Diebstahl am fabrikneuen Auto!
Leute ich sag euch, ich flipp aus!!!
Am Donnerstag erhalte ich einen Anruf vom Händler, daß mein 330d da is und ich ihn am Mittwoch abholen kann. Ich freu mich und bin Freitagnachmittag schon mal zum Händler gefahren, um mir den Wagen anzuschauen und ein paar Bilder zu machen.
Nun komm ich da hin und ich trau meinen Augen nicht. Wie ihr an den Bildern sehn könnt, haben irgendwelche Arschlöcher versucht mein Räder zu klauen. Ich ruf die Polizei an und meinen, der Vorfall ist ihnen schon bekannt und der Werksschutz hat sie auf frischer Tat ertappt!Händler ist auch verständigt und wird sich mit mir in Verbindung setzen. Bin ja mal gespannt was die mir am Dienstag zu berichten haben.
Die vordere Fahrerleiste ist gebrochen und das Auto auf der hinteren Bremsscheibe steht-VERDAMMTE SCHEIßE!!!
Kann ich auf einen neuen Wagen bestehen oder haben die ein Recht auf Schadensregulierung. Das ist Auto ist so von mir bestellt worden!
Beste Antwort im Thema
Zunächst einmal kann ich den TE durchaus verstehen: Auch ich würde mich sehr ärgern, wenn ich meinen neuen Wagen im durch die beigefügten Bilder dokumentierten Zustand vorfinden würde!
Dennoch haben einige in diesem Thread zu Recht darauf verwiesen, dass eigenes Rechtsempfinden und unsere Rechtsordnung nicht immer deckungsgleich sein müssen. Hat irgend jemand eigentlich die recht informativen Links, die Jens angeführt hat, gelesen, oder sind die Äußerungen hier generell auf der Basis einer entsprechenden juristischen Ausbildung entstanden? Ich selbst verfüge nicht über eine solche Qualifikation und kann daher die juristischen Aspekte des Vorfalls nicht qualifizierend bewerten oder beurteilen!
Persönlich habe ich als ultima ratio in den vergangenen Jahren Prozesse zum Teil über mehrere Instanzen führen müssen. Trotz jeweils uneingeschränkten Erfolgs kann auch in solchen Fällen (abgesehen von einer mehrjährigen Dauer) ein solcher Weg mit nicht unerheblichen Kosten einhergehen. Von der psychischen Belastung einmal ganz abgesehen. Es ging hierbei jedoch auch nicht um ein Auto sondern um ein Haus.
Daher würde ich folgendes Vorgehen präferieren:
1. Das Gespräch mit dem Händler suchen, um zu erfahren, wie er die vorliegende Situation lösen möchte. Dies am besten ohne Anwalt. Diejenigen, die immer sofort mit dem Anwalt drohen, drücken ihr Gegenüber zugleich auch immer an die Wand und nehmen sich selbst (insbesondere dann, wenn sie wider der eigenen Überzeugung im Unrecht sind) jede Chance auf ein kooperatives, kulantes und zielorientiertes Miteinander! (Man muss sich doch nur vorstellen, wie man bei Drohungen dieser Art selbst reagieren würde.).
2. In diesem Kontext klären, was genau beschädigt ist bzw. wie groß dieser Schaden ist.
3. Möglicherweise stellt sich schon an dieser Stelle heraus, dass der erste Eindruck schlimmer ist, als die Realität. U.u. findet sich also schon hier eine für beide Seiten (Es ist immer hilfreich bei möglichen kontroversen Situationen auch die andere Seite im Blick zu haben. Das erleichtert das Gespräch, die Verhandlungen und auch die Reflexion der eigenen Haltung und ihre mögliche Modifikation im Kontext solcher Gespräche ungemein!) zufriedenstellende Lösung.
4. Sollte der TE sich bis hierher hier nicht wiederfinden oder seine Position nicht im Ansatz berücksichtigt sein, kann er mit diesem Hintergrundwissen immer noch einen Anwalt einschalten, um sich einen Rat, ganz k o n k r e t auf seinen Fall bezogen, einzuholen.
Ich persönlich bin mit dieser Haltung bislang recht weit gekommen. Natürlich stellt sich nicht immer ein hunderprozentiger Erfolg ein. Dennoch habe ich mir damit recht viel Geld, Zeit und Kraft erspart und zumeist sehr viel mehr erreicht als erhofft und im Vorfeld erwartet.
In diesem Sinn wünsche ich dem TE ganz viel Erfolg in seiner Sache und am Ende trotzdem oder gerade deswegen ganz viel Freude mit einem faszinierenden Fahrzeug!
Herzliche Grüße
TriTam
168 Antworten
Danke für eure verschiedenen Aussagen und Meinungen!
Aber gibt es hier niemand, der mir sagen kann, was mein Recht ist und auf was ich bestehen kann?
Hier ein ähnlicher Fall, wo das Gericht ein repariertes Fahrzeug als fabrikneu ansieht: klick
Hier ein anderer Fall: klick
Was daraus hervorgeht ist wohl, dass ein Händler definitiv das Recht zur Nachbesserung hat, dass das Fahrzeug aber alle Eigenschaften eines Neufahrzeugs besitzen muss und keinen Wertverlust aufweisen darf.
Zitat:
Original geschrieben von ndr
Danke für eure verschiedenen Aussagen und Meinungen!Aber gibt es hier niemand, der mir sagen kann, was mein Recht ist und auf was ich bestehen kann?
Glaube kaum, am Besten mit einem Anwalt der hier ahnung hat.
Zitat:
Original geschrieben von ndr
Danke für eure verschiedenen Aussagen und Meinungen!Aber gibt es hier niemand, der mir sagen kann, was mein Recht ist und auf was ich bestehen kann?
Es dürfte darauf ankommen, welchen genauen Schaden das Fahrzeug erlitten hat. Stellt dir Dein Händler bei der Übergabe ein Fahrzeug hin, welches auch für einen Gutachter nicht von einem Neufahrzeug zu unterscheiden ist, dürften dir alleine aus dem Wissen darum, dass dies geschehen ist keinerlei Ansprüche erwachsen. So interpretiere ich jedenfalls die verlinkten Artikel.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von ndr
Danke für eure verschiedenen Aussagen und Meinungen!Aber gibt es hier niemand, der mir sagen kann, was mein Recht ist und auf was ich bestehen kann?
noch mal: du legst dem Händler letztendlich lt. Deinen Angaben 63000 Euro auf den Tisch, dann sollte es doch nicht an ca. 400 Euro RA Beratungskosten hängen bleiben (das ist nichtmal 1%). Eine Erstberatung ohne weiteres Vorgehen des RA ist sogar noch billiger. Dann weist Du wenigstens genau woran Du bist und was für Dich eventuell noch rausspringt.
Mal was ganz anderes wird der TE in diesem fall Besitzer oder Eigentümer von dem F30?
Falls es sich um ein Leasing handelt kommt es auch drauf an was die Bank bzw Leasing Gesellschaft dazu sagt
Wenn der Wagen repariert wrden sollte, dann rate ich dazu, vor der Abnahme des Fahrzeugs die gesamte Lackierung mit einem Schichtdickenmeßgerät zu prüfen.
Ich bleibe dabei: solange Du nicht weißt, was der Händler vorschlägt, bringt ein Gang zum Anwalt überhaupt nichts (und ist ggf. überflüssig).
Es ist leider nicht so, dass es auf diesen Fall die einzige korrekte rechtliche Lösung gibt. Das kann man so oder so sehen.
Ich würde nicht ausschließen, dass man auf eine Neulieferung bestehen kann. Der Wagen ist immerhin auf die Hinterachse geknallt. Das ist etwas anderes als eine Beule in der Motorhaube - wie bei einem der verlinkten Urteile. Das würde ich ohnehin nicht so sehr als Richtschnur sehen. Was das Landgericht Duisburg entscheidet interessiert kein anderes Landgericht in Deutschland.
Ob man es aber wirklich darauf ankommen lassen und mehrere Jahre prozessieren will, weiß ich nicht. Das ist wohl nicht so sinnvoll.
Nochmals: Ich würde mit dem Händler sprechen und dabei auch ruhig offensiv meine Vorstellung, wie das Ganze gelöst werden soll, ansprechen. Und dann mal sehen, was der Händler meint. Wenn das nicht mit dem übereinstimmt, was man haben will, kann man immer noch zum Anwalt gehen.
Es geht ja nicht darum, wie man den größtmöglichen rechtlichen Vorteil aus der Sache schlägt, sondern darum, eine Lösung zu erreichen, mit der Du prima leben kannst.
Die Alternativen sind ja schon mehrfach angesprochen:
1. Wagen wird repariert abgenommen. Das würde ich nur mit einem zusätzlich Rabatt machen und einer vernünftigen Dokumentation, was passiert ist und alles kaputt war (damit, falls da nochmal etwas ist, kein Streit entsteht, wer zahlen muss).
2. Erfüllung der Lieferpflicht durch anderen Wagen. Ohne den konkreten Vertrag zu kennen, glaube ich nicht, dass man für die zusätzliche Wartezeit Schadensersatz bekommt. Der ist üblicherweise für solche Fälle zulässigerweise ausgeschlossen. Aber vielleicht lässt der Händler ja mit sich reden, weil er keine schlechte Presse oder einen zufriedenen Kunden will oder eine Versicherung zahlt. Womit wir wieder am Anfang wären: Was man rechtlich verlangen kann, ist eher sekundär.
Zitat:
Original geschrieben von bombo82
Blödsinn, wenn der Rahmen nicht verzogen ist, ist es auch kein Unfallwagen.Zitat:
Original geschrieben von GNetz
Es ist damit natürlich ein Unfallwagen. Naja.
Wenn euer Auto einmal eine Beule hat, wird daraus nicht gleich ein Unfallwagen.
Ich würde schon sagen, dass das ein Schaden ist, der zu einem "Unfallwagen" führen kann. Das hier ist keine Beule. Das Fahrzeug ist auf die Hinterachse geknallt. Das ist schon ein massiver Schaden.
Es ist iü nicht unbedingt erforderlich, dass sich der Rahmen verzieht.
Interessant, was viele hier aus Bildern so raus interpretieren.
Das der Wagen hinten eingesunken sein kann, kommt wohl für keinen in Frage.
Spekulieren macht keinen Sinn, solange der Händler sich nicht geäußert hat und diese Chance sollte man ihm lassen. Wichtig ist doch nur das der TE sich mit ihm einigen kann.
Göran
ist bestimmt der Rahmen verzogen 😁
wenn ein Auto auf der Bremsscheibe abgesetzt wird passiert überhaupt nichts 😉
sehe da außer dem Seitenschweller überhaupt keine Beschädigungen 🙂
aber erst mal das Gutachten ab warten - ein Neuwagen wirds wohl kaum geben 😉
Gruß
odi
Ich habe Ähnliches mit meinem F10 erlebt.
Es ist eine lange Geschichte, aber wenn es euch interessiert, kann ich es euch gerne erzählen.
Aber ich möchte keinen langweilen.
Liebe Grüße
bmw_liebhaber01
Zitat:
Original geschrieben von ndr
Danke für eure verschiedenen Aussagen und Meinungen!Aber gibt es hier niemand, der mir sagen kann, was mein Recht ist und auf was ich bestehen kann?
Was recht ist entscheiden Gerichte. Rechtsberatung darf nur Durch Anwälte erfolgen.
Mein Beileid.
gretz
Zitat:
Original geschrieben von bmw_liebhaber01
Ich habe Ähnliches mit meinem F10 erlebt.
Es ist eine lange Geschichte, aber wenn es euch interessiert, kann ich es euch gerne erzählen.
Aber ich möchte keinen langweilen.
Natürlich interessiert uns das in dem Zusammenhang... 🙂