Crash mit A4 Avant auf A57
Hey Leute,
Ich könnte heulen, hatte heute am frühen Mittag mit meinem 3 Monate alten A4 Avant 2.7 TDI einen Unfall.
Zuerst war man natürlich außer sich. Aber jetzt bin ich froh, dass das ich mit dem Schreck davon gekommen bin.
Der A4 hat Totalschaden. Ich musste bei ca. 220 eine Vollbremsung einlegen als ein Ford-Fahrer auf die Linke von drei Spuren wechselte. Ich bin dann wohl so mit 130 zwischen ihn und die Leitplanke geknallt.
Zum Glück ist bei mir und dem anderen Fahrer nichts passiert!"
33 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von darkchylde
Hi,
Solche Leute liebe ich, genau wie die 100-Schleicher, die meinen die rechte Spur ist nur für LKWs.
Die zweitliebsten sind natürlich dann die 100-links-rüber Zieher, die einem vor den Kühler knattern, weil einer auf die AB auffährt und sie netterweise Platz machen wollen ...
Gruß
Raimund
Du sprichst mir aus der Seele 😉
Zitat:
Original geschrieben von th3_fr34k
ratet mal wer schuld war?
Zitat:
Original geschrieben von Hammett
Du natürlich. Wer sonst?😁
Kein ausreichender Sicherheitsabstand, denn wäre dieser vorhanden, gebe es keine Berührung. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Timo83
Sag mal, wieviele Autos fährst du eigentlich? A4 Avant, A6 2.0tdi, Ford Galaxy... willst dir einen A3 1.6FSI und einen A6 im Sommer kaufen?!?!?!?!?!
Ist es so warm, daß die Trolle keinen Winterschlaf halten oder stimmt das wirklich?!
Wird wahrscheinlich auch den Familienfuhrpark aufführen, so wie du 😉
Hallo, glücklicherweise kein Personenschaden aber mein Mitleid hält sich in Grenzen.
Hier geht es um da s.g. Augenblicksversagen, hat jeder schon gehabt, oft ist nichts passiert.
Mit 220 auf der Autobahn schaffst Du eben Tatsachen die Anderen ein Augenblicksversagen ohne Unfall, nicht mehr gestattet.
Natürlich kann man, gerade in diesem Fall, besonders dem Spurwechsler die "Schuld" geben. Aber dieses Augenblicksversagen passiert unzählige Male auf unseren Straßen und da man eben damit rechnen muß, ist 220 nicht gerade eine angepasste Fahrweise, auch wenn ich das gelegentlich mache, aber den Unfall wenns denn Tote gegeben hätte, könnte ich mit 130 vielleicht vermeiden.
Wenns ein Reh gewesen wäre, wärs wohl noch Eindeutiger.
Gruß Peter
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Zitat:
Original geschrieben von piotor
Hallo, glücklicherweise kein Personenschaden aber mein Mitleid hält sich in Grenzen.
Hier geht es um da s.g. Augenblicksversagen, hat jeder schon gehabt, oft ist nichts passiert.
Mit 220 auf der Autobahn schaffst Du eben Tatsachen die Anderen ein Augenblicksversagen ohne Unfall, nicht mehr gestattet.
Natürlich kann man, gerade in diesem Fall, besonders dem Spurwechsler die "Schuld" geben. Aber dieses Augenblicksversagen passiert unzählige Male auf unseren Straßen und da man eben damit rechnen muß, ist 220 nicht gerade eine angepasste Fahrweise, auch wenn ich das gelegentlich mache, aber den Unfall wenns denn Tote gegeben hätte, könnte ich mit 130 vielleicht vermeiden.
Wenns ein Reh gewesen wäre, wärs wohl noch Eindeutiger.Gruß Peter
das Ganze nennt sich auch Gefährdungshaftung. Es ist eben Richtgeschwindigkeit 130 und nicht einfach nur "freigegeben". Wer schneller fährt (zu der Gruppe zähle ich mich auch) geht einfach eine größere Gefährdungshaftung ein und ist somit i.d.R. auch teilschuldig, wenn der Unfall mit 130 nicht in diesem Ausmaße eingetreten wäre.
grüße
Stefan
Naja, Augenblickversagen ist ein schönes Wort.
Tatsache ist aber auch, das einige ihre Familienkutsche masslos überschätzen, oder aber auch einfach nur dreist sind -"den brems ich erstmal aus, schliesslich ist das auch meine Autobahn"-.
Und von der Auffahrspur gleich quer über drei Spuren nach links, das ist kein menschliches Versagen, sondern einfach nur dreiste Dummheit.
Die rechtliche Situation mag hier ja vielleicht eindeutig sein (wusste ich btw so auch noch nicht, danke für die Infos), aber solchen Leuten sollte wg. massiver Gefährdung des Straßenverkehrs der Führerschein entzogen werden.
Ich greife hier übrigens noch einmal die 100-mittlere-Spur-Benutzer auf, die durch ihr verkehrswidriges Verhalten so etwas überhaupt erst provozieren. Wenn die nämlich mit rechts fahren würden, so wie die LKWs mit 100 km/h ebenfalls, dann wäre die mittlere Spur für solche 130-150 Fahrer frei und solche Sachen würden auf der linken Spur deutlich weniger passieren, weil die Geschwindigkeitsunterschiede einfach geringer sind.
Anstatt das die Polizei solche Deppen aber mal massiv von der Autobahn zieht, geht man lieber mit Blitzern Geld verdienen.
Das Rechtsfahrgebot missachten ist ja nur eine Klingelbeutel-Bagatelle, das bringt nichts ein...
Damit würde man die Unfallzahlen oft aber eher reduzieren als mit Tempolimits und Blitzern.
Aber ich glaube das würde auch nichts bringen, der typische Deutsche ist ja sowas von egoistisch. 🙁
Gruß
Raimund
Zitat:
Original geschrieben von d4rkst4r
das Ganze nennt sich auch Gefährdungshaftung. Es ist eben Richtgeschwindigkeit 130 und nicht einfach nur "freigegeben". Wer schneller fährt (zu der Gruppe zähle ich mich auch) geht einfach eine größere Gefährdungshaftung ein und ist somit i.d.R. auch teilschuldig, wenn der Unfall mit 130 nicht in diesem Ausmaße eingetreten wäre.
Hier wird m.E. ein häufiges Misverständnis weiterverbreitet. Gefährdungshaftung spielt für die zivilrechtliche Verteilung des Schadens eine Rolle. Wenn jemand sein Fahrzeug in der Vollkasko versichert hat oder (alternativ) sich den Totalverlust des eigenen Wagens leisten kann, spielt dieser Punkt eine untergeordnete Rolle. Man 'darf' dann bedenkenlos über 130 fahren.
Bei der Beurteilung der Schuld in einem Bußgeld- oder Strafverfahren kommt es nach wie vor auf die 'wahren Unfallursachen' an. Wer blindlings auf die linke Spur rüberzieht, ohne den 'bösen Raser' zu beachten, der mit 200+ ankommt, trägt die alleinige Schuld.
Oliver
Zitat:
Original geschrieben von os-m
Bei der Beurteilung der Schuld in einem Bußgeld- oder Strafverfahren kommt es nach wie vor auf die 'wahren Unfallursachen' an. Wer blindlings auf die linke Spur rüberzieht, ohne den 'bösen Raser' zu beachten, der mit 200+ ankommt, trägt die alleinige Schuld.
Oliver
Wenngleich ich dir inhaltlich vollends zustimme, wünsche ich dir bei unseren tollen Gerichten viel Spaß bei der Durchsetzung.
Da ist der "böse Raser" wie du ihn nennst halt gleich mal mit dran, ob er was dafür kann oder nicht interessiert doch keinen Richter.
Ich will keine medial viel diskutierten Semmeln aufwärmen, aber wer schnell fährt ist schuld. Wenigstens mitschuld. Anderslautende Urteile sind mir gänzlich unbekannt, in denen der langsam Fahrende die volle Schuld bekommen hat. Gegenbeispiele bitte mit AZ 🙂
Zitat:
Original geschrieben von AvantI_A4
Wenngleich ich dir inhaltlich vollends zustimme, wünsche ich dir bei unseren tollen Gerichten viel Spaß bei der Durchsetzung.
Da ist der "böse Raser" wie du ihn nennst halt gleich mal mit dran, ob er was dafür kann oder nicht interessiert doch keinen Richter.
Ich will keine medial viel diskutierten Semmeln aufwärmen, aber wer schnell fährt ist schuld. Wenigstens mitschuld. Anderslautende Urteile sind mir gänzlich unbekannt, in denen der langsam Fahrende die volle Schuld bekommen hat. Gegenbeispiele bitte mit AZ 🙂
Meiner Meinung nach dürfte es ein derartiges Urteil kaum geben, und ich habe nach kurzer Suche auch keines gefunden.
Damit ein solches Urteil entsteht, müsste ja der Staatsanwalt ersteinmal ein Verfahren ohne entsprechende Rechtsgrundlage eröffnen, damit der Richter anschließend ein entlastendes Urteil fällt.
Gibt es denn Urteile, die als Gegenbeispiele dienen könnnten? Ich habe keine gefunden.
Oliver
Zitat:
Original geschrieben von os-m
Man 'darf' dann bedenkenlos über 130 fahren.
interessante Formulierung, die aber nur besagt, dass "irgendwer" am Ende für den Schaden aufkommt. Entweder die Versicherung des Unfallgegners oder eben die eigene Vollkasko. Letzteres kann am Ende dann aber auch schön teuer werden.
Zitat:
Bei der Beurteilung der Schuld in einem Bußgeld- oder Strafverfahren kommt es nach wie vor auf die 'wahren Unfallursachen' an. Wer blindlings auf die linke Spur rüberzieht, ohne den 'bösen Raser' zu beachten, der mit 200+ ankommt, trägt die alleinige Schuld.
Oliver
alleinige Schuld wirst du hier in nur sehr wenigen Fällen einer Person zugeordnet finden. Denn Ursache kann in dem Fall auch einfach sein, dass man schneller war als die "empfohlene" Richtgeschwindikeit von 130. Dadurch dass man schneller fährt, geht man automatisch auch ein größeres Risiko ein, dass ein Unfall passiert.
Die alleinige Schuld trägt nur der andere, wenn es nachweisbar ist, dass der gleiche Unfall mit den gleichen Auswirkungen auch passiert wäre, wenn der Auffahrende nur 130 gefahren wäre.... praktisch unmöglich....
grüße
stefan
Entschuldigung, wenn ich mich hier reinhänge... 😉
os-m redet davon, daß es in strafrechtlicher Hinsicht keine Teilschuld gibt. Entweder ganz oder gar nicht.
Anders gesagt, der OP wird wohl in bußgeld- bzw. strafrechtlicher Hichsicht ungeschoren davonkommen, da hier eindeutig ein herber Verstoß des Auffahrers vorlag.
Zivilrechtlich bekommt er aber wohl eine Teilschuld, weil der Unfall bei 130 wohl nicht oder nicht in dieser Form passiert wäre.
Es geht halt darum, daß die Aussage, man steht bei einer Geschwindigkeit von über 130 mit einem Bein im Knast, einfach Quatsch ist. Eine solche Geschwindigkeit kann einen viel Geld kosten, einen aber nicht in den Knast bringen. Zumindest solange man keinen Fehler macht.
Grüße
Jan
Zitat:
Original geschrieben von os-m
Meiner Meinung nach dürfte es ein derartiges Urteil kaum geben, und ich habe nach kurzer Suche auch keines gefunden.
Damit ein solches Urteil entsteht, müsste ja der Staatsanwalt ersteinmal ein Verfahren ohne entsprechende Rechtsgrundlage eröffnen, damit der Richter anschließend ein entlastendes Urteil fällt.
Gibt es denn Urteile, die als Gegenbeispiele dienen könnnten? Ich habe keine gefunden.
Oliver
Moment mal, ich glaube wir haben ein bißchen aneinander vorbei geredet 🙂
Ich sprach rein von der zivilrechtlichen Seite, da kommt sie Staatsanwaltschaft ja gewöhnlich gar nicht ins Spiel 🙂
Zitat:
Original geschrieben von d4rkst4r
interessante Formulierung, die aber nur besagt, dass "irgendwer" am Ende für den Schaden aufkommt. Entweder die Versicherung des Unfallgegners oder eben die eigene Vollkasko. Letzteres kann am Ende dann aber auch schön teuer werden.
alleinige Schuld wirst du hier in nur sehr wenigen Fällen einer Person zugeordnet finden. Denn Ursache kann in dem Fall auch einfach sein, dass man schneller war als die "empfohlene" Richtgeschwindikeit von 130. Dadurch dass man schneller fährt, geht man automatisch auch ein größeres Risiko ein, dass ein Unfall passiert.
Die alleinige Schuld trägt nur der andere, wenn es nachweisbar ist, dass der gleiche Unfall mit den gleichen Auswirkungen auch passiert wäre, wenn der Auffahrende nur 130 gefahren wäre.... praktisch unmöglich....
grüße
stefan
hier würde ich es darauf ankommen lassen, wenn der eine direkt von der Einfädelspur auf die dritte Fahrspur wechselt gibt es auch keine Möglichkeit zu reagieren, man muss zwar mit Fahrlässigkeit/Unachtsamkeit rechnen aber nicht mit grober Fahrlässigkeit/Vorsatz und so etwas fällt unter "gefährlicher Eingriff".
liebe grüße
Peter
Zitat:
Ich musste bei ca. 220 eine Vollbremsung einlegen als ein Ford-Fahrer auf die Linke von drei Spuren wechselte. Ich bin dann wohl so mit 130 zwischen ihn und die Leitplanke geknallt.
Ich war nicht dabei, aber wenn die Autobahn recht voll war, und dem scheint so zu sein, dann ist es nicht sehr clever mit 220 unterwegs zu sein.
Damit muß man eben rechnen, daß einer plötzlich ausschert und einen (trotteligen?) Mittelspurblockierer zu überholen.
Natürlich hätte der den Rückspiegel benutzen müssen, aber wer 220 fährt sollte eben auch besonders vorausschauend fahren.
Dazu gehört auch, daß wenn man jemanden sieht, der auf der rechten (mittleren) Spur auf einen noch langsameren aufläuft, man damit rechnet, daß der eben nicht in den Spiegel schaut, und einfach rüber zieht.
Ohne Grund wird Dein Unfallgegner die Spur auch nicht gewechselt haben.
Nachtrag:
Wie ich gerade feststelle, hat der Fordfahrer direkt vom Beschleunigungsstreifen gewechselt (hatte ich überlesen).
Das ändert die Sache meiner Meinung zwar zu Deinen Gunsten, ändert aber nichts an meiner allgemeinen Einschätzung solcher Unfälle.
@Swallow: man beachte
Zitat:
mit seinem Mondeo ST von der Beschleunigungsspur direkt rüber bis auf die dritte gezogen.
Wenn der Ford Fahrer gleich über 3 Spuren wechselt, zweifele ich daran, das die AB so voll war. 😉
Das was du schreibst ist im normalen AB-Betrieb mit vernunftbegabten Fahrern sicher der Fall, aber man kann kaum damit rechnen das jmd. von gaaaanz rechts gleich nach gaaaanz links rüberzieht.
Die Beschleunigungsspur jeder AB Auffahrt mit im Auge haben würde viel zu sehr von dem ablenken worauf man sich eigentlich konzentrieren muss, und zwar die eigene und die danebenliegende Spur.
Gruß
Raimund