das erleichtert das Gespräch, die Verhandlungen und auch die Reflexion der eigenen Haltung und ihre mögliche Modifikation im Kontext solcher Gespräche ungemein!) zufriedenstellende Lösung.
4. Sollte der TE sich bis hierher hier nicht wiederfinden oder seine Position nicht im Ansatz berücksichtigt sein, kann er mit diesem Hintergrundwissen immer noch einen Anwalt einschalten, um sich einen Rat, ganz k o n k r e t auf seinen Fall bezogen, einzuholen.

Ich persönlich bin mit dieser Haltung bislang recht weit gekommen. Natürlich stellt sich nicht immer ein hunderprozentiger Erfolg ein. Dennoch habe ich mir damit recht viel Geld, Zeit und Kraft erspart und zumeist sehr viel mehr erreicht als erhofft und im Vorfeld erwartet.

In diesem Sinn wünsche ich dem TE ganz viel Erfolg in seiner Sache und am Ende trotzdem oder gerade deswegen ganz viel Freude mit einem faszinierenden Fahrzeug!

Herzliche Grüße

TriTam

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Zitat:

Original geschrieben von tricky123


Ich würde schon sagen, dass das ein Schaden ist, der zu einem "Unfallwagen" führen kann. Das hier ist keine Beule. Das Fahrzeug ist auf die Hinterachse geknallt. Das ist schon ein massiver Schaden.

Es kann definitiv was ernsthaftes kaputt gegangen sein, allerdings entstehen Ansprüche ja nur auf "ist"-Basis und daher kann man ohne den genauen Schaden zu kennen eigentlich gar nichts sagen.

Also mein persönliches (laienhaftes) Verständnis wäre, dass der Gefahrenübergang bei der Übergabe erfolgt. Und bei der Übergabe habe ich Anspruch auf ein Fahrzeug in dem Zustand, in dem es laut Herstellerbeschreibung zu sein hat. Bis zur Übergabe haftet der Händler bzw. dessen Versicherung.

Ohne massive finanzielle Anreize würde ich das Fahrzeug vermutlich auch nicht übernehmen.

Beim späteren Verkauf kommt dann womöglich ein Typ mit nem Lackdickenmessgerät und dem kannst Du dann erzählen, dass der verschwiegene Schaden das Fahrzeug nicht zu einem Unfallwagen macht und Du ihn nicht über den Tisch ziehen wolltest.

Zitat:

Original geschrieben von TheSoundAuthority


Er ist kein Unfallwagen. Ein Unfallwagen im Rechtssinn liegt nur vor, wenn bei einem Unfall tragende Teile des Wagens, also das Chassis beschädigt wurden. Reine Blechschäden machen einen Wagen nie zu einem Unfallwagen, die Reparatur von Blechschäden dient allein der Optik und der Werterhaltung des Fahrzeugs.

so nicht richtig, auch Blechschäden sind als Unfall anzugeben. Der Schweller ist allerdings ein geklebtes Kunststoffteil dass ohne Eingriff in die Fahrzeugstruktur getauscht werden kann. Ein neuer Schweller und eine neue Bremsscheibe und gut ist. Das muss auch nicht als "Unfall" angegeben werden.

lg
Peter

Die Sache ist doch die. Niemand weiß, was mit seinem Fahrzeug vor der Auslieferung alles passiert ist.
Was ist mit Fahrzeugen, die aus anderen Ländern verschifft werden, da geht sicher mal der ein oder andere Schweller kaputt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das der Kunde irgendwie mitkriegt. Da wird das Teil getauscht und gut ist, jedenfalls ist das meine laienhafte Vorstellung.

Solange da keine Schäden an der Karosserie sind, wäre mir alles andere egal, auch bei einem 60t€ Auto.

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Zitat:

Original geschrieben von TheSoundAuthority


Er ist kein Unfallwagen. Ein Unfallwagen im Rechtssinn liegt nur vor, wenn bei einem Unfall tragende Teile des Wagens, also das Chassis beschädigt wurden. Reine Blechschäden machen einen Wagen nie zu einem Unfallwagen, die Reparatur von Blechschäden dient allein der Optik und der Werterhaltung des Fahrzeugs.

und das ist doch - sorry- quatsch: selbst ne gespachelte beule an der türe muss beim widerverkauf angegeben werde, da eben nachweisbar....

tauschst du die türe...letztendlich das gleiche...

tragende teile! da wird im Regelfall verschrottet.....

und zwecks der geschicht: ein kaufvetrag ist erfüllt, wen beide seiten nach vertrag erfüll haben. dazu gehört kein instandgesetztes Fahrzeug.

annahme verweigern.

gruss

Zitat:

Original geschrieben von kuh_5


1. Scheiße, tut mir leid.
2. Du kannst auf keinen neuen Wagen bestehen. Die Kosten für eine Reparatur sind viel geringer. Eine Neulieferung wäre hier mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden und als Folge als nicht angemessen zu sehen.
Das heißt in concreto für dich: dumm gelaufen, ggf mit bmw auf Kulanzbasis verhandeln...

Quatsch!

Ganz einfach: Die beiden Begriffe "Unfallwagen" und "unfallfrei" sind nicht komplementär - es gibt noch eine dritte Kategorie (meist unter der Bezeichnung) "Bagatellschäden", in der die meisten kleineren bis mittleren Arbeiten am Auto fallen. Demzufolge kann man ein Auto vielleicht nicht mehr als unfallfrei bezeichnen, aber wegen der Art der Schäden ist es noch lange kein Unfallwagen.

Zitat:

Original geschrieben von dcb_dreier


Quatsch!

Gefühltes Gerechtigkeit und juristisches Recht sind eben trotz aller Bemühungen sie übereinander zu bekommen erstmal zwei unterschiedliche Dinge. Wenn du Hinweise hast warum das Thema juristisch anders zu betrachten ist, dann wäre es hilfreicher das zu erläutern als Quatsch zu schreiben.

Zitat:

Original geschrieben von Jens Zerl



Zitat:

Original geschrieben von tricky123


Ich würde schon sagen, dass das ein Schaden ist, der zu einem "Unfallwagen" führen kann. Das hier ist keine Beule. Das Fahrzeug ist auf die Hinterachse geknallt. Das ist schon ein massiver Schaden.
Es kann definitiv was ernsthaftes kaputt gegangen sein, allerdings entstehen Ansprüche ja nur auf "ist"-Basis und daher kann man ohne den genauen Schaden zu kennen eigentlich gar nichts sagen.

Abgesehen davon das es nur ein Auto ist und das Verhalten einiger hier echt peinlich ist, ist es vollkommen unmöglich das das Fahrzeug auf die Hinterachse geknallt ist.

Man kann eine Felge nicht einfach abziehen, wenn das Fahrzeuggewicht drauf lastet. Man hat ganz normal den Wagen mit einem Wagenheber angehoben, die Felge demontiert und wieder abgelassen!

Kaputt geht dabei auch nichts. Das ist ein Auto, und keine Porzellanvase. Das Verhalten des TE und einiger Leute hier ist echt peinlich. Der Händler tut mir richtig leid.

Fazit wird sein, das der TE das Fahrzeug übernehmen muß. Den am Zustand des Neufahrzeuges hat sich absolut nichts verändert!

Aber wenn man sonst keine Sorgen hat, kann man sich ja Sorgen um einen Gebrauchsgegenstand machen! Leute gibts . . . .

Zitat:

Original geschrieben von Sencer


Ganz einfach: Die beiden Begriffe "Unfallwagen" und "unfallfrei" sind nicht komplementär - es gibt noch eine dritte Kategorie (meist unter der Bezeichnung) "Bagatellschäden", in der die meisten kleineren bis mittleren Arbeiten am Auto fallen. Demzufolge kann man ein Auto vielleicht nicht mehr als unfallfrei bezeichnen, aber wegen der Art der Schäden ist es noch lange kein Unfallwagen.

Zitat:

Original geschrieben von Sencer



Zitat:

Original geschrieben von dcb_dreier


Quatsch!
Gefühltes Gerechtigkeit und juristisches Recht sind eben trotz aller Bemühungen sie übereinander zu bekommen erstmal zwei unterschiedliche Dinge. Wenn du Hinweise hast warum das Thema juristisch anders zu betrachten ist, dann wäre es hilfreicher das zu erläutern als Quatsch zu schreiben.

richtig.... er hat Anspruch auf ein mängelfreies Neufahrzeug ohne Vorschäden die den Wert mindern und das wird er bekommen. Zum Teil wird mit Neufahrzeugen recht ruppig umgegangen (Verladung etc.) wenn jedes Auto verschrottet würde dass zum Beispiel vor Auslieferung eine Kratzer in die Türe bekommt wären die Herstelle alle Pleite. Ich erinnere da nur an den großen VAG Hagelschaden mit hunderten Fahrzeugen.

Zunächst einmal kann ich den TE durchaus verstehen: Auch ich würde mich sehr ärgern, wenn ich meinen neuen Wagen im durch die beigefügten Bilder dokumentierten Zustand vorfinden würde!
Dennoch haben einige in diesem Thread zu Recht darauf verwiesen, dass eigenes Rechtsempfinden und unsere Rechtsordnung nicht immer deckungsgleich sein müssen. Hat irgend jemand eigentlich die recht informativen Links, die Jens angeführt hat, gelesen, oder sind die Äußerungen hier generell auf der Basis einer entsprechenden juristischen Ausbildung entstanden? Ich selbst verfüge nicht über eine solche Qualifikation und kann daher die juristischen Aspekte des Vorfalls nicht qualifizierend bewerten oder beurteilen!
Persönlich habe ich als ultima ratio in den vergangenen Jahren Prozesse zum Teil über mehrere Instanzen führen müssen. Trotz jeweils uneingeschränkten Erfolgs kann auch in solchen Fällen (abgesehen von einer mehrjährigen Dauer) ein solcher Weg mit nicht unerheblichen Kosten einhergehen. Von der psychischen Belastung einmal ganz abgesehen. Es ging hierbei jedoch auch nicht um ein Auto sondern um ein Haus.

Daher würde ich folgendes Vorgehen präferieren:
1. Das Gespräch mit dem Händler suchen, um zu erfahren, wie er die vorliegende Situation lösen möchte. Dies am besten ohne Anwalt. Diejenigen, die immer sofort mit dem Anwalt drohen, drücken ihr Gegenüber zugleich auch immer an die Wand und nehmen sich selbst (insbesondere dann, wenn sie wider der eigenen Überzeugung im Unrecht sind) jede Chance auf ein kooperatives, kulantes und zielorientiertes Miteinander! (Man muss sich doch nur vorstellen, wie man bei Drohungen dieser Art selbst reagieren würde.).
2. In diesem Kontext klären, was genau beschädigt ist bzw. wie groß dieser Schaden ist.
3. Möglicherweise stellt sich schon an dieser Stelle heraus, dass der erste Eindruck schlimmer ist, als die Realität. U.u. findet sich also schon hier eine für beide Seiten (Es ist immer hilfreich bei möglichen kontroversen Situationen auch die andere Seite im Blick zu haben. Das erleichtert das Gespräch, die Verhandlungen und auch die Reflexion der eigenen Haltung und ihre mögliche Modifikation im Kontext solcher Gespräche ungemein!) zufriedenstellende Lösung.
4. Sollte der TE sich bis hierher hier nicht wiederfinden oder seine Position nicht im Ansatz berücksichtigt sein, kann er mit diesem Hintergrundwissen immer noch einen Anwalt einschalten, um sich einen Rat, ganz k o n k r e t auf seinen Fall bezogen, einzuholen.

Ich persönlich bin mit dieser Haltung bislang recht weit gekommen. Natürlich stellt sich nicht immer ein hunderprozentiger Erfolg ein. Dennoch habe ich mir damit recht viel Geld, Zeit und Kraft erspart und zumeist sehr viel mehr erreicht als erhofft und im Vorfeld erwartet.

In diesem Sinn wünsche ich dem TE ganz viel Erfolg in seiner Sache und am Ende trotzdem oder gerade deswegen ganz viel Freude mit einem faszinierenden Fahrzeug!

Herzliche Grüße

TriTam

Mal ne dumme Frage (ich habe jetzt nicht alles durchgelesen und deshalb vielleicht übersehen):
Hast du mit dem Felgenschloss bestellt?
Mich würde einfach interessieren, ob die Dinger ab Werk überhaupt noch eine Wirkung haben.
Ich hoffe mal für dich, dass es alles zu deiner Zufriedenheit ausgeht. Ich kann dich schon verstehen, wenn man den Wagen noch nicht einmal gefahren ist und schon als Reparaturwagen übernehmen muss.

Zitat:

Original geschrieben von tricky123



Zitat:

Original geschrieben von bombo82


Blödsinn, wenn der Rahmen nicht verzogen ist, ist es auch kein Unfallwagen.
Wenn euer Auto einmal eine Beule hat, wird daraus nicht gleich ein Unfallwagen.

Ich würde schon sagen, dass das ein Schaden ist, der zu einem "Unfallwagen" führen kann. Das hier ist keine Beule. Das Fahrzeug ist auf die Hinterachse geknallt. Das ist schon ein massiver Schaden.

Es ist iü nicht unbedingt erforderlich, dass sich der Rahmen verzieht.

Was glaubst du, welche kräfte auf die Hinterachse wirken, wenn du mit sagen wir mal 80 km/h durch ein tiefes Schlagloch fährst ?

Alles Kaffeesatzleserei, ich vermute mal das er sich mit einer vollständigen Reparatur zufrieden geben muss, ich würde mir dann aber schriftlich vom Händler bestätigen lassen, ob es ein "Unfallwagen" ist oder nicht, wenn ja, grade auch bei Leasing würde ich auf entsprechende Regulierung der Wertminderung bestehen, oder mir bestätigen lassen, das es bei Rückgabe zu keinen Nachforderungen kommt.

Als mein Vater einen Schaden an seinen X1 hatte, wurde ich beim BMW darauf hingewiesen, das sie einen Gutachter kommen lassen, das ich selbst auf keinen Fall einen Gutachter beauftragen soll, da dieser dann nicht bezahlt werden würde. Gut, in dem Fall kann das anders sein, ggf. zusätlich einen eigenen Gutachter kommen lassen, und zwar vor und nach Reparatur !

Noch was: Die Autos werden teilweise auch außerhalb der Öffnungszeiten des Händlers angeliefert, dann kann es sein, das der Wagen außerhalb des eingezäunten Geländes steht. ist insovern nicht unbedingt ungewöhnlich oder fahrlässig vom Händler.

es ist schon ein bischen Hinterfotzig, nicht direkt zu sagen, das man bereits von dem Schaden weiss...
was macht er, wenn die´s ihm tatsächlich verschweigen, und bevor er reagieren kann der Schlitten schon repariert ist ??
dann geht erst recht das Theater los...

Zitat:

Original geschrieben von Folki


Mal ne dumme Frage (ich habe jetzt nicht alles durchgelesen und deshalb vielleicht übersehen):
Hast du mit dem Felgenschloss bestellt?
Mich würde einfach interessieren, ob die Dinger ab Werk überhaupt noch eine Wirkung haben.
Ich hoffe mal für dich, dass es alles zu deiner Zufriedenheit ausgeht. Ich kann dich schon verstehen, wenn man den Wagen noch nicht einmal gefahren ist und schon als Reparaturwagen übernehmen muss.

Über ein Felgenschloss lacht doch jeder Dieb. Universal Schlüssel gibt's bei ebay für ein paar Euro.

Zitat:

Original geschrieben von bombo82



Zitat:

Original geschrieben von tricky123


Ich würde schon sagen, dass das ein Schaden ist, der zu einem "Unfallwagen" führen kann. Das hier ist keine Beule. Das Fahrzeug ist auf die Hinterachse geknallt. Das ist schon ein massiver Schaden.

Es ist iü nicht unbedingt erforderlich, dass sich der Rahmen verzieht.

Was glaubst du, welche kräfte auf die Hinterachse wirken, wenn du mit sagen wir mal 80 km/h durch ein tiefes Schlagloch fährst ?

Alles Kaffeesatzleserei, ich vermute mal das er sich mit einer vollständigen Reparatur zufrieden geben muss, ich würde mir dann aber schriftlich vom Händler bestätigen lassen, ob es ein "Unfallwagen" ist oder nicht, wenn ja, grade auch bei Leasing würde ich auf entsprechende Regulierung der Wertminderung bestehen, oder mir bestätigen lassen, das es bei Rückgabe zu keinen Nachforderungen kommt.

Er muss sich mit nichts weniger zufrieden geben, als einem Fahrzeug, das alle Eigenschaften eines fabrikneuen Fahrzeugs hat. Wenn eine Reparatur ein Fahrzeug in diesen Zustand versetzen kann, muss er sich damit zufrieden geben. Wenn das Fahrzeug aber ein Unfallwagen ist, ist die Sache recht eindeutig, dass er den nicht annehmen muss, da dann die abgeschlossene Vertragsvereinbarung vom Händler gar nicht erfüllt werden kann.

Du hast aber insofern recht, als dass die NAchweisbarkeit des einen oder des anderen Falls zu Komplikationen führen kann.

Zitat:

es ist schon ein bischen Hinterfotzig, nicht direkt zu sagen, das man bereits von dem Schaden weiss...
was macht er, wenn die´s ihm tatsächlich verschweigen, und bevor er reagieren kann der Schlitten schon repariert ist ??

Ich bin in diesem Fall auch unschlüssig, ob der Händler es sagen sollte oder nicht. Im Grunde würde er dem Kunden ein in allen Punkten einem fabrikneuen Fahrzeug entsprechendes Auto liefern, würde ihm aber gleichzeitig mehr den Spaß verderben, als es notwendig wäre.

Hat sich der Verkäufer denn jetzt noch gemeldet?

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