Die durchschnittliche (!) Leistung neu zugelassener BMWs in 2014 beträgt 193PS

BMW 3er F31

So wird es jedenfalls in dem folgenden Artikel geschrieben:
http://www.spiegel.de/.../...euer-rekord-in-deutschland-a-1011336.html

Ich muss gestehen, das hat mich schon ein wenig überrascht. Natürlich bin ich davon ausgegangen, dass der Wert irgendwo in der Nähe um die magische 184PS/190PS Marke liegt, ist doch gefühlt der 20d der erfolgreichste Motor über weite Teile der Fahrzeug-Palette. Allerdings hätte ich gedacht, dass der Gesamtschnitt wegen der vielen 1er (wo ja der 14/16er Motor der beliebteste ist) eher leicht drunter fällt. Dem scheint aber nicht so zu sein. Anscheinend müssen doch eine ganz stattliche Anzahl von größeren Motorisierungen verkauft werden, wenn der Durchschnitt der Neuzulassungen bei 193 PS liegt.

Heißt ja im Schnitt auf jeden zweiten (!) 16i mit 136PS kommt ein 35i mit 306 PS (macht nach Adam Riese im Schnitt 192,7). Nur dass es beim 1er ja noch 122PS und 102 PS im Angebot gibt...

Welchen Wert hättet ihr als Durchschnitt erwartet? Wie erklärt ihr den Wert von 193PS?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Sencer schrieb am 5. Januar 2015 um 19:30:06 Uhr:


Heißt ja im Schnitt auf jeden zweiten (!) 16i mit 136PS kommt ein 35i mit 306 PS (macht nach Adam Riese im Schnitt 192,7). Nur dass es beim 1er ja noch 122PS und 102 PS im Angebot gibt...

Es sind nicht die 35i, die den Schnitt so sehr nach oben ziehen. Sie haben zwar ihren Anteil, aber Deutschland ist eine Diesel-Hochburg. Es sind eher die 30d und 35d, die den Schnitt nach oben ziehen.

Schau dir mal die Zulassungsstatistik an.

http://www.kba.de/.../fz4_2013_pdf.pdf?...

Der 30d und 35d sind besonders bei den X-Modellen beliebt oder im 5er. Und der 30d hat 258 PS! Und dann kommen die M-Modelle hinzu. 🙂

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Das ist leider sachlich falsch und entspricht nicht der Rechtslage.

Wer die Richtgeschwindigkeit überschreitet hat nach Auffassung vieler Gerichte eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Im Falle eines Unfalles wird in aller Regel (Ausnahmen mag es sicherlich geben) dem Auffahrenden eine Teilschuld angelastet, sollte der Unfall bei 130 vermeidbar gewesen sein. In nur sehr wenigen, wirklich extremen Fällen von Spurwechseln, dürfte das NICHT der Fall sein.

Man kann es sich also die grobe Tendenz merken:
Fahre ich über 130 und werde in einen Unfall verwickelt, trage ich mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Teilschuld davon. Alles andere ist Selbstbetrug, mit dem es sich angenehmer schlafen lässt 😉

Eine teilschuld ist eben nur ein teil auch strafrechtlich sieht das nochmal ganz anders aus. Auf jeden fall ist der schuld der einen spurwechsel macht bei dem es zu einem unfall kommt. Schneller als 130 ist voellig normal und ich kann erwarten das leute die 130 fahren sicher vorher ueberzeugen das kein schnellerer von hinten kommt.

Nochmal das thema fuehrt zu nichts (jedenfalls nicht hier in dem thread)

Die M sind in der Regel kürzer übersetzt als die AG Modelle. Bei denen ist der letzte Gang fast schon ein Schongang, bei den M nicht.

Mein M3 dreht 3500 U/min bei 150...

Zitat:

@Blow_by schrieb am 8. Januar 2015 um 22:16:15 Uhr:


Das ist leider sachlich falsch und entspricht nicht der Rechtslage.

Wer die Richtgeschwindigkeit überschreitet hat nach Auffassung vieler Gerichte eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Im Falle eines Unfalles wird in aller Regel (Ausnahmen mag es sicherlich geben) dem Auffahrenden eine Teilschuld angelastet, sollte der Unfall bei 130 vermeidbar gewesen sein. In nur sehr wenigen, wirklich extremen Fällen von Spurwechseln, dürfte das NICHT der Fall sein.

Man kann es sich also die grobe Tendenz merken:
Fahre ich über 130 und werde in einen Unfall verwickelt, trage ich mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Teilschuld davon. Alles andere ist Selbstbetrug, mit dem es sich angenehmer schlafen lässt 😉

das ist wieder Futter für die Verkehrserzieher und Stauführer 😛

Gruß
odi

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Zitat:

@odi222 schrieb am 8. Januar 2015 um 22:32:20 Uhr:



Zitat:

@Blow_by schrieb am 8. Januar 2015 um 22:16:15 Uhr:


Das ist leider sachlich falsch und entspricht nicht der Rechtslage.

Wer die Richtgeschwindigkeit überschreitet hat nach Auffassung vieler Gerichte eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Im Falle eines Unfalles wird in aller Regel (Ausnahmen mag es sicherlich geben) dem Auffahrenden eine Teilschuld angelastet, sollte der Unfall bei 130 vermeidbar gewesen sein. In nur sehr wenigen, wirklich extremen Fällen von Spurwechseln, dürfte das NICHT der Fall sein.

Man kann es sich also die grobe Tendenz merken:
Fahre ich über 130 und werde in einen Unfall verwickelt, trage ich mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Teilschuld davon. Alles andere ist Selbstbetrug, mit dem es sich angenehmer schlafen lässt 😉

das ist wieder Futter für die Verkehrserzieher und Stauführer 😛

Gruß
odi

...und Tempolimit-Befürworter!

Es mag Futter sein. Allerdings hilft es dir vor Gericht wenig, wenn man dir eine Teilschuld zuspricht. Strafrechtlich wird es in der Regel nicht anders aussehen. Wer glaubt er bekäme nur die Teilschuld und im Fall von bleibenden Personenschäden, wäre nur der Spurwechsler dran. Ja gut, der mag das halt glauben.

Das böse Erwachen kommt dann im Strafprozess 😉

Also immer schön aufpassen, wenn man 200 fährt.

Zitat:

@Blow_by schrieb am 8. Januar 2015 um 22:44:57 Uhr:


Es mag Futter sein. Allerdings hilft es dir vor Gericht wenig, wenn man dir eine Teilschuld zuspricht. Strafrechtlich wird es in der Regel nicht anders aussehen. Wer glaubt er bekäme nur die Teilschuld und im Fall von bleibenden Personenschäden, wäre nur der Spurwechsler dran. Ja gut, der mag das halt glauben.

Das böse Erwachen kommt dann im Strafprozess 😉

Also immer schön aufpassen, wenn man 200 fährt.

ich leb schon über 20 Jahre mit der Angst 😉😛

Gruß
odi

Zitat:

@Blow_by schrieb am 8. Januar 2015 um 22:44:57 Uhr:


Es mag Futter sein. Allerdings hilft es dir vor Gericht wenig, wenn man dir eine Teilschuld zuspricht. Strafrechtlich wird es in der Regel nicht anders aussehen. Wer glaubt er bekäme nur die Teilschuld und im Fall von bleibenden Personenschäden, wäre nur der Spurwechsler dran. Ja gut, der mag das halt glauben.

Das böse Erwachen kommt dann im Strafprozess 😉

Also immer schön aufpassen, wenn man 200 fährt.

Du sprichtst sicher die

verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung

, ugs. Betriebsgefahr an!

Die hast du immer, wenn du ein KFZ im öffentlichen Straßenverkehr bewegst.

Wenn dir diese Angst macht, bleibst du morgens besser im Bett 🙂

Toll, wie sich hier all die Möchtergern-Schumis und Vettels auf den Schlips getreten fühlen.

Zitat:

@Blow_by schrieb am 8. Januar 2015 um 22:58:48 Uhr:


Toll, wie sich hier all die Möchtergern-Schumis und Vettels auf den Schlips getreten fühlen.

du bist mein Held 😁😁😁

Gruß
odi

Zitat:

@Blow_by schrieb am 8. Januar 2015 um 22:44:57 Uhr:


.
Das böse Erwachen kommt dann im Strafprozess 😉

Also immer schön aufpassen, wenn man 200 fährt.

Ich dachte es geht um eine grundsätzlich aus betriebsgefahr & theoretischem Idealfaher abgeleitete Mithaftung, die sich v.a. für die zivilrechtliche Seite auswirkt.

Das es strafrechtlich relevant sein soll ist mir neu. Hast du hierfür einen Quelle bzw. Urteile zur Hand?

Zitat:

@Blow_by schrieb am 8. Januar 2015 um 22:58:48 Uhr:


Toll, wie sich hier all die Möchtergern-Schumis und Vettels auf den Schlips getreten fühlen.

Du solltest dringend ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen!

Zitat:

@Sencer schrieb am 8. Januar 2015 um 23:01:12 Uhr:



Zitat:

@Blow_by schrieb am 8. Januar 2015 um 22:44:57 Uhr:


.
Das böse Erwachen kommt dann im Strafprozess 😉

Also immer schön aufpassen, wenn man 200 fährt.

Ich dachte es geht um eine grundsätzlich aus betriebsgefahr & theoretischem Idealfaher abgeleitete Mithaftung, die sich v.a. für die zivilrechtliche Seite auswirkt.
Das es strafrechtlich relevant sein soll ist mir neu. Hast du hierfür einen Quelle bzw. Urteile zur Hand?

Ist es auch nicht, die Betriebsgefahr eines KFZ greift nur zivilrechtlich.

Dennoch ermittelt bei Personenschäden immer auch (erstmal) die Staatsanwaltschaft

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 8. Januar 2015 um 21:18:02 Uhr:



Zitat:

@kevinmuc schrieb am 8. Januar 2015 um 20:54:41 Uhr:


Wuste garnicht das du in österreich wohnst ;-). Für Deutschland kanns jedenfalls nicht zutreffen.
Wenn man nach den Verkehrsregeln fährt, dann ist das auch in Deutschland so. Überholt man andere Verkehrsteilnehmer z.B. mit einer Differenzgeschwindigkeit, die es einem nicht mehr erlaubt zu reagieren, wenn diese falsch reagieren (z.B. unerwartet herausziehen), dann verstößt man ja schon gegen die Verkehrsregeln.

Also ich kann sehr häufig relativ hohe Geschwindigkeiten (>200) fahren. Das ist überhaupt kein Problem auf der deutschen AB. Für hohe Geschwindigeiten gibt es genügend Strecken 😉

Zitat:

@Blow_by schrieb am 8. Januar 2015 um 22:44:57 Uhr:


Es mag Futter sein. Allerdings hilft es dir vor Gericht wenig, wenn man dir eine Teilschuld zuspricht. Strafrechtlich wird es in der Regel nicht anders aussehen. Wer glaubt er bekäme nur die Teilschuld und im Fall von bleibenden Personenschäden, wäre nur der Spurwechsler dran. Ja gut, der mag das halt glauben.

Das böse Erwachen kommt dann im Strafprozess 😉

Also immer schön aufpassen, wenn man 200 fährt.

Da bin ich aber mal gespannt, wie mich jemand verklagen möchte, der eine Mitschuld trägt! Sorry, aber die Tatsache, dass man bei >130 am Sachschaden häufig eine Teilschuld trägt, das ist leider so. Aber hier gleich mit der Keule "Strafprozess" zu kommen, ist etwas übertrieben. Ich kann mir gerade keine Situation vorstellen, wo es im Strafprozess relevant ist...zivilrechtlich ja, aber im Strafprozess? Das ginge ja nur beispielsweise bei einer Verkehrsgefährdung, etc. Die müsste dir aber erstmal nachgewiesen werden!!!

Und zivilrechtlich hat man eine Versicherung! Und last, but not least: Ich fahre seit ich denken kann ziemlich flott, und wenn ich so fahre, gehört auch dazu, dass ich (Gefahren)Situationen entsprechend erkenne. Zumindest, dass ich beispielsweise erkenne, "da könnte einer rausziehen". 😉 Aber die Diskussion ist bisschen off-topic und tut hier nichts zur Sache!

Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 8. Januar 2015 um 23:10:14 Uhr:



Zitat:

@Sencer schrieb am 8. Januar 2015 um 23:01:12 Uhr:


Ich dachte es geht um eine grundsätzlich aus betriebsgefahr & theoretischem Idealfaher abgeleitete Mithaftung, die sich v.a. für die zivilrechtliche Seite auswirkt.
Das es strafrechtlich relevant sein soll ist mir neu. Hast du hierfür einen Quelle bzw. Urteile zur Hand?

Ist es auch nicht, die Betriebsgefahr eines KFZ greift nur zivilrechtlich.
Dennoch ermittelt bei Personenschäden immer auch (erstmal) die Staatsanwaltschaft

Alles klar, danke. Ich muss mir echt anschauen wer die Beiträge schreibt bevor ich mich um eine Antwort bemühe. Bin auf einen bestimmten Kollegen jetzt schon zum wiederholten Male reingefallen.

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