Design-Paket VW Individual - nicht geliefert!
Hi,
hat schon jemand einen Golf Mj06 mit der Option Designpaket VW Individual bekommen?
Mein Golf mit dieser bestellten Option ist gestern beim Händler angekommen, morgen ist die Übergabe. Alles was ich bestellt habe ist drin oder dran - außer o.a. Option.
Weiß jemand ob das erst beim Händler angebaut wird/werden soll, oder haben die das im Werk schlicht und einfach vergessen?
Tatsache ist, das der Händler auch keine Teile mitgeliefert bekam, er ist augenblicklich auch ratlos. Klärt das natürlich bis morgen ab.
Ich meine das es zwar nicht soo schlimm ist, weil man das ja problemlos nachrüsten kann, schlimmer wäre z.B. ein fehlendes Schiebedach, aber komisch ist das schon. Weil absolut keine Infos vom Werk oder Spediteur dabei waren.
Ansonsten geiles Auto! 😁
24 Antworten
So, das Auto gestern übernommen. Lt. Aussage meines 🙂 wurde die Montage im Werk tatsächlich vergessen!! (Aussage des VW-Werkes)
Die Teile sind aber schon da und lackiert und werden nächste Woche drangebaut.
Edit: Bilder folgen, sobald die Teile angebaut wurden. Versprochen!
Ein paar Bilder wären dann nicht schlecht.
Das bist Du uns schuldig ;-)
Danke.
Zitat:
Original geschrieben von SteffenKosiol
Ein paar Bilder wären dann nicht schlecht.
Das bist Du uns schuldig ;-)Danke.
Oh ja Bilder!
Re: § 433 BGB
Zitat:
Original geschrieben von gtimynextcar
Hallo,
§ 433 Abs. 1 BGB sagt: ...Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Liefert er keine Sache, welche frei von diesen Mängeln ist, erfüllt er auch nicht seine aus dem Vertrag entstandene Pflicht.
Bei Nichtabnahme des Fahrzeuges kommt man daher nach h. M. auch nicht in Annahmeverzug gem. § 293 BGB, auch wenn eine Abnahme möglich wäre um das Problem dann nachträglich über die Sachmängelhaftung bzw. Gewährleistung zu regeln.
Gruß
höchst strittig bei einem mangel dieser art...
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Es handelt sich doch offensichtlich um FALSCHLIEFERUNG!
Folge: Leistung nicht erbracht, d.h. kein Anspruch auf Gegenleistung.
Zitat:
Original geschrieben von TDI-Monster
@gtimynextcar
Da wäre ich skeptischer, denn ein "Sachmangel" im Sinne des BGB, der den Käufer von einer Annahmepflicht entbindet, muss dazu geeignet sein, den Gebrauch der Sache "wesentlich und in seiner vorgesehenen Funktion zu beeinträchtigen".
Bei der fehlenden Individual-Schürze hat man da wohl schlechtere Karten, als etwa bei einer defekten Frontschürze...
Der Gebrauch als solcher ist ja nicht beeinträchtigt, höchstens subjektiv.
Als Sachmangel bei Kaufverträgen gilt jegliche Abweichung von den individualvertraglich vereinbarten Eigenschaften. In einem solchen Fall ist die Art oder Schwere des Sachmangels unerheblich. Jegliche Abweichung von den vertraglichen Abreden hat zur Folge, dass die Leistung als nicht erbracht gilt. Dies ist jedoch nur die Meinung eines Wirtschaftsjuristen im 8. Semester und nicht als rechtlicher Rat zu verstehen.
Gruß
Kai
Zitat:
Original geschrieben von gtimynextcar
Als Sachmangel bei Kaufverträgen gilt jegliche Abweichung von den individualvertraglich vereinbarten Eigenschaften. In einem solchen Fall ist die Art oder Schwere des Sachmangels unerheblich. Jegliche Abweichung von den vertraglichen Abreden hat zur Folge, dass die Leistung als nicht erbracht gilt. Dies ist jedoch nur die Meinung eines Wirtschaftsjuristen im 8. Semester und nicht als rechtlicher Rat zu verstehen.
Gruß
Kai
und genau der letzte punkt sagt schon alles... wirtschaftsjuristen haben zwar jura in der uni... aber auch nur in den grundzügen und werden nie mit den meinungsstreitereien konfrontiert, mit denen wir juristen konfrontiert werden... *G* ohne den bwlern zu nahe treten zu wollen...
Zitat:
Original geschrieben von hansihase
bessere Bilder gibts vielleicht später...
Die Bilder sind doch recht gut (Größe, ~ Schärfe, Bildausschnitt) !!!
Felge: "Magny Cours"?
Kannst doch mal bitte inkl. Konf. berichten im Thread '"Mein Golf V / GTI ist da! Fotos und Berichte"'
Sieht klasse aus! Für unsere Antennenfreunde: Die neue alte Antenne sieht nicht wirklich schlecht aus ;-)