Die Leidige Frage was darf ich verbauen, was nicht
Moin Moin,
AALSOO ich traue mich fast nicht das Thema zu eröffnen, aber es muss sein. Ich habe schon lange bei google und in irgendwelchen Foren gesucht.
Was ist zulässig im Bereich der Stvzo (Rennleitung). Ich möchte gerne, wie schon so viele Led Standlichter Verbauen.
Da ich meine Nebelscheinwerfer nicht umstecken darf als TFL dachte ich mir, hey baue ich mir in die Nebler und Standlichtfassungen Led's. Davon gibt es viele. Led's mit H7 fassung und Standlicht Led's die nicht mal das Fahrzeugkontrollsystem nörgeln lassen etc.
Sieht bestimmt gut aus.
Doch hier gehen die Meinungen weit auseinander, angeblich muss Standlicht diese gelbe Farbe haben, (aber was wäre dann mit Dayline Devileyes und diversen anderen?)
Nebelscheinwerfer darf man Xenon nachrüsten und auch Led's, da sie dazu dienen gesehen zu werden.
Irgendwo anders steht dann wieder doch nicht.
Also vielleicht ist hier jemand, der mal Licht ins Licht bringen kann. Ich fahre auch mal zum Tüv oder so und frage mal nach.
Mit freundlichen Grüßen Kaeptn M
27 Antworten
Und was glaubt ihr hat die Rennleitung gesagt?
Die Leds die ich gekauft habe wirken heller, durch den weißblau ton aber sie sind schwächer und blenden wesentlich weniger als H7 Leuchten.
Kurz gesagt er fand es beinahe eine Lachnummer mir ein Gutachten aus zu stellen. Ich werde mein Gutachten bekommen.
Jetzt muss ich nur noch Standlicht Leds einbauen:-) Dann kann ich zum Tüv alles eintragen lassen
Nachrüstung nach R87 / R48
Entsprechend der ECE-R48-Regelung sind bei der Montage separater Tagfahrleuchten einige Bestimmung bezüglich des Montageortes und der Funktionsweise zu beachten:
Montageort: Fahrzeugfront
Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm
Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
Nachrüstung nach der R7-Regelung
Tagfahrleuchten können auch eine R7-Kennzeichnung tragen, dann gibt es einen Unterschied in der Funktion zu normalen Tagfahrleuchten mit einer R87-Kennzeichnung:
Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch in Ihrer Leistung dimmen und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht in voller Leuchtstärke leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
Meins schaltet sich ab, dadurch eben keine Nebler mehr. Aber mir kommen ganz viele Leds entgegen, die auch das Ablendlicht anhaben. Fahren die alle Illegal? ICh glaube die grünen bzw blauen blicken da auch nciht mehr so ganz durch
Zitat:
Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch in Ihrer Leistung dimmen
durchausmöglich, dass da viele Modelle Marke ATU dabei sind, die auch dimmbar sind
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NOCH MAL JUHUUU weil wir in Deutschland sind, darf ich googeln so viel ich will. Also noch mal ein paar Parameter.
Ich möchte nicht das meine ABE erlischt, deshalb habe ich meinen Led Schrott weiter verkauft. Es gibt Leuten den ist es egal ob sie's dürfen oder nicht, die legen sich ihr Gesetz so aus wie sie möchten.
(Das mache ich auch, aber nicht dann, wenn ich NULL Chance gegen die Staatsgewalt habe sondern nur bei wirklich guten Lücken)
Ich habe entdeckt, dass es von Hella TFLS gibt die Legal sind. Bsp die Hella Dayflex, hat damit jemand erfahrungen, ist es Legal wenn ich sie selber anbringe?
Wir haben oben ja die Bestimmungen wo ich sie anbauen darf etc. Die von Hella haben dann so nen Gerät, dass die runter Dimmen wenn ich Abends licht anmache. Also bis hier hin alles Legal.
Aber muss der Einbau dann nicht von einem Fachbetrieb erfolgen?
Deutsche Sprache Schwere Sprache Deutsche Gesetze noch schwerer Gesetzte? Also bei allem was ich lese, sehe ich nur ein RIESENGROSSES ?
PS R87 Zulassung verstanden. Aber kann es sein dass uns irgendwelche Händler dann total verscheißern wollen? Was ist ein R87 Modul, denke das ist ein Zufall und die hier sind nicht legal
die led leisten als tagfahrlichter zumachen ist das dümmste was es gibt..
die sind nicht einmal weiß sondern hellblau.. das unten abgebildete bild ist warscheinlich schwarz/weiß bild und der oben abgebildete audi hat bestimt keine der led leisten an den scheinwerfer..
Da hast du recht, aber es gibt auch teure von Hella mit Dimmfunktion... Ich überlege die in die Scheinwerfer zu Integrieren...
Meine Fresse Leute , hier steht doch ALLS drin . Und ihr fragt alles noch mal.
Und Legale TFL in SW nachrüsten geht auch nicht , es sein den ihr lasst beide SW in Kombination noch mal s beim TÜV Abnehmen und lasst ein Gutachten erstellen.
Und die "Dimmfunktion" macht die R87 Reglung aus , Licht oder Standlicht an > TFL Gedimmt.
Zitat:
Original geschrieben von ONEcent
Nachrüstung nach R87 / R48Entsprechend der ECE-R48-Regelung sind bei der Montage separater Tagfahrleuchten einige Bestimmung bezüglich des Montageortes und der Funktionsweise zu beachten:
Montageort: Fahrzeugfront
Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm
Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
Nachrüstung nach der R7-Regelung
Tagfahrleuchten können auch eine R7-Kennzeichnung tragen, dann gibt es einen Unterschied in der Funktion zu normalen Tagfahrleuchten mit einer R87-Kennzeichnung:
Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch in Ihrer Leistung dimmen und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht in voller Leuchtstärke leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
Bor das geht einem völlig auf die Nerven, heißt die Leds die ich verbaue müssen die R Zulassung haben dimm oder ABschaltbar sein und Fertig.
Wenn ich das richtig verstehe, dann ist mir zum ersten mal geholfen wordenn.
Also E Zulassung nicht erlaubt
Ja das mit der Beleuchtung ist ne ganz schwierige Nummer.
Es muß alles Geprüft sein und muß die Kennzeichung dafür von Aussenlesbar haben.
Jede Beleuchtungs "Funktion " hat eine eigene Prüfnorm.
Also Shaue was du Legals zu Kaufen bkommst und verbaue es Zusätzlich , und nicht Integriert.
Du kannst aber einen Klarglas Scheinwerfer mit einer z.b. DE Linse , der Nebelscheinwefer hat , Umfunktionieren.
Anstelle des Neblers kann dann , die Tagfahrleuchte wenn eine Geprüfte.
Nur kenne ich wenig bis keine DE Linse mit "Fernlicht" also ist der Zusatzscheini immer das Fernlicht.
Was die Sache wieder Schwierig macht .
Oft ist nicht genug Platz um Fernlicht , DE Linse und TAGFL zu Montieren .
Aber evtl wirst du da ja fündig.
Lass das ganze vorher wie nachher von Tüv absegnen.