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Die Leidige Frage was darf ich verbauen, was nicht

Themenstarteram 16. August 2010 um 15:41

Moin Moin,

AALSOO ich traue mich fast nicht das Thema zu eröffnen, aber es muss sein. Ich habe schon lange bei google und in irgendwelchen Foren gesucht.

Was ist zulässig im Bereich der Stvzo (Rennleitung). Ich möchte gerne, wie schon so viele Led Standlichter Verbauen.

Da ich meine Nebelscheinwerfer nicht umstecken darf als TFL dachte ich mir, hey baue ich mir in die Nebler und Standlichtfassungen Led's. Davon gibt es viele. Led's mit H7 fassung und Standlicht Led's die nicht mal das Fahrzeugkontrollsystem nörgeln lassen etc.

Sieht bestimmt gut aus.

Doch hier gehen die Meinungen weit auseinander, angeblich muss Standlicht diese gelbe Farbe haben, (aber was wäre dann mit Dayline Devileyes und diversen anderen?)

Nebelscheinwerfer darf man Xenon nachrüsten und auch Led's, da sie dazu dienen gesehen zu werden.

Irgendwo anders steht dann wieder doch nicht.

Also vielleicht ist hier jemand, der mal Licht ins Licht bringen kann. Ich fahre auch mal zum Tüv oder so und frage mal nach.

Mit freundlichen Grüßen Kaeptn M

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27 Antworten
am 16. August 2010 um 15:56

damit du mit einem standlich bzw. tagfahrlicht rumfahren darfst muss es (ich GLAUBE) mindestends 25cm vom boden entfährnt angebracht sein

Tagfahrlicht selber bauen kannst gleich vergessen, außer du willst ne einzelabnahme machen, mit lauter Teilegutachten und schlagmicht tot.

Wenn dann nen gekauftes mit ABE.

 

einbauort für die ganzen lampen und leuchten, dass hängt von der Bodenhöhe ab, abstand zur außenkante, position des Nummernschilds, position zu den anderen Scheinwerfern.... Hab letztens mal hier oder bei den A3-Freunden ne super zeichnung mit bemaßung gesehen, finds aber leider nimmer

Es ging doch nicht darum, sich die Dinger selber zu bauen, sondern ob man ins Standlicht und in die Nebelscheinwerfer anstatt der normalen Birnen LEDs einsetzen darf, wenn ichs richtig verstanden hab. Wenn nicht, tuts mir leid ;).

MfG,

SyncMaster2

In die Scheinwerfer, welche auch immer, dürfen ausschließlich dafür zugelassene leuchtmittel, alles andere ist bastelei

 

 

 

Zitat:

hey baue ich mir in die Nebler und Standlichtfassungen Led's.

das läuft bei mir unter bastelei

Achso, so meinst du das. Dachte das du von ausgegangen bist, dass er sich komplett Neue baut, die er gesondert an der Stoßstange montiert ;).

MfG,

SyncMaster2

Themenstarteram 17. August 2010 um 5:55

Ich hatte mehrere Gedankengänge:

1. Led Stripes von hinten unter die Orginallampen, da sie von unten nämlich klar sind, scheint das ziemlich gut durch und gibt den Effekt der 1.TFLs von Audi.

2. Dachte ich mir: Wenn das Verboten ist, kaufe ich mir fertige Ledbirnen für die Standlichtfassungen und Nebelscheinwerfer Fassungen. Denn so etwas gibt es Proffesionell hergestellt, also nicht gebastelt.

(für Standlicht, H7 und H11 Fassungen habe ich die schon gesehen)

Ehrlich gesagt, sind die Regelungen und Disskusionen echt lachhaft. Mir kommen soo oft Autos entgegen deren Licht total falsch eingestellt ist, dass ich manchmal aufblinke, weil ich denke sie hätten Fernlicht an. DA kann es doch nicht sein, wenn ich in die Orginal Nebler Leds setzte, dass das jemanden stören könnte?

http://nypowerauto.com/images/H7-2-36SMD.jpg

2 Dinge:

 

1. Es ist eigentlich schnurzbeep egal was für Leuchten du in die Scheinwerfer einbaust, das Standlicht bleibt das Standlicht, und die Nebler bleiben die Nebler.

beim 8L kann man die Nebler meines Wissens zum Tagfahrlicht umrüsten bei Audi, haben mords Werbung gemacht damit... man hat halt keine Nebler mehr danach

 

2. Du wolltest wissen was legal ist und was ist nicht, wenns dir wurscht ist dann braucht man hier nicht auf dem Niveau weiterdiskutieren.

 

Wennst wissen willst was gut aussehen könnte, oder ob einer nie idee hat in die richtung, dann schreib das du nen Showcar basteln willst. Hier werden jedenfalls keine Tipps gegeben für Aktionen bei dennen man die ABE verliert und unter umständen noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet durch gehirnamputierte eigenbauleuchten, wobei ich zugebe, bei TFL-LEDS in den Nebler das zu 99% nicht der fall ist.

Themenstarteram 17. August 2010 um 13:05

Ich denke du hast mich ein wenig falsch verstanden.

Ich bin genervt von den städnigen Stvzo Klamotten. Wie ich am Anfang schrieb. Ich habe Ideen, die ich gerne Umsetzten möchte und habe geforscht und war gestern Abend beim Tüv aber die konnten mir nicht so viel sagen. Nur das ich einen Termin mit eingebauten Teilen machen soll und GELD GELD GELD ;-)

Mein Auto soll gut aussehen durch Led Nebler, und Led Standlichter. Zum Beispiel, desweiterein wollte ich für weitere User hören, welche Ideen durchgegangen sind welche nicht. Das ich etwas habe, worauf ich mich stützen kann,

Kurz gesagt, Kein Showcar sondern eine kleine Freude( so gut es geht) legal im Straßenverkehr :-)

Ich hoffe du verstehst mich.

Mit freundlichen Grüßen Martin

am 17. August 2010 um 17:54

@Kaeptn M,

der Unterschied ist der das wenn einer mit falsch eingestellten Scheinwerfern einen anderen Verkehrsteilnehmer blendet und dieser durch die Blendung einen Unfall macht egal ob allein oder mit anderen Verkehrsteilnehmern, dann ist der Blender der Unfallverursacher.

Da nur eine falsche Scheinwerfereinstellung an dem Schuldhaften Fahrzeug war ist somit alles im gesetzlichen Rahmen und die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers übernimmt die Schadensregulierung, wenn allerdings irgendwas an der Beleuchtungseinrichtung nicht im gesetzlichen Rahmen ist dann ist die Versicherung zwar erst zur Schadensregulierung bereit, wird sich die Kosten aber von dem Fahrzeughalter wiederholen.

Also alles gebastele bringt nichts, selbst wenn du jetzt irgendwelche Lampen, Birnen oder was auch immer was eine ABE hat anders verbaust als von der Bestimmung vorgesehen kann durch die falsche Einbauweise oder den falschen Einbauort die Betriebsgenehmigung für das Fahrzeug außer Kraft gesetzt werden.

Klar es gibt viele die mit solchen Sachen rumfahren... die fahren aber alle ohne Betriebserlaubnis und ohne Versicherungsschutz.

Wenns hart auf hart kommt dann hört der Spaß auf.

Gruß

Dietmar

am 17. August 2010 um 18:16

Ich habe auch solche ilegalen veränderungen vorgenommen!!

Bis jetzt keine probleme mache die nebler auch auch nur in der nacht an!!

bei gegenverkehr schalte ich ab!! BZW mache ich es erst garnicht an!!

Wohne aufm land und ab 21-22 uhr is kaum noch wehr auf den starßen!!

Habe jetzt richtig schön licht wenn die nebler mit an sind!!!

seltsame argumenation...

 

 

 

 

Zitat:

Kurz gesagt, Kein Showcar sondern eine kleine Freude( so gut es geht) legal im Straßenverkehr :-)

das kostet wie du schon geschrieben hast GELD GELD GELD und TÜV, oder du machst was du willst und fährst dann halt mit nem Auto ohne Zulassung rum, ohne Versicherungsschutz der über Haftpflicht hinaus geht, und die Versicherung kann dich dabei noch in Regress nehmen, glaub bis zu 5k€

Themenstarteram 18. August 2010 um 6:50

Guten Morgen, ich muss schon sagen, hier wird einem echt gut geholfen, die Argumentation von Ditmar ist mir einleuchtend.

Denn woher unterscheidet der normale "Gutachter" nach einem Unfall ob die Umbauten im Rahmen waren. Es gibt Faher wie mich, die auch wirklich danach schauen, dass ich den Verkehr nicht beeinträchtige, aber es wird auch Fahrer geben, die sich einen Dreck um andere Fahrer scheren.

Nach meinem Tüv Besuch gestern habe ich das erfahren:

Die STVZO geht davon aus, dass Klamotten ab Werk (Leds Angeleyes TFLS) ausreichend geprüft und getestet sind. Jeder Prototyp muss sich vielen Test unterziehen und werden dann für den Markt zugelassen.

Diese Legalen Bausätze sind auch gedultet, da sie hohen Anforderungen entsprechen müssen und verhältnissmäßig leicht zu überwachen sind.

Einzelanfertigungen Basteleien und Pfuscherein, kann man sich aber auch eintragen lassen. Die Standlicht LEDs, sind meistens kein Problem. Mit Standlicht fahren ist aber nicht erlaubt.

Oh ich habe den Schalter wohl nicht ganz angeschaltet entschuldigen sie bitte Herr Wachtmeister:)

Wegen diesen LED'S in den Neblern war er überfragt, könne aber einen leichten Test machen, und ein Gutachten anfertigen. Sollte dies nicht funktionieren, kaufe ich mir Xenon Optik Birnen für die Nebler, müssen ja nicht so hell sein wie die Standart H7 aber ich berichte von meinem Tüv Besuch.

Mfg Martin

PS. @Malafox: Sind das auch LEDS? Sieht echt mal richtig gut aus... Sowieso ein schönes Auto :)

Das wird ein Xenon-Kit in den NSW sein. Hatte ich an meinem Mondeo auch mal verbaut und ganz schnell wieder ausgebaut, weil ich dafür nicht 3 Punkte und 100 € Bußgeld riskieren wollte.

Deine ganzen Vorstellungen wie Leds mit H7 Sockel geht in die selbe Richtung wie Xenon-Kits, weil es vom Prinzip nichts anderes ist.

Das einzige, was ich noch verstehen würde wäre das umklemmen/umcodieren der NSW als TFL. Da ich bei meinem keine NSW verbaut habe, habe ich LED-TFL gekauft. Die waren zudem noch gekrümmt, so dass sie sich perfekt der Biegung der originalen Stoßstange anpassen. Geprüft und erlaubt waren sie natürlich auch.

Themenstarteram 18. August 2010 um 8:52

Ne es gibt doch diese Halogen Xenon "Optik" Birnen. Die meine ich. Naja Leds blenden ja nicht so wie Xenon Kits, für die man nie eine Einzelabnahme gibt. Aber genau darauf wollte ich hinaus.

Thema was darf man was nicht.

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