Diebstahl am fabrikneuen Auto!

BMW 3er

Leute ich sag euch, ich flipp aus!!!

Am Donnerstag erhalte ich einen Anruf vom Händler, daß mein 330d da is und ich ihn am Mittwoch abholen kann. Ich freu mich und bin Freitagnachmittag schon mal zum Händler gefahren, um mir den Wagen anzuschauen und ein paar Bilder zu machen.

Nun komm ich da hin und ich trau meinen Augen nicht. Wie ihr an den Bildern sehn könnt, haben irgendwelche Arschlöcher versucht mein Räder zu klauen. Ich ruf die Polizei an und meinen, der Vorfall ist ihnen schon bekannt und der Werksschutz hat sie auf frischer Tat ertappt!Händler ist auch verständigt und wird sich mit mir in Verbindung setzen. Bin ja mal gespannt was die mir am Dienstag zu berichten haben.

Die vordere Fahrerleiste ist gebrochen und das Auto auf der hinteren Bremsscheibe steht-VERDAMMTE SCHEIßE!!!

Kann ich auf einen neuen Wagen bestehen oder haben die ein Recht auf Schadensregulierung. Das ist Auto ist so von mir bestellt worden!

Beste Antwort im Thema

Zunächst einmal kann ich den TE durchaus verstehen: Auch ich würde mich sehr ärgern, wenn ich meinen neuen Wagen im durch die beigefügten Bilder dokumentierten Zustand vorfinden würde!
Dennoch haben einige in diesem Thread zu Recht darauf verwiesen, dass eigenes Rechtsempfinden und unsere Rechtsordnung nicht immer deckungsgleich sein müssen. Hat irgend jemand eigentlich die recht informativen Links, die Jens angeführt hat, gelesen, oder sind die Äußerungen hier generell auf der Basis einer entsprechenden juristischen Ausbildung entstanden? Ich selbst verfüge nicht über eine solche Qualifikation und kann daher die juristischen Aspekte des Vorfalls nicht qualifizierend bewerten oder beurteilen!
Persönlich habe ich als ultima ratio in den vergangenen Jahren Prozesse zum Teil über mehrere Instanzen führen müssen. Trotz jeweils uneingeschränkten Erfolgs kann auch in solchen Fällen (abgesehen von einer mehrjährigen Dauer) ein solcher Weg mit nicht unerheblichen Kosten einhergehen. Von der psychischen Belastung einmal ganz abgesehen. Es ging hierbei jedoch auch nicht um ein Auto sondern um ein Haus.

Daher würde ich folgendes Vorgehen präferieren:
1. Das Gespräch mit dem Händler suchen, um zu erfahren, wie er die vorliegende Situation lösen möchte. Dies am besten ohne Anwalt. Diejenigen, die immer sofort mit dem Anwalt drohen, drücken ihr Gegenüber zugleich auch immer an die Wand und nehmen sich selbst (insbesondere dann, wenn sie wider der eigenen Überzeugung im Unrecht sind) jede Chance auf ein kooperatives, kulantes und zielorientiertes Miteinander! (Man muss sich doch nur vorstellen, wie man bei Drohungen dieser Art selbst reagieren würde.).
2. In diesem Kontext klären, was genau beschädigt ist bzw. wie groß dieser Schaden ist.
3. Möglicherweise stellt sich schon an dieser Stelle heraus, dass der erste Eindruck schlimmer ist, als die Realität. U.u. findet sich also schon hier eine für beide Seiten (Es ist immer hilfreich bei möglichen kontroversen Situationen auch die andere Seite im Blick zu haben. Das erleichtert das Gespräch, die Verhandlungen und auch die Reflexion der eigenen Haltung und ihre mögliche Modifikation im Kontext solcher Gespräche ungemein!) zufriedenstellende Lösung.
4. Sollte der TE sich bis hierher hier nicht wiederfinden oder seine Position nicht im Ansatz berücksichtigt sein, kann er mit diesem Hintergrundwissen immer noch einen Anwalt einschalten, um sich einen Rat, ganz k o n k r e t auf seinen Fall bezogen, einzuholen.

Ich persönlich bin mit dieser Haltung bislang recht weit gekommen. Natürlich stellt sich nicht immer ein hunderprozentiger Erfolg ein. Dennoch habe ich mir damit recht viel Geld, Zeit und Kraft erspart und zumeist sehr viel mehr erreicht als erhofft und im Vorfeld erwartet.

In diesem Sinn wünsche ich dem TE ganz viel Erfolg in seiner Sache und am Ende trotzdem oder gerade deswegen ganz viel Freude mit einem faszinierenden Fahrzeug!

Herzliche Grüße

TriTam

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63000 Euro für ein Auto und dann willst du ein paar Euro für einen Rechtsanwalt sparen nur weil du keine Rechtschutzversicherung hast? Das verstehe ich jetzt nicht so ganz. Deine Situation tut mir trotzdem leid.

Bist Du vielleicht Mitglied im ADAC? Wenn ja, würde ich mich auf jeden Fall mal an die wenden.

Du musst den Wagen nicht annehmen, Dein vertrag sagt bestimmt neuwagen, keinen reparierten Wagen. Verantwortlich fuer den Wagen bis zur uebergabe ist der haendler. Ich denke er hat das problem. Auf Allen faellen wuerde ich Mir einen rechtsanwalt nehmen.

G

Hallo, sicher ärgerlich, aber das passiert eben. Und auch auf dem Firmengelände passiert über den Tag schonmal was oder auch im Werk, selbst während (!) der Endkontrolle! Mit Vorführern oder mit Kundenfahrzeugen gleichermaßen. Es sind Produkte!

Natürlich hat der Händler das Recht, den Schaden auf Kosten seiner Versicherung zu beheben. Solange am Chassis nichts verzogen ist, kann er jedes Teil tauschen und Kleinigkeiten nachlackieren. Auch an den "Neuwagen" und vor Auslieferung an Kunden. Emotionales spielt hier gar keine Rolle und darf es zum Glück auch nicht. Ob das Auto in diesem oder jenem Zustand vorher gesehen wurde ist egal, genau wie der Lagerplatz Sache des Händlers ist, solange das mit seiner Betriebsversicherung in Ordnung geht und so vereinbart worden ist.

Der TE wird ein in Stand gesetztes Fahrzeug erhalten, mehr ist jedoch vorbehaltlich der Feststellung der Beschädigung chassisverbundener Teile im Rahmen der Reparaturvornahme durch den Werkstattleiter keinesfalls erwartbar.

Was lernen wir daraus? Bei leichter emotionaler Erregbarkeit und schwachen Nerven nicht vor dem Auslieferungstag um das künftige Auto auf dem Hof herumschleichen. Ist wie mit der Anwesenheit bei einer Geburt ;-)

VG

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Zitat:

Original geschrieben von fan0815


Hallo, sicher ärgerlich, aber das passiert eben. Und auch auf dem Firmengelände passiert über den Tag schonmal was oder auch im Werk, selbst während (!) der Endkontrolle! Mit Vorführern oder mit Kundenfahrzeugen gleichermaßen. Es sind Produkte!

Natürlich hat der Händler das Recht, den Schaden auf Kosten seiner Versicherung zu beheben. Solange am Chassis nichts verzogen ist, kann er jedes Teil tauschen und Kleinigkeiten nachlackieren. Auch an den "Neuwagen" und vor Auslieferung an Kunden. Emotionales spielt hier gar keine Rolle und darf es zum Glück auch nicht. Ob das Auto in diesem oder jenem Zustand vorher gesehen wurde ist egal, genau wie der Lagerplatz Sache des Händlers ist, solange das mit seiner Betriebsversicherung in Ordnung geht und so vereinbart worden ist.

Der TE wird ein in Stand gesetztes Fahrzeug erhalten, mehr ist jedoch vorbehaltlich der Feststellung der Beschädigung chassisverbundener Teile im Rahmen der Reparaturvornahme durch den Werkstattleiter keinesfalls erwartbar.

Was lernen wir daraus? Bei leichter emotionaler Erregbarkeit und schwachen Nerven nicht vor dem Auslieferungstag um das künftige Auto auf dem Hof herumschleichen. Ist wie mit der Anwesenheit bei einer Geburt ;-)

VG

Selten so einen Blödsinn gelesen. Ich hoffe, der TE lässt sich davon nicht beeindrucken. Zum Glück ist er auf dem Hof "herumgeschlichen". Du suggerierst ja mit Deinen Worten, er hätte es sonst nicht erfahren. Da Du offenkundig weisst, was gespielt und getrickst wird, wird mir da richtig übel. Also noch mal der ganz klare Hinweis an den TE: Anwalt nehmen und dem Händler die Hölle heiß machen!

...übrigens: bitte nicht immer von "BMW" sprechen, wenn man den autorisierten kleinen Händler vor Ort meint. Natürlich hat der Hersteller andere Margen als der Handel, aber bei der Übergabe der bestellten Autos vom Hersteller an den Handel ist es genauso ein Hauen und Stechen, da ist Partnerschaft ein Fremdwort, was Anerkennungen von Schadenspflichten betrifft. Ist aber bei jedem Hersteller so.

Bevor man einen Anwalt einschaltet, sollte man erst einmal mit dem Händler reden. Vielleicht zeigt er sich ja kulant und die ganze Aufregung war umsonst. Wenn er allerdings meint, mit ner Reparatur wäre das Ganze erledigt, würde ich schon zu schärferen Mitteln greifen.

Unverhältnismäßigkeit einer Neuherstellung halte ich hier nicht von vornherein gegeben bzw eher fernliegend. Der Wagen, der da bei dem Händler auf dem Hof steht und kaputt gegangen ist, ist noch nicht Deiner. Mag sein, dass der Händler mit diesem Wagen seine Lieferpflicht erfüllen wollte. Das geht aber nun nicht mehr.

Auf keinen Fall der Wagen abnehmen, bevor nicht alles geklärt ist.

Sag mal war das in Landkreis DLG o. DON? Ist das nicht einer der größten Händler in der Region, mit Namen La**er!? Da müsste doch bestimmt eine Einigung zustande kommen, ich kann mir nicht vorstellen das der Händler negative Werbung möchte? Die verkaufen im Jahr min. 1000 Neufahrzeuge und junge Gebrauchte, da dürfte doch bei diesem Schaden sicherlich eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung möglich sein.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von tricky123


Bevor man einen Anwalt einschaltet, sollte man erst einmal mit dem Händler reden.

Nein, sollte man nicht, da der Händler mit Sicherheit schon längst rechtlichen Beistand geholt hat und die Ahnungslosigkeit auszunutzen versuchen wird. Also zuerst: Rechtlichen Rat einholen!

Zitat:

Original geschrieben von GNetz



Zitat:

Original geschrieben von tricky123


Bevor man einen Anwalt einschaltet, sollte man erst einmal mit dem Händler reden.
Nein, sollte man nicht, da der Händler mit Sicherheit schon längst rechtlichen Beistand geholt hat und die Ahnungslosigkeit auszunutzen versuchen wird. Also zuerst: Rechtlichen Rat einholen!

Unsinn! Man vergibt sich nichts, wenn man sich erstmal selbst um die Sache kümmert. Gleich mit dem Anwalt zu kommen, verdirbt die Stimmung und die Aussicht auf eine einvernehmliche Lösung. Solange man nichts akzeptiert, was man nicht will, spricht nichts dagegen, sich erst einmal anhören, was der Händler anbietet.

Zitat:

Original geschrieben von KTS.


63000 Euro für ein Auto und dann willst du ein paar Euro für einen Rechtsanwalt sparen nur weil du keine Rechtschutzversicherung hast? Das verstehe ich jetzt nicht so ganz. Deine Situation tut mir trotzdem leid.

Was wollt ihr denn immer klagen, ohne dass der Händler überhaupt mal gesagt hat, was er beabsichtigt zu tun?

Wer klagt kann höchstens sein recht bekommen - das muss in diesem Fall nicht sehr viel sein. Wer sich einigt kann viel mehr erreichen.

Zitat:

Original geschrieben von GNetz



Zitat:

Original geschrieben von tricky123


Bevor man einen Anwalt einschaltet, sollte man erst einmal mit dem Händler reden.
Nein, sollte man nicht, da der Händler mit Sicherheit schon längst rechtlichen Beistand geholt hat und die Ahnungslosigkeit auszunutzen versuchen wird. Also zuerst: Rechtlichen Rat einholen!

Wenn Du nicht mit ihm redest, wegen was willst Du ihn dann eigentlich verklagen? Er muss doch erstmal überhaupt irgendeiner Forderung, von der man glaubt dass sie einem zusteht nicht nachkommen, bevor man einen Klagegrund hat.

Zitat:

Original geschrieben von Jens Zerl



Zitat:

Original geschrieben von KTS.


63000 Euro für ein Auto und dann willst du ein paar Euro für einen Rechtsanwalt sparen nur weil du keine Rechtschutzversicherung hast? Das verstehe ich jetzt nicht so ganz. Deine Situation tut mir trotzdem leid.
Was wollt ihr denn immer klagen, ohne dass der Händler überhaupt mal gesagt hat, was er beabsichtigt zu tun?
Wer klagt kann höchstens sein recht bekommen - das muss in diesem Fall nicht sehr viel sein. Wer sich einigt kann viel mehr erreichen.

Wo habe ich etwas von klagen geschrieben? Es geht um eine simple Rechtsberatung welche Möglichkeiten bestehen. Die kostet auch keine Unsummen.

Zitat:

Original geschrieben von KTS.



Zitat:

Original geschrieben von Jens Zerl


Was wollt ihr denn immer klagen, ohne dass der Händler überhaupt mal gesagt hat, was er beabsichtigt zu tun?
Wer klagt kann höchstens sein recht bekommen - das muss in diesem Fall nicht sehr viel sein. Wer sich einigt kann viel mehr erreichen.

Wo habe ich etwas von klagen geschrieben? Es geht um eine simple Rechtsberatung welche Möglichkeiten bestehen. Die kostet auch keine Unsummen.

Macht aber erst Sinn, wenn man weiß, was der Händler zu tun gedenkt. Eine Beratung in allen theoretischen Optionen, ohne alle Details zu kennen, bringt einen in der Sache keinen Schritt weiter.

Zitat:

Original geschrieben von KTS.


Wo habe ich etwas von klagen geschrieben? Es geht um eine simple Rechtsberatung welche Möglichkeiten bestehen. Die kostet auch keine Unsummen.

Klar, das kann man machen. Aber vielleicht macht der Händler einen Vorschlag mit dem von vornherein einverstanden ist. Momentan ist erstmal nur der Händler das Opfer.

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