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D3S Xenon Brenner 5000k mit Zulassung

Audi RS4 B8/8K, Audi S4 B8/8K, Audi A4 B8/8K
Themenstarteram 20. Juni 2012 um 17:06

Hallo Leute

hab ne Anfrage bei nem Händler gemacht diesbezüglich!

Antwort:

SInd in Planung derzeit wird noch an der Zulassung gearbeitet

jedoch sehen wir NOCH keine bzw zuwenig Bedarf/Nachfrage darin!

 

Dies möcht ich hier an dieser Stelle wiederlegen!

Also wer interesse an legalen D3S Brennern mit 5000k (also sprich reinweißes Licht mit nem leichten Blaustich) hat hier bitte kurz posten!

Die D22 Variante davon hab ich selber 3 Jahre im A3 gefahren! einfach Top

:D

Beste Antwort im Thema

Hallo Leute,

so ich hab mir nochmal die ganze Nacht um die Ohren gehauen und gemessen.

Heute morgen um 4:30 war ich dann fertig. Und gestern hatte ich um 16 Uhr angefangen.

Ich hab jetzt mal nicht wie sonst nur mit Linse und Reflektor sondern mit einem fast neuen

A4(B8) Scheinwerfer gemessen. Abstand zwischen Linse und Sensor war dabei 60 cm.

In der angehängten Liste könnt ihr die gänigsten Brenner entnehmen. Von dem Limastar (ebay)

war ein Paar dabei. Von den Brennern, die noch die Zulassung bekommen sollen, hatte ich jetzt

40 Stück zum Testen und Messen. Es sind einige super gute dabei aber auch einiges an Schrott.

Aber seht selber.

Gruß

Michel

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Oha das erklärt wieso ich immernoch auf meine warte...

Seit 12. Januar sind sie in Frankfurt gelandet...

 

Theoretisch darf man sie doch aber besitzen (Testzwecke,Showzwecke,...) solange man diese nicht im Fahrzeug verbaut ist doch alles i.O. ?!

Genau, verboten ist nur der Betrieb im Staßenverkehr. Sollen Euch die Zollbeamten die Rechtsgrundlage nennen.

Demnach müssten alle China- LED's und HID-Nachrüstsets auch beschlagnahmt werden. Das ist echt ein Quatsch.

Es sind auch keine Fälschungen, das sie beschlagnahmt werden dürfen.

Zitat:

@tidus26 schrieb am 18. Januar 2016 um 14:37:52 Uhr:

Oha das erklärt wieso ich immernoch auf meine warte...

Seit 12. Januar sind sie in Frankfurt gelandet...

Theoretisch darf man sie doch aber besitzen (Testzwecke,Showzwecke,...) solange man diese nicht im Fahrzeug verbaut ist doch alles i.O. ?!

So einfach ist es nicht. Wenn man etwas googelt, dann kommt man schnell darauf, dass die Einfuhr in den EU-Wirtschaftsraum der Erstinbetriebnahme gleichzusetzen ist. Stichwort: elektrische Betriebsmittel...

Zitat:

§ 2 Abs. 15 ProdSG

(8) ist Inverkehrbringen die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt; die Einfuhr in den Europäischen Wirtschaftsraum steht dem Inverkehrbringen eines neuen Produkts gleich"

Wenn dann die Zulassung fehlt..... ?

Ja aber es bezieht sich auf die Händler die die Ware na Deutschland bringen.

Ich habe am Samstag meine H7 LED Brenner ekommen. Weiß noch nicht, ob ich die in den Ducato oder in die Nebelleuchten vom A4 rein mache, ich berichte wenn sie drinnen sind, natürlich nur zu Testzwecken :cool:

Zitat:

@herr-der-ringer schrieb am 18. Januar 2016 um 21:38:36 Uhr:

Es sind auch keine Fälschungen, das sie beschlagnahmt werden dürfen.

Wenn die keine CE Zulassung haben aber das Zeichen drauf ist dann ist ja schonmal was gefälscht.

Wenn das CE Zeichen echt ist, muss es doch theoretisch auch eine EG-Konformitätserklärung geben vom Hersteller (Morimoto) oder ?

CE hat ja nichts mit Europa zu tun. Das heißt nur "China Export".

Darf also nicht mit dem europäischen CE-Zeichen verwechselt werden... ;-)

Glaube aber nicht das die (originalen) Morimoto's ein "China Export" zeichen drauf haben. Soweit ichs mit verfolgt habe, ist Morimoto ( Erstausrüster ?) im Japanischen Markt ( Nissan, Infinity,... ) sehr stark vertreten.

 

Bzgl. CE Zeichen

 

Die CE-Kennzeichnung besagt, dass das Produkt, an dem es angebracht ist, die Anforderungen aller für dieses Produkt gültigen EG-Richtlinien erfüllt.

 

Die CE-Kennzeichnung ist in erster Linie kein Verbraucherkennzeichen. Es dient zunächst als „EU-Reisepass“ für dieses Produkt. Dies bedeutet, dass dieses Produkt in jedem Mitgliedstaat innerhalb der EU in Verkehr gebracht werden darf, es sei denn es ist offensichtlich, dass die CE-Kennzeichnung missbräuchlich angebracht wurde.

 

Das CE-Kennzeichen wird in der Regel vom Herstellerselbst angebracht. Zusammen mit einer so genannten EG-Konformitätserklärung bescheinigt er dadurch, dass er bei der Herstellung des Produktes die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der entsprechenden EG-Richtlinien eingehalten hat.

 

Müsste man mal Morimoto kontaktieren ob auf den Bulbs ein (echtes) CE Zeichen drauf ist und ob es ggf. eine EG-Konformitätserklärung gibt.

am 19. Januar 2016 um 14:41

Oder parallel zur Bestellung ne Mail an den Händler mit der Bitte die Birne undercover zu schicken und ggf. Irgendwie zu verstecken. Hatte mir mal ne Uhr bestellt, die kam in einer leeren PC-Speaker-Box. :D

Hab mal bei Morimoto angefragt wegen dem CE Zeichen. Kam auch prompt eine Antwort.

 

Thanks for your inquiry. These bulbs are in process of being E-Marked. We should have further information with that soon.

am 19. Januar 2016 um 17:27

Unfortunately "soon" is relative. ;)

Heute war ein Brief von der Deutschen Post im Briefkasten.

 

Mein Paket aus den USA wurde beim Zoll hinterlegt und ich hätte 14 Tage Zeit es abzuholen ect.

 

Was mach ich jetzt ? :D

 

Was ist wenn die Brenner kein CE Zeichen drauf haben ?

 

Angenommen sie werden beschlagnahmt dann bleib ich auf meinen ganzen Kosten sitzen ?!

 

Wenn Ich sie nicht abhole gehen diese Ja zurück an den Absender, da könnte ich ja wiederrum mein Geld zurück erstatten lassen oder ?

@sabimi

wie hast du deine durch den Zoll bekommen ? Oder hattest du Glück das sie dort nicht hinterlegt wurden ? ^^

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