Diebstahl am fabrikneuen Auto!

BMW 3er

Leute ich sag euch, ich flipp aus!!!

Am Donnerstag erhalte ich einen Anruf vom Händler, daß mein 330d da is und ich ihn am Mittwoch abholen kann. Ich freu mich und bin Freitagnachmittag schon mal zum Händler gefahren, um mir den Wagen anzuschauen und ein paar Bilder zu machen.

Nun komm ich da hin und ich trau meinen Augen nicht. Wie ihr an den Bildern sehn könnt, haben irgendwelche Arschlöcher versucht mein Räder zu klauen. Ich ruf die Polizei an und meinen, der Vorfall ist ihnen schon bekannt und der Werksschutz hat sie auf frischer Tat ertappt!Händler ist auch verständigt und wird sich mit mir in Verbindung setzen. Bin ja mal gespannt was die mir am Dienstag zu berichten haben.

Die vordere Fahrerleiste ist gebrochen und das Auto auf der hinteren Bremsscheibe steht-VERDAMMTE SCHEIßE!!!

Kann ich auf einen neuen Wagen bestehen oder haben die ein Recht auf Schadensregulierung. Das ist Auto ist so von mir bestellt worden!

Beste Antwort im Thema

Zunächst einmal kann ich den TE durchaus verstehen: Auch ich würde mich sehr ärgern, wenn ich meinen neuen Wagen im durch die beigefügten Bilder dokumentierten Zustand vorfinden würde!
Dennoch haben einige in diesem Thread zu Recht darauf verwiesen, dass eigenes Rechtsempfinden und unsere Rechtsordnung nicht immer deckungsgleich sein müssen. Hat irgend jemand eigentlich die recht informativen Links, die Jens angeführt hat, gelesen, oder sind die Äußerungen hier generell auf der Basis einer entsprechenden juristischen Ausbildung entstanden? Ich selbst verfüge nicht über eine solche Qualifikation und kann daher die juristischen Aspekte des Vorfalls nicht qualifizierend bewerten oder beurteilen!
Persönlich habe ich als ultima ratio in den vergangenen Jahren Prozesse zum Teil über mehrere Instanzen führen müssen. Trotz jeweils uneingeschränkten Erfolgs kann auch in solchen Fällen (abgesehen von einer mehrjährigen Dauer) ein solcher Weg mit nicht unerheblichen Kosten einhergehen. Von der psychischen Belastung einmal ganz abgesehen. Es ging hierbei jedoch auch nicht um ein Auto sondern um ein Haus.

Daher würde ich folgendes Vorgehen präferieren:
1. Das Gespräch mit dem Händler suchen, um zu erfahren, wie er die vorliegende Situation lösen möchte. Dies am besten ohne Anwalt. Diejenigen, die immer sofort mit dem Anwalt drohen, drücken ihr Gegenüber zugleich auch immer an die Wand und nehmen sich selbst (insbesondere dann, wenn sie wider der eigenen Überzeugung im Unrecht sind) jede Chance auf ein kooperatives, kulantes und zielorientiertes Miteinander! (Man muss sich doch nur vorstellen, wie man bei Drohungen dieser Art selbst reagieren würde.).
2. In diesem Kontext klären, was genau beschädigt ist bzw. wie groß dieser Schaden ist.
3. Möglicherweise stellt sich schon an dieser Stelle heraus, dass der erste Eindruck schlimmer ist, als die Realität. U.u. findet sich also schon hier eine für beide Seiten (Es ist immer hilfreich bei möglichen kontroversen Situationen auch die andere Seite im Blick zu haben. Das erleichtert das Gespräch, die Verhandlungen und auch die Reflexion der eigenen Haltung und ihre mögliche Modifikation im Kontext solcher Gespräche ungemein!) zufriedenstellende Lösung.
4. Sollte der TE sich bis hierher hier nicht wiederfinden oder seine Position nicht im Ansatz berücksichtigt sein, kann er mit diesem Hintergrundwissen immer noch einen Anwalt einschalten, um sich einen Rat, ganz k o n k r e t auf seinen Fall bezogen, einzuholen.

Ich persönlich bin mit dieser Haltung bislang recht weit gekommen. Natürlich stellt sich nicht immer ein hunderprozentiger Erfolg ein. Dennoch habe ich mir damit recht viel Geld, Zeit und Kraft erspart und zumeist sehr viel mehr erreicht als erhofft und im Vorfeld erwartet.

In diesem Sinn wünsche ich dem TE ganz viel Erfolg in seiner Sache und am Ende trotzdem oder gerade deswegen ganz viel Freude mit einem faszinierenden Fahrzeug!

Herzliche Grüße

TriTam

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Ich würde als Käufer hier zumindest auf einem weiteren Preisnachlaß für den (natürlich reparierten) Wagen bestehen.

Zitat:

Original geschrieben von ndr


Und was is mit der Hinterachse. Auto steht doch auf der Bremsscheibe. Und was ist dem Unterboden, wenn die Diebe den nicht richtig aufgebockt!

Ich gehe mal davon aus, dass eine schonende Arbeitsweise nicht ganz oben auf ihrer Agenda stand. Achse, Achsgestänge, Unterboden, Kardanwelle, Bremsen, Kugellager ... da ist einiges möglich.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Ich würde als Käufer hier zumindest auf einem weiteren Preisnachlaß für den (natürlich reparierten) Wagen bestehen.

Ohne Nachlass würde ich den Wagen auch nicht nehmen ... da sollten schon locker 2.000 bis 3.000 EUR drin sein.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Ich würde als Käufer hier zumindest auf einem weiteren Preisnachlaß für den (natürlich reparierten) Wagen bestehen.

Dito. Aber sowas kann dir immer und überall passieren...Idioten und Neider gibt es viele. Dafür hat man ja dann ne Versicherung - nen neuen Wagen bekommt man aber in so einem Fall nicht!

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Ich habe mir gerade noch mal die Bilder vom Tatort (im Moment müssen wir davon ausgehen, dass Tatort gleich Fundort ist) angesehen. Insgesamt eine recht dubiose Umgebung. Dort möchte ich nicht, dass mein Neuwagen auf seine Übergabe an mich wartet. Ist denn der Händler seriös?

hol dir auf jeden fall ne rechtshilfe, die wissen was sache ist, ich als laie würde sagen der vetrag der zwischen dir und dem händler zustande gekommen ist wurde nicht erfüllt und ist somit nicht mehr gültig.

Zitat:

Original geschrieben von TheSoundAuthority


Er ist kein Unfallwagen. Ein Unfallwagen im Rechtssinn liegt nur vor, wenn bei einem Unfall tragende Teile des Wagens, also das Chassis beschädigt wurden. Reine Blechschäden machen einen Wagen nie zu einem Unfallwagen, die Reparatur von Blechschäden dient allein der Optik und der Werterhaltung des Fahrzeugs.

Unfallwagen:

http://www.autobild.de/artikel/ratgeber-recht-912017.html

Zitat:

Original geschrieben von thomasik



Zitat:

Original geschrieben von TheSoundAuthority


Er ist kein Unfallwagen. Ein Unfallwagen im Rechtssinn liegt nur vor, wenn bei einem Unfall tragende Teile des Wagens, also das Chassis beschädigt wurden. Reine Blechschäden machen einen Wagen nie zu einem Unfallwagen, die Reparatur von Blechschäden dient allein der Optik und der Werterhaltung des Fahrzeugs.
Unfallwagen:

http://www.autobild.de/artikel/ratgeber-recht-912017.html

Sehe da jetzt nichts entgegenstehendes zu meiner Aussage. "das kommt darauf an" - ein getauschter Schweller ist kein Unfallwagen.

Ich denke schon, daß der Händler seriös ist (ist das 3. Fahrzeug-zwei Neue und einn Gebrauchter), aber daß der Wagen ganz hinten bei den Gebrauchten platziert wurde, gefällt mir auch gar nicht!

Zitat:

Original geschrieben von TheSoundAuthority


Dafür hat man ja dann ne Versicherung...

...die der TE aber im vorliegenden Fall noch nicht hatte, da das Fahrzeug noch nicht auf ihn zugelassen war.

Zitat:

Original geschrieben von ndr


Ich denke schon, daß der Händler seriös ist (ist das 3. Fahrzeug-zwei Neue und einn Gebrauchter), aber daß der Wagen ganz hinten bei den Gebrauchten platziert wurde, gefällt mir auch gar nicht!

Um ehrlich zu sein ... auf dem ersten Bild dachte ich noch, es wäre ein Autobahnparkplatz.

Zitat:

Original geschrieben von ndr


...aber daß der Wagen ganz hinten bei den Gebrauchten platziert wurde, gefällt mir auch gar nicht!

Das ist wirklich nicht gerade clever...

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von TheSoundAuthority


Dafür hat man ja dann ne Versicherung...
...die der TE aber im vorliegenden Fall noch nicht hatte, da das Fahrzeug noch nicht auf ihn zugelassen war.

Richtig, in dem Fall greift ja auch die Versicherung des Händlers. Meine Aussage bezog sich auf mein vorheriges Statement, dass dir dieses Szenario mittlerweile überall und zu jeder Zeit passieren kann. Jetzt ist es (zum Glück im Unglück) vor der Übergabe beim Händler passiert.

Rein rechtlich betrachtet, kann der Händler mit diesem Fahrzeug seine kaufvertragliche Lieferpflicht eines fabrikneuen Fahrzeuges nicht mehr erfüllen (auch wenn der Schaden repariert wird). Ich würde den nicht abnehmen - es sei denn, es gibt einen Preisnachlass.

Zitat:

Original geschrieben von tricky123


Rein rechtlich betrachtet, kann der Händler mit diesem Fahrzeug seine kaufvertragliche Lieferpflicht eines fabrikneuen Fahrzeuges nicht mehr erfüllen (auch wenn der Schaden repariert wird).

Stimmt. Sollte ihm dadurch ein wirtschaftlicher Schaden entstehen, so ist dieser (hoffentlich) durch seine Versicherung abgedeckt.

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