Diebstahl am fabrikneuen Auto!

BMW 3er

Leute ich sag euch, ich flipp aus!!!

Am Donnerstag erhalte ich einen Anruf vom Händler, daß mein 330d da is und ich ihn am Mittwoch abholen kann. Ich freu mich und bin Freitagnachmittag schon mal zum Händler gefahren, um mir den Wagen anzuschauen und ein paar Bilder zu machen.

Nun komm ich da hin und ich trau meinen Augen nicht. Wie ihr an den Bildern sehn könnt, haben irgendwelche Arschlöcher versucht mein Räder zu klauen. Ich ruf die Polizei an und meinen, der Vorfall ist ihnen schon bekannt und der Werksschutz hat sie auf frischer Tat ertappt!Händler ist auch verständigt und wird sich mit mir in Verbindung setzen. Bin ja mal gespannt was die mir am Dienstag zu berichten haben.

Die vordere Fahrerleiste ist gebrochen und das Auto auf der hinteren Bremsscheibe steht-VERDAMMTE SCHEIßE!!!

Kann ich auf einen neuen Wagen bestehen oder haben die ein Recht auf Schadensregulierung. Das ist Auto ist so von mir bestellt worden!

Beste Antwort im Thema

Zunächst einmal kann ich den TE durchaus verstehen: Auch ich würde mich sehr ärgern, wenn ich meinen neuen Wagen im durch die beigefügten Bilder dokumentierten Zustand vorfinden würde!
Dennoch haben einige in diesem Thread zu Recht darauf verwiesen, dass eigenes Rechtsempfinden und unsere Rechtsordnung nicht immer deckungsgleich sein müssen. Hat irgend jemand eigentlich die recht informativen Links, die Jens angeführt hat, gelesen, oder sind die Äußerungen hier generell auf der Basis einer entsprechenden juristischen Ausbildung entstanden? Ich selbst verfüge nicht über eine solche Qualifikation und kann daher die juristischen Aspekte des Vorfalls nicht qualifizierend bewerten oder beurteilen!
Persönlich habe ich als ultima ratio in den vergangenen Jahren Prozesse zum Teil über mehrere Instanzen führen müssen. Trotz jeweils uneingeschränkten Erfolgs kann auch in solchen Fällen (abgesehen von einer mehrjährigen Dauer) ein solcher Weg mit nicht unerheblichen Kosten einhergehen. Von der psychischen Belastung einmal ganz abgesehen. Es ging hierbei jedoch auch nicht um ein Auto sondern um ein Haus.

Daher würde ich folgendes Vorgehen präferieren:
1. Das Gespräch mit dem Händler suchen, um zu erfahren, wie er die vorliegende Situation lösen möchte. Dies am besten ohne Anwalt. Diejenigen, die immer sofort mit dem Anwalt drohen, drücken ihr Gegenüber zugleich auch immer an die Wand und nehmen sich selbst (insbesondere dann, wenn sie wider der eigenen Überzeugung im Unrecht sind) jede Chance auf ein kooperatives, kulantes und zielorientiertes Miteinander! (Man muss sich doch nur vorstellen, wie man bei Drohungen dieser Art selbst reagieren würde.).
2. In diesem Kontext klären, was genau beschädigt ist bzw. wie groß dieser Schaden ist.
3. Möglicherweise stellt sich schon an dieser Stelle heraus, dass der erste Eindruck schlimmer ist, als die Realität. U.u. findet sich also schon hier eine für beide Seiten (Es ist immer hilfreich bei möglichen kontroversen Situationen auch die andere Seite im Blick zu haben. Das erleichtert das Gespräch, die Verhandlungen und auch die Reflexion der eigenen Haltung und ihre mögliche Modifikation im Kontext solcher Gespräche ungemein!) zufriedenstellende Lösung.
4. Sollte der TE sich bis hierher hier nicht wiederfinden oder seine Position nicht im Ansatz berücksichtigt sein, kann er mit diesem Hintergrundwissen immer noch einen Anwalt einschalten, um sich einen Rat, ganz k o n k r e t auf seinen Fall bezogen, einzuholen.

Ich persönlich bin mit dieser Haltung bislang recht weit gekommen. Natürlich stellt sich nicht immer ein hunderprozentiger Erfolg ein. Dennoch habe ich mir damit recht viel Geld, Zeit und Kraft erspart und zumeist sehr viel mehr erreicht als erhofft und im Vorfeld erwartet.

In diesem Sinn wünsche ich dem TE ganz viel Erfolg in seiner Sache und am Ende trotzdem oder gerade deswegen ganz viel Freude mit einem faszinierenden Fahrzeug!

Herzliche Grüße

TriTam

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Zitat:

Original geschrieben von Jens Zerl


Klar, das kann man machen. Aber vielleicht macht der Händler einen Vorschlag mit dem von vornherein einverstanden ist. Momentan ist erstmal nur der Händler das Opfer.

Du schreibst "momentan" und triffst damit vielleicht genau ins Schwarze. Wenn momentan er das Opfer ist, dann wird er sich doch gerne nach einem anderen Opfer umsehen. Daher: rechtlichen Rat einholen! Vorher!

Zitat:

Original geschrieben von GNetz



Zitat:

Original geschrieben von Jens Zerl


Klar, das kann man machen. Aber vielleicht macht der Händler einen Vorschlag mit dem von vornherein einverstanden ist. Momentan ist erstmal nur der Händler das Opfer.
Du schreibst "momentan" und triffst damit vielleicht genau ins Schwarze. Wenn momentan er das Opfer ist, dann wird er sich doch gerne nach einem anderen Opfer umsehen.

Ev. kommst Du zu der Aussage, weil Du selbst so handeln würdest? 😁

Aber es geht hier nicht um einen vom Händler unberücksichtigten Fall, der irgendwie improvisiert gelöst werden müsste. Die Verschlechterung des Verkaufsgegenstands zwischen Auslieferung Werk und Übergabe Kunde ist eine vom Händler eingeplante Gefahr, gegen die er versichert ist. D.h. der TE kann davon ausgehen, dass er das bekommt, was ihm nach dem Recht zusteht. Und da ist eben die Frage, ob das ein neues Fahrzeug ist. Wenn es ihm rechtlich nicht zuzsteht, wird der Händle sich auch weigern ein neues zu bestellen - in dem Fall dürfte aber auch eine Klage aussichtslos sein. Zumindest diesen Sachverhalt könnte man aber bei einer Rechtsberatung erfragen, da gebe ich dir recht.

Zitat:

Original geschrieben von Jens Zerl


Ev. kommst Du zu der Aussage, weil Du selbst so handeln würdest? 😁

Erzähl' nicht so nen SCHEISS!

Zitat:

Original geschrieben von GNetz



Zitat:

Original geschrieben von Jens Zerl


Ev. kommst Du zu der Aussage, weil Du selbst so handeln würdest? 😁
Erzähl' nicht so nen SCHEISS!

Naja, ansonsten ist es erstmal eine aus der Luft gegriffene Spekulation, die ich meinem Händler keinesfalls unterstellen würde.

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Zitat:

Original geschrieben von Jens Zerl



Aber es geht hier nicht um einen vom Händler unberücksichtigten Fall, der irgendwie improvisiert gelöst werden müsste. Die Verschlechterung des Verkaufsgegenstands zwischen Auslieferung Werk und Übergabe Kunde ist eine vom Händler eingeplante Gefahr, gegen die er versichert ist. D.h. der TE kann davon ausgehen, dass er das bekommt, was ihm nach dem Recht zusteht. Und da ist eben die Frage, ob das ein neues Fahrzeug ist. Wenn es ihm rechtlich nicht zuzsteht, wird der Händle sich auch weigern ein neues zu bestellen - in dem Fall dürfte aber auch eine Klage aussichtslos sein. Zumindest diesen Sachverhalt könnte man aber bei einer Rechtsberatung erfragen, da gebe ich dir recht.

Dass nur das, was der Händler anbietet, das ist, was rechtlich möglich ist, würde ich auch mal bezweifeln wollen. Letztlich hängt es vom Händler ab, ob er sich korrekt verhält oder ob er wegen seiner eignen Schusseligkeit seinen Ruf aufs Spiel setzt. Die sinnvollste Herangehensweise bleibt:

1. Mit Händler sprechen und Lösungsvorschlag anhören.
2. Wenn der Vorschlag Dich nicht restlos überzeugt, Rechtsanwalt hinzuziehen.
3. Wenn der Vorschlag okay ist, brauchst Du auch keinen RA.

Ich finde das der 🙂 hier nicht seriös genug ist weil, wenn ich als neuwagenverkäufer einen Kunden betreue der schon 3 Autos bei mir abgenommen hat den behandele ich natürlich bevorzugter, und wenn dieser Kunde einen Nagelneuen 330d bei mir kauft dann sorge ich auch dafür das dass Auto wenn es dann geliefert wird nicht tagelang draussen rumstehen tut.

Ich würde auf einen sehr hohehn Nachlass bestehen, und darüber hinaus meine Rechtschutz infomieren und einen Gutachter beauftragen nicht den hauseigenen Gutachter vom 🙂.

Zitat:

Original geschrieben von tricky123


3. Wenn der Vorschlag okay ist, brauchst Du auch keinen RA.

Genau das ist der springende Punkt. Was ist okay, d. h. was ist rechtens? Das kann ein Laie gar nicht beurteilen.

Hier vertreten viele die Auffassung, es sei schon übers Ziel hinaus geschossen, wenn er dieses Fahrzeug nicht annimmt und auf eine Neufabrikation besteht. Doch möglicherweise geht es noch darüber hinaus. Möglicherweise hat der Kunde in dem Fall nicht nur Anspruch auf eine Neufabrikation, sondern auch auf eine darüber hinausgehende Entschädigung (Kaufpreisminderung, Ersatzwagen für die Dauer der erneuten Wartezeit usw.)? Man darf nicht vergessen: er hat einen Vertrag mit dem Händler geschlossen und dieser erfüllt ihn möglicherweise nicht.

Und vergesst die Mär, dass ein Händler freiwillig an seine Grenzen geht. Wir reden hier von Autohändlern! Diese Berufsgruppe hat nicht umsonst ihren Ruf.

Zitat:

Original geschrieben von GNetz


Und vergesst die Mär, dass ein Händler freiwillig an seine Grenzen geht. Wir reden hier von Autohändlern! Diese Berufsgruppe hat nicht umsonst ihren Ruf.

Also ich habe gegenteilige Erfahrung gemacht. Ich habe aber auch nicht immer gleich mit dem RA gedroht. Menschen reagieren anders wenn man sie um was bittet, als wenn man ihnen droht - das machen sich zu wenige zu nutze. 😉

Zitat:

Original geschrieben von metinpascha


Ich würde auf einen sehr hohehn Nachlass bestehen, und darüber hinaus meine Rechtschutz infomieren und einen Gutachter beauftragen nicht den hauseigenen Gutachter vom 🙂.

Die Sache mit dem Gutachter fürt aber *automatisch* dazu, dass man das Auto nehmen muss, wenn der sagt, dass alles ok ist.

Eine einvernehmliche Lösung zu finden, wo der Händler das Fahrzeug z.B. als Vorführer benutzt kann zu mehr führen.

Zitat:

Original geschrieben von Jens Zerl



Die Sache mit dem Gutachter fürt aber *automatisch* dazu, dass man das Auto nehmen muss, wenn der sagt, dass alles ok ist.

Jetzt wird es aber langsam peinlich. Seit wann gehören Gutachter in Deutschland zur Judikative?

Zitat:

Original geschrieben von GNetz



Zitat:

Original geschrieben von Jens Zerl



Die Sache mit dem Gutachter fürt aber *automatisch* dazu, dass man das Auto nehmen muss, wenn der sagt, dass alles ok ist.
Jetzt wird es aber langsam peinlich. Seit wann gehören Gutachter in Deutschland zur Judikative?

Sie gehören zu den Instanzen, denen die Judikative i.d.R. folgt.

Was ich aber eher meinte ist, dass man mit so einer Lösung unter keinen Umständen mehr bekommt, als was einem rechtlich zusteht. Und rechtlich könnte es in diesem Fall so sein, dass man das Auto nehmen muss, wenn es ok ist und 0km hat - das scheint manchen irgendwie nicht klar zu sein.

Es ist doch wohl sinnvoll erstmal zu hören, was der Händler zu der Angelegenheit sagt. Vielleicht bietet er ja von sich aus ein Neulieferung an? Als Ersatz kann der TE eventuell sogar den vorgeschädigten Wagen fahren und es kommt dann zum Austausch?

Zitat:

Original geschrieben von Mobi Dick


Es ist doch wohl sinnvoll erstmal zu hören, was der Händler zu der Angelegenheit sagt. Vielleicht bietet er ja von sich aus ein Neulieferung an? Als Ersatz kann der TE eventuell sogar den vorgeschädigten Wagen fahren und es kommt dann zum Austausch?

Nein, es wäre sträflich, unvorbereitet (d. h. ohne vorherigen rechtlichen Rat) hinzugehen.

Zitat:

Original geschrieben von GNetz



Nein, es wäre sträflich, unvorbereitet (d. h. ohne vorherigen rechtlichen Rat) hinzugehen.

Das wäre schlicht rausgeschmissenes Geld. Was, wenn der Händler von vornherein sagt:

Herr X es gibt zwei Möglichkeiten: a) Auto nehmen mit mehr Nachlass, b) wir verkaufen den gebraucht und sie kriegen einen Neuen, müssen aber halt warten ?

Dann hat man sich vorher schön beraten lassen für teuer Geld und am Ende hätte mans nicht gebraucht. ZUERST nimmt man immer einen IST-Bestand auf. Hört sich alles an, erbittet sich ein, zwei Tage Bedenkzeit und kontaktiert DANN seinen Anwalt falls keine Lösung einen zufrieden stellt bzw. man das Gefühl dann noch hat "da geht noch mehr".

Zitat:

Original geschrieben von GNetz



Zitat:

Original geschrieben von TheSoundAuthority


Jetzt bleibt mal realistisch...natürlich ärgerlich - für beide Partien. Das wird repariert und du wirst keinen Unterschied feststellen...kuh5 hat das ja schon schön erläutert.
Es ist damit natürlich ein Unfallwagen. Naja.

Blödsinn, wenn der Rahmen nicht verzogen ist, ist es auch kein Unfallwagen.

Wenn euer Auto einmal eine Beule hat, wird daraus nicht gleich ein Unfallwagen.

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