Diebstahl am fabrikneuen Auto!

BMW 3er

Leute ich sag euch, ich flipp aus!!!

Am Donnerstag erhalte ich einen Anruf vom Händler, daß mein 330d da is und ich ihn am Mittwoch abholen kann. Ich freu mich und bin Freitagnachmittag schon mal zum Händler gefahren, um mir den Wagen anzuschauen und ein paar Bilder zu machen.

Nun komm ich da hin und ich trau meinen Augen nicht. Wie ihr an den Bildern sehn könnt, haben irgendwelche Arschlöcher versucht mein Räder zu klauen. Ich ruf die Polizei an und meinen, der Vorfall ist ihnen schon bekannt und der Werksschutz hat sie auf frischer Tat ertappt!Händler ist auch verständigt und wird sich mit mir in Verbindung setzen. Bin ja mal gespannt was die mir am Dienstag zu berichten haben.

Die vordere Fahrerleiste ist gebrochen und das Auto auf der hinteren Bremsscheibe steht-VERDAMMTE SCHEIßE!!!

Kann ich auf einen neuen Wagen bestehen oder haben die ein Recht auf Schadensregulierung. Das ist Auto ist so von mir bestellt worden!

Beste Antwort im Thema

Zunächst einmal kann ich den TE durchaus verstehen: Auch ich würde mich sehr ärgern, wenn ich meinen neuen Wagen im durch die beigefügten Bilder dokumentierten Zustand vorfinden würde!
Dennoch haben einige in diesem Thread zu Recht darauf verwiesen, dass eigenes Rechtsempfinden und unsere Rechtsordnung nicht immer deckungsgleich sein müssen. Hat irgend jemand eigentlich die recht informativen Links, die Jens angeführt hat, gelesen, oder sind die Äußerungen hier generell auf der Basis einer entsprechenden juristischen Ausbildung entstanden? Ich selbst verfüge nicht über eine solche Qualifikation und kann daher die juristischen Aspekte des Vorfalls nicht qualifizierend bewerten oder beurteilen!
Persönlich habe ich als ultima ratio in den vergangenen Jahren Prozesse zum Teil über mehrere Instanzen führen müssen. Trotz jeweils uneingeschränkten Erfolgs kann auch in solchen Fällen (abgesehen von einer mehrjährigen Dauer) ein solcher Weg mit nicht unerheblichen Kosten einhergehen. Von der psychischen Belastung einmal ganz abgesehen. Es ging hierbei jedoch auch nicht um ein Auto sondern um ein Haus.

Daher würde ich folgendes Vorgehen präferieren:
1. Das Gespräch mit dem Händler suchen, um zu erfahren, wie er die vorliegende Situation lösen möchte. Dies am besten ohne Anwalt. Diejenigen, die immer sofort mit dem Anwalt drohen, drücken ihr Gegenüber zugleich auch immer an die Wand und nehmen sich selbst (insbesondere dann, wenn sie wider der eigenen Überzeugung im Unrecht sind) jede Chance auf ein kooperatives, kulantes und zielorientiertes Miteinander! (Man muss sich doch nur vorstellen, wie man bei Drohungen dieser Art selbst reagieren würde.).
2. In diesem Kontext klären, was genau beschädigt ist bzw. wie groß dieser Schaden ist.
3. Möglicherweise stellt sich schon an dieser Stelle heraus, dass der erste Eindruck schlimmer ist, als die Realität. U.u. findet sich also schon hier eine für beide Seiten (Es ist immer hilfreich bei möglichen kontroversen Situationen auch die andere Seite im Blick zu haben. Das erleichtert das Gespräch, die Verhandlungen und auch die Reflexion der eigenen Haltung und ihre mögliche Modifikation im Kontext solcher Gespräche ungemein!) zufriedenstellende Lösung.
4. Sollte der TE sich bis hierher hier nicht wiederfinden oder seine Position nicht im Ansatz berücksichtigt sein, kann er mit diesem Hintergrundwissen immer noch einen Anwalt einschalten, um sich einen Rat, ganz k o n k r e t auf seinen Fall bezogen, einzuholen.

Ich persönlich bin mit dieser Haltung bislang recht weit gekommen. Natürlich stellt sich nicht immer ein hunderprozentiger Erfolg ein. Dennoch habe ich mir damit recht viel Geld, Zeit und Kraft erspart und zumeist sehr viel mehr erreicht als erhofft und im Vorfeld erwartet.

In diesem Sinn wünsche ich dem TE ganz viel Erfolg in seiner Sache und am Ende trotzdem oder gerade deswegen ganz viel Freude mit einem faszinierenden Fahrzeug!

Herzliche Grüße

TriTam

168 weitere Antworten
168 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von tricky123


Rein rechtlich betrachtet, kann der Händler mit diesem Fahrzeug seine kaufvertragliche Lieferpflicht eines fabrikneuen Fahrzeuges nicht mehr erfüllen (auch wenn der Schaden repariert wird). Ich würde den nicht abnehmen - es sei denn, es gibt einen Preisnachlass.

Ich bin kein Jurist, aber meiner Meinung nach ist der Händler doch ziemlich fahrlässig mit einer Ware umgegangen, die er als fabrikneu verkaufen will / verkauft hat ... Stellplatz im hintersten Winkel, direkt an einer Straßenecke, am freiem Feld, auf Schotter, schlecht beleuchtet(?) ... ein Auto wird dort über kurz oder lang immer Schaden erleiden. Für mich ist das kein seriöser Händler. Die stellen von Kunden bestellte Neufahrzeuge zumindest mal auf ein umzäuntes asphaltiertes Firmengelände, am besten noch so "eingeparkt", dass kein Unbefugter dran kann ... und schon gar nicht so, dass Räder möglichst bequem abzuschrauben sind. Deinem Händler würde ich die Hölle heiß machen (lassen).

Ich habe mich gerade nochmal schlau gemacht. Es ist ja ein Wagen, der nach Deinen Wünschen konfiguriert und erbaut wurde. Somit handelt es sich um eine Stückschuld. Wenn überhaupt kann der Verkäufer von dem Vertrag zurücktreten (unverhältnismäßige Kosten wegen Unmöglichkeit). Ich bleibe dabei, dass du außer einem (auf Kulanz) Rabatt nichts erreichen wirst und kannst.

Natürlich bleibt eine Neulieferung unverhältnismäßig - bmw verdient an den Autos gar nicht so viel wie manche sich das vorstellen. Ich habe im Kopf das es nur knapp über 4000 Euro sind... Da hat jeder Bäcker prozentual höhere Gewinnspannen

Zitat:

Original geschrieben von ndr


Leute ich sag euch, ich flipp aus!!!

Am Donnerstag erhalte ich einen Anruf vom Händler, daß mein 330d da is und ich ihn am Mittwoch abholen kann. Ich freu mich und bin Freitagnachmittag schon mal zum Händler gefahren, um mir den Wagen anzuschauen und ein paar Bilder zu machen.

Nun komm ich da hin und ich trau meinen Augen nicht. Wie ihr an den Bildern sehn könnt, haben irgendwelche Arschlöcher versucht mein Räder zu klauen. Ich ruf die Polizei an und meinen, der Vorfall ist ihnen schon bekannt und der Werksschutz hat sie auf frischer Tat ertappt!Händler ist auch verständigt und wird sich mit mir in Verbindung setzen. Bin ja mal gespannt was die mir am Dienstag zu berichten haben.

Ich frage mich, warum Du überhaupt die Polizei anrufst. Rechtlich gesehen hast Du nichts mit dem Auto zu tun - das Risiko der Verschlechterung des Kaufgegenstandes geht erst bei der Fahrzeugübergabe auf dich über, insofern ist das zum jetzigen Zeitpunkt alleine Sache und Problem des Händlers.

Wie der damit umgeht, ist dann eben die andere Frage. Üblicherweise können auch Transportschäden auftreten, die repariert werden dürfen, wie es sich hier verhält kann wohl vor allem ein Sachverständiger entscheiden. Wenn Du den Schaden nicht gesehen hättest, wäre er wohl repariert worden und Du hättest nichts davon erfahren. Das kann bei meinem und jedem anderen neuen F30 genauso gewesen sein.

Die Frage ist vor allem, ob das Fahrzeug bei der übergabe in allen Punkten einem Neuwagen entspricht - das dürfte bei entsprechender Reparatur der Fall sein. Es kommt auch bei der Produktion auf dem Werksgelände vor, dass Teile getauscht oder nachgebessert werden, von daher kommt es wohl wirklich auf das genaue Schadensbild an.

Das Hauptproblem, welches sich jetzt nicht mehr änder lässt ist. dass Du den Wagen in diesem Zustand gesehen hast und dieses Bild nicht mehr loswerden wirst. Versuch Dich am besten gütlich mit dem Händler zu einigen, ev. kann er den Wagen ja auch als Vorführwagen verwenden.

Zitat:

Original geschrieben von Jens Zerl


Die Frage ist vor allem, ob das Fahrzeug bei der übergabe in allen Punkten einem Neuwagen entspricht - das dürfte bei entsprechender Reparatur der Fall sein.

Da dürfte des dem Käufer aber gestattet sein, diesen Sachverhalt

äußerst penibel

zu prüfen.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von kuh_5


Ich habe im Kopf das es nur knapp über 4000 Euro sind... Da hat jeder Bäcker prozentual höhere Gewinnspannen

20% Rabatt auf einen 45.000 EUR-Wagen sind schon 9000 EUR. Alleine die Differenz zwischen 10 und 20% Rabatt machen also schon 4500 EUR aus. Aber das ist alles nicht des TEs Problem - der Händler ist ja auch versichert. Die Frage ist, ob seine Versicherung hier eine Neubestellung anerkennt.

Zitat:

Original geschrieben von kuh_5



Natürlich bleibt eine Neulieferung unverhältnismäßig - bmw verdient an den Autos gar nicht so viel wie manche sich das vorstellen.

Darum geht es doch gar nicht. Es gibt Verträge und diese sind zu halten, unabhängig von der Höhe. Zu allerletzt geht es hier darum, BMW zu "schonen".

Zitat:

Original geschrieben von Jens Zerl


Die Frage ist, ob seine Versicherung hier eine Neubestellung anerkennt.

Wenn es da Probleme geben sollte, ist eine juristische Klärung empfehlenswert, gerade bei den Beträgen, um die es hier geht.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Jens Zerl


Die Frage ist, ob seine Versicherung hier eine Neubestellung anerkennt.
Wenn es da Probleme geben sollte, ist eine juristische Klärung empfehlenswert, gerade bei den Beträgen, um die es hier geht.

Klar - wobei der TE aber halt nur gegen den Händler klagen kann. Am besten wäre wirklich eine gütliche Einigung.

Nimm' Dir einen Anwalt und mach' den Händler zur Minna. Wenn alles nicht hilft, überlege, eine Zeitungsanzeige in Deiner Lokalzeitung zu schalten, in der Du um sachdienliche Hinweise darum bittest, was sich in der Zeit von ... bis ... auf dem Firmengelände des BMW-Händers xy in der yz-Straße in xz zugetragen hat, als Dein Neuwagen auf dem nicht umzäunten Firmengelände fahruntüchtig gemacht und stark beschädigt wurde. Es gilt: nicht zimperlich sein!

Von welchem Händler reden wir eigentlich?

Es ist ein großer Vertragshändler mit einem großen Gebrauchtwagenangebot (wo auch 7er und 5er rumstehn-und meiner leider auch).

Ich hab eigentlich schon vor mich irgendwie zu einigen mit dem Händler, nur ist die Frage in welcher Höhe(Auto kostet 62790€)? Weil ich finde auch, daß der entstandene Schaden nicht so groß sein wird. Nur bin ich kein Mechaniker und mir gefällt nicht, daß das Auto auf der Bremsscheibe steht-Folgeschäden?
Ist der entstandene Schaden auch eine wertminderung?
Und das mit dem Anwalt gefällt mir gar nicht so, da ich keinen Rechtsschutz habe.
Ein tolles Wochenende ist das!!!

Und was mit dem hier:

http://www.neuwagen-spion.de/eigenschaft-als-neuwagen.html
http://www.iww.de/.../...-schaeden-am-neuwagen-vor-auslieferung-f20311

Zitat:

Original geschrieben von ndr


Nur bin ich kein Mechaniker und mir gefällt nicht, daß das Auto auf der Bremsscheibe steht-Folgeschäden?

Du willst doch nicht sagen, dass der immer noch so da steht!?

Nein gestern bin ich nochmal hin und war er auf einer 18er Felge gestanden

Schade. Tut mir echt Leid!

Die frage ist halt, was jetzt alles gemacht werden muss, bzw. holl dir einen rat von einem Anwalt. Und lasse dir vom Händler nix einreden. Du stehst jetzt genau am großeren hebel und BITTE nutze das auch.

Deine Antwort
Ähnliche Themen