Diebstahl am fabrikneuen Auto!

BMW 3er

Leute ich sag euch, ich flipp aus!!!

Am Donnerstag erhalte ich einen Anruf vom Händler, daß mein 330d da is und ich ihn am Mittwoch abholen kann. Ich freu mich und bin Freitagnachmittag schon mal zum Händler gefahren, um mir den Wagen anzuschauen und ein paar Bilder zu machen.

Nun komm ich da hin und ich trau meinen Augen nicht. Wie ihr an den Bildern sehn könnt, haben irgendwelche Arschlöcher versucht mein Räder zu klauen. Ich ruf die Polizei an und meinen, der Vorfall ist ihnen schon bekannt und der Werksschutz hat sie auf frischer Tat ertappt!Händler ist auch verständigt und wird sich mit mir in Verbindung setzen. Bin ja mal gespannt was die mir am Dienstag zu berichten haben.

Die vordere Fahrerleiste ist gebrochen und das Auto auf der hinteren Bremsscheibe steht-VERDAMMTE SCHEIßE!!!

Kann ich auf einen neuen Wagen bestehen oder haben die ein Recht auf Schadensregulierung. Das ist Auto ist so von mir bestellt worden!

Beste Antwort im Thema

Zunächst einmal kann ich den TE durchaus verstehen: Auch ich würde mich sehr ärgern, wenn ich meinen neuen Wagen im durch die beigefügten Bilder dokumentierten Zustand vorfinden würde!
Dennoch haben einige in diesem Thread zu Recht darauf verwiesen, dass eigenes Rechtsempfinden und unsere Rechtsordnung nicht immer deckungsgleich sein müssen. Hat irgend jemand eigentlich die recht informativen Links, die Jens angeführt hat, gelesen, oder sind die Äußerungen hier generell auf der Basis einer entsprechenden juristischen Ausbildung entstanden? Ich selbst verfüge nicht über eine solche Qualifikation und kann daher die juristischen Aspekte des Vorfalls nicht qualifizierend bewerten oder beurteilen!
Persönlich habe ich als ultima ratio in den vergangenen Jahren Prozesse zum Teil über mehrere Instanzen führen müssen. Trotz jeweils uneingeschränkten Erfolgs kann auch in solchen Fällen (abgesehen von einer mehrjährigen Dauer) ein solcher Weg mit nicht unerheblichen Kosten einhergehen. Von der psychischen Belastung einmal ganz abgesehen. Es ging hierbei jedoch auch nicht um ein Auto sondern um ein Haus.

Daher würde ich folgendes Vorgehen präferieren:
1. Das Gespräch mit dem Händler suchen, um zu erfahren, wie er die vorliegende Situation lösen möchte. Dies am besten ohne Anwalt. Diejenigen, die immer sofort mit dem Anwalt drohen, drücken ihr Gegenüber zugleich auch immer an die Wand und nehmen sich selbst (insbesondere dann, wenn sie wider der eigenen Überzeugung im Unrecht sind) jede Chance auf ein kooperatives, kulantes und zielorientiertes Miteinander! (Man muss sich doch nur vorstellen, wie man bei Drohungen dieser Art selbst reagieren würde.).
2. In diesem Kontext klären, was genau beschädigt ist bzw. wie groß dieser Schaden ist.
3. Möglicherweise stellt sich schon an dieser Stelle heraus, dass der erste Eindruck schlimmer ist, als die Realität. U.u. findet sich also schon hier eine für beide Seiten (Es ist immer hilfreich bei möglichen kontroversen Situationen auch die andere Seite im Blick zu haben. Das erleichtert das Gespräch, die Verhandlungen und auch die Reflexion der eigenen Haltung und ihre mögliche Modifikation im Kontext solcher Gespräche ungemein!) zufriedenstellende Lösung.
4. Sollte der TE sich bis hierher hier nicht wiederfinden oder seine Position nicht im Ansatz berücksichtigt sein, kann er mit diesem Hintergrundwissen immer noch einen Anwalt einschalten, um sich einen Rat, ganz k o n k r e t auf seinen Fall bezogen, einzuholen.

Ich persönlich bin mit dieser Haltung bislang recht weit gekommen. Natürlich stellt sich nicht immer ein hunderprozentiger Erfolg ein. Dennoch habe ich mir damit recht viel Geld, Zeit und Kraft erspart und zumeist sehr viel mehr erreicht als erhofft und im Vorfeld erwartet.

In diesem Sinn wünsche ich dem TE ganz viel Erfolg in seiner Sache und am Ende trotzdem oder gerade deswegen ganz viel Freude mit einem faszinierenden Fahrzeug!

Herzliche Grüße

TriTam

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Zitat:

Original geschrieben von ru20


Mein Chefverkäufer meinte, auf Grund dieser Geschichte wollte er mir nicht das Wochenende versauen. Ich teilte ihm daß ich deswegen vier schlaflose Nächte hatte und ich ziemlich verärgert war.

Mahlzeit zusammen

Du solltest Dir wirklich psychologische Hilfe holen. Scheint ja echt traumatisch gewesen zu sein! 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Markenfrei



Zitat:

Original geschrieben von ru20


Mein Chefverkäufer meinte, auf Grund dieser Geschichte wollte er mir nicht das Wochenende versauen. Ich teilte ihm daß ich deswegen vier schlaflose Nächte hatte und ich ziemlich verärgert war.

Mahlzeit zusammen

Du solltest Dir wirklich psychologische Hilfe holen. Scheint ja echt traumatisch gewesen zu sein! 🙄

Als Außenstehender kann man immer lockere Sprüche reißen...

mir kann doch keiner sagen wenn das Auto so auf dem ziegelstein steht das da nur der plastik Schwellerleiste kaputt ist und mehr nicht ?

Zitat:

Original geschrieben von Zanza


mir kann doch keiner sagen wenn das Auto so auf dem ziegelstein steht das da nur der plastik Schwellerleiste kaputt ist und mehr nicht ?

Was soll denn aber kaputt sein? Der F30 ist von unten komplett zu.

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der Schweller selbst man sieht doch genau auf denn Fotos das der Holzklotz genau an der kante des Radkasten ist. Sicher haben die Diebe das Holz einfach so unters Auto gelegt und nicht unter die Hebebühnen Aufnahme. Es muss ja nicht gleich alles kaputt sein aber beule oder was verbogen.

Nur nochmal zur Klarstellung (weil vorliegend nicht mehr relevant). Dass dann, wenn das Auto komplett (dh ohne jeden Minderwert) wiederhergestellt werden kann, keine Neulieferung verlangt werden kann, ist und war ja von vornherein klar. Es geht um die Fälle, in denen ein Mangelunwert verbleibt. Dann kann man Neuherstellung verlangen. Das hat (hoffentlich) auch der ADAC-Anwalt gesagt. Alles andere wäre falsch. Irgendwelchen Internet-Seiten, die anderes behaupten, würde ich schonmal gar nicht trauen.

Im Übrigen würde auch mich die Erklärung des Händlers nicht unbedingt vollkommen beruhigen. Natürlich sagt er, dass nichts kaputt ist. Für einen Außenstehenden ist das allerdings schwer zu glauben. Da fuhrwerken 4 Verbrecher an einem Wagen herum und stellen kleine Holzklötze so unter den Wagen, dass sie diesen offenbar nicht richtig halten. Dann werden sie auch noch gestört und müssen bei der Aktion die Flucht ergreifen. Spricht auch nicht unbedingt für eine "fachgerechte" Felgenentfernung.

Ich würde mir den Wagen in jedem Fall ganz genau ansehen (wenn nicht sogar mit einem Experten), bevor ich das Ding übernehme. Und die Bremsscheibe sollten sie auf jeden Fall erneuern. Und es gibt noch zig andere Dinge, die betroffen sein könnten. Ich würde ich mir dezidiert dokumentieren lassen, dass das alles geprüft und okay ist.

Zitat:

Original geschrieben von tricky123


Nur nochmal zur Klarstellung (weil vorliegend nicht mehr relevant). Dass dann, wenn das Auto komplett (dh ohne jeden Minderwert) wiederhergestellt werden kann, keine Neulieferung verlangt werden kann, ist und war ja von vornherein klar. Es geht um die Fälle, in denen ein Mangelunwert verbleibt. Dann kann man Neuherstellung verlangen.

Das hat aber ja keiner bestritten. Es ging eher darum, ob man aufgrund des "unguten Gefühls" welches Du nachfolgend beschrieben hast ein neues Fahrzeug verlangen kann, was eben nicht der Fall ist.

Zitat:

Original geschrieben von Jens Zerl



Zitat:

Original geschrieben von tricky123


Nur nochmal zur Klarstellung (weil vorliegend nicht mehr relevant). Dass dann, wenn das Auto komplett (dh ohne jeden Minderwert) wiederhergestellt werden kann, keine Neulieferung verlangt werden kann, ist und war ja von vornherein klar. Es geht um die Fälle, in denen ein Mangelunwert verbleibt. Dann kann man Neuherstellung verlangen.
Das hat aber ja keiner bestritten. Es ging eher darum, ob man aufgrund des "unguten Gefühls" welches Du nachfolgend beschrieben hast ein neues Fahrzeug verlangen kann, was eben nicht der Fall ist.

Dass man wegen eines unguten Gefühls überhaupt irgendwelche Rechte geltend machen kann, ist ohnehin ausgeschlossen. Allerdings ist jetzt der Verkäufer in der Pflicht nachzuweisen, dass der Wagen absolut mangelfrei ist.

Wieso hat jemand der über 60000 € für ein Auto ausgibt um Gottes Willen keine Rechtsschutzversicherung???

Zitat:

Original geschrieben von FwSteiner69


Wieso hat jemand der über 60000 € für ein Auto ausgibt um Gottes Willen keine Rechtsschutzversicherung???
Das

ist doch fuer das

Themahier

voellig irrelevant

!

Zitat:

Original geschrieben von wbf325i



Zitat:

Original geschrieben von FwSteiner69


Wieso hat jemand der über 60000 € für ein Auto ausgibt um Gottes Willen keine Rechtsschutzversicherung???
Das ist doch fuer das Thema hier voellig irrelevant!

Wieso Irrelevant? Dann hätte der Themenstarter sich direkt fachliche Beratung holen können und wäre nicht auf eure Vermutungen angewiesen.

Zitat:

Original geschrieben von FwSteiner69



Zitat:

Original geschrieben von wbf325i



Das ist doch fuer das Thema hier voellig irrelevant!
Wieso Irrelevant? Dann hätte der Themenstarter sich direkt fachliche Beratung holen können und wäre nicht auf eure Vermutungen angewiesen.

Wenn jeder Themenstarter sich ersteinmal direkt fachliche Beratung holen würde (egal zu welchem Thema), dann wäre hier "Tote Hose".

Hier gibt es soviele Themen, wo man sich fragen muss warum dafür ein Thread aufgemacht wird (z.B. jedes Jahr gerne: wann wechselt Ihr auf Sommerreifen.....😉).

Da würde doch in jedem Fall über so ein spektakuläre Thema wie "DIEBSTAHL AM FABRIKNEUEN AUTO!" ein Thread eröffnet.

Ist auch besser so, sonst wäre es ja viel langweiliger... 🙂

Grüße
Peter

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